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Versicherung schickt mir 1/4 vom Eigentlichen Betrag?????

Themenstarteram 2. September 2009 um 2:29

Hyy Leute habe hier ein kleines Problem, es geht darum das vor einigen Wochen ein Mitarbeiter der BSR meinen Wagen 2 kratzer und dellen an der beifahrer Tür durch seine Handkarre verursacht hat.

Dann war ich beim Gutachter und der hat einen Schaden in höhe von 1600€ festgestellt. Dazu musste ich noch aus eigener Tasche 320 dem Gutachter zahlen für seine Arbeit...

Heute habe ich ein Brief von der Versicherung der BSR bekommen und darin befindet sich ein Scheck in höhe von 500€ wo sie noch reingeschrieben haben das das eigentlich ein geringer Schaden ist und ich das auch günstiger Reparieren kann??? Es handelt sich um einen Mercedes Sportcoupe Bjh 2001...Wollen die mich Verarschen ????????? nur allein der Gutachter wollte 320€ haben und der Schickt mir einen Scheck von 500€

Kennst sich da einer mit den Gestezen aus was für Rechte ich habe oder muss ich damit Rechnen das ich die 1600 nicht bekomme???

 

oder sollte ich gleich zum Anwalt gehen??

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10 Antworten
am 2. September 2009 um 7:34

frag doch erst mal die versicherung, vllt ist denen eimn fehler unterlaufen oder die können es dir eventuell erklären. ist zwar kommisch, aber ich kenn es so, dass auch der gutachter von der versicherung bezahlt wird.

Geschickter wäre es gewesen, statt zu einem Gutachter, der nicht notwendig ist, ein Kostenvoranschlag einer Fachwerstatt mit aussagekräftigen Fotos einzureichen.

Da hättest du den Nettobetrag erstattet bekommen, wenn es marktübliche Preise sind und du auf dieser Basis abgerechnet hättest.

Wird die Rep. durchgeführt, wird auch die Merkelsteuer ;) erstattet

am 2. September 2009 um 9:53

War es ein Stattlich vereidigter Gutachter oder ein normaler?

Sehr seriös kann er eigentlich nicht gewesen sein wenn er Geld im voraus kassiert.Ist mir so noch nie Passiert und ich hatte schon mehrfach mit Gutachtern zu tun.

Vieleicht solltest du zum abgleich doch mal ein Kostenvoranschlag einer MB Niederlassung einholen.Dan kannst du wenn der Preis an die 1600€ Ran kommt.Nochmal reklamieren.

Das scheint ja wirklich ein Bagatellschaden zu sein.

Ansonsten würde ich Unfallschäden immer übern Anwalt abwickeln.den der kennt sich aus und weiss auf solche dinge zu reagieren.

 

 

Hallo zusammen,

so, ich hab dann mal "Stoff" auf dem Benz-Forum rübergeholt.

Ich vertraue doch mal drauf, dass wir dem TE hier gut helfen können.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hallo zusammen,

 

so, ich hab dann mal "Stoff" auf dem Benz-Forum rübergeholt.

Ich vertraue doch mal drauf, dass wir dem TE hier gut helfen können.

 

Grüße

Schreddi

aber Hallo........:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Soloyo1

War es ein Stattlich vereidigter Gutachter oder ein normaler?

 

Nun erst einmal zu dir:

 

Es gibt keine Staatlich vereidigten Gutachter.

 

Es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige und natürlich auch "selbsternante" Sachverständige.

 

Im weiteren gibt es noch amtlich anerkannte Sachverständige oder amtlich anerkannte Prüfer.

 

Die nehmen sogenannte hoheitliche Aufgaben war. Das heißt Sie machen die Abnahmen der HU/AU (der Volksmund sagt TÜV dazu) und /-oder Eintragungen nach §19 der StVZO.

 

Diese SV`s erstellen in der Regel solche Gutachten nicht. 

 

Das der Sachverständige hier seine Rechnung direkt an den Auftraggeber gesendet hat ist legitim und auch völlig in Ordnung.

 

Warum?

 

Ees handelt sich hier um einen PVH Schaden (Privater Haftpflichschaden) und bei diesem gibt es keinen Direkten Abtretungsanspruch gegenüber dem Versicherer.

 

Lediglich im KH- Schaden (Haftpflichschaden) ist eine Abtretung quasi "die Regel" und auch üblich.

 

@MB-1907

 

Deine Angaben sind leider etwas zu dürftig um hier eine vernüftige Aussage zu treffen.

 

Ohne die Bilder vom Schaden und der Kalkulation deines SV kann hier keine profunde Analyse duchgeführt werden.

 

Setze dich mit deinem Sachverständigen -den du beauftragt hast- in Verbindung und konfrontiere ihn mit dem Schreiben der Versicherung.

 

Er wird dir sicherlich erklären, wo hier die Differenzen liegen und ob diese gerechtfertigt sind.

 

Danach kannst du immer noch entscheiben ob du zum Rechtsanwalt gehst oder nicht.

 

Also, den ersten Schritt vor dem zweiten machen........;)

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von bikendrifter

Geschickter wäre es gewesen, statt zu einem Gutachter, der nicht notwendig ist, ein Kostenvoranschlag einer Fachwerstatt mit aussagekräftigen Fotos einzureichen.

 

Aber ganz bestimmt nicht im PHV Schaden.

Themenstarteram 3. September 2009 um 3:28

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Soloyo1

War es ein Stattlich vereidigter Gutachter oder ein normaler?

 

Nun erst einmal zu dir:

Es gibt keine Staatlich vereidigten Gutachter.

Es gibt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige und natürlich auch "selbsternante" Sachverständige.

Im weiteren gibt es noch amtlich anerkannte Sachverständige oder amtlich anerkannte Prüfer.

Die nehmen sogenannte hoheitliche Aufgaben war. Das heißt Sie machen die Abnahmen der HU/AU (der Volksmund sagt TÜV dazu) und /-oder Eintragungen nach §19 der StVZO.

Diese SV`s erstellen in der Regel solche Gutachten nicht. 

Das der Sachverständige hier seine Rechnung direkt an den Auftraggeber gesendet hat ist legitim und auch völlig in Ordnung.

Warum?

Ees handelt sich hier um einen PVH Schaden (Privater Haftpflichschaden) und bei diesem gibt es keinen Direkten Abtretungsanspruch gegenüber dem Versicherer.

Lediglich im KH- Schaden (Haftpflichschaden) ist eine Abtretung quasi "die Regel" und auch üblich.

@MB-1907

Deine Angaben sind leider etwas zu dürftig um hier eine vernüftige Aussage zu treffen.

Ohne die Bilder vom Schaden und der Kalkulation deines SV kann hier keine profunde Analyse duchgeführt werden.

Setze dich mit deinem Sachverständigen -den du beauftragt hast- in Verbindung und konfrontiere ihn mit dem Schreiben der Versicherung.

Er wird dir sicherlich erklären, wo hier die Differenzen liegen und ob diese gerechtfertigt sind.

Danach kannst du immer noch entscheiben ob du zum Rechtsanwalt gehst oder nicht.

Also, den ersten Schritt vor dem zweiten machen........;)

Gruß

Delle

ok das werde ich dann mal so machennn...ich danke euch für die tipps ihr seit wirklich da wenn man euch brauch :)

Warum PVH?

Haftet nicht der AG für seine AN?

Dementsprechend würde die Versicherung der BSR zahlen, vorausgesetzt der Schaden entstand während der Arbeitszeit, was lt. TE ja anzunehmen ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von Soloyo1

 

Ansonsten würde ich Unfallschäden immer übern Anwalt abwickeln.den der kennt sich aus und weiss auf solche dinge zu reagieren.

Wieso?? Um die Kosten immer schön in die Höhe zu treiben?? Und damit die Versicherungsbeiträge genauso in die Höhe zu treiben?

Die Masse der Schäden wird reibungslos und schnell abgewickelt und gezahlt, und wenn es in einem Fall mal Schwierigkeiten gibt kann man immernoch zum Anwalt gehen...

Zu diesem Fall: warum soll man in einem PHV-Schaden wie diesem kein Gutachten oder eben Kostenvoranschlag machen lassen und der gegnerischen Versicherung vorlegen? Die müssen schließlich die Schadenshöhe wissen, und bei solchen Schäden schicken die dann oft sowieso selbst einen Gutachter...

Gruß, Jens

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