ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung wechseln (Theater mit der Mitnahme des Rabattes)

Versicherung wechseln (Theater mit der Mitnahme des Rabattes)

Themenstarteram 1. September 2016 um 16:20

Hallo!

Hat wer das schon mal gehört:

Jemand will ein neues Fahrzeug anmelden (ist schon geschehen), dabei die Versicherung wechseln, und auch die Einstufungen der Klassen mitnehmen.

Ist von Verwanden 1. Grades möglich.

Die neue Versicherung bei der das neue Auto versichert wird sagt, das ist ohne Probleme möglich.

Die Versicherung, wo der alte Wagen mitversichert war, sagt nein, da sonst die weiteren Autos (im Paket, es sind insgesamt 5 Autos versichert) in der Versicherung wieder steigen...

Für mich klingt das sehr seltsam...

Gruß jörg

Ähnliche Themen
13 Antworten

Durchaus möglich!

Bei Flottenverträgen haben wir das auch bei uns!

Evtl gibt es ja einen mehrere Fahrzeuge Rabatt der dann wegfällt?

Das hätten sie dir aber auch sagen können!

In dem Link von Dir Phaeton wird aber nicht auf die beschriebene Problematik eingegangen.

Die alte Versicherung hat aber recht.

SF kann ja wohl abgezogen werden. Aber im Flottenvertrag kann das durchaus eine Auswirkung auf den Rest der Flotte haben.

Oder es wurden sonstige Bündelnachlässe vergeben.

Sollte man aber als VN wissen, was vereinbart wurde.

doch, du wiederholst den Inhalt sogar.

Finde ich in deinem Link aber nirgendwo.

Wo steht das?

Die alte Versicherung wird der neuen Versicherung auf Wunsch die Anzahl der schadenfreien Jahre + Schäden (des alten abgemeldeten / verkauften Autos!) im laufenden Jahr bestätigen.

Welche Sonderkonditionen du bei der alten Versicherung für 5 Fahrzeuge abgeschlossen hast und die jetzt auf 4 Fahrzeuge geändert werden solltest du selbst wissen.

Das Maß der Transferleistung und/oder der Lesefaulheit, was in diesem Forum erbracht wird, ist echt grausam...

Zitat:

@Stione schrieb am 1. September 2016 um 19:22:37 Uhr:

In dem Link von Dir Phaeton wird aber nicht auf die beschriebene Problematik eingegangen.

Sollte man aber als VN wissen, was vereinbart wurde.

Zitat:

@Stione schrieb am 2. September 2016 um 00:12:38 Uhr:

Finde ich in deinem Link aber nirgendwo.

Wo steht das?

-->

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 21:53:52 Uhr:

Der Vorversicherer bestätigt die im Altvertrag vorhandenen SF-Klassen. Dabei richtet er sich nach den Regelungen, die bei Vertragsschluss (des Altvertrages) getroffen worden sind. Die Weitergabe der SF-Klassen ist nämlich vertraglich in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) geregelt.

Mit der Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse ist aber lediglich der erste Schritt getan. Neben dem Vorliegen einer Bestätigung über den Schadenverlauf vom Vorversicherer müssen auch die Regelungen in den AKB des neuen Versicherers eine Anrechnung zulassen.

Ich beschreibe mehr als deutlich, dass

  • sowohl die SF-Bestätigung dem Grunde und dem Umfang nach
  • als auch deren Anerkennung beim neuen VR

vertraglich geregelt ist.

Wenn also der vorherige Versicherer den SF nicht bestätigen will, kann man die Sache sehr leicht regeln. Einfach um Stellungnahme bitten, auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Weitergabe des Schadensverlaufs verweigern.

Die Sachverhalte sind im Kern gleich. Das ist nicht wirklich schwer zu erkennen.

In beiden Fällen geht es nämlich um die Frage der Bestätigungspflicht des alten VR und der Anerkennungspflicht des Neuen.

Sorry Pheaton.

Aber wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Zitat:

@jackermann schrieb am 1. September 2016 um 18:20:10 Uhr:

Hallo!

Hat wer das schon mal gehört:

Jemand will ein neues Fahrzeug anmelden (ist schon geschehen), dabei die Versicherung wechseln, und auch die Einstufungen der Klassen mitnehmen.

Ist von Verwanden 1. Grades möglich.

Die neue Versicherung bei der das neue Auto versichert wird sagt, das ist ohne Probleme möglich.

Die Versicherung, wo der alte Wagen mitversichert war, sagt nein, da sonst die weiteren Autos (im Paket, es sind insgesamt 5 Autos versichert) in der Versicherung wieder steigen...

Für mich klingt das sehr seltsam...

Gruß jörg

Der alte Versicherer verweigert nicht die weitergabe des SF, sondern er sagt, dass es nicht ohne Probleme möglich ist.

Der Satz darüber steht also im Kontext.

@TE

Das halte ich für normal.

Bei der ADAC-Versicherung ist das z. B. so:

"Auto-FamilienVersicherung - bis zu 12 % sparen!

Alle Privatfahrzeuge eines Haushalts sind in der Auto-FamilienVersicherung versicherbar. Für jeden Vertrag gibt es einen lohnenden Rabatt - bis zu 12%!"

Die SF Einstufung kann nur nach der Anzahl der Führerscheinjahre übernommen werden.

Die Flottenkonditionen können sich zudem beim Altversicherer natürlich ändern.

Keine Angst, ich sitze nicht im Glashaus...

Da ich vom Fach bin weiß ich, dass die Aussage, wie sie von Dir interpretiert ist, so nicht gemeint sein kann, da jeder der vom Fach ist genau weiß, dass die Anrechnung eines Schadenverlaufes den abgebenden Versicherer nichts angeht. "Der hat zu bestätigen". Punkt. Bei einer Ziffer 5 Anfrage (gehe ich nicht näher drauf ein) ohnehin.

Insofern glaube ich nicht, dass die von Dir interpretierte Aussage von einem Versicherer, der den SFR abgeben soll, kommen würde.

Zudem ändert es nichts an den Aussagen meiner vorherigen Posts.

Die Abgabe und Anrechnung bleibt vertraglich (in den jeweiligen AKB) geregelt.

Nichts andres schrieben wir in unseren Posts. Ich vielleicht ein wenig ausführlicher.

Es könnte ja sein, dass vertraglich vereinbart ist, dass zu den Verträgen kein SF geführt wird (es klingt nach einem Flottensatz). Es entbinde ihn zwar - sofern nichts abweichendes vereinbart - immernoch nicht ganz von der Bestätigungspflicht. Aber die Aussage wäre verständlich. Er hätte immernoch nach §5 VII PflVG den SF an den VN zu bestätigen.

Schuster... ach lassen wir das.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung wechseln (Theater mit der Mitnahme des Rabattes)