Versicherung will geld zurück
hallo 🙂 ich brauche dringend hilfe und hoffe ihr könnt mir helfen 🙂
also...
vor einigen monaten bin ich in meinen wagen gestiegen und wollte nach hause fahren.....gegenüber von meinem wagen, auf der anderen straßenseite stand der wagen der "geschädigten" fast in gleicher höre aber nicht parallel.....ich wollte wenden und soll dabei den gegenüberliegenden wagen beschädigt haben.....die besitzerin des wagens stand zu dem zeitpunkt mit ihrem besten freund hinter ihrem fahrzeug (ich kenne beide perönlich, schon ewig) und ich glaub sie hat "hey" gesagt, aber ich bin mir nicht sicher, hab mich auch ehrlich gesagt nicht angesprochen gefühlt, da sie ja mit ihrem freund dort stand...aber ich hab mir dabei nichts gedacht....ich konnte natürlich nicht in einem zug wenden weil ihr wagen dort stand also musste ich zurück setzen....in der zeit kam sie zu ihrer fahrer tür und stand einfach nur da...sie hat nix gemacht und nix gesagt obwohl sie die möglichkeit hatte meine beifahrertür zu öffnen, um mir zu sagen, dass ich ihren wagen beschädigt hab...wie hatten zwar blickkontakt aber sie hat nix gemacht....jedenfalls bin ich weg gefahren und ca 30 min später kam der anruf von der polizei das ich zurück kommen soll.....hab es natürlich gemacht.....hab meine aussage gemacht und sie auch...wobei man sagen muss das sie ihre aussage vor ort 3 mal korrigiert hat, was der polizist selbst komisch fand.....als ich zurück kam war ihr bester freund weg und hat keine aussage bei der polizei gemacht......auf jedenfall konnte die polizei an meinem wagen keinen schaden feststellen!!!!!
ich hab eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen, womit ich dann natürlich zum anwalt gegangen bin...die sache hat sich über 6 monate hingezogen.....ihr bester freund hat seine aussage erst 5 monate später gemacht.....ihr nachbar, der angeblich auch was gesehen hat...hat 2 aussagen gemacht..eine sofort und eine andere erst 5 monate später....die erste war, dass er nur geschrei auf der straße gehört hat, aber nix gesehen hat & die zweite war, dass er nix gehört hat aber gesehen hat dass das auto gewackelt hat.....ihr bester freund hat ausgesagt das er mit dem rücken zum wagen der beschädigten stand und im blickwinkel gesehen hat, dass das auto gewackelt hat, aber auch er hat nix gehört.....und die geschädigte hat ebenfalls ausgesagt das es sich bewegt hat aber auch sie hat nix gehört....obwohl alle sagen das ich langsam gefahren sein soll!! außerdem hat die geschädigte behauptet das ich ihren wagen mit der fahrerseite beschädigt hab, was aber nicht stimmt, denn ich hab mit der beifahrerseite vor ihrem wagen gehalten...und auch ihre zeugen bestätigen, dass es die beifahrerseite war!!! dazu kommt das sie gesagt hat, dass es ein beige fahrzeug war, was auch nicht stimmt, da mein fahrzeug silber ist!!!
jedenfalls gab es 6 monate später eine verhandlung....die wirklich komisch war....keinem wurden fragen gestellt, wir mussten alle eine skizze machen und das wars....obwohl sie eine völlig andere skizze gemacht hat als ich und ihre zeugen, und obwohl ihr zeuge wieder eine andere aussage gemacht hat und mein wagen nicht beschädigt ist hat sie vor gericht recht bekommen!
die versicherung hatte ihren schaden schon längst bezahlt, weil sie behauptet hat das beide fahrzeuge beschäfigt sind, was ja nicht stimmt das bestätigt ja auch der polizeibericht!!
ich hab jetzt einen brief von der versicherung erhalten, dass sie von mir das geld in höhe von 1300 innerhalb eines monats zurück haben wollen!!!
ich kann das jedoch nicht nachvollziehen....wie kann die versicherung einen schaden bezahlen, der nicht gepüft war....so hätte doch jeder behaupten können einen schaden zu haben der nicht vorliegt
wie kann die versicherung das geld zurück fordern, obwohl ich keinen schaden verursacht hab...nur weil ich zu unrecht verurteilt wurde?
und warum fordert sie es zurück....ich bin doch versichert? kann ich da überhaupt noch was machen? oder muss ich das geld zahlen?
würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet :-*
um eine kurze skizze zu machen, damit ihr das besser vor augen habt
hier die straße
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o o
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<---- --------- ihr auto, der pfeil ist die fahrtrichtung, die zwei kreise zeigen, wo die beiden zum tatzeitpunkt standen!
---------- -----> fahrtrichtung
mein auto ----------
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Beste Antwort im Thema
Das Verfahren kann nach § 153 a StPO noch vor Erhebung der Anklage gegen Auflage eingestellt werden - was im vorliegenden Fall auch so gewesen sein dürfte.
Das Problem bei einer solchen Art der Einstellung gegen Auflage ist, dass die Schuldfrage an sich nicht geklärt wird - im Gegensatz zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO (bei welcher keine Schuld nachgewiesen werden konnte).
Die Einstellung nach § 153 StPO beruht häufig auf einem Deal zwischen Verteidiger und Staatsanwaltschaft.
Beide haben Vorteile hiervon: Staatsanwaltschaft hat den Vorgang recht schnell vom Tisch, der Angeklagte kommt ohne Eintragungen aus der Nummer heraus.
Dummer Weise hängt vorliegend noch eine zivilrechtliche Komponente an der Sache dran, nämlich die Rückforderung der Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich ist die Einstellung nach § 153 a StPO nicht gleichzusetzen mit einer Verurteilung, aber es bleibt eben ein gewisser "Beigeschmack" erhalten.
Und genau diesen "Beigeschmack nehmen Zivilgerichte im dortigen Verfahren gern auf (warum zahlt oder arbeitet einer „freiwillig“, wenn er doch unschuldig ist?) - ungeachtet der Tatsache, dass der Ausgang eines Strafverfahrens keinerlei Bindungswirkung für ein sich evtl. anschliessendes Zivilverfahren hat.
Problematische Geschichte:
Der TE kann sich nun gegen die Rückforderung der Versicherung wehren - mit allerdings höchst ungewissem Ausgang in einem evtl. Gerichtsverfahren.
Einen Ratschlag, ob Rückzahlung oder ggf. Prozess will ich aus diesem Grunde hier nicht geben.
25 Antworten
kurzes ot:
bedeutet dann fahrerflucht=straftat=vorbestraft?
Zitat:
Original geschrieben von lepotica
ich danke euch allen sehr für eure antworten 🙂ich hab aber heute mit der versicherung gesprochen....der punkt ist einfach das die geschädigte angegeben hat das beide autos beschädigt sind, was nicht der fall ist....ich muss der versicherung beweisen das mein auto keinen schaden hat....und das habe ich mit dem polizeibericht wo klar und deutlich steht das an meinem wagen kein schaden festgestellt wurde.....da ich auch nur gemeinnützige arbeit ableisten muss und danach keine anzeige mehr vorliegt, muss ich jetzt nix zurück zahlen 🙂
ich danke euch trotzdem :-*
Auto der angeblichen Schädigerin nicht beschädigt. Fand tatsächlich ein Unfall statt?
Wenn nicht, wo war dann die Unfallflucht?
Ich würde mir überlegen, ob ich diese andere Person wegen Vortäuschung einer Straftat zu meinen Ungunsten aufmischen würde.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bedeutet dann fahrerflucht=straftat=vorbestraft?
Selbstverfreilich.
@ trouble01
er musste doch beweisen das sein auto nicht beschädigt ist, nicht ihres..
und da seins nicht beschädigt war hat er jetz wenigstens bei der vers. kein problem mehr..
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Nennt sich Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen. Werden diese erfüllt, wird das Verfahren eingestellt.
Auf gut deutsch aus der Sich eines Staatsanwaltes: Ich denke Du hast Schuld. Aber beweisen kann ichs dir nicht 100%ig und das Gegenteil kannst Du mir auch nicht beweisen. Aber so ganz ohne was möchte ich dich aus der Nummer auch nicht rauslassen. Und ne Verhandlung machen, möchte ich eigentlich auch nicht wirklich, wegen den paar Kröten muss ich nicht auf die Nase fallen. Also machen wir das so, ich hab nicht verloren und Du hast nicht gewonnen.
Zitat:
Original geschrieben von lepotica
ich danke euch allen sehr für eure antworten 🙂ich hab aber heute mit der versicherung gesprochen....der punkt ist einfach das die geschädigte angegeben hat das beide autos beschädigt sind, was nicht der fall ist....ich muss der versicherung beweisen das mein auto keinen schaden hat....und das habe ich mit dem polizeibericht wo klar und deutlich steht das an meinem wagen kein schaden festgestellt wurde.....da ich auch nur gemeinnützige arbeit ableisten muss und danach keine anzeige mehr vorliegt, muss ich jetzt nix zurück zahlen 🙂
ich danke euch trotzdem :-*
Also bist du für was bestraft worden was du nicht gemacht hast. Denn Gemeinnützige Arbeit ist eine Art Bezahlung einer Strafe. Bei einem Unfall oder Fahrerflucht ist es eher uninteressant ob man selbst einen Schaden getragen hat. Dieses dient viel mehr um zu beweisen dass man unschuldig ist und dann kommt wenn man es nicht beweisen kann mit einem Freispruch raus oder mit einem einstellen des Verfahrens.
Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, wird man nicht zu einer Strafarbeit oder Geldstrafe bestraft, was in diesem Fall nicht der Fall ist.
Ich hoffe für dich dass es so ist, wie zu sagst und hier mit einem Blauen Auge dabei raus kommst und wenn du das andere Auto nicht beschädigst hast, ist es eine Riesen Sauerei, denn ich kenne auch die Leute die eigentlich nichts gesehen haben und dann als Zeugen meinen den Mann auf dem Mond im Dunkeln gesehen zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von 5tarlight
@ trouble01er musste doch beweisen das sein auto nicht beschädigt ist, nicht ihres..
und da seins nicht beschädigt war hat er jetz wenigstens bei der vers. kein problem mehr..
Das ist mir klar gewesen. Nur wenn seines nicht beschädigt ist, wo soll das andere beschädigt sein, hat tatsächlich ein Unfall stattgefunden?
Darauf wollte ich hinaus.