Versicherung weist Schaden zurück incl. Gutachter, weil Kind unter 10. Muss ich den Gutachter zahlen
Hallo Community,
habe mir eben einen Account erstellt, weil ich mal hören wollte, was ich in meiner aktuellen Situation sinnvoll machen könnte. Per Google habe ich leider nicht so recht etwas gefunden außer, dass in der Regel die Versicherung den Gutachter zahlt.
Folgende Situation im August letzten Jahres.
Ein Kind ist mit seinem Puky-Rad in mein parkendes Auto gestürzt und hat entsprechend den Lack zerkratzt an der Tür. Kind hat sich zum Glück nichts getan.
Da das mein erster Unfall war, war ich etwas unbeholfen und hab mich da an die Info von der Polizei gehalten. Werkstatt aufgesucht, dort einen Gutachter drauf schauen lassen und entsprechend an die gegnerische Versicherung gesendet (Infos hatte ich, weil die Mutter die Polizei verständigt hatte).
Ich bin da recht unbewandert und hatte Sorge, dass durch die Kratzer es zu Rost o.ä. kommen könnte.
Weil das Kind unter 10 Jahren ist, zahlt die HUK aber nichts. Das war mir leider vorher nicht bewusst und dann hätte ich mir den Aufwand auch gespart mit Gutachter und Co. Das war mein Stand Ende August und damit das Thema für mich abgehakt.
Heute flattert mir die Rechnung vom Gutachter ins Haus über knapp 500€, die ich nun begleichen soll, weil die HUK vom Unfallgegner genauer (bzw. Familienhaftpflicht) nicht reguliert, auch nicht den Gutachter.
Jetzt frage ich mich, ob ich da noch was bewirken kann oder einfach durch meine Unwissenheit (Kinder unter 10) mir selber diese Rechnung aufgebrummt habe?
Vielleicht hatte ja jemand einen ähnlichen Fall. Ich befürchte jedoch, dass ich da jetzt in den sauren Apfel beißen muss und die Rechnung zahlen.
Bereits vielen Dank vorab, dass ihr mal in den Thread reingeschaut habt 🙂
Edit: Nachdem ich nun noch ein bisschen quer gelesen hab in anderen Threads. Vermute ich lag der Fehler eher darin, dass die Werkstatt mir einen Gutachter aufs Auge gedrückt hat und keinen Kostenvoranschlag.
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113 Antworten
@Melitaurer : Da hast du sehr zutreffend erklärt, warum die HUK raus ist. Wo sollte hier das berechtigte Interesse der Eltern liegen, dass der Schaden von der HUK erstattet wird?
Gibt es keine. Regulierung zur Verhältnismäßigkeiten der Gutachterkosten.
Der TE kommt in die Werkstatt und erzählt dem Gutachter, dass ein kleines Kind mit Laufrad gestürzt ist und die Tür beschädigt hat. An der Tür ist vielleicht eine Beule und paar Kratzer zu sehen.
Eine tiegreifende Begutachtung des kompletten Fahrzeuges ist wohl ausgeschlossen. Der Gutachter hat einen Blick auf die Tür geworfen und eine Rechnung für die Reparatur oder Austausch der Tür zusammengestellt.
Dafür finde ich 500€ Euro völlig unangemessen und überzogen. Der Betrag steht doch in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit.
Zudem ist es schon irgendwie komisch wenn der Gutachter beim draufschauen meint "neue Tür"und im Gutachten dann steht "Tür Ausbauen, lackieren, einbauen."
Was mich wundert ist, dass beim Werkstattbesuch gleich ein Gutachter vor Ort war der "draufgeschaut" hätte. Normalerweise sitzen die Gutachter nicht einfach so in Werkstätten rum und schaukeln sich die Eier bis zufällig ein Kunde vorbeikommt und ausgerechnet ein Gutachten will. Es sei den der Gutachter ist der Schwager des Werkstattinhabers.
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 23. Januar 2023 um 05:53:06 Uhr:
Dafür finde ich 500€ Euro völlig unangemessen und überzogen. Der Betrag steht doch in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit.
500 Euro kosten bei uns Gutachten schon, wenn der Innendienst den Auftrag angenommen und die Akte angelegt hat, bevor ich das erste mal reingeschaut habe. Was für Vorstellungen manche Leute von Kosten haben...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Januar 2023 um 23:25:25 Uhr:
@Melitaurer : Da hast du sehr zutreffend erklärt, warum die HUK raus ist. Wo sollte hier das berechtigte Interesse der Eltern liegen, dass der Schaden von der HUK erstattet wird?
Gute Nachbarschaft? Erhalt der Freundschaft? Wer entscheidet denn, was ein berechtigtes Interesse ist? Wie ist das rechtssicher definiert? Da würde ich als VN schon kreativ werden...
Aber interessant, dass bei der HULK steht "bei berechtigtem Interesse der VN" und bei anderen Versicherungen (meiner auch) "auf Wunsch der VN".
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 08:53:07 Uhr:
500 Euro kosten bei uns Gutachten schon, wenn der Innendienst den Auftrag angenommen und die Akte angelegt hat, bevor ich das erste mal reingeschaut habe. Was für Vorstellungen manche Leute von Kosten haben...Zitat:
@cleverrepair schrieb am 23. Januar 2023 um 05:53:06 Uhr:
Dafür finde ich 500€ Euro völlig unangemessen und überzogen. Der Betrag steht doch in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit.
Aufgrund des beschriebenen Schadens ist hier wohl nicht mehr als ein Kurzgutachten nötig.
Selbst wenn man den maximalen Richtwert eines Gutachtens ansetzt, landet man bei der Schadenshöhe bei 420€ Euro. Und hier finde ich es völlig unangemessen den höchsten Richtwert anzusetzen.
Pauschal mindestens 500€ nur bei Akte anlegen kannst du ganz sicher nicht beim Gutachten ansetzen.
Was manche für Fantasien haben.....
Zitat:
@cleverrepair schrieb am 23. Januar 2023 um 09:22:47 Uhr:
Aufgrund des beschriebenen Schadens ist hier wohl nicht mehr als ein Kurzgutachten nötig.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2023 um 08:53:07 Uhr:
500 Euro kosten bei uns Gutachten schon, wenn der Innendienst den Auftrag angenommen und die Akte angelegt hat, bevor ich das erste mal reingeschaut habe. Was für Vorstellungen manche Leute von Kosten haben...
Selbst wenn man den maximalen Richtwert eines Gutachtens ansetzt, landet man bei der Schadenshöhe bei 420€ Euro. Und hier finde ich es völlig unangemessen den höchsten Richtwert anzusetzen.Pauschal mindestens 500€ nur bei Akte anlegen kannst du ganz sicher nicht beim Gutachten ansetzen.
Was manche für Fantasien haben.....
Das wird wohl der Grund sein, warum wir im Bereich KFZ keine Leistungen anbieten. Bei uns wird nach Stunden abgerechnet, nicht nach irgendwelchen Richtwerten.
Die Abrechnung erfolgt im KFZ-Wesen nun einmal nach der Schadenhöhe.
Rechtsanwälte rechnen im übrigen auch nach dem Streitwert ab. Im übrigen beläuft sich der Stundensatz eines qualifizierten Sachverständigen in einem Segment zwischen 120 € bis 180 €.
Es ist daher eigentlich völlig unerheblich ob jemand meint, dass Gutachten ist zu teuer oder nicht, zumal die Schadenhöhe hier überhaupt nicht bekannt ist und die Meinungsäußerung diesbezüglich aus der Luft gegriffen ist.
Ebenso verhält es sich mit den Mutmaßungen zur Qualität des Gutachten. Es ist ist hier nicht bekannt und auch nicht dokumentiert was dieses Gutachten alles enthält und wie es aufgebaut ist.
Mann sollte hier also mit irgendwelchen Unterstellungen etwas Zurückhaltung üben.
@Dellenzaehler Schadenshöhe ist bekannt...; hier die Daten vom TE dazu:
"Schadenssumm: knapp 1400€ (Ist nur Ausbauen + Lackieren, der Gutachter sprach zu mir von einer neuen Tür, daher oben die falsche Info)
Gutachterrechnung: knapp unter 500€..."
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 23. Januar 2023 um 10:32:22 Uhr:
@Dellenzaehler Schadenshöhe ist bekannt...; hier die Daten vom TE dazu:
"Schadenssumm: knapp 1400€ (Ist nur Ausbauen + Lackieren, der Gutachter sprach zu mir von einer neuen Tür, daher oben die falsche Info)Gutachterrechnung: knapp unter 500€..."
ok, danke hab ich wohl überlesen.
Schadenhöhe bis 1.500 € nach der Honoroarbefragung des BVSK Grundgebühr 415 € zuzüglich Nebenkosten, Kilometer und andere Nebenkosten.
Schadenhöhe nach Honorarumfrage des VKS bvk, TÜV Rheinland, bvs, TÜV Süd ebenfalls 415 € Grundgebühr zuzüglich Nebenkosten.
Hierauf die Mehrwertsteuer von 19% da liegen wir bei "kanpp unter 500 €, selbt wenn es noch etwas mehr wäre, kann man daher hier ganz sicher nicht von "völlig überzogen" sprechen.
Maßgeblich beim SV Honorar ist nämlich die sogenannte Üblichkeit.
Die Rechnungshöhe ist hier daher sicherlich nicht zu beanstanden und vom Auftraggeber auch auszugleichen.
Ich denke, die Höhe der Gutachterkosten ist unstrittig.
Letztlich ist das Vorgehen des TE der nicht ganz so optimale Weg gewesen, auch wenn die Polizei einen gut gemeinten Ratschlag geben wollte. Aber selbst Polizisten sind fehlbar.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Januar 2023 um 10:29:34 Uhr:
Die Abrechnung erfolgt im KFZ-Wesen nun einmal nach der Schadenhöhe.Rechtsanwälte rechnen im übrigen auch nach dem Streitwert ab. Im übrigen beläuft sich der Stundensatz eines qualifizierten Sachverständigen in einem Segment zwischen 120 € bis 180 €.
Es ist daher eigentlich völlig unerheblich ob jemand meint, dass Gutachten ist zu teuer oder nicht, zumal die Schadenhöhe hier überhaupt nicht bekannt ist und die Meinungsäußerung diesbezüglich aus der Luft gegriffen ist.
Ebenso verhält es sich mit den Mutmaßungen zur Qualität des Gutachten. Es ist ist hier nicht bekannt und auch nicht dokumentiert was dieses Gutachten alles enthält und wie es aufgebaut ist.
Mann sollte hier also mit irgendwelchen Unterstellungen etwas Zurückhaltung üben.
Schön wenn man nicht lesen kann, aber anderen unterstellt die Meinungsäußerung wäre völlig aus der Luft gegriffen.
Mann sollte hier also mit irgendwelchen Unterstellungen etwas Zurückhaltung üben.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 23. Januar 2023 um 10:50:49 Uhr:
Schadenhöhe bis 1.500 € nach der Honoroarbefragung des BVSK Grundgebühr 415 € zuzüglich Nebenkosten, Kilometer und andere Nebenkosten.Schadenhöhe nach Honorarumfrage des VKS bvk, TÜV Rheinland, bvs, TÜV Süd ebenfalls 415 € Grundgebühr zuzüglich Nebenkosten.
Hierauf die Mehrwertsteuer von 19% da liegen wir bei "kanpp unter 500 €, selbt wenn es noch etwas mehr wäre, kann man daher hier ganz sicher nicht von "völlig überzogen" sprechen.
Maßgeblich beim SV Honorar ist nämlich die sogenannte Üblichkeit.
Die Rechnungshöhe ist hier daher sicherlich nicht zu beanstanden und vom Auftraggeber auch auszugleichen.
Für den Honorarrechner ist die Netto Summe entscheidend. Bei einer Schadensumme von 1400€ sind es 1176€. Also ist die Spalte bis 1250€ anzusetzen. Honorargebühr liegt dabei bei 340-384€.
Bei 1500 wären es übrigens 370-415€ und nicht 415.
Die Rede ist vom normalen Gutachten.
Ich habe bemängelt, dass ich hier ein vollumfängliches Gutachten unverhältnismäßig empfinde und Kurzgutachten hätte ausreichen können.
Für den Honorarrechner ist die Netto Summe entscheidend. Bei einer Schadensumme von 1400€ sind es 1176€. Also ist die Spalte bis 1250€ anzusetzen. Honorargebühr liegt dabei bei 340-384€.
Bei 1500 wären es übrigens 370-415€ und nicht 415.
Die Rede ist vom normalen Gutachten.
Ich habe bemängelt, dass ich hier ein vollumfängliches Gutachten unverhältnismäßig empfinde und Kurzgutachten hätte ausreichen können.
Zunächst einmal hast du hier weder etwas zu bemängeln noch anzusetzen. Du kannst bestenfalls deine Meinung kundtun (so wie ich auch)
Ein Kurzgutachten wird erstellt bis zu einer Schadenssumme von 750 €. Danach wird ein Gutachten erstellt. Hierüber entscheidet der beauftragte Sachverständige.
Die Schadenhöhe (netto) bis 1.500 € beläuft sich nach der BVSK Honorarbefragung im HB V Korridor auf 415 €. Nach diesem Korridor rechnen 50 bis 60 Prozent zumindest der BVSK Sachverständigen ab. Wie andere das machen ist mir nicht bekannt und steht auch nicht zur Debatte.
Die zweite von mir angeführte Honorarbefragung gibt überhaupt keinen Korridor an sondern nur den Wert in der Schadenhöhe.
Es geht hier bei der Betrachtung des Honorar einzig und allein darum, ob der vom Sachverständigen in Rechnung gestellte Betrag aus dem Bereich des üblichen herausfällt und das ist hier definitiv nicht der Fall.
Und wieder reitest du auf den 1500€ netto obwohl es 1176 sind und dafür die Tabelle bis 1250€ anzusetzen ist. Kannst du dir sogar im bvsk Rechner selbst ansehen. Zur Hilfe kannst du die unten angehängte Tabelle nehmen.
Die Schadenshöhe für Kurzgutachten ist zudem nur eine grobe Orientierung. Viel eher wäre der Umfang entscheidend. Und nach Aussage des TE kann man hier nicht von großen Umfang reden.
Desweiteren kann ich bemängeln was ich will und das hat nicht irgendeine Delle zu entscheiden oder mich anzuschnauzen.
Wenn man schon nicht lesen kann, sollte man sich bei grundlosen, persönlichen Angriffen zurückhalten.