Versicherung verweigert Teilkasko wegen His Eintragung

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 2 Wochen habe ich einen gebrauchten PKW bei einem Autohaus/ Vertragshändler gekauft. Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert. Jetzt hat mir meine Versicherung mitgeteilt das ich den Wagen nicht versichern kann, da der Wagen auf der His Liste gelistet ist, als Totalschaden. Die Versicherung verweigert mir deshalb die Versicherung des Wagens.
Das wurde mir vom Autohaus aber nicht mitgeteilt. Was nun?
Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

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@Paddy2774
Du bist wahrscheinlich verärgert und hängst dich jetzt an dem Begriff "Totalschaden" auf. Du blendest jedoch dabei das Wort "wirtschaftlich" aus. Wegen einem Frontschaden, wie du ihn beschrieben hast, ist das Auto ja nun aber noch lange nicht totaler materiell Schrott, sondern eben einfach nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein "Totalschaden".

Totalschaden klingt zugegebenermaßen im ersten Moment danach, dass das Auto nur noch ein Klumpen war. Bei einem Auto mit einem Wert unter 10.000 EUR ist der von dir genannte Schaden an der Front aber eben schnell so hoch, dass es eben aus rein ökonomischer Sicht unwirtschaftlich ist, diesen offiziell in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Daher kaufen wie von @berlin-paul beschrieben Händler solche Fahrzeuge ja an, da sie sie mit eigenen Ressourcen günstiger reparieren können, als das am freien Markt für den Endkunden möglich wäre.

Daher nimm die Ratschläge hier an und nimm die Sache so hin. Der tatsächliche ehemalige materielle Schaden am Fahrzeug wird durch das Wort "Totalschaden" nicht größer und das Auto dadurch auch nicht schlechter, als es dir bei Kauf bekannt war.

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Den Schaden einfach aus der His Datenbank austragen lassen, wenn der Nachweis der fachgerechten Instandsetzung vorliegt.

Interessant ist übrigens auch, was steht im Vertrag wirklich wortwörtlich drin. Du widersprichst dir hier leider.

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 15. April 2018 um 17:35:55 Uhr:


1 Unfallschaden, fachgerecht repariert

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 12:50:01 Uhr:


Der Schaden wurde wie folgt beschrieben
Unfallschaden vorne rechts,

Scheinwerfer, Kotflügel, Motorhaube, Kühlerpaket, Schlossträger ern inst. lackiert
Schaden wurde repariert

Steht also das Wort "fachgerecht" dabei oder nicht?

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