Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen
Hallo Community,
habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.
Folgende Situation im August letzten Jahres.
Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.
Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).
Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.
Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.
Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.
Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.
Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt 🙂
Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.
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113 Antworten
Zitat:
@celica1992 schrieb am 20. Januar 2023 um 20:22:17 Uhr:
Voraussetzung für die Regulierung ist aber, das dies aber nur reguliert wird, wenn der Versicherungsnehmer dies möchte um einen Streit mit Verwandten oder Nachbarn usw. aus dem Weg zu gehen
Die Klausel scheint es noch zu geben, zumindest findest man diese Informationen bei der HUK unter dem Punkt "Zahlt die Haftpflicht auch, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde?" bei folgendem
LinkScheint zumindest die einzige Chance zu sein, die ich habe. Fraglich ist natürlich wer das berechtigte Interesse beurteilt.
@PeterBH Der Hinweis mit SmartRepair ist gut, da mache ich mich mal schlau.
Und ja die Aufsichtspflicht sehe ich als erfüllt an bzw. man müsste auch erstmal das Gegenteil beweisen können, weil es sonst Aussage gegen Aussage steht? Die Mutter wird den Tathergang der Polizei geschildert haben, aber ob sich da noch was ableiten lässt.. ich weiß ja nicht.
An dieser Stell nochmal danke an alle Antwortenden bislang. Habe echt einiges mitgenommen und gelernt! 🙂
D.h., die hast den Vorfall selbst gar nicht gesehen und unabhängige Zeugen gibt es nicht? Dann kannst du eine etwaige Verletzung der Aufsichtspflicht nicht beweisen, du bist aber insoweit beweispflichtig.
Noch zwei Tipps:
Weise ausdrücklich darauf hin, dass du die Reparatur selbst bezahlen musst, weil hier ein kleines Kind den Schaden verursacht hat. Gerüchteweise macht das eine Reparatur preiswerter, als wenn ein Versicherungsschaden vorliegt.
Und spreche den Gutachter doch mal auf seine Rechnung an. Auch mit dem Hinweis, dass du von dem Kind bzw. dessen Eltern oder deren Versicherung den Schaden nicht ersetzt bekommst. Vielleicht kann er dir ja entgegen kommen. Aber nicht bis zur zweiten Mahnung damit warten.
So stehts in den Vertragsbedingungen der HUK
Und damit ist die HUK raus...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Januar 2023 um 21:23:10 Uhr:
[...]
Ja genau ich hatte nur einen Zettel von der Verkehrspolizei am Auto stecken mit der Bitte, dass ich mich doch melden solle.
Der Tipp den Gutachter mal zu fragen ist sehr gut. Kostet nichts und vielleicht können sie wirklich was machen. Vielleicht können sie es intern sogar nur als Kurzgutachten verbuchen. Viel Aufwand hatten sie damit auf jeden Fall nicht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Januar 2023 um 21:26:16 Uhr:
Und damit ist die HUK raus...
Kannst du mir das erläutern? Weil Aufsicht war Elternteil und es ist keine andere Versicherung verpflichtet. Klar mit dem berechtigten Interesse ist es so eine Sache.
Peter meint wohl: Die HUK ist nicht rechtlich verpflichtet zu zahlen, aber KANN zahlen wenn Ihr Vers.nehmer, also die Mutter/ Eltern das aktiv und ausdrücklich verlangen.
Dazu müsstest Du aber erstmal „moralischen“ oder wie auch immer genannten Druck auf die Eltern ausüben…
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Januar 2023 um 21:26:16 Uhr:
Und damit ist die HUK raus...
Weil? Wenn der TE keine Kasko hat und die Eltern zustimmen, sollte die HUK zahlen.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 21. Januar 2023 um 08:38:39 Uhr:
Dazu müsstest Du aber erstmal „moralischen“ oder wie auch immer genannten Druck auf die Eltern ausüben…
Vielleicht ist das wirklich mal ein Anfrage bei den Eltern wert. Immerhin waren sie auch so ehrlich und haben das direkt der Polizei gemeldet. (Ok wären sie nicht so freundlich gewesen, hätte ich jetzt keine Gutachterrechnungen an der Backe 😁)
@Hannes1971
Bin grade von der Formulierung verwundert, weil eine Kasko habe ich, Teilkasko. Aber entscheidet dürfte ja sein, dass ich keine Kasko habe die regulierend eingreift, weil eben nicht Vollkasko.
@ NeuerWolk
So ist es mit der Kasko.
Die private Haftpflicht würde hier zahlen, weil deine Teilkasko nicht zahlen würde.
Hättest du eine Vollkasko, so würde die private Haftpflicht nicht bezahlen.
Zur Deliktunfähigkeitsklausel der HUK.
Die HUK hat den Satz mit drinnen: "Wir zahlen, wenn es in ihrem berechtigten Interesse liegt..."
Diesen Satz gibt es bei vielen anderen Versicherungen nicht.
Kann also gut sein, dass die HUK hier prüfen will, in welchem Verhältnis du zur Geschädigten stehst.
Bist du ein komplett fremder, so kann sich die HUK wohl darauf berufen, dass kein berechtigtes Interesse besteht und die Zahlung trotzdem verweigern.
Wäre es anders, würde es den Satz nicht geben.
Als Vergleich mal den gleichen Ausschnitt aus den Bedingungen der VHV
Da heißt es einfach auf Wunsch vom VN wird bezahlt.
Berechtigtes Interesse hin oder her, spielt da keine Rolle