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Versicherung US Oldtimer

Mercury Marquis 1973-1978

Hallo, ich brauche eure Hilfe.

Das oben erwähnte Auto habe ich nun im Ausland erworben und zu mir nach Hause mit Ausfuhrkennzeichen auf eigenen Sohlen überführt. Nun steht es bei mir auf dem Hof und ich möchte es nun bis zur H-Abnahme versichern. Aber nach entsprechenden Anfragen gibt es keine Versicherung dafür. Und der ADAC möchte dafür ein Wertgutachten haben??

 

Hat jemand eine idee wie ich es versichern kann

 

Gruß Volker

33 Antworten

@AlterNeuling

Lies mal:

2.) Fahre zu deiner Versicherung (oder rufe dort an) und erfrage eine EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen. Wenn du den Wagen später nicht dort versicherst, werden dir ca. 90€ in Rechnung gestellt - bist dann aber versichert.

3. ) Mit der EVB-Nummer in der Tasche fährst du zum TÜV Nord/Süd/Rheinland oder einer anderen, entsprechend befähigten Prüforganisation und lässt eine Vollabnahme nach §21 machen - inklusive H-Gutachten, idealerweise mit Benotung.

4.) Anfrage bei den Oldtimer-Versicherern stellen, beispielsweise bei der WGV (recht unkompliziert und sehr günstig).
Denen schickst du deine TÜV-Unterlagen, Fahrzeugpapiere usw. zu. Danach bekommst du eine EVB-Nummer von denen per Email mit der du dann zur Zulassungsstelle kannst.

Es IST einfach... 😉
Man muss es nur von der richtigen Seite angehen.
Beispielsweise kann man sich die EVB-Nummer auch bei irgendeiner Versicherung "kaufen" - ist auch kein Problem. Man muss sie ja nicht zwingend zur Zulassung nutzen.
Wenn ich mich nicht irre, wird die Rechnung eh erst nach Zulassung gestellt - kommt dem Versicherten zu Gute 😉.

Ist der Hof abgeschlossen? Dann geht vielleicht einfach ne Ruheversicherung. Nix EVB Nummer und der ganze Quatsch. Einfach ein paar ordentliche Bilder machen und gut ist (Wenn es kein Pickup ist). Voraussetzung: Das Ding darf nicht öffentlich zugänglich stehn. Sonst machen die Versicherungen nicht mit. Ich schließe für JEDEN Neuankömmling von drüben ne Ruheversicherung ab bis er hier zugelassen wird. Das ist überhaupt kein Problem und kostet wenig. Aber: Er muss abgeschlossen stehen. Einzige Ausnahme: bei Pickups will die Versicherung ein Kurzgutachten, die einfachen Bilder reichen dann nicht. Ich mach das bei der Württembergischen.
Viel Erfolg!

Zitat:

@appelche schrieb am 16. April 2019 um 14:35:05 Uhr:


Ist der Hof abgeschlossen? Dann geht vielleicht einfach ne Ruheversicherung. Nix EVB Nummer und der ganze Quatsch. Einfach ein paar ordentliche Bilder machen und gut ist (Wenn es kein Pickup ist). Voraussetzung: Das Ding darf nicht öffentlich zugänglich stehn. Sonst machen die Versicherungen nicht mit. Ich schließe für JEDEN Neuankömmling von drüben ne Ruheversicherung ab bis er hier zugelassen wird. Das ist überhaupt kein Problem und kostet wenig. Aber: Er muss abgeschlossen stehen.

Das ist das Problem: Steht er nicht

Vorschlag :
1) Als Youngtimer mit 07er Nr anmelden, dafür brauchst Du keinen TÜV
2) Zürich Versicherung.
3) dann umrüsten
4) TÜV mit H-Kennzeichen
5) OCC, WSV oder bei Zürich bleiben
6) Spass haben.

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Zitat:

@1roger schrieb am 16. April 2019 um 15:07:53 Uhr:


Vorschlag :
1) Als Youngtimer mit 07er Nr anmelden, dafür brauchst Du keinen TÜV Das war einmal, wurde leider geändert, man benötigt ne Abnahme nach §23 (und die beinhaltet die technische Prüfung), also machen 07er praktisch keinen Sinn mehr
2) Zürich Versicherung.
3) dann umrüsten
4) TÜV mit H-Kennzeichen
5) OCC, WSV oder bei Zürich bleiben
6) Spass haben.

@appelche

Zitat: "Nix EVB Nummer und der ganze Quatsch. Einfach ein paar ordentliche Bilder machen und gut ist"

Du weißt aber schon, was eine EVB-Nummer ist, oder?
Um dich aufzuklären: EVB steht für "Elektronische VersicherungsBestätigung". Bedeutet: Ohne diese Nummer gehst du hin zur Zulassungsstelle, setzt dich stundenlang in den Warteraum und die schicken dich unverrichteter Dinge einfach wieder nach Hause, weil du deine Hausaufgaben einfach nicht gemacht hast. Ohne EVB-Nummer keine Zulassung, weder H, 07 noch Kurzzeit. Es geht dabei um den Versicherungsschutz. Nietest du mit deinem Fahrzeug eine Person um, kann das in die Millionen gehen, die du ganz sicher nicht haben wirst!!! Merkst also selbst - ist Käse, was du geschrieben hast!

@1roger :

Du weißt aber schon, dass die Vorgaben zum Erhalt des 07er-Kennzeichens sogar noch strenger sind als die für ein H?
5min bei Google und man bekommt dutzende Seiten zum Durchblättern.
Ein Auszug zum Erhalt des Kennzeichens vom Kroschke-Wiki besagt Folgendes (Zitat):

"Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen müssen genauso wie Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen strenge Richtlinien eines Oldtimergutachtens erfüllen. Die Zulassungsverordnung für Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen fordert auch ein Mindestalter von 30 Jahren. Die Oldtimer müssen sich in einem guten, originalen oder originalgetreuen Zustand befinden."

Weiterhin heißt es über die Erhaltung des Kennzeichens durch die Zulassungsstelle (Zitat):

"Neben der Kfz-Zulassungsstelle muss der Anwärter auf ein 07-Kennzeichen auch das Einwohnermeldeamt aufsuchen und einen Antrag auf Erstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses stellen. Hierbei wird über das Bundeszentralregister geprüft, ob Verkehrsstraftaten vorliegen, die der Erteilung des 07-Kennzeichens im Wege stehen. Das Führungszeugnis wird direkt an die zuständige Zulassungsstelle weitergeleitet, die darüber entscheidet, ob eine Kfz-Zulassung mit 07-Kennzeichen in Frage kommt. Nach der Zuteilung der 07er Zulassung wird vom Sachbearbeiter der Zulassungsstelle ein gesonderter Fahrzeugschein ausgestellt, in dem alle dem Kennzeichen zuzuordnenden Oldtimer mit der Fahrgestellnummer eingetragen werden. Jedes Fahrzeug muss vom Besitzer unterschrieben werden."

Übrigens: Youngtimer und 07 beißen sich wie Fuchs und Hase!!!
Nun darf der TE selbst entscheiden, was er macht - ob er mit aktuellem polizeilichem Führungszeugnis zur Zulassung tappelt, dann feststellt, ihm dort mitgeteilt wird, dass er eine EVB-Nummer bzw. einen willigen Versicherer benötigt und ihn dann eh wegschicken, weil er ein H-Gutachten für den Wagen benötigt, denn ohne gibt es weder 07 noch H. Und bei 07 wird zudem zwingend eine Benotung verlangt - und Benotung kostet extra.

Sollte ich etwas vergessen haben, korrigiert mich Bitte.

LG - Maik

MT-Nord:
Vergiss es.

Na dann macht mal.
Bin auf das Gesicht des TE gespannt, wenn er versucht, sein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz zuzulassen.
Soll sich hier melden, ob das Erfolg hatte - vielleicht liege ich ja auch falsch und weiß es nicht.

Mal was anderes. Wenn ich den Aufwand betreibe u mir ne karre Klaue wäre das jetzt nicht meine erste Wahl. Oder habt ihr in deiner Gegend soviel Probleme mit auto Diebstahl?

Zitat:

@MT-Nord schrieb am 16. April 2019 um 14:15:55 Uhr:


Es IST einfach... 😉
Man muss es nur von der richtigen Seite angehen.
Beispielsweise kann man sich die EVB-Nummer auch bei irgendeiner Versicherung "kaufen" - ist auch kein Problem. Man muss sie ja nicht zwingend zur Zulassung nutzen.
Wenn ich mich nicht irre, wird die Rechnung eh erst nach Zulassung gestellt - kommt dem Versicherten zu Gute 😉.

Er will aber keine Haftpflicht für die Anmeldung, sondern erst mal nur eine Versicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung - also im Grunde sowas wie für Hausrat. Das wird aber wohl keine Versicherung anbieten. Höchstens eine Ruheversicherung für Oldtimer kommt in Frage. Die OCC hat sowas auf jeden Fall. Ich weiß aber nicht, ob der Wagen vorher mal bei denen angemeldet gewesen sein muss.

@HerrJens :
Das gibt es so aber nicht. Sind ja nicht bei Wünsch-Dir-Was 😉. Ihr müsst das immer so sehen:
Zum Einen - wir wollen was von den Versicherungen, nämlich dass die das Risiko tragen und unsere Karren versichern - und das auch noch möglichst günstig mit maximalem Schutz.
Zum Anderen - Versicherungen sind gaaanz arme Schweine und wollen nur eines - unser Geld. Auf das sind die angewiesen. Ohne unsere Beiträge verdient die Versicherung kein Geld.

Zum Fall des TE:
Jetzt ist der Groschen gefallen und ich verstehe, was du meinst!!! Aber:
So schnell klaut keiner deinen Wagen. Wäre ich allerdings an seiner Stelle, würde ich mir schleunigst Gedanken darüber machen, wie und wo ich den Wagen sicher unterbringe. Irgendwo eine Garage oder einen Stellplatz anmieten wird ja wohl drin sein. Als ich meinen Catalina bekam, habe ich auch Himmel und Hebel in Bewegung gesetzt - habe mich 3 Hausnummern weiter durch das ganze Haus geklingelt und sogar den Vermieter in Hamburg kontaktiert, nur damit ich meinen Wagen auf deren abgeschlossenem Grundstück unterbringen konnte. Wenn man etwas will, findet sich meist auch ein Weg.

Aber der Wunsch nach einer Versicherung - no Way. Die sind ja auch nicht blöd. Versetze dich in deren Lage:
Sie kennen weder dich, dein Gehöft und Umgebung, die Diebstahlraten, noch deinen Wagen. Die Karre hat keinen TÜV, ist nicht zulassungsfähig und hat kein H-Gutachten. Dazu steht er auf einem nicht abgeschlossenem Grundstück unter freiem Himmel. Wärst du Versicherer, du würdest es genauso ablehnen, den Wagen gegen Allgefahren zu versichern...

Sieh zu, dass die Karre eine Tageszulassung bekommt oder organisieren einen Transporter mit großem Trailer - dann stelle den sicher unter. Mehr kannst du im Moment nicht tun.

Den restlichen Weg kennst du ja nun.

Tageszulassung ohne Papiere gibt es nicht.

Tja - dann geht wohl nur "ODER", oder? Sprich - Trailer und abtransportieren...

Man kann das Auto auch bewegen wenn es auf einem Anhänger steht,
dafür brauch man keine Versicherung.

Richtig - hab auch nicht geschrieben, dass man dafür eine braucht. Wenn doch - zeigen!

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