Versicherung will mir ausgezahlten Schaden nicht bestätigen
Hallo,
Ich habe ziemliche Probleme mit einer Versicherung die ich über check24 abgeschlossen habe, HanseMerkur, leider hab ich das günstigste Angebot gewählt das Angeboten wurde
obwohl ich wusste das im Schadensfall hart erhöht wird.
Ein paar Monate später lehne ich mich im Ausland bei Regennasser kaputter ölverschmierter Straße gegen das Heck eines anderen Fahrzeugs ich konnte nicht abbremsen der Aufprall war minimal ein Kleiner Kratzer am heck...
Ein Jahr lang kam dann nix von der Versicherung, und dann von SF3 50% auf Malus 135%, das ab nächstem Jahr gilt, sie wollen den Fantasie Schaden von mir zurück.
Ich kündige die Versicherung sofort zum Vertragsende, und rufe an um nachzufragen wieviel der Unfallgegner an Geld bekam, 750€, mehr als das Auto wert ist...
Jetzt möchte ich den ausgezahlten Schaden Schriftlich um den Unfallgegner im Ausland zu verklagen, um zu versuchen zu beweißen das er keinen Schaden von 750€ hatte, und das Auto überhaupt nicht Fahren durfte, er Fuhr das Auto seiner Schwiegermutter, das in Österreich angemeldet ist, in Bosnien ohne Österreichische Staatsbürgerschaft oder Visum,
was dort Zolltechnisch nicht erlaubt ist
Und jetzt sagt mir der Versicherungsmitarbeiter er will mir den ausgezahlten Schaden nicht schriftlich bestätigen...warum? Naja vielleicht sind sie wütend das ich gekündigt habe und auf den 750€ sitzen bleiben..
Habe ich ein Anrecht meinen verursachten Schaden Schriftlich bestätigt zu bekommen?
78 Antworten
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 13. Dezember 2024 um 22:06:19 Uhr:
oh gott benno du bist wirklich ein Provokateur. Ja der Geschädigte hält die halbe Stadt und ist kein armer Schlucker, er hat eine Disko und einen Autohandel und ich bin der geschädigte in dieser Sache. Ich werde versuchen diesen Leuten einen Betrug nachzuweißen, sollte ich scheitern verliere ich noch ein paar hundert €, ist OK für mich.
Du hast eine merkwürdige Rechtsauffassung. Du verursachst einen Schaden und weil der, dem Du reingefahren bist, Geld haben soll macht es dich zum Geschädigten. Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Ich frage mich gerade was wäre wenn der Fall genau anders herum wäre. Wenn dem TE jemand reingefahren wäre. Ich vermute der TE würde ein Gutachten machen lassen und dieses fiktiv abrechnen und den Kratzer nicht lackieren lassen, da es ja auch bei ihm ein altes Auto ist. Wäre er dann in seinen Augen auch ein Schädiger und Betrüger?
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:41:25 Uhr:
Egal ob Ausland oder hier innerhalb Deutschlands. Meine HUK gibt mir auch keine Auskunft, wieviel € sie damals an meinen Unfallgegner (trotz meinem steten lauten Protest) ausgezahlt hatte. Da kam nichtmal überhaupt eine Antwort.
Ich kann nur gerade von meinem aktuellen Versicherungsfall sprechen (Leitungswasser-Schaden), da kann ich online immer genau verfolgen, wieviel die Vers. und an wen gezahlt hat (Summe A an Lecksuchdienst, Summe B an Klempner, Summe C an Fliesenleger...)
Ist aber natürlich keine HUK.
Und bei meinem TK Wildschaden sehe ich auch die Erstattungssumme, aber die hätte ich auch so gewußt, da fiktiv abgerechnet wurde.
Da man ein Anrecht auf Rückkauf des Schadens hat, muss die HUK antworten. Die Frage ist, wie ist das mit den Folgekosten durch die Verhalrensweise der HUK
Nur ein kleiner Hinweis, hier handelt es sich um die Hanse Merkur.
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Ein HanseMerkur Mitarbeiter sagt mir jetzt, am Telefon sie sind zu garnix Verpflichtet und müssen mir auch kein Schaden Rückkaufangebot schicken, habe nochmal nachgefragt per email. Die können mich also hochstufen ohne mich zu informieren wieso?
Zitat:
@Toyotano.1 schrieb am 16. Dezember 2024 um 17:29:53 Uhr:
Ein HanseMerkur Mitarbeiter sagt mir jetzt, am Telefon sie sind zu garnix Verpflichtet und müssen mir auch kein Schaden Rückkaufangebot schicken, habe nochmal nachgefragt per email. Die können mich also hochstufen ohne mich zu informieren wieso?
Deshalb:
Ein Auszug aus der AKB der HUK, der Inhalt dürfte bei allen Versicherern gleich sein.
" Regulierungsvollmacht
A.1.1.4 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben."
So steht es in den AKB der Hanse-Merkur:
Leistungserbringung und Regulierungsvollmacht
(3) Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Schadenersatz
in Geld.
(4) Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf
unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche
der Höhe nach unbegründet sind.
(5) Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche
in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren
und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen
pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Und hier steht was zum Thema Schdenrückkauf:
Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können
(16) Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung
vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigungfreiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung,
erstatten.
Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach
Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung.
Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr
als 1.500 EUR beträgt.
Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von zwölf Monaten
nach unserer Mitteilung, wird Ihr Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherungsvertrag
als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und
über die Höhe des Erstattungsbetrags unterrichtet und müssen
wir eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer
Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Wenn die Versicherung nichts dazu sagen will, könnte der Schaden natürlich auch über 1.500 EUR gelegen haben.
Das mit dem Schadenrückkauf hatte ich ja schon einmal geschrieben, hat wohl nicht gefruchtet.
und warum schreiben die Versicherungen sowas in die AKB?
damit solche Dickköpfe nicht noch mehr "Schaden" anrichten
Es gibt leider genug Versicherungsnehmer, die "sicher abschätzen können" wie hoch der Schaden ist, den Sie angerichtet haben.
Hier mal ein klassisches Beispiel dafür.....
Aber im 1.post schreibtder TE doch, daß lt.telef.Auskunft von der Vers. der Schaden 750.- € war.
Warum hat er dann kein schriftliches Schaden Rückkauf Angebot erhalten?
Fragen über Fragen…
Also zum Schadenrückkauf Mal ein Beispiel. Schaden über 1500 Euro. Kosten der Rückstufung 6000 Euro. Bei ordentlichen Versicherern kann man auch über 1500 Euro zurückkaufen.
@lejockel Wenn die Rückstufungskosten so hoch werden, dann sprechen wir aber nicht mehr von einem 08/15-PKW und jemand der solche Beiträge zahlen kann, sucht seine Versicherung sicher nicht im Netz.