Versicherung soll nach Kündigung weiterlaufen WTF
Servus
Fristgerecht habe ich meine KFZ Versicherung gekündigt und dafür auch eine Kündigungsbestätigung bekommen, am 1.1 im neuen Jahr um 0Uhr ist mein Vertrag Vergangenheit.
Jetzt habe ich noch keine Neue Versicherung und war Heute bei der Allianz, den Vertrag unterschreibe ich nach Überlegungen am 30.12 nur ist mir ein Schreiben meiner alten Versicherung nicht geheuer, Der Allianz Mann sagt mir Die alte Versicherung erzählt quatsch.
Hier ein Auszug,
Sehr geehrter Herr XXX
Wir bedauern ihre Kündigung sehr, bitte teilen sie uns mit weshalb sie gekündigt haben BlaBla.
Liegt uns kein Nachversicherer vor, besteht vorerst
weiterhin V-Schutz bei uns und somit ihrerseits die Verpflichtung der Beitrags-Zahlung über den 1.1.2025 hinaus
Stimmt dass? Der Allianz Man sagt Nein, ich habe gekündigt und mit der alten Versicherung nix mehr am Hut. Nur die Zulassungsbehörde kann mir ärger machen.
Wer hat Recht der Allianz Mann oder meine alte Versicherung?
59 Antworten
Heute eVB holen und morgen oder sogar am gleichen Tag anmelden, das funktioniert nur, wenn ein Fahrzeug neu angemeldet werden soll. Bei einem Versichererwechsel funktioniert das nicht so, da muss ein Antrag unterschrieben und bei der Versicherung eingereicht werden. Die Übermittlung der eVB erfolgt dann irgendwann elektronisch zur Zulassungsstelle. Wenn du den Vertrag am 30.12. unterschreibst fliegt die eVB nicht sofort dorthin. Der Allianz-Mensch hat darauf keinen Einfluss.
Aber das wurde ja alles im Laufe dieses Threads schon mindestens einmal geschrieben.
Ich muss übrigens auch wahnsinnig (klein geschrieben) sein, aber nicht, weil ich hier Likes verteile, sondern, weil ich hier noch antworte 🙄 😮.
Vielleicht hat ja sonst noch jemand einen guten Tip für dich, vielleicht ist aber auch niemand so wahnsinnig hier nochmal zu schreiben.
Zitat:
@ChuckEyeSteak schrieb am 27. Dezember 2024 um 21:11:28 Uhr:
[edit / Olli Mod.]
Du kannst halt die richtigen von den völlig falschen Antworten halt nicht unterscheiden. Und die richtigen entsprechen halt nicht Deinen gewünschten Antworten.
Eine eVB-A kann ich mir auch innerhalb von 30 Sekunden vor dem betreten der Zulassungsstelle ziehen. Brauch ich nicht mal einen Vertreter für.
Das nützt Dir aber nichts, da Du eine eVB-Ü brauchst. Diese ist lediglich ein Datensatz, den die Versicherung über die Gemeinsame Schnittstelle der Versicherungen an das KBA übermittelt. Und erst von dort an die örtlich zuständige Zulassungsstelle weitergeleitet wird.
Und zum Absenden der eVB-Ü möchten halt einige Versicherungen vorher die Unterschrift auf dem Vertrag, in bestimmten Konstellationen auch den Beitrag im voraus. Im Falle einer Kündigung durch den vorversicherer auch gern einen Jahresbeitrag.
Da Du die Versicherung gekündigt hast, keine Folgeversicherung vorliegt und Du bei der alten keinen Beitrag mehr zahlen wirst, wird diese in der ersten KW 25 die 51/1 Anzeige zum Versicherungsende 31.12 auslösen. Wenn Sie das nicht schon vorab hinterlegt hat.
Wenn in der ersten KW keine neue bestätigung 49 eingeht, wird Dich die Zulassungsstelle anschreiben.
Im eigenen Interesse solltest Du die Bestätigung vor der Anzeige 51/1 übermitteln lassen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. Dezember 2024 um 22:50:28 Uhr:
Heute eVB holen und morgen oder sogar am gleichen Tag anmelden, das funktioniert nur, wenn ein Fahrzeug neu angemeldet werden soll. Bei einem Versichererwechsel funktioniert das nicht so, da muss ein Antrag unterschrieben und bei der Versicherung eingereicht werden. Die Übermittlung der eVB erfolgt dann irgendwann elektronisch zur Zulassungsstelle.
Was hat eine evb mit einem Versicherungswechsel zu tun ? Eig nichts
Eine evb gibt es auch nur bei Zulassung oder halterwechsel . Bei einem Versicherungswechsel heißt es doch vbü 😉
Zitat
die jeweilige Versicherung in Form einer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ).
Der Versicherungsmakler generiert die VBÜ, die über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.(GdV) und des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an die jeweilige Zulassungsbehörde übermittelt wird. Der Versicherungsmakler bzw. die Geschäftsstelle der Versicherung erhält elektronisch eine Eingangsbestätigung. Bei Rückfragen kann sich der Makler bzw. die Versicherung vorrangig an den GdV wenden.
Zitat Ende
Online abschließen funktioniert sicher auch ein zwei Tage vorher , denn hier wollte der vorversicherer ja noch paar Wochen weiter die Versicherung laufen lassen.
Und online braucht man auch nichts unterschreiben
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. Dezember 2024 um 10:38:27 Uhr:
Lies einfach mal die FZV, dann schreibst Du hier auch nichts falsches.Wenn die VB abgewiesen wird, besteht trotz der versuchten Übermittlung kein Versicherungsschutz
Es muss aber trotzdem nur dem Lbv übermittelt worden sein. Das reicht . Die Ablehnung erfolgt ja schon vorher das man kein Versicherungsschein bekommt. In den paragraphen steht nichts von Annahme nur der Übermittlung
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Was hat der Landesbetrieb Bauen und Verkehr damit zu tun?
Du verstehst die Wege ebenfalls nicht, gibt's Ratschläge und deshalb pisst der TE andere an. Es gibt 3 Stellen, wo eine ggf falsche eVB-Ü abgewiesen werden kann, deshalb ist die Rückmeldung, dass ein Versicherungswechsel verarbeitet wurde, auch so wichtig. Kümmern sich viele Versicherer aber nicht drum,insbesondere wenn freie Makler oder Vertreter mit von der Partie sind.
Schlussendlich ist es sein Prob, wenn ihm jemand die Siegel abkratzen kommt. Nachweispflicht gem FZV ist ausschließlich der Halter.
Versäumnisse der Versicherung, des Vertreters, Maklers gehen zu Lasten des Halters.
Die Aussage "aber mein Vertreter hat. . ." Ist die spucke nicht wert.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dez. 2024 um 08:45:02 Uhr:
Die Aussage "aber mein Vertreter hat. . ." Ist die spucke nicht wert.
Naja, vielleicht für einen Regressanspruch.
Wenn man es denn belegen kann, vielleicht.
Kenn wenige, die die kosten des Verfahrens von ihrer Versicherung erstattet bekommen haben.
Hier verzögert der TE ja bewusst die Möglichkeit der rechtzeitigen Übermittlung.
@vanguardboy ich habe versucht, dem TE mit einfachen Worten zu beschreiben, wie das mit den verschiedenen eVB funktioniert. Jetzt glaube ich allerdings, dass das nichts gebracht hat, da sogar du es offensichtlich nicht verstanden hast. Am besten, du liest seinen Post und meine Antwort darauf noch einmal.
[edit / Olli MT-Mod.]
gut, mein Auto ist Abgemeldet und damit ist erstmal Ruhe.
"V-Mann zu mir: Wenn sie jetzt diesen Vertrag unterschreiben, werden sie zum 1.1 bei uns Versichert sein, dann ist das zu 120% (woher kommen die extra 20%) garantiert, weder die alte Versicherung noch die Zulassungsstelle werden was von ihnen verlangen. "Und das schreiben der Versicherung dass trotz meiner Kündigung weiterhin bezahlt werden soll" - "Die HUK will nur Druck aufbauen damit sie weiterhin bei ihnen bleiben"
Sollte ich mein Auto weder Versichern noch Abmelden passiert überhaupt nix, die Zulassungsstelle wird, irgendwann in ca 4 Wochen mich auffordern mir eine Versicherung zu Suchen.
"können sie mir das schriftlich garantieren - auf einmal kommt jemand auf Krücken dazu aus einem Nebenraum - Nein wir können Überhaupt Nix Garantieren sondern nur den Versicherungsantrag ausdrucken...
Jetzt denke ich mir ist es nicht besser auf Öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, jeder will ein Stück vom Kuchen werde sicher nicht Arbeiten nur für KFZ Steuer + Versicherung + Reparatur + Auto Kauf + Zulassung, dem Versicherungsmakler ging es nur um die Unterschrift und Prämie
Hier ist erstmal Pause bis die Moderation aufgeräumt hat.
Edit: geschehen.
Aber ich habe mich entschlossen, hier dicht zu lassen.
Beteiligte "Experten" sollten sich aber noch mehrfach mal den Threadverlauf durchlesen und sich abschließend fragen, wie hilfreich dieser Thread nun war und wie gekonnt er "kaputtgeschrieben" wurde.
Auch etliche "Anmerkungen" persönlicher Art sind nicht hilfreich gewesen.
Vielleicht frequentieren Einige mal wieder die Beitragsregeln