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Versicherung soll nach Kündigung weiterlaufen WTF

Servus

Fristgerecht habe ich meine KFZ Versicherung gekündigt und dafür auch eine Kündigungsbestätigung bekommen, am 1.1 im neuen Jahr um 0Uhr ist mein Vertrag Vergangenheit.
Jetzt habe ich noch keine Neue Versicherung und war Heute bei der Allianz, den Vertrag unterschreibe ich nach Überlegungen am 30.12 nur ist mir ein Schreiben meiner alten Versicherung nicht geheuer, Der Allianz Mann sagt mir Die alte Versicherung erzählt quatsch.

Hier ein Auszug,

Sehr geehrter Herr XXX
Wir bedauern ihre Kündigung sehr, bitte teilen sie uns mit weshalb sie gekündigt haben BlaBla.

Liegt uns kein Nachversicherer vor, besteht vorerst
weiterhin V-Schutz bei uns und somit ihrerseits die Verpflichtung der Beitrags-Zahlung über den 1.1.2025 hinaus

Stimmt dass? Der Allianz Man sagt Nein, ich habe gekündigt und mit der alten Versicherung nix mehr am Hut. Nur die Zulassungsbehörde kann mir ärger machen.

Wer hat Recht der Allianz Mann oder meine alte Versicherung?

59 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Dezember 2024 um 22:59:03 Uhr:


Da Du Deine Versicherung nach eigener Aussage fristgerecht gekündigt hattest, sind doch schon 3 Wochen Zeit gewesen, sich um eine Folge Versicherung zu bemühen. Die Arbeitszeit des Vertreters ist also nur eine Ausrede. Wenn man will geht das sogar ohne und man muss nicht mal vor die Tür, um eine Versicherungsbestätigung zu erlangen.

Der Versicherungswechsel in Zukunft wird dann mit den anderen 100000en verarbeitet.

Aber das war nicht meine Frage

Für mich hat sich das Thema erledigt, hier weiß niemand so recht bescheid sondern kontert mit Gegenfragen "Wieso hast du dass und dies nicht gemacht", War nicht meine Frage, Danke.

Gut, dass ich die Sorge seit 45 Jahren nicht mehr habe.

Tatsache ist ja wohl, dass du bis dato noch keine neue Versicherung abgeschlossen hast, deshalb solltest du der alten Versicherung dankbar für den Hinweis mit der Weiterführung sein.....aber das wurde ja schon mehrmals geschrieben. Deine einzige Sorge ist doch nur, dass zum 02.01.2025 der Beitrag von zwei Versicherungen abgebucht wird, sonst nichts. Wenn du dann am 30.12. doch bei der Allianz unterschreibst, werden die sicher nicht den am 02.01. abbuchen.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorposter an, allerdings ist das bei mir leider noch nicht so lange her.

Edith: vielleicht solltest du in einem Forum keine Fragen stellen, wenn du nur Antworten erwartest, welche dir passen.

Windelexpress schrieb "Du als Halter hast ununterbrochenen Versicherungsschutz nachzuweisen."
und ich fragte Gegenüber wem, meiner alten Versicherung oder dem Staat(Zulassungsbehörde), Antwortete auch niemand, ist alles wirr, es wird nur geschrieben damit man irgendetwas Schreibt.

Wenn das mit dem ununterbrochenen Versicherungsschutz im Pflichtversicherungsgesetz steht (welcher § weiß ich jetzt nicht, kannst du aber selber recherchieren), dann gilt das sicher nicht gegenüber einer Versicherung.

Lieber TE ich verstehe: Du hast Deinen bisherigen Vertrag gekündigt und Dich in die "Obhut" eines Versicherungsfachmannes der Allianz begeben. Sehe Dir dazu doch mal seine Visitenkarte an, die Du von ihm sicher erhalten hast!
Wenn das so ist, dann muss der Mitarbeiter / Vertreter inklusive dessen Versicherung für seine Aussagen auch gerade stehen. Also muss dieser Dir sagen ob das mit der eVB an die Zulassungsstelle klappt oder nicht und - wie gesagt - dafür gerade stehen. Wenn Du das bei Deinem neuen Partner anzweifelst, dann kannst Du Dir das gewünschte schriftlich geben lassen.. trotzdem solltest Du schon "langsam" in die Pötte kommen!!

Rechtzeitig wechseln hilft 😉 die Evb kann dir ja erstmal egal sein wenn du ein Versicherungsschein der neuen Versicherung per Mail bekommst ist doch alles gut.

Aber auch dumm bis zum 30.12 zu warten wenn du weist das da keiner mehr arbeitet …

Ach und die Versicherung kannst du doch auch online abschließen jetzt sofort und hast sogar noch 14 Tage um zu widerrufen

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 24. Dezember 2024 um 00:03:48 Uhr:



wenn du ein Versicherungsschein der neuen Versicherung per Mail bekommst ist doch alles gut.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.

Wo und wie der Versicherungsschutz nachzuweisen ist, kann der TE in der FZV nachschlagen.

Meine Herren,

Ja ich könnte jetzt auch um 1 Uhr Nachts am 24.12 und mit ein paar Bier intus auf eine Vergleichsplattform surfen wo alle Versicherungen gelistet sind und das für mich beste Angebot suchen, oder nach Weihnachten bei der Allianz oder auch sonst wo direkt Offline unterschreiben, eins der Optionen werde ich auch wählen. Nur wollte ich wissen ob meine alte Versicherung im Recht ist oder die Mündliche Aussage des Allianz Vertreters korrekt ist, nicht weil es wirklich dringend ist sondern aus Neugier.

Und nein ich habe keine Angst das ich 2 Versicherungen bezahlen muss, das kann wenn Überhaupt nur ein paar Tage lang gut gehen für meine alte Versicherung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Dezember 2024 um 00:19:27 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 24. Dezember 2024 um 00:03:48 Uhr:



wenn du ein Versicherungsschein der neuen Versicherung per Mail bekommst ist doch alles gut.

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum.

Wo und wie der Versicherungsschutz nachzuweisen ist, kann der TE in der FZV nachschlagen.

Also die versicherungsbestätigung reicht finde ich

Zitat
1) Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 Satz 2, § 41 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, dass eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besteht, ist bei der Zulassungsbehörde durch eine Versicherungsbestätigung zu erbringen.

Die Versicherungsbestätigung ist, ausgenommen bei Ausfuhrkennzeichen, vom Versicherer durch eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde zu übermitteln oder zum Abruf im automatisierten Verfahren durch die Zulassungsbehörde bereitzuhalten

Zitat Ende

Wenn du eine versicherungsbestätigung hast , hat die Versicherung dies elektronisch weitergeleitet.

@chuckEyeSteak

Die Antworten auf deine Frage und des Auftreten so mancher hier sind einmal mehr unter aller S** und zum Fremdschämen.

Zu deiner Frage: Das Zauberwort heißt Nachversicherunghaftung, d.h. dein alter Versicherer ist noch 4 Wochen nach Kündigung in der Haftung. Das ist gesetzlich geregelt und mit deinem Beitrag bereits abgegolten und dies bedeuted keine Verlängerung des Vertrags. Den Rest dazu findest du im Netz.

Hätte dir auch der Allianz - Mensch in 30 Sekunden erklären können. Von Ausnahmen abgesehen beschränkt sich deren Kompetenz aber darauf unnötige und teure Verträge aufzuschwatzen.

Und ja, man kann die neue Versicherung am 31.12. 23:59 Uhr abschließen, ob das irgendwem gefällt oder nicht spielt keine Rolle Besonders klug ist es freilich nicht weil man nicht mehr reagieren kann wenn irgend etwas nicht klappt.

Sollte die alte Versicherung zum Januar Beiträge abbuchen, was ich nicht glaube, könntest du das entspannt zurück geben lassen.

Tante Edit hat noch bemerkt, dass es Nachhaftung heisst und nicht Nachversicherung. Sry.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 24. Dezember 2024 um 08:32:41 Uhr:



Wenn du eine versicherungsbestätigung hast , hat die Versicherung dies elektronisch weitergeleitet.

Auch das ist nicht grundsätzlich so, die eVB ü muss auch verarbeitet worden sein., gibt reichlich Ablehnungsgründe und dann nutzt der Antrag/Vertrag im Schreibtisch nix

Laut den paragraphen muss da nichts verarbeitet worden sein sondern nur elektronisch übertragen worden sein.

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