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Versicherung verweigert Teilkasko wegen His Eintragung

Themenstarteram 13. April 2018 um 22:27

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen. Vor 2 Wochen habe ich einen gebrauchten PKW bei einem Autohaus/ Vertragshändler gekauft. Ein Unfallschaden wurde angegeben als fachgerecht repariert. Jetzt hat mir meine Versicherung mitgeteilt das ich den Wagen nicht versichern kann, da der Wagen auf der His Liste gelistet ist, als Totalschaden. Die Versicherung verweigert mir deshalb die Versicherung des Wagens.

Das wurde mir vom Autohaus aber nicht mitgeteilt. Was nun?

Was kann ich tun? Muss Autohaus den Wagen zurück nehmen? Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Beste Antwort im Thema
am 14. April 2018 um 19:08

@Paddy2774

Du bist wahrscheinlich verärgert und hängst dich jetzt an dem Begriff "Totalschaden" auf. Du blendest jedoch dabei das Wort "wirtschaftlich" aus. Wegen einem Frontschaden, wie du ihn beschrieben hast, ist das Auto ja nun aber noch lange nicht totaler materiell Schrott, sondern eben einfach nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein "Totalschaden".

Totalschaden klingt zugegebenermaßen im ersten Moment danach, dass das Auto nur noch ein Klumpen war. Bei einem Auto mit einem Wert unter 10.000 EUR ist der von dir genannte Schaden an der Front aber eben schnell so hoch, dass es eben aus rein ökonomischer Sicht unwirtschaftlich ist, diesen offiziell in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Daher kaufen wie von @berlin-paul beschrieben Händler solche Fahrzeuge ja an, da sie sie mit eigenen Ressourcen günstiger reparieren können, als das am freien Markt für den Endkunden möglich wäre.

Daher nimm die Ratschläge hier an und nimm die Sache so hin. Der tatsächliche ehemalige materielle Schaden am Fahrzeug wird durch das Wort "Totalschaden" nicht größer und das Auto dadurch auch nicht schlechter, als es dir bei Kauf bekannt war.

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Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 14:20:40 Uhr:

Zitat:

@fudder83 schrieb am 14. April 2018 um 14:13:06 Uhr:

Würde es auch so machen wie keksemann geschrieben hat.

Wie alt ist denn das Fahrzeug und welches Fahrzeug?

Wenn das Fahrzeug noch nicht so alt ist und schon als total schaden eingestuft werd. Dann war das garantiert kein harmloser Unfall. Selbst wenn der Händler das Fahrzeug nicht selber instand gesetzt hat ,hätte er sehen müssen beim Ankauf wie gross der Schaden ungefähr war

@fudder83

Auto ist knapp 6 Jahre alt

Skoda Octavia Combi 1Z

Dann war der Schaden aber alles andere als harmlos .

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Themenstarteram 14. April 2018 um 12:24

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. April 2018 um 13:22:39 Uhr:

Das kann durchaus zu einem wirtschaftlichen Totalschaden passen, also dass die kalkulierten Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert war. Wenn das Autohaus selbst repariert hat, dann stellt sich das unter Ansatz der Eigenkosten aber als sehr viel geringerer Aufwand dar.

@berlin-paul

Aber darüber hätte mich der Händler informieren müssen oder nicht?

Themenstarteram 14. April 2018 um 12:33

@fudder83

Das hätte mir dann vom Händler aber mitgeteilt werden müssen oder nicht?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

am 14. April 2018 um 12:49

Zitat:

@Paddy2774 schrieb am 14. April 2018 um 14:33:14 Uhr:

@fudder83

Das hätte mir dann vom Händler aber mitgeteilt werden müssen oder nicht?

HIS ist eine private Angelegenheit von GDV... Händler muss weder selber wissen, wie damaliger Halter den Schaden mit der Versicherung abgewickelt hat, noch den Käufer darüber informieren.

Wie wolltest du den Wagen versichern? Nur Haftpflicht oder auch Kasko?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Themenstarteram 14. April 2018 um 12:54

@qwerty11

Teilkasko

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Fahrzeuge die als Totalschaden abgerechnet wurden müssen vor einer erneuten Zulassung erst mal ein prüfendes Auge des TÜVs über sich ergehen lassen ob die Kiste überhaupt zulassungsfähig ist oder nur zusammengebastelt damit Sie auf den ersten Blick hübsch aussieht.

Ob der Händler davon eine Ahnung hatte oder nicht ist erst mal nicht relevant, ein noch so gut reparierter Totalschaden ist nun mal kein "normaler" Unfallschaden und muss gesondert angegeben werden. So der Richterspruch als ein ehemaliger Kollege seinerzeit kurz nach Zulassung seines Neuen einen Brief bekam der auf die Vorführpflicht hinwies. Der Händler hat es auf eine Verhandlung ankommen lassen und ist auf die Fresse geflogen.

Dabei spielte es nicht mal eine Rolle das ein Gutachter der Meinung war das die Karre perfekt repariert wurde.

Als Totalschaden abgerechnet = Begutachtung der Reparatur bevor die Kiste wieder auf die Straße darf. Dürfte natürlich eher nur die Fahrzeuge betreffen die zum Zeitpunkt des Unfalls noch einen gewissen Wert hatten so das nicht nur einfach zu ersetzende Teile betroffen waren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

Warum? Wenn es ein rein wirtschaftlicher Totalschaden war und der Unfallschaden korrekt wieder gegeben wurde? Und das Auto tatsächlich fachgerecht entsprechend des damals erstellten Gutachtens repariert wurde?

paddy, er hat Dich ja über den Schaden an sich durchaus informiert. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Händler ein Unfallfahrzeug nach Gutachtenwerten ankauft und mit seinem ohnehin vorhandenen Personal und zu seinen Materialeinkaufspreisen fachgerecht repariert und dann in den Verkauf gibt.

Nur wenn der Schaden nicht fachgerecht beseitigt worden ist, dann wäre hier was im Argen.

Themenstarteram 14. April 2018 um 17:05

@berlin-paul

Ja sicher wurde ich über den Vorschaden informiert, aber nicht das es sich dabei um einen Totalschaden handelt und Auto nicht versichert werden kann. Deshalb kauft man doch beim Händler bzw anerkannter Vertragswerkstatt um sowas zu verhindern

Hallo,

mein Rat: höre auf Berlin_Paul.

Gemäß Urteil des OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2001 – 14 U 71/01 muss ein Verkäufer zwar ungefragt wahrheitsgemäße Angaben zu dem Unfallzustand des Fahrzeuges machen, er st aber nicht verpflichtet, einen gutachterlich festgestellten wirtschaftlichen Totalschaden dem Kunden zu benennen.

Daher besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gruss vom Asphalthoppler

am 14. April 2018 um 19:08

@Paddy2774

Du bist wahrscheinlich verärgert und hängst dich jetzt an dem Begriff "Totalschaden" auf. Du blendest jedoch dabei das Wort "wirtschaftlich" aus. Wegen einem Frontschaden, wie du ihn beschrieben hast, ist das Auto ja nun aber noch lange nicht totaler materiell Schrott, sondern eben einfach nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein "Totalschaden".

Totalschaden klingt zugegebenermaßen im ersten Moment danach, dass das Auto nur noch ein Klumpen war. Bei einem Auto mit einem Wert unter 10.000 EUR ist der von dir genannte Schaden an der Front aber eben schnell so hoch, dass es eben aus rein ökonomischer Sicht unwirtschaftlich ist, diesen offiziell in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Daher kaufen wie von @berlin-paul beschrieben Händler solche Fahrzeuge ja an, da sie sie mit eigenen Ressourcen günstiger reparieren können, als das am freien Markt für den Endkunden möglich wäre.

Daher nimm die Ratschläge hier an und nimm die Sache so hin. Der tatsächliche ehemalige materielle Schaden am Fahrzeug wird durch das Wort "Totalschaden" nicht größer und das Auto dadurch auch nicht schlechter, als es dir bei Kauf bekannt war.

Themenstarteram 14. April 2018 um 21:40

@Pasha78

Sicher bin ich verärgert und deswegen hänge ich mich eben an dem Wort Totalschaden auf. Der Wagen ist ja auch top und steht da wie neu. Es geht mir ja auch eher darum, daß in einem Schadensfall nicht die Teilkasko dafür aufkommt, sondern ich auf den Kosten selbst sitzen bleibe.

Der Wagen wurde dann evtl preislich zu hoch angesetzt beim Verkauf? Vielleicht lässt sich preislich mit dem Händler verhandeln.

Lass dir doch - wie bereits empfohlen - von der Werkstatt die fachgerechte Reparatur bescheinigen, leg das Dokument bei der Versicherung vor. Zur Not ein kurzes Gutachten von der Dekra oder einem Sachverständigen.

Themenstarteram 14. April 2018 um 22:03

@PeterBH

Der erste Schock ist jetzt ja auch erstmal überstanden. Werde mich jetzt erstmal bei der Versicherung schlau machen ob und inwieweit die Möglichkeit besteht den PKW doch zu versichern, bei Vorlage entsprechender Gutachten, ebenso mit dem Händler, welche Vorschläge er hat, die zur Klärung beitragen.

Hat der Händler den Wagen denn als Unfallfrei verkauft?

Hier geht es um Endeffekt lediglich um zivilrechtliche Rückabwicklung des Kaufvertrages und ob der Händler alle zugesicherten Eigenschaften des Wagens geliefert hat.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'His Liste' überführt.]

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