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Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen

Themenstarteram 20. Januar 2023 um 17:37

Hallo Community,

habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.

Folgende Situation im August letzten Jahres.

Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.

Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).

Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.

Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.

Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.

 

Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?

Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.

Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt :)

 

Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.

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113 Antworten

Eine Pflichtversicherung fürs Menschsein..... naja....

So ein Mensch ist schließlich für alle Schäden verantwortlich. Dumm gelaufen, wenn du einem nicht versicherten Fußgänger/Radfahrer ausweichen musst und den Betonpfeiler triffst.

Dafür hat die Branche Forderungsausfallversicherung und Vollkasko entwickelt....

Und vermutlich gibt es noch eine Versicherung die einspringt, wenn einem der Blitz beim Scheixxen iim Dixi-Klo bei Mondlicht trifft.....

Nungut... ein gewisses Restrisiko bleibt.

Und ja, ich fände es gut, wenn mehr Leute eine private Haftpflicht haben würden. Die Zahlen sind seit Jahren leider konstant, dass nur ca. 2/3 eine solche VS haben, Tendenz aufgrund Zuwanderung abnehmend. Und da sind dann eben nicht mal Dinge wie Deliktunfähigkeit und Forderungsausfall enthalten.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 1. Februar 2023 um 20:13:11 Uhr:

 

Und vermutlich gibt es noch eine Versicherung die einspringt, wenn einem der Blitz beim Scheixxen iim Dixi-Klo bei Mondlicht trifft.....

Nennt sich Unfallversicherung...

Reicht dann mit OT

Moorteufelchen

Mit Verlaub und Demut.

So ganz OT ist es dann doch nicht. Unfälle mit deliktunfähigen Kindern sind schon kompliziert und da sind mehrere Versicherungssparten durchaus involviert. Eine Pflicht zur Haftpflicht wäre zwar durchaus wünschenswert, aber ist aktuell wohl nicht Bestand politischer Entscheidungen.

Ich selber hatte vor vielen Jahren einen Unfall mit einem deliktunfähigen Kind. Das Kind hat mächtig Glück gehabt. Ohne auf die Details einzugehen dauerte der Rechtsstreit sehr viele Jahre, da eben viele Versicherungen in dem speziellen Fall involviert waren. Der damalige Anwalt hat sogar einen Aufsatz in der Fachpresser veröffentlicht, da es so kompliziert war.

Die Ausgangsfrage ging um die Kosten für den Gutachter, da sind wir aktuell ziemlich weit weg von.

Edit wegen EInsicht: OT

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 1. Februar 2023 um 23:29:55 Uhr:

Die Ausgangsfrage ging um die Kosten für den Gutachter, da sind wir aktuell ziemlich weit weg von.

Mit Verlaub:

Die Eingangsfrage ist zweigeteilt: einmal um die Ablehnung des Schadens durch die Versicherung an sich und um die Gutachterkosten.

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