Versicherung

Opel Omega B

Moin Moin,

ich bräuchte mal ein paar Tipps bezüglich Umgang mit Versicherungen. Mir fuhr gestern ein BMW rückwärts in die Front.... alles kein Problem soweit, er erkannte die Schuld an, ich bekam von seiner Versicherung grünes Licht und fuhr umgehend zum FOH.... ein etwas größeres Haus mit gutem Ruf, erfahren in der Abwicklung solcher Bagatellschäden. Komischerweise schlugen die dort die Hände überm Kopf zusammen, riefen einen Sachverständigen, Omi auf Hebebühne uns plötzlich reden hier alle von nem wirtschaftlichen Totalschaden!!!!!!!, ja spinne ich denn?? wie geht denn sowas ? hat da jemand Erfahrung oder Wissen ? also der Rahmen ist absolut ok, es ist nur Blech... und dennoch soll das ein Totalschaden sein?
zum Wagen, es ist ein 2002er Omega b mit jetzt 86000 km und neuem TüV, jede Inspektion ist seit Anfang beim FOH gemacht, alle 7500km Öl und Filterwechsel, Zahnriemen bei 75000 zum zweiten Mal gewechselt, neue Batterie, neue Winterreifen auf Alus, etc.
Muss ich einer Abrechnung zustimmen oder kann ich auf Reperatur bestehen?, soll ich nen Anwalt einschalten?
Danke im Voraus

Andreas

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von coyote1997


...und vor ort gezahlt

punkte bzw. bußgelder in dieser höhe werden von der zuständigen bußgeldstelle - und NICHT vor ort durch die polzei - erhoben!

Zitat:

habe direckt mit der versiechrung geredet die meinten nur ich darf kein gutachter hollen da der wagen ja schon zu alt ist

typische einschüchterungstaktik der versicherung...

...das ändert aber trotzdem nichts daran, das du das recht auf einen gutachter deiner wahl hast!

Zitat:

...und nach gutachten abrechnen ohne die 19% märchensteuer...

sofern das fahrzeug nicht ausnahmeslos in der opel-werkstatt war und lückenlos scheckheftgepflegt ist, kommen da noch etliche andere abzüge zum tragen!

Zitat:

nur ich weis nicht ob der schaden höher liegt als die 715 €

der wird definitiv über 715€ liegen!

liegt der darunter, erstellt der gutachter ein kurzgutachten - ähnl. eines kostenvoranschlages...

Zitat:

werde heute mal meine rechtschutz vs anrufen

warum willst du deine eigene vers. bemühen unf ggf. höhere beiträge in kauf nehmen? 😕

einen anwalt kannst du dir auch zu lasten des unfallverursachers holen!

Hi Leute

ich lese hier ständig was von minus 19% MwSt. das ist bei einen Totalschaden Falsch!!!!
Da wird nur der Restwert abgezogen!!!

Die !9% MwSt. werden nur abgezogen wenn das Gutachten aussagt das die Reparatur kosten den Widerbeschaffungswert nicht übersteigt und man dann nach Gutachten abrechnet.
Man kann dann aber alle Rechnungen bei der Versicherung einreichen und sich die 19% MwSt. für die Ersatzteile nachträglich auch noch auszahlen lassen.

also wenn der hergang und die schuldfrage geklärt is.... brauchste gar keinen anwalt.
das kann man sich später als "kostenfaktorerhöhungs-druckmittel" aufbewahren.!!!

wie gesagt.... die einzige frage die sich stellt... was is dein auto wert ( nich für dich, sondern beim händler gekauft ) und liegt der wert über den 720.-€..... und wenn das nur so ungefähr hin kommt.... konntest du das selber wirklich wissen.???
wenn nich..... hol dir nen freien gutachter, der macht das schon.!!

@ gerhard.....
das ""ich lese hier ständig was von minus 19% MwSt. das ist bei einen Totalschaden Falsch!!!!
Da wird nur der Restwert abgezogen!!!""
dürfte so auch nich richtig sein...... erst mal dürfen sie die 19% abziehen.... die stehen dir erst zu, wenn du beim kauf eines anderen fahrzeuges, MwSt. bezahlen musst.!

-a-

Zitat:

Original geschrieben von altersack007


also wenn der hergang und die schuldfrage geklärt is.... brauchste gar keinen anwalt.

geklärter hergang und geklärte schuldfrage sind noch kein garant für eine schnelle und unkomplizierte abwicklung!

Zitat:

das kann man sich später als "kostenfaktorerhöhungs-druckmittel" aufbewahren.!!!

der anwalt ist kein druckmittel, sondern centgenau von den versicherungen einkalkuliert...

Zitat:

dürfte so auch nich richtig sein...... erst mal dürfen sie die 19% abziehen.... die stehen dir erst zu, wenn du beim kauf eines anderen fahrzeuges, MwSt. bezahlen musst.!

und das ist auch so nicht richtig, denn heirbei kommt es darauf an, wie das auto auf dem gebrauchtfahrzeugmarkt "differenzbesteuert" ist...

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

...und nach gutachten abrechnen ohne die 19% märchensteuer...

sofern das fahrzeug nicht ausnahmeslos in der opel-werkstatt war und lückenlos scheckheftgepflegt ist, kommen da noch etliche andere abzüge zum tragen!

wewlche abzüge wollen die da noch machen wert vom fahrzeug vor dem unfall es spielt keine rolle ob scheckheft ist oder nicht das weis weis ich durch einen schaden der mir ein verwanter meines vermieters am caravan gemacht hat da wurde der restwert minus veräuserungs wert genommen das gutachten lag genau bei 546,57€ und das war kein kurz gutachten die gutachter preise sind unterschiedlich der eine mehr der andere weniger und es komt auf den zeitaufwand an.

war bei opel die sagten soweit wie sie das beurteilen ein schaden von ca 800€-1000€

Zitat:

Original geschrieben von coyote1997


wewlche abzüge wollen die da noch machen wert vom fahrzeug vor dem unfall

ich gehe mal davon aus, das eine verkratzte stoßstange noch keinen wirtschaftl. totalschaden darstellt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von coyote1997


wewlche abzüge wollen die da noch machen wert vom fahrzeug vor dem unfall
ich gehe mal davon aus, das eine verkratzte stoßstange noch keinen wirtschaftl. totalschaden darstellt...

wahr gestern beim gutachter beim gutachter es ist ein wirtschaftlichertoatlschaden da auch der soßstangenträge verzogen ist sowie das blech unter halb des scheinwerfers und glas von scheinwerfer zerkrazt ist rep kosten ca 1100€ wert vorm kräsch hatte der wagen 1000€ restwert gleich 0€

Moin
Wenn der Wert vor dem Unfall 1000eur war kriegst du die 1000eur Minus dem Betrag den der Wagen jetzt nach dem Unfall noch wert ist.
Dafür haben die eine Restwertbörse, kommt da zb. 50eur heraus zahlt die Versicherung nur noch 950eur aus.
Wenn du jetzt eine Werkstatt hättest die dir den Schaden für 950eur beheben würde und diese 19%Umsatzsteuer berechnet also Rechnungsssumme:1130,50eur bekämst du die gezahlten Steuern von 180,50eur von der Versicherung obendrauf bezahlt.
Gruss Willy

so heute ist das gutachten gekommen weis jemand wwie ich ein brief aufzetzten kan bzw wie ich den schreiben soll damit die vs mir den betrag laut gutachten auzahlen lassen kan die omi ist noch zu reperieren die kosten liegen unter dem wert des wagens der wagen hatte ein wert vorm unfall von 1300€ rep kosten sind mit steuer 938,39€ abzüglich der steuer = 788,56 möchte ich abrechnen weil ich den wagen selber reperien möchte

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Da brauchst Du keinen Brief schreiben. Da reicht meistens ein Anruf bei der Versicherung.
Oder ein Dreizeiler :
Bitte um Abrechnung laut Gutachten ********

Frage:
lässt Du Reparieren oder machst Du es selber oder lässt Du den Wagen so wie er ist und fährt einfach weiter?

Wenn Du den Wagen Reparieren lässt dann würde ich den Wagen einfach zu Opel bringen, das Gutachten auf den Tisch legen und sagen macht mal.
Denn wenn jetzt die Reparaturkosten höher sind dann Zahlt die Versicherung trotzdem.
Wenn Du selbst Reparierst dann sammel die Rechnungen und reich sie dann bei der Versicherung ein zwecks Erstattung der MwSt.

Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Da brauchst Du keinen Brief schreiben. Da reicht meistens ein Anruf bei der Versicherung.
Oder ein Dreizeiler :
Bitte um Abrechnung laut Gutachten ********

Frage:
lässt Du Reparieren oder machst Du es selber oder lässt Du den Wagen so wie er ist und fährt einfach weiter?

Wenn Du den Wagen Reparieren lässt dann würde ich den Wagen einfach zu Opel bringen, das Gutachten auf den Tisch legen und sagen macht mal.
Denn wenn jetzt die Reparaturkosten höher sind dann Zahlt die Versicherung trotzdem.
Wenn Du selbst Reparierst dann sammel die Rechnungen und reich sie dann bei der Versicherung ein zwecks Erstattung der MwSt.

mach ich selber bzw ist schon gemacht mit bzw ohne kosten stoßfänger der kratzer ist egal weil er sowieso lackiert werden soll muste eine schraube rein drehen das war alles sie ist fest und die blende hab ich vom schrott geholt für fünfer

wie schaut das aus mit dem nutzungs ausfall ? sachverständiger hat ein tag berechnet ( 35 € ) + die rep kosten ohne mst von 788,56€ =823,56€ muss die vs auch übernehmen ??
der wagen ist nicht mein wagen sonderen meiner frau so sie muste sich bei einem bekanten ein wagen leihen in der zeit wo ich den wagen rep habe und wahr ein tag damit unterwegs

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