Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen

Hallo Community,

habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.

Folgende Situation im August letzten Jahres.
Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.
Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).
Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.

Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.

Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.

Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.

Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt 🙂

Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.

113 Antworten

Hätte denn hier nicht der Gutachter unseren TE darauf hinweisen sollen/können, dass er die Rechnung vermutlich selber zahlen muss?

Ein Gutachter sollte sowas ja wissen, oder?

Zitat:

@Melitaurer schrieb am 23. Januar 2023 um 12:35:33 Uhr:


Hätte denn hier nicht der Gutachter unseren TE darauf hinweisen sollen/können, dass er die Rechnung vermutlich selber zahlen muss?

Ein Gutachter sollte sowas ja wissen, oder?

sofern der Gutachter es überhaupt gewusst hat...
Ich lese aus dem Threadverlauf das zwar die Werkstatt informiert wurde, nicht aber zwingend der Gutachter...
Im Eröffnungsbeitrag steht dazu schon: ..."Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag ".

Fragen zu Gutachterkosten sind im passenden Thema viel besser aufgehoben. Da gehts hier entlang: klick

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 08:55:19 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Januar 2023 um 23:25:25 Uhr:


@Melitaurer : Da hast du sehr zutreffend erklärt, warum die HUK raus ist. Wo sollte hier das berechtigte Interesse der Eltern liegen, dass der Schaden von der HUK erstattet wird?

Gute Nachbarschaft? Erhalt der Freundschaft? Wer entscheidet denn, was ein berechtigtes Interesse ist? Wie ist das rechtssicher definiert? Da würde ich als VN schon kreativ werden...

Aber interessant, dass bei der HULK steht "bei berechtigtem Interesse der VN" und bei anderen Versicherungen (meiner auch) "auf Wunsch der VN".

Um mal wieder im Topic einzusteigen: hat jemand Ahnung, wie ein berechtigtes Interesse definiert sein könnte?

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 13:07:38 Uhr:


Um mal wieder im Topic einzusteigen: hat jemand Ahnung, wie ein berechtigtes Interesse definiert sein könnte?

Um bei diesem Fall zu bleiben: Wenn ich als anständiger Mensch es für selbstverständlich halte, dass ein Schaden, den mein Blag angerichtet hat, ersetzt wird...

Ui, da sind viele Antworten dazu gekommen 😰

Beim Gutachter bzw. dem Büro habe ich eben mal angerufen und freundlich gefragt, wie es vorgeschlagen wurde. Sie kommen mir nun entgegen, dass ich nur noch die Hälfte zahlen muss 🙂
Also noch ein ganz ganz dickes Danke an @PeterBH, der diese Empfehlung ausgesprochen hat!

Entsprechend werde ich es dann jetzt denke ich dabei auch beruhen lassen und nicht noch versuchen die Eltern einzuschalten. Man muss sein Glück dann ja auch nicht überstrapazieren.

Nochmal zum Ablauf:
Ich hatte bei der Werkstatt einen Termin im Karosseriebau, der Mitarbeiter meinte eben, dass man da keinen Kostenvoranschlag machen würde (warum wieso auch immer), sondern einen Gutachter einschalten. Der war noch im Autohaus, weil er dort zuvor einen anderen Schaden besichtigt hat, und grade wieder am abfahren war.
Sowohl dem Mitarbeiter als auch dem Gutachter habe ich meine Kenntnis des Unfalls (Kleinkind mit Puky) geschildert. Beide hatten also Kenntnis vom Unfallhergang und der potentiellen deliktunfähigkeit. Aber wie gesagt eine "Rechtsberatung" sehe ich nicht als deren Pflicht.
Vom Gutachter direkt habe ich kaum Informationen bekommen, weder potentielle Kostenübernahme, die Möglichkeit verschiedener Gutachten oder eben den Hinweis, dass bei dem Schadensbild auch ein Kostenvoranschlag reicht. Gab also keine Vorberatung oder wie man so etwas nennt.

Der Schaden ist eben ein nur 20-25 cm langer schmaler Kratzer, der jedoch über diese Falz geht die der Golf 7 in der Tür hat. Ich vermute mal ein realistische Rostgefahren geht auch nicht davon aus, aber ich weiß es nicht, weswegen ich ja damals die Werkstatt aufgesucht hatte.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Januar 2023 um 13:26:05 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 13:07:38 Uhr:


Um mal wieder im Topic einzusteigen: hat jemand Ahnung, wie ein berechtigtes Interesse definiert sein könnte?

Um bei diesem Fall zu bleiben: Wenn ich als anständiger Mensch es für selbstverständlich halte, dass ein Schaden, den mein Blag angerichtet hat, ersetzt wird...

Aber wäre das dann nicht der reguläre Fall und dieser Zusatz wäre überflüssig? Also es muss ja einen Grund haben, dass die HUK das aufgenommen hat.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Januar 2023 um 13:26:05 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 13:07:38 Uhr:


Um mal wieder im Topic einzusteigen: hat jemand Ahnung, wie ein berechtigtes Interesse definiert sein könnte?

Um bei diesem Fall zu bleiben: Wenn ich als anständiger Mensch es für selbstverständlich halte, dass ein Schaden, den mein Blag angerichtet hat, ersetzt wird...

Tja, wenn das die HUK genauso sieht. Es wird ja seinen Grund haben, dass der entsprechende Passus bei der HUK anders formuliert ist, als bei anderen Versicherungen...

Schön wenn ihr wieder zum Fall zurückkommt.
Und persöhnliche Ansprachen werden ab sofort wesentlich höflicher formuliert als ich das oben lesen kann.
So wie oben kommen ab sofort die Pausenregeln von MT zur Anwendung.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Januar 2023 um 13:26:05 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 13:07:38 Uhr:


Um mal wieder im Topic einzusteigen: hat jemand Ahnung, wie ein berechtigtes Interesse definiert sein könnte?

Um bei diesem Fall zu bleiben: Wenn ich als anständiger Mensch es für selbstverständlich halte, dass ein Schaden, den mein Blag angerichtet hat, ersetzt wird...

Habe nun einfach mal bei der HUK nachgefragt.
Laut Aussage der Mitarbeiterin besteht das Interesse nur, wenn außerhalb des Schadensfalles ein "Kontakt besteht". Also Nachbarn, Verwandt, Verschwägert etc.

RSV vorhanden?
Dringend aufsuchen und prüfen was gegen die Eltern zu machen ist...
Ich würde persönlich noch empfehlen mal endlich eine Petition zu starten, dass das Gesetz angepasst wird..
Kann ja nicht sein dass wir wegen irgendwelchen Kindern immer auf Schäden sitzen bleiben

Erst mal nachsehen, was wirklich in den Versicherungsbedingungen steht!
In meinen (HUK, 2012) ist es etwas anders formuliert:

"Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktsunfähigkeit von mitversicherten Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, berufen, sofern dies – von ihm nachvollziehbar dargelegt – im Interesse des Versicherungsnehmers liegt und die Aufsichtspflicht zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht einem Dritten übertragen war bzw. das Kind sich nicht in fremder Obhut befand."

Das ist derart schwammig (Wann liegt es im Interesse des Versicherungsnehmers?), dass es eigentlich nur ungültig sein kann.

Zitat:

@NeuerWolk schrieb am 23. Januar 2023 um 13:37:13 Uhr:


Ui, da sind viele Antworten dazu gekommen 😰

Beim Gutachter bzw. dem Büro habe ich eben mal angerufen und freundlich gefragt, wie es vorgeschlagen wurde. Sie kommen mir nun entgegen, dass ich nur noch die Hälfte zahlen muss 🙂
Also noch ein ganz ganz dickes Danke an @PeterBH, der diese Empfehlung ausgesprochen hat!

....

Dir ein grünes Danke für die Rückmeldung!

Wenn ich noch Kleine Kinder hätte würde ich mir die Vers.-Bedingungen meiner Haftpflicht genau anschauen und reagieren 😉 😁

An deiner Stelle wüde ich im Frühjahr zu einem Betrieb für Smartrepair fahren und mir einen KV geben lassen.... 🙂😎

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