Versicherung und Kostenvoranschlag

Hallo,

mir hat jemand auf dem Parkplatz die Türe ans Auto geknallt.
Ich bin mir jetzt noch nicht sicher, ob ich es reparieren oder fiktiv abrechnen lassen möchte.

Das hängt halt auch davon ab, wie hoch der Schaden ausfällt.
Ist schon ein deutlicher Schrammen in der linken Türe.

Wenn ich jetzt beim Freundlichen einen Kostenvoranschlag mache, dann kostet das ja meistens was. Die Kosten würden dann bei der Instandsetzung für gewöhnlich wieder verrechnet.

Wenn ich mir den Schaden aber auszahlen lassen möchte, zahlt dann die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag oder bleibe ich auf den Kosten sitzen? Oder berechnet BMW für so einen KVA überhaupt etwas?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.
Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter.

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Der Außenseiter: mal locker und freundlich beim hiesigen BMW Händler nachfragen und zur Not die paar Euro in den KVA, wenn er denn was kostet, investieren.

So oder so drücke ich dir die Daumen 🙂 (das es nicht wie befürchtet zu einen großen Schaden kommt mit Auseinandersetzung)

Wenn ein SV gebraucht wird, sagt es dir die Versicherung. Bei niedrigen Kosten wie bei dir, wird die Versicherung kein Gutachten brauchen.
Immer die Kosten der Werkstatt geltend machen und nicht die Schätzung des SV.
Die Werkstatt soll ja reparieren und nicht der SV. Immer als erstes mit der Versicherung abklären.
Auf berechtigte Ansprüche verzichten, muss man so oder so, nie.

Übrigens: meine Frau arbeitet in einer Versicherung, da wird bei solchen Beträgen nie ein SV gefordert.

naja... der Betrag steht ja eben nicht fest...

forensisch bedeutet übrigens was anderes als: aus Foren erfahren... 🙄

Das ist aber Geheimwissen der Iluminati ... 😁

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... hatte nur die Worte eines Experten von hier übernommen 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2019 um 21:03:28 Uhr:



Die wurden hier schon alle genannt. Und die Empfehlung basiert auf den umfangreichen forensischen Erfahrungen mit der Schadensregulierung. 🙂 Für dich sozusagen "das unbekannte Land".

😁 wohl ein kleiner Illuminate unter uns 😉

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juli 2019 um 23:29:53 Uhr:


naja... der Betrag steht ja eben nicht fest...

Die Kosten wurden schon geschätzt/erwähnt. Ungefähr sagt dir das jede Werkstatt ohne das zu berechnen, dann mit der Versicherung sprechen und dann wird dir schon gesagt ob ein SV gebraucht wird, der kostet der Versicherung mehr als ein KVA, den sie natürlich auch erstatten muss.
Bei jeder Schramme einen SV zu bemühen, verteuert den Schaden und das mögen die Versicherungen gar nicht.

Zitat:

@manvo schrieb am 28. Juli 2019 um 23:37:44 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juli 2019 um 23:29:53 Uhr:


naja... der Betrag steht ja eben nicht fest...

Die Kosten wurden schon geschätzt/erwähnt. Ungefähr sagt dir das jede Werkstatt ohne das zu berechnen, dann mit der Versicherung sprechen und dann wird dir schon gesagt ob ein SV gebraucht wird, der kostet der Versicherung mehr als ein KVA, den sie natürlich auch erstatten muss.
Bei jeder Schramme einen SV zu bemühen, verteuert den Schaden und das mögen die Versicherungen gar nicht.

Manvo... was wird Dir die gegnerische Versicherung wohl sagen... bestimmt nicht: mach eine Luxussanierung.

Als Geschädigter, der in der Regel ein Laie ist, sollte man einfach seine Rechte kennen... oder eben darauf hingewiesen werden...

Zitat:

@manvo schrieb am 28. Juli 2019 um 23:37:44 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Juli 2019 um 23:29:53 Uhr:


naja... der Betrag steht ja eben nicht fest...

Die Kosten wurden schon geschätzt/erwähnt. Ungefähr sagt dir das jede Werkstatt ohne das zu berechnen, dann mit der Versicherung sprechen und dann wird dir schon gesagt ob ein SV gebraucht wird, der kostet der Versicherung mehr als ein KVA, den sie natürlich auch erstatten muss.
Bei jeder Schramme einen SV zu bemühen, verteuert den Schaden und das mögen die Versicherungen gar nicht.

Was Versicherungen mögen, wollen oder nicht wollen, ist im Haftpflichtbereich völlig irrelevant!

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 23:37:17 Uhr:


... hatte nur die Worte eines Experten von hier übernommen 😉

Zitat:

@Nisse2005 schrieb am 28. Juli 2019 um 23:37:17 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2019 um 21:03:28 Uhr:



Die wurden hier schon alle genannt. Und die Empfehlung basiert auf den umfangreichen forensischen Erfahrungen mit der Schadensregulierung. 🙂 Für dich sozusagen "das unbekannte Land".

😁 wohl ein kleiner Illuminate unter uns 😉

Und wenn Du deinen übersichtlichen Sprachschatz einmal erweitern möchtest, dann solltest Du - nach der Ergründung der Schwächen deiner selbst - evtl. mal bei wissenschaftlich belegten Quellen anfangen. z.B. hier: klick

Übrigens bin ich das Gegenteil von klein. 😛

Ohne pöbeln kannst du wohl nicht ... habe lediglich deinen Sprachschatz verwendet. 🙄😛

Ist ja toll wenn so Fachexperten hier ihre wertvolle und kostbare Zeit opfern und quasi rund um die Uhr zur Verfügung stehen 😉
Muss ja wahnsinnig gut bei dir laufen 🙂

Dann mal weiter viel Spaß beim verdrehen und aufspielen 😉

Mhhh, wissenschaftlich belegten Quellen ...

@TE
Einige Schäden/Unfälle hatte ich ja nun auch schon, alle mit RSV geregelt, immer so verfahren wie ich oben schon geschrieben habe.
Ein SV wurde nur einmal gebraucht/gefordert, weil sich am Fahrzeug offensichtlich etwas verzogen hatte, bestimmt nicht bei einer Delle/Schramme.
Natürlich müssen die Ansprüche/Forderungen plausibel sein, damit o.g. "Luxussanierung" nicht stattfindet.
Die Unfallbeteiligten machen schließlich ja auch eine Schadensmeldung, wo die Versicherung schon die Plausibilität prüfen kann.

Eigentlich war die allererste Antwort (gleich nach deiner Frage) kurz und bündig, richtig:

"Ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.

Mein Rat: Gegnerische Versicherung ansprechen, dass Du erstmal einen KVA machen lässt, dann müssen die bei klarer Schuldfrage die Kosten hierfür übernehmen. Ist ja auch billiger als ein Gutachter."

Das funktioniert auch bei fiktiver Abrechnung. Da wird dann natürlich die Mwst. abgezogen.
Bei weiteren Streichungen (versucht die Versicherung oft, egal ob da auch ein SV mit im Spiel ist), sind genaue Rechtskenntnisse - RSV) erforderlich.
Da wird auch gerne die allgemeine Betriebsgefahr mit erwähnt, damit sie nicht 100% erstatten muss.

Vielleicht ist bei dir auch eine Smartrepair möglich, Werkstatt fragen, nicht den SV, der kann das nicht😉

vllt mag sich ja @Dellenzaehler ja hier mal äußern 🙂

Zitat:

@manvo schrieb am 28. Juli 2019 um 23:24:03 Uhr:


Wenn ein SV gebraucht wird, sagt es dir die Versicherung. Bei niedrigen Kosten wie bei dir, wird die Versicherung kein Gutachten brauchen.

Man kann es ja nicht oft genug sagen (soll ja Leute geben, die nicht den komplette Thread lesen):

Das Gutachten des (durch den Anspruchsteller selbst beauftragten) Sachverständigen braucht eigentlich nie die Versicherung, das braucht der Anspruchsteller.

Natürlich bieten auch viele Versicherungen an, dem Geschädigten die Schadenabwicklung weitgehend abzunehmen. Das ist für die nämlich ein richtiges Geldsparmodell, weil der Geschädigte dabei noch nichtmals merkt, dass seine Ansprüche zusammengekürzt werden.

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 28. Juli 2019 um 20:08:36 Uhr:


Also das ist jetzt kein Riesenschaden, aber schon ein deutlicher Macken.

Könnte ein Bagatellschaden sein. Müsste sich mal jemand in echt anschauen.

Zitat:

Vor drei Jahren hatte ich bei einem anderen Fahrzeug einen Hagelschaden. Der Sachverständige hat den Schaden auf 3200€ beziffert. Ein Bekannter meinte, dass das viel zu niedrig ansetzt. Am Ende hab ich es dann bei BMW richten lassen, die haben 7800€ abgerechnet. Könnte aber daran liegen, dass es ein Kaskoschaden war und der Sachverständige von der Versicherung gestellt wurde

Wenn du fiktiv abgerechnet hättest, hätte die Versicherung richtig viel Geld gespart...

@hk_do
Man muss es auch verstehen wollen oder können? Wer nun ein Gutachten vom SV braucht oder fordert oder oder sonst was....
Es ist immer besser wenn man alles liest und dann auch verstehen will und nicht spitzfindige Texte von sich gibt.

Oben hast du selber zitiert, dass man mit einem Gutachten reinfallen kann.

Man kann es ja nicht oft genug sagen (soll ja Leute geben, die nicht den kompletten Thread lesen): um wirklich alle Ansprüche durchzusetzen braucht man sehr genaue Kenntnisse also am am besten eine RSV.
Vor allen Dingen wenn die Versicherung anfängt zu streichen. Auch bei kleinen Schäden. Es dreht sich ja nicht nur um die reinen Reparaturkosten.

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