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Versicherung verweigert Teilkasko wegen His Eintragung
Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 2 Wochen habe ich einen gebrauchten PKW bei einem Autohaus/ Vertragshändler gekauft. Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert. Jetzt hat mir meine Versicherung mitgeteilt das ich den Wagen nicht versichern kann, da der Wagen auf der His Liste gelistet ist, als Totalschaden. Die Versicherung verweigert mir deshalb die Versicherung des Wagens.
Das wurde mir vom Autohaus aber nicht mitgeteilt. Was nun?
Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?
Beste Antwort im Thema
@Paddy2774
Du bist wahrscheinlich verärgert und hängst dich jetzt an dem Begriff "Totalschaden" auf. Du blendest jedoch dabei das Wort "wirtschaftlich" aus. Wegen einem Frontschaden, wie du ihn beschrieben hast, ist das Auto ja nun aber noch lange nicht totaler materiell Schrott, sondern eben einfach nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein "Totalschaden".
Totalschaden klingt zugegebenermaßen im ersten Moment danach, dass das Auto nur noch ein Klumpen war. Bei einem Auto mit einem Wert unter 10.000 EUR ist der von dir genannte Schaden an der Front aber eben schnell so hoch, dass es eben aus rein ökonomischer Sicht unwirtschaftlich ist, diesen offiziell in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Daher kaufen wie von @berlin-paul beschrieben Händler solche Fahrzeuge ja an, da sie sie mit eigenen Ressourcen günstiger reparieren können, als das am freien Markt für den Endkunden möglich wäre.
Daher nimm die Ratschläge hier an und nimm die Sache so hin. Der tatsächliche ehemalige materielle Schaden am Fahrzeug wird durch das Wort "Totalschaden" nicht größer und das Auto dadurch auch nicht schlechter, als es dir bei Kauf bekannt war.
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52 Antworten
Oder Versuch doch einfach mal eine andere Versicherung.
Gruß M
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 14. April 2018 um 15:12:34 Uhr:
Fahrzeuge die als Totalschaden abgerechnet wurden müssen vor einer erneuten Zulassung erst mal ein prüfendes Auge des TÜVs über sich ergehen lassen ob die Kiste überhaupt zulassungsfähig ist oder nur zusammengebastelt damit Sie auf den ersten Blick hübsch aussieht.
Aha. Woher hast du diese Weisheit?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]
Zitat:
@guruhu schrieb am 15. April 2018 um 08:38:30 Uhr:
Hat der Händler den Wagen denn als Unfallfrei verkauft?
Manchmal reicht es, ganz einfach den Eingangspost zu lesen:
Zitat:
@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 00:13:24 Uhr:
Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]
Das habe ich in der Tat nicht gesehen. Dann würde sich in meinen Augen lediglich die Frage stellen, ob fachgerecht repariert worden ist, oder nicht.
Sollte fachgerecht repariert worden sein, hat man in meinen Augen schlichtweg Pech gehabt.
Der Händler kann nicht für die fehlende Vertragsbereitschaft einer dritten Partei verantwortlich gemacht werden. Dass ein Schaden ab einer gewissen Größe in der HIS gespeichert wird, ist nun kein Geheimnis.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]
Zitat:
@keksemann schrieb am 14. April 2018 um 07:08:04 Uhr:
Hast Du den Verkäufer schon mit den Aussagen der Versicherung konfrontiert? Hast Du die Aussage der Versicherung schriftlich? Dann ab damit zum Verkäufer und um eine kundenorientierte, schnelle Rückabwicklung des Kaufvertrages bitten. Wenn diese sich dann, bei gesicherten Fakten, ablehnend zeigt: Anwalt. Alleine ist es sehr schwierig mit der Rückabwicklung wenn der VK sich nicht kooperativ zeigt.
Das sagt Alles!
Unfallschaden der repariert wurde ist was anderes wie ein Totalschaden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist wieder was anders, nur am Rande.
Also mit der schriftlichen bestätigung zum Händler und fragen was er dazu denkt. Am besten mit einem zeugen. Wenn er kulant ist, wiuckelt er alles zurüück und giebt Dir dein geld zurück (viellicht noch etwas drauf als entschädigung) ansonsten ab zum Anwalt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]
Paddy, ist es wirklich so schwer, die hier gestellten Fragen zu beantworten? Wie soll man dir die passende Antwort geben, wenn du Fragen nicht beantwortest?
Du wurdest z.B. nach weiteren Daten zum Fahrzeug gefragt, so z.B., Alter, km-Stand und Wert oder Kaufpreis des Fahrzeugs. Um was für ein Fahrzeug es sich handelt, ist sicherlich auch interessant.
Jetzt wird hier z.B. darüber diskutiert, ob der vom Händler angegebene Unfallschaden ein Totalschaden sein kann. Eine Diskussion, die man sich eventuell hätte ersparen können, wenn du alle an dich gestellten Fragen beantwortet hättest.
Gruß
Uwe
@Uwe Mettmann
Es handelt sich um einen
Skoda Octavia 1Z Combi
Bj. 2013
70.000 km
90kw/ 122 PS
1 Vorbesitzer
Vollausstattung
TÜV neu, ohne Mängel
€ 11.890. -
2 Jahre Fahrzeug Garantie
1 Unfallschaden, fachgerecht repariert
Hoffe damit sind Fragen beantwortet
Danke für die Info.
Dann könnten der vom Händler angegebene Unfallschaden schon ein Totalschaden sein.
Dennoch würde ich die HIS-Datenbank abfragen, was dort für ein Unfallschaden gespeichert ist. Du als Fahrzeughalter hast das Recht einer kostenlosen Auskunft. Andererseits hat die Versicherung die Datenbank ja schon abgefragt, also kannst du auch die Fragen, was in der Datenbank gespeichert ist.
Stimmt die Angabe der HIS-Datenbank nicht mit der Angabe vom Händler überein, wende dich an den Händler, denn vermutlich hast du dann ein Rückgaberecht.
Stimmen die Angaben überein, dann frage die Versicherung, ob denen ein Nachweis ausreicht, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde, damit sie das Fahrzeug teilkaskoversichern und wie du diesen Nachweis erbringen kannst.
Jedenfalls wäre das meine Vorgehensweise.
Gruß
Uwe
@Uwe Mettmann
Danke dir