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Versicherung stellt sich Quer beim zahlen.

Themenstarteram 4. August 2013 um 19:54

Nabend zusammen, ich habe mal ein etwas anderes Thema....

mir ist vor einiger Zeit jemand rein gefahren (Oberrichter vom Amtsgericht) wie auch immer meine Tür ist kaputt und der Spiegel.

Er sagte wenn der Schaden nicht so hoch sein würde würde er es so zahlen also bin ich am nächsten Tag zu Opel habe einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Knappe 1300 Euro plus mwst.

Ich rief ihn an und teilte ihm diesen Preis mit.

Er hatte es seiner Versicherung schon gemeldet und möchte es nun darüber laufen lassen soweit kein Problem also sendete ich der Versicherung eine Kopie des Kostenvoranschlags.

Die Versicherung möchte aber nicht zahlen sondern erst einen eigenen Gutachter senden (kein Problem habe ja nichts zu verbergen.)

Dieser sollte sich bei mir melden zwecks Terminabsprache dies ist seit fast 10 Tagen nicht passiert die Tür ist noch immer kaputt und eigentlich kann ich den Wagen nicht nutzen da es wenn es regnet ziemlich nass wird im Innenraum.

Nun meine Frage:

Habe ich das Recht an meinen Anwalt weiter zu reichen?Wer würde diesen Zahlen?

Kann ich die Tür nun wechseln ? (habe eine besorgt)

Welche kosten kann ich ausserdem geltend machen? (Leihwagen evtl Leihwagen für die Zeit wo mein Auto eigentlich nicht fertig ist sprich es rein regnet?)

 

Danke schonmal für eure Hilfreichen Antworten.

Tipps / Erfahrungen / Vorschläge gern gesehn :D

Lg

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18 Antworten

Du hast das Recht auf den Anwalt und du hättest sogar das Recht gehabt selbst einen Gutachter zu beauftragen. Nachdem Du mit Dem von der Versicherung einverstanden warst wird es da problematischer.

Entweder rufst Du bei der Versicherung an und sagts ihnen das du seit bald zwei Wochen auf den Gutachter wartest und die Schnauze voll hast, könnte ja sein das Die ihm dann Feuer unterm Arsch machen, oder du gehst zum Anwalt und lässt Ihn Dampf machen, zahlt auch die Versicherung.

Am Auto werkeln kannst Du leider erst nach der Begutachtung, denn wie soll der Gutachter arbeiten wenn der Schaden zumindest teilweise behoben ist?

Da du scheinbar fiktiv abrechnen möchtest und der Schaden oberhalb der bagatellgrenze liegt: Sage dem Gutachter der Versicherung ab, beauftrage einen Gutachter deiner Wahl mit der Schadensfeststellung und lass den Rest von einem Anwalt regeln.

Gutachter und Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung.

Die Erfahrung zeigt leider dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte v.a. bei fiktiver Abrechnung Gefahr laufen von den Versicherungen benachteiligt zu werden.

Themenstarteram 4. August 2013 um 20:22

Ja das stimmt schon aber um fahren ist auch nicht so der Knaller ein Regenschauer und ich habe ein Pool im Wagen.

Hab ich da nachher irgendwie das Recht einen Leihwagen noch abrechnen zu lassen wenn ich den nehme?

Wieso rechnen die den nicht danach ab was Opel mir als Rechnung bzw. Kostenvoranschlag errechnet hat?

Ja wenn ich es selbst mache bin ich mit 100 Euro dabei das ist für mich selbstredend besser.

Themenstarteram 4. August 2013 um 20:30

Habe ich generell das Recht auf 14 Tage Mietwagen oder so wenn ich den abmelde quasi als Totalschaden laufen lasse?

am 4. August 2013 um 20:35

Die Tipps hier sind schon zutreffend.

Am Besten wäre es gewesen, sofort einen Anwalt zu beauftragen. Die geeignete Abrechnungsmethode scheint für Dich folgende zu sein: -vorbehaltlich Du lässt den Sachverständigen der Versicherung nicht an Dein Auto, sondern beauftragst einen freien Sachverständigen, oder es wird eben über den Kostenvoranschlag abgerechnet-

Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten

Teilreparatur um so die Umsatzsteuer aus der eigenen Reparatur herauszuholen

Nutzungsausfall für den Zeitraum der Reparatur

Kostenpauschale

Viele Grüße

P.s.: Eine fiktive Abrechnung der Mietwagenkosten gibt es nicht. Hierfür ist der Nutzungsausfall vorgesehen. Nutzungsausfall gibt es aber nur für den Zeitraum der Reparatur

Zitat:

Original geschrieben von Smart SKN

Habe ich generell das Recht auf 14 Tage Mietwagen oder so wenn ich den abmelde quasi als Totalschaden laufen lasse?

Nein !

Sollte ggf. einTotalschaden in Betracht kommen führt an einem Gutachter kein Weg vorbei.

Nutzungsausfall bzw. Wiederbeschaffungsdauer werden im Gutachten stehen.

Typ, Baujahr, Laufleistung und geschätzter Wert des Autos ?

Themenstarteram 4. August 2013 um 21:18

Vectra B bj 97 ca 125.000 km 1.6 16v vollleder klima etc

wert ähhhhhh :D 1500 mit ?

Also könnte ich den nicht auf Totalschaden laufen lassen, abmelden leihwagen für 2 Wochen nehmen und den meine Freundin zb wieder anmelden lassen?

Und das es rein regnet ist im Prinzip egal?

Also Gutachter Absagen und entweder nch Kostenvoranschlag abrechnen lassen( was die versicherung ja nicht will).

Die möchten auch das ich in eine Vertragswerkstatt derer seits fahre.....die sagen bestimmt 400 und fertig ....

Entscheidend für die Dauer des Nutzungsausfalls ist die Frage, ob das Auto noch verkehrssicher ist. Wenn ja, dann steht dir Nutzungsausfall nur für im Gutachten angegebene Reparaturdauer (Voraussetzung: der Wagen wird auch tatsächlich repariert) zu, wenn nein und es ist ein Totalschaden, dann für die Wiederbeschaffungsdauer (i.d.R. 14 Tage).

Mitunter muss man eine Notreparatur vornehmen (z.B. kaputtes Spiegelglas ersetzen) um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und den Schaden zu minimieren.

Themenstarteram 4. August 2013 um 21:30

Also wäre es für mich am besten wie folgt: eigenen Gutachter der mir bescheinigt es ist ein Totalschaden ab damit zum Anwalt. Geld für den Totalschaden sowie 14 Tage Nutzungsausfall nehmen.

Den Wagen abmelden reparieren anmelden(andere Person) fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Smart SKN

wert ähhhhhh :D 1500 mit ?

Naja. ....

Lass das Gutachten machen.

Danach weitersehen.

Erwarte aber keine Wunder, ein geschrotteter 97er Vectra wird dich nicht reich machen.

Themenstarteram 4. August 2013 um 22:04

Jep das stimmt :D ich werd bei zeiten mal schreiben was bei raus kam :D

Hi,

ich will dir ja nicht die Hoffnung auf unverhofften Reichtum nehmen, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Rechnung da eher etwas anders aussieht, z.B.

Wiederbeschaffungswert: 600,- €

Restwert: 200,- €

========================

Zahlung: 400,- €

...oder so ähnlich. Aber dur wirst ja berichten....

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