Versicherung, Rest- Widerbeschaffungswert bei Sonderzubehör
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Versicherung.
Bei meinem Wagen ist eine Dach-Lawine drauf geknallt, Dach eingedrückt, Schaden 3920€ !
Das Fahrzeug ist ein "Behinderten" gerechtes umgerüstetes Fahrzeug (Sitzschienenverlängerung, Sitze ab gepolstert, Spiegel angepasst, usw...), läuft aber offiziell als normaler PKW.
Außerdem habe ich noch viel sehr teures extra Zubehör, Fest eingebaute 230Volt System, Standheizung, Spannungswandler, Videosystem, Car-PC, Hifi-Anlage, usw.).
Ich würde auch mal behaupten das der wert des Zubehörs und die des Behinderten gerechten Umbaus größer ist wie der Restwert (laut Schwacke 4200€) des eigentlichen Fahrzeuges.
Immerhin müsste ich bei neu Anschaffung des Fahrzeuges, dieses einbauen lassen und wären bestimmt ~4000-5000€!!!
Also für die Neuanschaffung sind das immerhin etwa 9000€!
Die Versicherung will aber nur den Schwacke-Wert ersetzten.
Ein Gutachter kam vorbei und hat sich eine Kopie vom Fahrzeugschein geben lassen, ein Foto gemacht und ist wider gefahren (wurde von der Versicherung geschickt).
Mein Zubehör hat ihn nicht interessiert, sagte mir „Das spielt keine Rolle bei der Wiederbeschaffung “.
Ist das Rechtens?
Kann die Versicherung jetzt einfach den Wiederbeschaffungswert drücken um Geld zu sparen.
Was soll ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Ich glaube Ihr kapiert es nicht! (...)Sorry, aber Ihr habt scheinbar keine Ahnung was das an geht,
Ich glaube, du hast Recht.
Wir haben hier alle nur geraten - und ich am allermeisten🙁
Eigentlich ist mein Fachgebiet auch das Schmetterlingssammeln, ich weiss gar nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, hier ohne jegliche Ahnung, zu versuchen, Sachverhalte zu erklären, die ich selbst nicht vestehe.
Sorry hierfür - kommt nicht wieder vor.
Und jetzt ab in die neue Schmetterlingssaison!
21 Antworten
@Corsabmatrix
dein Auto ist nicht 9000 Euro Wert, weil du meinst, die Umbaukosten müssen 1 zu1 in den Wiederbeschaffungswert einfliesen.
Der WBW ist der Betrag, welchen du für ein vergleichbares Fahrzeug (nicht ein identisches) aufwenden musst.
Und dazu gehöhren nun erst einmal nicht deine geschätzen Umbaukosten auf ein Behindertenfahrzeug.
Und wenn du das nun auch nach den Ausführungen von twelferider nicht verstanden hast, dann bist wohl eher du der Hornochse und nicht der Sachverständige.
Dir ensteht hier kein Schaden, du kannst das Auto reparieren lassen. Also, was soll hier dein Gejammer?
Wenn du meinst, das du hier einen ordentlichen Schnitt machen kannst holst du dir eine blutige Nase.
Tipps und Hilfe kanst du hier sicher erwarten. Aber du solltest den Fachleuten hier schon glauben, die beschäftigen sich -im Gegensatz zu dir- jeden Tag mit so ewas.
Wenn nicht, viel Erfolg bei deinem Vorhaben, dass was du hier vor hast wird aber nie im Leben gelingen, darauf kannst du jetzt schon einen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Der Wiederbeschaffungswert laut Versicherung ist 4200€
Restwert vermutlich 2000€ wurde immer gut gepflegt und mit der "Beule" im Dach kann jeder leben.
Reperaturkosten sind 3920€.
Rechnen wir mal:
Wiederbeschaffungswert 4200€ - Restwert vermutlich 2000€ = 2200€ was ich von der Versicherung erhalte.
Das Recht nicht für die Reparatur, ist also ein Wirtschaftlicher Totalschaden!
Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, sieht es aber wesentlich besser aus für mich!
noch mal zur Klarstellung, damit diesen Unfug hier nicht noch einer glaubt:
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den WBW übersteigen.
WBW 4.200 Euro
Repko 3920 Euro
Also kann bis zum WBW repariert werden, Twelf hat es ja schon geschrieben.
Natürlich nur gegen Vorlage einer Rechnung und das ist wohl dein Problem.
Was aber nicht geht ist die Schwarzarbeiterabrechnung Hoher WBW minus geringer Restwert, für kleines Geld reparieren und sich vom Rest die Taschen stopfen.
Ist das so vielleicht besser erklärt?
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
@delle
das is sogar super blondinensicher erklärt 😁
ABER SO WAS WILL ER NICHTHÖHRENLESEN 😛
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Ich glaube Ihr kapiert es nicht!
Von den Wiederbeschaffungswert geht noch der Restwert ab!
Ihr rechnet einfach nur der Wiederbeschaffungswert ist größer als die Reparaturkosten und Fertig.
Mein Zitat:
"
Wiederbeschaffungswert 4200€ - Restwert vermutlich 2000€ = 2200€ was ich von der Versicherung erhalte.
Das reicht nicht für die Reparatur, ist also ein Wirtschaftlicher Totalschaden!
"
Der wert der dann übrig bleibt, ist der Betrag den ich für die Reparatur erhalte und das sind wie bei meiner Beispielrechnung 2200€ und dafür repariert mir die Werkstaat die karre nicht!
Es sei denn in der Restwertbörse würde jemand nur Maximal 300€ bieten, aber das ist ausgeschlossen!
Sorry, aber Ihr habt scheinbar keine Ahnung was das an geht,
die bekommt Ihr aber sehr schnell wenn ihr mal einen Schaden haben solltet.
Aber das war auch nicht das Thema, weshalb ich gefragt habe.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Ich glaube Ihr kapiert es nicht! (...)Sorry, aber Ihr habt scheinbar keine Ahnung was das an geht,
Ich glaube, du hast Recht.
Wir haben hier alle nur geraten - und ich am allermeisten🙁
Eigentlich ist mein Fachgebiet auch das Schmetterlingssammeln, ich weiss gar nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, hier ohne jegliche Ahnung, zu versuchen, Sachverhalte zu erklären, die ich selbst nicht vestehe.
Sorry hierfür - kommt nicht wieder vor.
Und jetzt ab in die neue Schmetterlingssaison!
Auweia..... warum trägt man ein Problem in einem Forum vor wenn man doch eh alles besser weiß.
Nunja, ich schließe dann hier weil alles gesagt ist. Was der Themenstarter jetzt draus macht sei ihm überlassen.
Grüße
Steini
***closed***