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Versicherung will mich zum Restwert verkauf zwingen.

Themenstarteram 2. April 2013 um 17:03

Hallo,

ich habe mit meinem Vollkasko KFZ einen selbstverursachten Schaden zugezogen.

Laut Gutachten ist der Schaden mit 4281,73 Euro inkl MwSt beziffert , der Wiederbeschaffungswert des KFZ wurde mit 6000 Euro beziffert ( Laut Gutachter).

Ich habe mich nun entschlossen den Wagen nicht reperieren zu lassen und nach Gutachte ab zu rechnen.

Nun habe ich heute durch meinen Versicherungsmakler erfahren , das die Versicherung meinen Wagen in einer Restwertbörse angeboten hat, obwohl ich dem nie zugestimmt habe. Wollte den Wagen eigentlich so weiterfahren und dann falls mir ein guter Neuer über den Weg läuft diesen dann verkaufen.

Nun meine Frage :

kann meine Versicherung so über mein Privates Eigentum bestimmen und mich zum Verkauf zwingen ???

Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen ;-)

Gruß Ulf

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14 Antworten

Moin,

 

natürlich kannst nur Du über Dein Auto bestimmen.

 

Wenn aber ein Totalschaden vorliegt, geht das KFZ automatisch in die Restwertbörse.

Du mußt nicht verkaufen, nur den Restwert, den der Aufkäufer zahlt, zahlt Dir die Vers. nicht.

 

Die Abrechnung sieht so aus =  WBW (Netto) - RW - SB = Regulierung durch VK.

 

Die MWST (Differenzsteuer) wird durch die Vers. nachreguliert, wenn ein Kaufvertrag (MWST ausgewiesen) für das Folgefahrzeug in Kopie der Vers. vorgelegt wird.

 

am 2. April 2013 um 17:20

Zitat:

Original geschrieben von ulfmor

kann meine Versicherung so über mein Privates Eigentum bestimmen und mich zum Verkauf zwingen ???

Macht sie ja garnicht. Du musst ja nichts verkaufen.

Lehnst du das Angebot (z.B. 2000,- €) aus der Restwertbörse ab, und verkaufst das Auto drei Monate später für 1500,- € privat, dann bleibst du auf der Differenz sitzen.

 

Letztendlich stellt nicht die Versicherung den Wagen in eine Aufkauf-Börse sondern der Gutachter - unter Anderem zur Restwert-Ermittlung.

Dieser wird eben für die Abrechnung der Versicherung benötigt.

am 2. April 2013 um 18:37

So kann sich keiner Beschweren, dass der Restwert zu hoch angesetzt sei.

Es gibt ja dann jemanden, der ihn tatsächlich bezahlen würde.

P.S. Konnte dir das dein Makler nicht erklären?

Themenstarteram 2. April 2013 um 20:48

Hallo

ersteinmal Danke für die vielen Antworten.

Was mich nur an meiner Geschichte wirklich störrt , ist das ich nicht einmal gefragt worden bin was ich mit meinem Eigentum machen möchte und meine Daten Online gestellt werden ohne mein Einverstäntnis.

Wenn der Schaden ein Totalschaden wäre und mein Auto nicht mehr fahrtüchtig wäre hätte ich ja auch nicht unbedingt einwände , aber ich will den Wagen ja weiter fahren ( mit Beule ) , und die Aussage von meinem Makler ( laut Versicherung )das ich das Auto auch in diesem Zustand nicht weiterverkaufen darf geht mir gegen den Strich , ich meine" Hallo " das ist mein Wagen und nur ich darf entscheiden was ich damit mache, ob ich Ihn weiter Fahre oder Verschrotte oder Inzahlung gebe um mir einen neuen Wagen zu kaufen geht ja eigentlich nur mich etwas an.

Dürfen die Das ????

Zitat:

Was mich nur an meiner Geschichte wirklich störrt , ist das ich nicht einmal gefragt worden bin was ich mit meinem Eigentum machen möchte und meine Daten Online gestellt werden ohne mein Einverstäntnis.

"Die" machen nichts mit deinem Eigentum. Sie versuchen nur ein Restwert zu ermitteln, nicht mehr und weniger. Auch werden keine personenbezogenen Daten von Dir online gestellt. Das das darf die Versicherung nicht und davon hätten Sie auch nichts. Das wurde doch bereits ausgiebig erklärt.

Und natürlich kannst Du den Wagen nach der Regulierung weiterfahren. Da kannst auch selber reparieren, an ihm rumbasteln oder ihn bunt anstreichen. Was du willst. Bist Du sicher, dass der Versicherungsmakler auch einer ist. Das alles hätte er dir auch erklären können.

Themenstarteram 2. April 2013 um 21:11

So sicher bin ich mir jetzt grade nicht mehr :-(

Ich werde den morgen mal auf den Zahn fühlen und die sollen mir mal genau erklären was jetzt eigentlich Sache ist.

Ich hoffe ja das Ihr hier recht habt , und bedanke mich nochmals für die schnellen Antworten

DANKE

Gruß Ulfmor

am 2. April 2013 um 21:16

Die Sach ist ganz einfach und sogar zum Vorteil für dich.

Da wird nicht einfach irgend ein Restwert herangezogen, sondern die versteigern für dich dein Auto dem höchstbietenden.

Somit kannst du sicher sein, dass du so viel wie möglich für dein altes kaputtes Auto bekommst, wie nur möglich.

Dabei handelt es sich auch nicht um ein fiktives Angebot, sondern um ein verbindliches Kaufangebot von einem Händler.

Wenn du trotzdem nicht verkaufen magst, so ist dass natürlich deine Sache.

Aber du kannst dich nicht beschweren, dass die sich irgendeinen hohen Restwert ausgedacht haben.

Die dürfen das und die müssen das und du hast dafür unterschrieben!!!!!!

Wie soll die VS denn sonst den Restwert deines Fahrzeuges ermitteln lassen???

Es ist und bleibt dein Fahrzeug.

Verbindlich ist nur das Angebot des Aufkäufers, darauf musst du aber eben nicht eingehen.

Es werden auch nicht deine Daten preis gegeben sondern die des Fahrzeuges.

Unterscheide bitte zwischen wirtschaftlichem Totalschaden und reellem.

Und lies mal deine Vertragsunterlagen durch, da steht so ziemlich alles dazu und du hast es unterschrieben

Zitat:

Und lies mal deine Vertragsunterlagen durch, da steht so ziemlich alles dazu und du hast es unterschrieben

Nenne mir eine Person auf diesem Planeten, der den mindestens 30-seitigen Vertragsanhang schon mal gelesen und verstanden hat.:D

Themenstarteram 3. April 2013 um 7:04

Hier habt alle recht , die ganze Geschichte war ein Kommunikationsproblem , ich hatte die Aussage meines Maklers so verstanden , das ich mein Auto da der Schaden 50 % höher ist als der Wert jetzt über die Restbörse verkaufen muß ( was mich natürlich erschüttert hatte ). Aber dem ist nicht so es wird nur der aktuellen Zeitwert ermittelt und wenn ich verkaufen will gut und wenn nicht auch gut.

Mein Makler hatte diese Info bloß leider sehr missverständlich rübergebracht und damit meinen Unmut gesteigert , da ich sowie so schon sauer war weil ich mein Auto selbst beschädigt habe.

Noch einmal Danke für die Aufklärung ( was eigentlich mein Makler hätte machen müssen zumindestes so das ein normal Verbraucher es auch versteht ).

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Nenne mir eine Person auf diesem Planeten, der den mindestens 30-seitigen Vertragsanhang schon mal gelesen und verstanden hat.:D

jeder mit einem jura studium und 20 jahre erfahrung in sachen kleingedrucktem versteht das sofort :D

am 3. April 2013 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Nenne mir eine Person auf diesem Planeten, der den mindestens 30-seitigen Vertragsanhang schon mal gelesen und verstanden hat.:D

jeder mit einem jura studium und 20 jahre erfahrung in sachen kleingedrucktem versteht das sofort :D

Für sowas gibts Versicherungsmakler.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

jeder mit einem jura studium und 20 jahre erfahrung in sachen kleingedrucktem versteht das sofort :D

Für sowas gibts Versicherungsmakler.

richtig. aber wie du schon im anderen thread richtig bemerkt hast gibts auch da solche und solche. und wen man nicht selbst aus der branche ist dann verlässt man sich im normalfall auf das was einem erzählt wird. das ist eben wie wen liesslein müller bei atu n ölwechsel will und man ihr erzählt das der wagen lebensgefährlich sei und bremsen, stossdämpfer und auspuff SOFORT neu gemacht werden muss. man vertraut ja auf die vermeintlichen fachleute. das gute bei der versicherung im gegensatz zur werkstatt ist ja das man sowas auch schriftlich hat, es aber eben nur net versteht als laie.

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