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Versicherung verweigert Übernahme der Glasreparatur

Themenstarteram 15. Juni 2010 um 17:13

Hallo,

ich hatte vor einigen Wochen einen Steinschlagschaden an meiner Frontscheibe und habe diesen bei einem Autoglasdienst reparieren lassen. Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß meine Versicherung (HUK24) den Schaden übernimmt (TK150 VK300).

Nun erhalte ich ein Schreiben, in dem sich die HUK24 weigert, den Schaden zu regulieren, da er unterhalb der SB liegt.

Habe ich nun ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Schadens innerhalb von 1 Monat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eta1986

bzw. denen ein ensprechendes Schreiben schicken, kannst ja mit RA drohen. Die Bedingungen kenn ich nicht, aber viele Versicherer versuchen sich erstmal Geld zu sparen, wenn 80% der Kunden das hinnehmen, ist schon viel gespart....;-)) Also einfach mal probieren.

das deine Polemik dem TE hier nicht weiterhilft und deine Weisheiten ausgedrückt in Prozenten sicherlich vom Höhrensagen des Stammtisch oder aus der Bildzeitung  stammen ist eine Sache. 

 

Aber wenn du dann hier schon profunde "Tipps" abgibst, dann sollten die schon so verfasst sein, dass der TE damit auch etwas anfangen kann, aber sich damit nicht bei der Versicherung blamiert....:rolleyes:

 

In der Kasko ist das Honorar für den Rechtsanwalt zum einen nicht gedeckt, dass bedeutet, der TE würde auf diesen Kosten sitzen bleiben (das weis im übrigen auch die Versicherung, nur mal so...:D) und zum anderen bringt dieses alberne Drohen mit einem Anwalt rein gar nichts, ausser das die Versicherung hier den Stinkefinger zeigt.

 

Und da der TE sowieso kündigen will, kümmert es die Versicherung recht wenig wenn ein Hund den Mond anbellt.

 

Gruß

 

Delle  

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Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

die HUK, HUK24 und die DEVK haben in ihren jeweiligen AKBs zur Teilkasko ausdrücklich vermerkt, dass Steinschlagreparaturen NUR bei Ausführung durch Partnerbetriebe bezahlt werden.

Bei allen anderen Versicherungen werden im Regelfall bei allen Reparaturbetrieben die Kosten trotz Selbstbeteiligung komplett übernommen, ausser man hat einen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen.

jepp. und im zweifelsfall hätte der TE ja den ausführenden betrieb (die wissen wer partner ist und wer nicht!) oder seine versicherung im vorfeld fragen können.

jetzt wegen 105euro rumzunöllen macht wenig sinn und "mit dem anwalt drohen" ist zum einen nicht zielführend und zum anderen irgendwie peinlich.

105öcken zahlen und draus lernen ;)

Themenstarteram 16. Juni 2010 um 18:03

Hallo,

heute kam ein Schreiben der HUK24, der Schaden wird kulanterweise reguliert, davon bin ich allerdings auch ausgegangen, da ich langjähriger schadensfreier Kunde bin und auch alle anderen Versicherungen bei der HUK24 habe.

ich hatte auch mal so einen Fall! Die Versicherung zahlte die Steinschlagreparatur nicht weil ich bei keiner Partnerwerkstatt war.... Ich bin bei der DEVK

Ich hab es ganz einfach gelöst: Ich habe bei der Fachwerkstatt reklamiert, da sie eine 100% kostenlose Reparatur bei Teilkasko beworben haben! Da auf der Werbung kein kleingedrucktest war, welches auf eine eventuelle Kostenpflichtige Reparatur bei manchen Versicherungen hinweist, habe ich mich auf das verbindliche Angebot bezogen!

Zähneknirschend hat mir die Firma somit die Reparatur kostenlos gemacht!

kurz um: Versicherung hat nix bezahlt und ich auch nicht! Das ganze hat mich lediglich die Fahrt zum Fachbetrieb gekostet und 15 Minuten meiner Zeit beim Chef :)

Erst auf die bösen Versicherungen schimpfen,

dann löst es sich in Wohlgefallen auf.

Wieder mal ein Sturm im Wasserglas.

Zitat:

Original geschrieben von astratom2

Hallo,

heute kam ein Schreiben der HUK24, der Schaden wird kulanterweise reguliert, davon bin ich allerdings auch ausgegangen, da ich langjähriger schadensfreier Kunde bin und auch alle anderen Versicherungen bei der HUK24 habe.

Na ist doch prima.....für DICH zumindest! Alle anderen Versicherten der HuK zahlen jetzt DEINEN Schaden mit, weil die HuK die 105 € wieder reinkriegen muss.....und alles nur, weil DU nicht in der Lage warst, DEINEM Vertrag entsprechend zu handeln.....

Sorry, soll keine Kritik sein, ich hätte es vermutlich genauso gemacht. Aber fürs nächste mal: ERST informieren (denken), DANN handeln!!!

am 17. Juni 2010 um 7:04

Hallo,

na nun mal langsam mit den jungen Pferden (und Elchen ;))

Das darf durchaus Kritik sein - sie ist auch berechtigt.

Aber das ganze kann man doch bitteschön auch ohne Schreien (Großschreibung und inflationärer Ausrufezeichengebrauch wird allgemein so verstanden), gell?

Es ist doch okay, dass es so ausgegangen ist - dem TE war es sicher eine Lehre - und einigen anderen Lesern auch.

Grüße

Schreddi

OKAY!!!!!!!!!!!:D:D:D:D;););)

Elche müssen einfach röhren......:D:o:o:o

Themenstarteram 17. Juni 2010 um 9:44

@elchmann99

Sieh es doch mal so:

Als langjährig unfallfreier Fahrer (der ich auch hoffentlich bleiben werde) hat die sich HUK einen gewinnbringenden weil schadensfreien Kunden zum Sparpreis auch für die Zukunft gesichert.

Somit auch ein Gewinn für alle anderen Versicherten durch stabile oder sogar sinkende Prämien :D:D:D

am 17. Juni 2010 um 12:50

Siehste hat Sie sich doch noch Kulant gezeigt.

Wichtig ist, dass bei einem Schaden immer vorher angefragt wird, ob der Schaden übernommen wird.

Die meisten sagen nämlich ja. Ansonsten wird eben die ganze Scheibe gewechselt. Piepst auf die Selbstbeteiligung und freust dich über ne Lupenreine Scheibe ohne Shining effekte etc. die bei älteren Scheiben schon auftreten können.

am 17. Juni 2010 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von elchmann99

Alle anderen Versicherten der HuK zahlen jetzt DEINEN Schaden mit, weil die HuK die 105 € wieder reinkriegen muss...

OH ja da hast du aber absolut Recht!!!

Macht ganz schön was aus, wenn ne Versicherung kulant ist und

105 € an nen Kunden zahlt.

(Rechnen wir mal mit ner Kundenzahl von 100.000:

105 € : 100000 = 0,00105 €

das macht wirklich jeden Kunden arm, diese mögliche Beitragserhöhung!

hugaar, der dankbar ist nicht bei der HuK zu sein!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von elchmann99

Alle anderen Versicherten der HuK zahlen jetzt DEINEN Schaden mit, weil die HuK die 105 € wieder reinkriegen muss...

OH ja da hast du aber absolut Recht!!!

Macht ganz schön was aus, wenn ne Versicherung kulant ist und

105 € an nen Kunden zahlt.

(Rechnen wir mal mit ner Kundenzahl von 100.000:

105 € : 100000 = 0,000000000000000105 €

das macht wirklich jeden Kunden arm, diese mögliche Beitragserhöhung!

hugaar, der dankbar ist nicht bei der HuK zu sein!

....wo hast du dennn das Rechnen gelernt:D:D

du musst ja auch durch 8,5 Mio Verträge teilen... :D

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

OH ja da hast du aber absolut Recht!!!

Macht ganz schön was aus, wenn ne Versicherung kulant ist und

105 € an nen Kunden zahlt.

(Rechnen wir mal mit ner Kundenzahl von 100.000:

105 € : 100000 = 0,000000000000000105 €

das macht wirklich jeden Kunden arm, diese mögliche Beitragserhöhung!

hugaar, der dankbar ist nicht bei der HuK zu sein!

....wo hast du dennn das Rechnen gelernt:D:D

Sorry, aber auf gefälschte Zitate steh ich irgendwie gar nicht :(

Grüße

Steini

am 18. Juni 2010 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

du musst ja auch durch 8,5 Mio Verträge teilen... :D

WAS, so viele verirrte Schafe sind bei der HuK?!?

(Hatte nur ein grobes Beispiel mit wenig Betragszahlern bringen wollen)

Hatte mal etwa das gleiche Problem mit meiner PKV und einem Schreiben von ihr:

"Sehr geehrter Herr hugaar,

wir bedauern sehr, dass Sie nicht gewillt sind die Arztrechnung auch über Ihre weitere Absicherung durch den Arbeitgeber abrechnen wollen. Sie beanspruchen nicht nur Ihren Vers.-beitrag sondern die gesamte Gemeinschaft unserer Versicherten. Es ist dahe nicht auszuschließen, dass wir im nächsten Jahr die Beiträge angleichen müssen. Sollten Sie Ihre Entscheidung überdenken teilen Sie uns dies bitte umgehend mit."

muss sagen es ging um 1.200,- €, welche nicht zu 50% sondern zu 100% bezahlt werden sollten; also 600€ mehr für die PKV mit nach eigenen Angaben 1.000.000 Mitgleidern =

600,00 € : 1000000 = 0,0006 € : 12 Monate = 0,0005 € pro Mitglied im Monat mehr

ich muss sagen, da hab ich seeeeht lange (5 sek.) überlegt und mich nicht umentschieden, da es vor allem auch ein BGH-Urteil für meine Entscheidung gibt

das sieht wohl jeder Versicherte so, wenn es um etwas geht, dass derjenige bezahlt haben will.

Macht die Versicherung das aber bei jedem mit, dann sinds ganz schnell eben ein paar hunderttausend Euro für die Gemeinschaft.

Komisch, hinterher wills wieder keiner gewesen sein, wenn die Beiträge eben angehoben werden.

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