Versicherung will Kosten für Kostenvoranschlag nicht bezahlen
Moin,
hab leider in den alten Themen keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Eine häßliche Sache mit Fahrerflucht usw... Konnte den Schuldigen dann aber ausfindig machen. Ich habe wie von seiner Versicherung gefordert einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser kostete mich 50€. Da ich den Schaden nicht reparieren möchte, habe ich darum gebeten mir das Geld ohne MwSt zu überweisen. Nun verweigert die Versicherung mir aber die Zahlung der 50€ für den Kostenvoranschlag, da diese 50€ bei einer Reparatur nicht anfallen würden. Ich dies rechtens? (nur zur Info: der Schaden liegt unter 750€ daher kein Gutachter)
Zu anderen habe ich mal was von einer Aufwandspauschale gehört die man in solchen Fällen bekommt. Wie hoch ist diese und ist das irgendwo festgelegt?
Ich danke schonmal.
Beste Antwort im Thema
Wenn jemandem auf der Straße 50,- € geklaut werden, schreit jeder: "Haltet den Dieb"!
Wenn Versicherungen das Gleiche machen, finden die Meisten das völlig in Ordnung.
Merkwürdige Welt...
Die Kosten für einen Kostenvoranschlag sind Schadensfeststellungskosten und müssen selbstverständlich bezahlt werden.
26 Antworten
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 21. September 2015 um 05:43:21 Uhr:
Lächerlich von der Versicherung.Soll die Werkstatt den kostenlos erstellen?
Jein. Die verlangen ja 50 Euro. Sollte das Fahrzeug dort repariert werden, werden die Kosten für den KVA verrechnet. Daher sagt die Versicherung die Kosten werden bei einer Reparatur nicht fällig, daher übernehmen sie die nicht.
Ist aber falsch. Damit man überhaupt darauf kommt, wie hoch der Schaden ist, braucht man entweder ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag. Der Geschädigte hat 2 Möglichkeiten reparieren lassen oder aufgrund der fiktiven Abrechnung sich das Geld auszahlen zu lassen.
Da aber keiner weis wie hoch der Schaden ist ohne KVA/Gutachten, ist der Versicherer verpflichtet die Kosten für den KVA zu zahlen.
Schreib denen eifach falls Sie die Kosten für den KVA nicht übernehmen, schaltest Du einen Anwalt auf deren Kosten ein. 😉
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 21. September 2015 um 12:47:26 Uhr:
Schreib denen eifach falls Sie die Kosten für den KVA nicht übernehmen, schaltest Du einen Anwalt auf deren Kosten ein. 😉Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 21. September 2015 um 05:43:21 Uhr:
Lächerlich von der Versicherung.Soll die Werkstatt den kostenlos erstellen?
Bei dem Streitwert werden sich die Anwälte um das Mandat reißen.
Gebühren ca. € 80,-- brutto. 🙂😕
Zitat:
@germania47 schrieb am 21. September 2015 um 14:46:19 Uhr:
Bei dem Streitwert werden sich die Anwälte um das Mandat reißen.Zitat:
@GustavSturm schrieb am 21. September 2015 um 12:47:26 Uhr:
Schreib denen eifach falls Sie die Kosten für den KVA nicht übernehmen, schaltest Du einen Anwalt auf deren Kosten ein. 😉
Gebühren ca. € 80,-- brutto. 🙂😕
Naja, wenn der Anwalt einen Brief schreibt, kostet das die Versicherung mehr als die 50 Euro. 😉
Und jeder Anwalt wird das machen. Die haben Musterbriefe wo sie nur noch die Daten einsetzen müssen. Macht meist eine Anwaltsgehilfin und die setzen nur noch ihren Servus darunter. Schnell verdientes Geld. 🙂
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 21. September 2015 um 16:36:47 Uhr:
Naja, wenn der Anwalt einen Brief schreibt, kostet das die Versicherung mehr als die 50 Euro. 😉Zitat:
@germania47 schrieb am 21. September 2015 um 14:46:19 Uhr:
Bei dem Streitwert werden sich die Anwälte um das Mandat reißen.
Gebühren ca. € 80,-- brutto. 🙂😕
Und jeder Anwalt wird das machen. Die haben Musterbriefe wo sie nur noch die Daten einsetzen müssen. Macht meist eine Anwaltsgehilfin und die setzen nur noch ihren Servus darunter. Schnell verdientes Geld. 🙂
Super, man merkt, dass Du vom Fach bist. 🙂
Ähnliche Themen
Was würdest du machen, germania47?
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 21. September 2015 um 17:38:39 Uhr:
Was würdest du machen, germania47?
Also ich würde als Betroffener in geeigneter, d.h. in sachlicher Form eine Beschwerde an die Abteilungsleitung schreiben.
Bei der Begründung meines Anspruchs würde ich darauf verweisen, dass der / die Mitarbeiter einen Kostenvoranschlag angefordert und erst nach Vorlage und Bekanntgabe der gewünschten Abrechnungsmethode, die Entschädigung hierfür abgelehnt haben. Der MA hätte es fairerweise gleich sagen müssen.
Ich würde zusätzlich höflich, aber bestimmend, zum Ausdruck bringen, dass das Verhalten nicht geeignet ist, das Image von Versicherungen zu verbessern und um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
Grüße von Klaus
Zitat:
@germania47 schrieb am 21. September 2015 um 18:09:32 Uhr:
Also ich würde als Betroffener in geeigneter, d.h. in sachlicher Form eine Beschwerde an die Abteilungsleitung schreiben.Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 21. September 2015 um 17:38:39 Uhr:
Was würdest du machen, germania47?
Bei der Begründung meines Anspruchs würde ich darauf verweisen, dass der / die Mitarbeiter einen Kostenvoranschlag angefordert und erst nach Vorlage und Bekanntgabe der gewünschten Abrechnungsmethode, die Entschädigung hierfür abgelehnt haben. Der MA hätte es fairerweise gleich sagen müssen.
Ich würde zusätzlich höflich, aber bestimmend, zum Ausdruck bringen, dass das Verhalten nicht geeignet ist, das Image von Versicherungen zu verbessern und um eine schriftliche Stellungnahme bitten.Grüße von Klaus
Genau das hab ich schon getan, jetzt warte ich nur noch auf die Antwort. Ich danke Euch.
Keine Sorge, das Recht ist auf Deiner Seite.
Urteil des LG Hildesheim vom 04.09.2009
Aktenzeichen: 7 S 107/09
DAR 2009, 651
„... Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist es grundsätzlich erlaubt, seinen Schaden auf fiktiver Basis abzurechnen. Bereits aus diesem Grund sind die für einen Kostenvoranschlag aufgewendeten Kosten erstattungsfähig. Würde man in Bezug auf den Geschädigten die Erstattung des Kostenvoranschlages ablehnen, so würde dies dazu führen, dass der Geschädigte bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze entweder nicht auf fiktiver Basis abrechnen könnte oder bei Abrechnung auf fiktiver Basis einen Teil seines Schadens, nämlich die für den Kostenvoranschlag verauslagten Kosten, nicht ersetzt bekäme. Das würde auch dem Telos des § 249 BGB zuwiderlaufen, wonach bei dem Geschädigten aus dem schädigenden Ereignis kein wirtschaftlicher Nachteil verbleiben soll."
Die Versicherungen versuchen es auch immer und immer wieder...einfach widerlich.
Zitat:
@B E N schrieb am 30. September 2015 um 11:13:15 Uhr:
Keine Sorge, das Recht ist auf Deiner Seite.Urteil des LG Hildesheim vom 04.09.2009
Aktenzeichen: 7 S 107/09
DAR 2009, 651Die Versicherungen versuchen es auch immer und immer wieder...einfach widerlich.
Sorry, das sind nicht die Versicherer sondern einige "Bildungsresistente" Schadensachbearbeiter. 🙁
Danke für das Urteil, auch wenn es "nur" ein LG-Urteil ist, OLG wäre besser! 😉
Das ist halt auch die Frage die sich mir dabei stellt:
sind es wirklich schlecht aus-/weitergebildete Bearbeiter oder entsprechende Vorgaben?
Zitat:
@B E N schrieb am 30. September 2015 um 11:13:15 Uhr:
Keine Sorge, das Recht ist auf Deiner Seite.Urteil des LG Hildesheim vom 04.09.2009
Aktenzeichen: 7 S 107/09
DAR 2009, 651„... Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist es grundsätzlich erlaubt, seinen Schaden auf fiktiver Basis abzurechnen. Bereits aus diesem Grund sind die für einen Kostenvoranschlag aufgewendeten Kosten erstattungsfähig. Würde man in Bezug auf den Geschädigten die Erstattung des Kostenvoranschlages ablehnen, so würde dies dazu führen, dass der Geschädigte bei einem Schaden unterhalb der Bagatellgrenze entweder nicht auf fiktiver Basis abrechnen könnte oder bei Abrechnung auf fiktiver Basis einen Teil seines Schadens, nämlich die für den Kostenvoranschlag verauslagten Kosten, nicht ersetzt bekäme. Das würde auch dem Telos des § 249 BGB zuwiderlaufen, wonach bei dem Geschädigten aus dem schädigenden Ereignis kein wirtschaftlicher Nachteil verbleiben soll."
Die Versicherungen versuchen es auch immer und immer wieder...einfach widerlich.
perfekt, danke. Die Versicherung hats jetzt auch übernommen. Natürlich nur auf Kulanz. 🙂
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 30. September 2015 um 12:16:12 Uhr:
Sorry, das sind nicht die Versicherer sondern einige "Bildungsresistente" Schadensachbearbeiter. 🙁
Ja klar. Und die Versicherungsgesellschaften finden das sicher auch überhaupt nicht in Ordnung, dass sie solche ungerechten und unfähigen Mitarbeiter haben, die aus eigenem Antrieb heraus die Gewinne ihres Arbeitgebers maximieren wollen...😉