Versicherung will einen Teil der Mietwagenkosten nicht bezahlen
Hallo,
ich hatte sechs Tage nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen. Kosten 299 €. Allerdings zahlt die Versicherung nur etwa 179 € und 120 € stehen noch offen, da ihrer Meinung nach die sogenannte Frauenhofer Liste gilt und die besagt, mein Mietwagen sei zu teuer. Ich fahre einen Chevrolet Matiz und hatte mir einen Leihwagen für 43 € genommen. Kein sehr großer, da schon klar, dass ich nicht mit einem SUV durch die Gegend sausen kann. Aber was kleineres gab es dort an dem Morgen halt nicht.
Ich wurde auch nicht wirklich belehrt. Mein Anwalt streitet sich mit denen deswegen. Bleib ich möglicherweise auf den Kosten sitzen?
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Jetzt warte doch erst mal ab, was die Versicherung antwortet, bevor du dir großartig Gedanken machst. Abgesehen davon, meinst du nicht, dass dein Anwalt der richtige Ansprechpartner ist, wenn du ihm schon ein Mandat erteilt hast?
47 Antworten
Ist sicher kein mietwagen von sixt, europcar und co.
Die sind normalerweise nicht älter als 6 Monate.
Zitat:
@dalisay schrieb am 13. Oktober 2017 um 18:46:54 Uhr:
Ja aber der Mietwagen war doch gerade mal fünf Jahre etwa alt? Das ist für mich noch keine alte Karre...
Typischerweise laufen Mietwägen 6-12 Monate und werden dann abgestoßen. Das ist Teil des Geschäftsmodells von Autovermietungen: die bekommen hohe Rabatte und machen während der Haltedauer absolut nichts an den Autos (keine Inspektionen, Ölwechsel etc.). Auf diese Weise verursacht das Fahrzeug selbst praktisch keine Kosten. Deshalb ist ein 5 Jahre altes Mietauto ungewöhnlich.
Zitat:
@dalisay schrieb am 14. Oktober 2017 um 17:50:07 Uhr:
Ich hatte ja auch ein Auto von einer Werkstatt und nicht von sixt oder so...
Und selbst für eine Werkstatt ist das ein stolzer Preis!
Würde mich nicht wundern, wenn der Hobel als regulärer Werkstattersatzwagen mit 10-20€ am Tag beworben wird.
Hier liegt nunmal der Verdacht nahe, dass die Werkstatt versucht das maximal mögliche rauszupressen - wozu auch passt, dass die dir keinen Preis nennen konnten! Weil der Preis den die am Ende bekommen, davon abhängt was die Versicherung bereit ist zu zahlen...
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Zitat:
@dalisay schrieb am 14. Oktober 2017 um 17:50:07 Uhr:
Ich hatte ja auch ein Auto von einer Werkstatt und nicht von sixt oder so...
Schön. Du willst von der Versicherung Mietwagenkosten erstattet haben, also musst du dich auch mit "normalen" Mietwagen-Mietern vergleichen lassen.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 14. Oktober 2017 um 18:05:17 Uhr:
Zitat:
@dalisay schrieb am 14. Oktober 2017 um 17:50:07 Uhr:
Ich hatte ja auch ein Auto von einer Werkstatt und nicht von sixt oder so...
Schön. Du willst von der Versicherung Mietwagenkosten erstattet haben, also musst du dich auch mit "normalen" Mietwagen-Mietern vergleichen lassen.
Ich komme mir leider irgendwie verarscht vor, dass ich jetzt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen bleibe. Ich hab sowas wirklich noch nie in Anspruch nehmen müssen und für mich war es nur praktisch dann auch eben, von der Reparaturfirma einen Mietwagen zu nehmen. Hätte ich mir ja denken können, dass die versuchen das maximale rauszuholen. Naja aber vielleicht bezahlt die Versicherung ja auch noch den Rest.
Tja... 🙄
Zitat:
@dalisay schrieb am 14. Oktober 2017 um 18:53:38 Uhr:
Ich komme mir leider irgendwie verarscht vor, dass ich jetzt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen bleibe.
Tja, vielleicht kommt sich die Versicherung bei der Mietwagenrechnung auch verarscht vor....
Erstmal ist es legitim, dass sich die Versicherung auf die Fraunhofer-Tabelle beruft, wenn ihr nicht schlüssig dargelegt wird, warum es unbedingt dieser Mietwagen sein musste und kein anderer zumutbar war (entsprechende Fragen habe ich gestellt, du gehst nicht darauf ein). Dein Anwalt hat den Rest gefordert, vielleicht zahlen sie ja. Vielleicht hast du Glück und das für deinen Fall zuständige Gericht legt die Schwacke-Tabelle zugrunde. Oder halt Pech.
Die Frage mit dem ordentlichen Vertrag habe ich übrigens auch nicht ohne Hintergedanken gestellt.
Ich kann die Versicherung verstehen. für einen Chevrolet Spark gibt es je nach Ausstattung und Alter 20-40€ Nutzungsausfallentschädigung. Da dies der nachvolger von Deinem ist, gehe ich hier eher von 20€ als von mehr aus. Dann habe ich noch bei Sixt und Europcar nachgesehen. Fazit: für 299€ bei 6 Tagen (10 bis 20 Uhr) bekomme ich einen 3er Touring oder einen Passat Variant. Für 180€ bekomme ich jeweils einen Smart oder einen Polo für die Zeit. Ich denke da will sich die Werkstatt mit der alten Möhre an der Allgemeinheit (Versicherung zahlen halt alle) durch Wucher bereichern. Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe bekomme ich immer für 19,50€ pro Tag einen Leihwagen. Allerdings kann das alles aus dem Sortiment sein, bisher hatte ich Golf, Polo und UP!
Was noch helfen könnte:
AG Brandenburg v. 07.07.2005: Wenn der Vertreter einer Mietwagenfirma dem Geschädigten zusichert, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners des Geschädigten die Mietwagenkosten übernehmen wird; so ist diese Zusicherung Geschäftsgrundlage des Kfz-Mietvertrages geworden und der Geschädigte haftet nur in Höhe der von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anerkannten Mietwagenkosten
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel (Urteil vom 07.07.2005 - 31 C 203/04)
Oder:
Wucher bei Autovermietung
Im vorliegenden Fall ging es um einen von einem Unfallgeschädigten benötigten Mietwagen. Der Geschädigte befand sich in einer Zwangslage, da wegen des unfallbedingten Verlustes seines Wagens für ihn ein zwingender Bedarf nach der Leistung des Vermieters bestand und schloss einen Mietvertrag, dessen Gesamtpreis den ortsüblichen Gesamtpreis um 95% überschritt. Ein solcher Mietvertrag ist wegen Wucher nichtig (§ 138 BGB).
AG Kleve, 20.3.2014 - Az: 29 C 311/12
Moin,
das ist Masche der oder einiger Versicherungen.
Hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall.
Erst als der RA Klage beim AG eingereicht hat, wurde sofort das restliche Geld überwiesen!
Bloß nicht einschüchtern lassen!
Vielleicht hilft es zukünftig, wenn man diese Vers. hier mal beim Namen nennt!
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 15. Oktober 2017 um 09:53:04 Uhr:
Moin,das ist Masche der oder einiger Versicherungen.
....
Und wenn dann noch die Masche einiger autohäuser dazu kommt wirds spannend.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. Oktober 2017 um 09:58:44 Uhr:
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 15. Oktober 2017 um 09:53:04 Uhr:
Moin,das ist Masche der oder einiger Versicherungen.
....Und wenn dann noch die Masche einiger autohäuser dazu kommt wirds spannend.
Natürlich,
jeder will möglichst viel am Schaden "teilhaben"!
alle können heutzutage den Hals nicht voll genug bekommen!
Es hilft nur ein guter Anwalt, der nicht auch "nur" mitverdienen will!
Da ja kein konkreter Preis genannt wurde, würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass ich als Laie davon ausgehen musste, dass es wohl maximal ein orts- und marktüblicher Preis sein könne. Und genau den bekommt die Werkstatt dann auch, Fehlkalkulationen oder falsche bzw. fehlerhafte Informationen können nicht zu meinen Lasten gehen. Aber irgendwo ist es sowieso müßig, hier darüber zu diskutieren, wenn doch ein Anwalt schon mit der Angelegenheit betraut wurde...
Zitat:
@dalisay schrieb am 15. Oktober 2017 um 10:27:30 Uhr:
Lohnt sich denn ein Prozess wegen 120 € überhaupt?
Genau auf diese Einstellung spekulieren die Versicherer!
Eine bestimmte Anzahl Geschädigter machen sich beim Wort > Gericht> in die Hose
oder wollen ihre Ruhe haben,
und zahlen lieber aus der eigenen Tasche.
Und die Versicherungen lachen sich halb Tod!