Versicherung sparen durch Trick legal?
Hallo!
Mir ist da letztens mal ein Gedanke gekommen um ein "starkes" Auto zu fahren und nur ein " schwaches" Auto zu bezahlen.
Viele Fans (vor allem) schneller Kleinwagen kaufen z.B. einen 60 PS Golf 3 und verbauen dann darin z.B. einen 174 PS VR6 Motor. Wenn alle Regeln eingehalten werden, wie z.B. Anpassung der Bremsanlage, Änderung des Fahrwerks, erneute Voll-Tüvabnahme usw. ist das ja auch eine saubere Sache.
Nach meinem Wissensstand stufen die meisten Versicherungen das Fahrzeug danach nur um ein oder zwei Stufen hoch, was natürlich eine enorme Ersparniss bedeutet!
Soweít, so gut, aber dieser extreme Arbeitsaufwand!
Wenn man sich überlegt, was da nun eigentlich wirklich passiert ist, grenzt die Aktion an Schwachsinn:
Da stehen(in unserem Fallbeispiel) die beiden fahrtüchtigen Golfs nebeneinander und warten darauf, daß ein sehr großer Prozentsatz der Teile einfach nur ausgetauscht wird. Später stehen nahezu die gleichen Autos, oder wenn manns auf die Spitze treibt und auch noch die Innenausstattung und Anbauteile usw. tauscht, GENAU die gleichen Autos auf dem Hof wie vorher auch!!!
Jetzt komme ich endlich zum Kern meiner Frage: Inwieweit ist es rechtlich möglich, einfach nur die Fahrgestellnummern der beiden Fahrzeuge zu tauschen? Der eine wird hoch- (oder mann verschrottet ihn:-) ), der andere runtergestuft, der Tüv wird auch noch befragt und alles ist perfekt!
Besser als beim Orginal kann ein Umbau aus technischer Sicht ja wohl nicht gemacht werden. Also, was (außer das rein rechtliche) spricht dagegen?
Das wir uns richtig verstehen: Ich habe nicht vor Versicherungsbetrug zu begehen oder ähnliches! Was mich interessiert ist eben, OB es möglich und legal ist!!!
Also, wenn jemand etwas zu diesem Thema beitragen kann(und seine Aussagen möglichst auch belegen kann), würde ich mich sehr freuen. (Ich glaube übrigens nicht, daß meine Idee durchführbar ist. Schau mer mal!)
Mit erwartungsvollen Grüßen
Schorch
23 Antworten
Ich kann es zwar nicht belegen, aber wenn es so einfach wäre würde es schon massenhaft getan. Beispielsweise von Gebrauchtwagenhändlern die Ihre superstarken Schlitten ja relativ günstig verkaufen müssen. Die bräuchten dann aus einem alten MB 280E oder so nur einen 200er machen bzw umgekehrt und schon sinken die Versicherungsprämien. Ich bin zwar vom Fach, kümmere mich aber weniger um Kfz-Versicherungen, jedenfalls würde ein umgebauter Wagen so eingestuft wie das entsprechende Original. Alles andere wäre doch unlogisch. Stell dir mal vor, bestellst einen teuer eingestuften Neuwagen und holst dir dann aus einem Totalschaden der günstiger eingestuft ist den Fahrzeugbrief. Dann wäre doch in diesen Anzeigenheftchen ne ganze Seite voll mit "Biete Fahrzeugbrief Golf4 75PS, interessant für TDI-Fahrer"
Hallo!
Wie bereits angesprochen, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß dieser einfache Wechsel durchführbar ist. Andererseits weiß ich definitiv von Besitzern umgebauter Fahrzeuge, daß diese nach dem Umbau tatsächlich nur sehr geringfügig höhergestuft wurden, also nicht in die gleiche Versicherungsklasse, wie das Mortorspender-Fahrzeug( obwohl es unlogisch ist, aber es ist so!)
mfG Schorch
Holla,
ein Freund dessen Corsa wir vor ca. 3-4 Jahren umgebaut haben fährt so herum. Das Teil war Oginal 60PS ... nach dem 2.0 16V Umbau hat er nur ein wenig mehr Versicherung bezahlen müssen wie vorher 🙂
Grüße Sascha
PS: lohnt sich wohl aber nur wenn man das Fahrzeug ein paar Jahre fahren will
Hallo zusammen,
das ist alles Käse. Denn Fahrgestellnummer und Fahrzeugbrief gehören zusammen. Somit ist klar: Das geht nicht! Alles andere ist Betrug!!! und hat Strafrechtliche Konsequenzen. Ausserdem würde die Betriebserlaubnis erlöschen und damit der Versicherungsschutz.
Was die Einstufungen von Versicherungen betrifft bist du ebenfalls auf dem Holzweg. Die Einstufung richtet sich nach den Eintragungen im Fahrzeugschein/brief, da dieser nicht geändert wird, gibt es auch keine Höherstufung oder runterstufung. lediglich ein Beitragszuschlag ist möglich. Beitragsbschläge wird die Versicherung nicht zulassen, denn die will ja verdienen.
Gruß
Bernd
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Hi,
@ Bernd : Ich denke du hast da was falsch verstanden, es geht nicht darum ein teures Auto durch Betrug billiger zu versichern, sondern darum ein Leistungsärmeres Auto durch einen Motorwechsel in der Leistung zu steigern. Nur weil ich einen E Kadett 1.6 mit NACHTRÄGLICH montierten und EINGETRAGENEN 2.0 16V fahre ist das noch lange Kein E Kadett GSI der in der Versicherung wesentlich teurer ist.
Ich habe mir einen 1.6 er C Ascona auf 2.0 OHC umgebaut, das heist von 75 auf 115 PS. Die Versicherungen versichern nach Schlüsselnr., diese ändert sich bei einem Umbau nicht. Ich Zahle den normalen Betrag für den 1.6 er obwohl ich meine Vers. darauf hingewiesen habe das ein stärkerer Motor verbaut wurde und der Versicherung eine Fahrzeugbriefkopie vorliegt. Allerdings ist das nur dann Legal wenn der Motor eingetragen ist. Vor allem, wonach will eine Versicherung einstufen wenn es dieses Fahrzeug Original nicht mit dieser Leistung gibt ?? ZB bei mir, ich schraub mir gerade einen 2.0 16V rein, den gab es ab Werk nie. Genauso war es bei einem Kumpel, der hat in einen Corsa A einen 2.0 16V montiert und hat dafür den normalen Preis vom 1.2 er bezahlt.
Sven
Fazit: Man kann durchaus viel Geld sparen wenn man eine kleinere Version des Fahrzeuges kauft und Leistungsmässig durch einen Motorumbau auf die Leistung der starken Version bringt. Die Kosten für einen solchen Umbau hat man Locker in 1-2 Jahren durch die günstigere Versicherung wieder raus.
www.Opeltechnik.de
Alerdings sollte man vorher die Versicherungen vergleichen bei mir wars so das einige Versicherungen meinen Alpina B6 e21 umgebaut auf 3.5l garnicht Versichern wollten da wie sie sagten so ein auto nicht gibt und andere hätten mich in typenklasse 40 eingestuft .Bis ich eine gefunden habe die hat mich dann so eingestuft wie einen 323i.
Hallo miteinander!
Ich freue mich so viele Kommentare auf meine Fragen erhalten zu haben! Das ist eben ein Thema mit vielen Widersprüchen. Immerhin weiß ich nun ziemlich sicher, daß es möglich ist durch einen Umbau langfristig Versicherungsbeiträge zu sparen. Daß die von mir so kühn ;-) ersonnene Methode des Fahrgestellnummer-Wechsels wohl nicht durchführbar ist, war mir eigentlich klar, aber mann kann ja nie wissen! Wer also noch Anregungen oder Ideen zum Thema hat, bitte posten. Ich (und sicher einige andere auch)werde immer wieder mal reinschauen.
mfG Schorch
hallo Sven,
ich hab da nichts falsch verstanden, aber ich glaube du hast meinen Beitrg falsch interpretiert. Richtig ist wie du sagst wenn ein Motorwechsel stattfindet, gilt immer noch der alte Fahrzeugschein, lediglich die Motordaten werden geändert, sofern du das eintragen läst. Die Versicherung berechnet nach dem Fahrzeugschein.
Meine Mitteilung bezog sich auf die Fahrgestellnummer. Die fahrgestellnummer ist der Personalausweis eines Autos. Hier was zu ändern (legitim) ist nur mit äussersten Schwierigkeiten verbunden (es geht fast garnicht) Wei bereits gesagt. Fahrzeug und Gahrzeugschein bilden eine Einheit und die Fahrgestellnummer ist die Zuordnunge des Fahrezuges zu seinem Brief. Wenn du hier was änderst, ist das wie die Geburt eines neuen Fahrzeuges, und wenn du kein Hersteller bist, wird es eine Einzelabnahme geben, und das Fahrzeug getestet wie ein Prototyp.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd und alle Interessierten !
Du beziehst dich hauptsächlich auf meine "Idee" des Fahrgestellnummer-Wechsels, statt eines Motorumbaus.
In diesem Fall hast du auch sicherlich recht und die Begründung ja direkt mitgeliefert. Da mann hierbei Fahrgestellnummer und den dazu passenden Brief voneinander trennen würde, ist die Aktion nicht möglich! Bei einem Motorwechsel bleiben diese beiden "untrennbaren" Teile weiterhin zusammen. Das ich da nicht selbst drauf gekommen bin :-( tztztz...
Also danke Bernd für die Aufklärung!
Wer hat den noch Erfahrungen bei der Hochstufung, nach Motorumbauten zu berichten? Jetzt muß ich mich mal in diesem Bereich besonders schlau ;-) machen.
Mein Wunschumbau wäre, wie oben schon angedeutet, ein Golf3 o. 4 60PS auf VR/V6 um zu bauen.
mfG Schorch
@ Bernd
Hab mir den Beitrag nochmal genau durchgelesen, du hast recht. die Nummer und der Schein sind untrennbar miteinander verbunden. Habe mich zu sehr auf den Anfang von Shcorchs Tread konzentriert. Der lautete :
Viele Fans (vor allem) schneller Kleinwagen kaufen z.B. einen 60 PS Golf 3 und verbauen dann darin z.B. einen 174 PS VR6 Motor. Wenn alle Regeln eingehalten werden, wie z.B. Anpassung der Bremsanlage, Änderung des Fahrwerks, erneute Voll-Tüvabnahme usw. ist das ja auch eine saubere Sache
Der Rest ist dann irgendwie untergegangen....
Jaaaa, ich weiss, wer lesen kann ist klar im Vorteil....
Sven
Ps. @ Scorch
Dein gewü+nschter Umbau ist kein Prob. da VW genau wie Opel nichts anderes ist als ein zu gross geratener Legobaukasten.
Hi zusammen,
ich weiß dass es Fahrzeuge gibt die eine neue Fahrgestellnummer bekommen haben( ist illegal, aber solange es keinen interessiert fragt keiner dannach). Wir haben gerade ne Karosse geändert( die alte wurde durch nen Unfall beschädigt) d.h. der Motor (Bremsen, Achsen usw.) aus der kaputten raus und in die neue rein. Im alten Brief ist alles eingetragen worden in Stuttgart, nach 2jahren umbau wollten wir die Eintragungen in den neuen Brief (durch TüV da §21 erforderlich) übernehmen lassen. Kein TüV Prüfer in unserer Gegend wollte das machen da er kein Gutachten über die Umbauten hat, einer dieser Prüfer hat uns Vorgeschlagen die Fahrg.nr. umzuschweißen (was ich nicht weiß...) war der Kommentar. Wir haben es natürlich nicht gemacht da die Höle los ist wenn was passiert oder einer drauf kommt .
Eine Werkstatt in der Nähe hat nen TüV Prüfer der für Motorumbauten 120€ und für alles andere 60€ verlangt , der tragt alles ein was man sich vorstellen kann auch VR6 in nen Polo.
Die Moral aus der Geschicht: Wenn man lange genug sucht oder genug zahlt kann man alles eingetragen bekommen.
liebe Grüße mantamize
Hi Schorch,
Dein Wunsch legal Versicherungsprämie zu sparen ist unmöglich !
Durch Einbau eines leistungsstärkeren Motors entspricht das Fahrzeug nicht mehr der ursprünglich zugedachten Typklasse.
Es handelt sich somit um eine Leistungssteigerung, die bei der Versicherung, nach Absegnung durch den TÜV, angegeben werden muß.
In Deinem Falle würde die übliche Typklassenregelung entfallen. Das Leistungsgesteigerte Fahrzeug würde versicherungstechnisch einem Fahrzeug angepaßt, daß von Hause aus die Leistung hat und für das naturgemäß eine höhere Prämie zu zahlen ist.
Denkst Du die sind blöd ? Tse Tse Tse ...
Grüße PP