Versicherung, Rest- Widerbeschaffungswert bei Sonderzubehör
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner Versicherung.
Bei meinem Wagen ist eine Dach-Lawine drauf geknallt, Dach eingedrückt, Schaden 3920€ !
Das Fahrzeug ist ein "Behinderten" gerechtes umgerüstetes Fahrzeug (Sitzschienenverlängerung, Sitze ab gepolstert, Spiegel angepasst, usw...), läuft aber offiziell als normaler PKW.
Außerdem habe ich noch viel sehr teures extra Zubehör, Fest eingebaute 230Volt System, Standheizung, Spannungswandler, Videosystem, Car-PC, Hifi-Anlage, usw.).
Ich würde auch mal behaupten das der wert des Zubehörs und die des Behinderten gerechten Umbaus größer ist wie der Restwert (laut Schwacke 4200€) des eigentlichen Fahrzeuges.
Immerhin müsste ich bei neu Anschaffung des Fahrzeuges, dieses einbauen lassen und wären bestimmt ~4000-5000€!!!
Also für die Neuanschaffung sind das immerhin etwa 9000€!
Die Versicherung will aber nur den Schwacke-Wert ersetzten.
Ein Gutachter kam vorbei und hat sich eine Kopie vom Fahrzeugschein geben lassen, ein Foto gemacht und ist wider gefahren (wurde von der Versicherung geschickt).
Mein Zubehör hat ihn nicht interessiert, sagte mir „Das spielt keine Rolle bei der Wiederbeschaffung “.
Ist das Rechtens?
Kann die Versicherung jetzt einfach den Wiederbeschaffungswert drücken um Geld zu sparen.
Was soll ich jetzt machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Ich glaube Ihr kapiert es nicht! (...)Sorry, aber Ihr habt scheinbar keine Ahnung was das an geht,
Ich glaube, du hast Recht.
Wir haben hier alle nur geraten - und ich am allermeisten🙁
Eigentlich ist mein Fachgebiet auch das Schmetterlingssammeln, ich weiss gar nicht, wie ich auf die Idee gekommen bin, hier ohne jegliche Ahnung, zu versuchen, Sachverhalte zu erklären, die ich selbst nicht vestehe.
Sorry hierfür - kommt nicht wieder vor.
Und jetzt ab in die neue Schmetterlingssaison!
21 Antworten
Ich nehme mal an es handelt sich um Deine Vollkaskoversicherung.
Soweit in das Fahrzeug Sonderzubehör mit erheblichem (Mehr-)Wert eingebaut wurden, so hat das sehr wohl Einfluss auf den WBW.
Aber:
Diese Sonderausrüstung ist auch nur dann versichert, sofern diese im Versicherungsvertrag berücksichtigt wurde - und das scheint nicht der Fall zu sein - darauf wird sich die Versicherung berufen.
Dennoch solltest noch mal klar stellen:
Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert ?
Wie hoch ist der Restwert ?
Hallo 1302LSCabrio71,
der Versicherungsvertreter hat mir mitgeteilt das die Teilkasko in meinem Fall greift.
Der Restwert wird noch ermittelt, vermutlich ist dieser bei 1500€.
Der Wiederbeschaffungswert laut Versicherung ist 4200€, um den Wagen zu ersetzten sind aber etwa 9000€ notwendig.
Was meinst du mit die Sonderausrüstung muss extra versichert sein, die ist doch normalerweise immer mit Versichert?
Zitat:
Original geschrieben von CorsaBmatrix
Was meinst du mit die Sonderausrüstung muss extra versichert sein, die ist doch normalerweise immer mit Versichert?
Nein, ist sie nicht - zumindest nicht generell.
Zusatzausstattung und Umbauten sind, wenn überhaupt, nur bis zu einem gewissen Betrag mitversichert, wird dieser überschritten, ist ein Zuschlag zu bezahlen.
Je nach Versicherung und Tarif sind das i.d.R. zwischen EUR 1000 und EUR 10 000, wobei die Mitversicherung in den "höherwertigen" (sprich teuren) Tarifen meist höher ausfällt, als in den Basis-(soll heissen billigen) Tarifen.
Hier musst du jetzt in deine Vertragsbedingungen sehen, ob und ggf. bis zu welcher Summe bei dir das Zubehör mitversichert ist.
Habe gerade die AGB's durchgesehen, es ist in meinem Tarif Zubehör bis 5.000,00€ versichert.
Müsste also drin sein, aber zurück zu meinem eigentlichen Problem, wie kann ich dieses auf den Wiederbeschaffungswert anrechnen lassen?
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Mal eine andere Frage, bevor wir hier über Wiederbeschaffungswerte usw. diskutieren:
Willst du das Fahrzeug reparieren lassen, oder in jedem Falle loswerden?
Nach den von dir geposteten Werten liegen die Reparaturkosten noch innerhalb des Wiederbeschaffungswertes.
Bei sach- und fachgerechter Reparatur werden nämlich bei nahezu allen Kaskoversicherungen die Reparaturkosten bis WBW erstattet.
Somit könntest du das Fahrzeug instand setzen lassen.
Der Wiederbeschaffungswert laut Versicherung ist 4200€
Restwert vermutlich 2000€ wurde immer gut gepflegt und mit der "Beule" im Dach kann jeder leben.
Reperaturkosten sind 3920€.
Rechnen wir mal:
Wiederbeschaffungswert 4200€ - Restwert vermutlich 2000€ = 2200€ was ich von der Versicherung erhalte.
Das Recht nicht für die Reparatur, ist also ein Wirtschaftlicher Totalschaden!
Wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, sieht es aber wesentlich besser aus für mich!
Nehmen wir mal an das Sonderzubehör incl Einbau würden im Restwert und WBW zu 100% berücksichtigt werden, so bedeutet das:
Reparaturkosten von 3.920€ sind in allen Fällen niedriger als der WBW.
In diesem Fall erstattet die Versicherung die Reparaturkosten.
Wenn die tatsächlich den WBW erstatten, sei froh und lass den Wagen reparieren.
@TE:
Du hast mein letztes Posting nicht verstanden.
Nochmals:
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Bei sach- und fachgerechter Reparatur werden nämlich bei nahezu allen Kaskoversicherungen die Reparaturkosten bis WBW erstattet.
Der Restwert spielt dann keine Rolle - es kommt nur auf den Wiederbeschaffungswert an.
Die Reparatur wird doch komplett von der Versicherung bezahlt. Wenn du natürlich mit der Delle im Dach leben magst dann kannst du eben fiktiv abrechnen und bekommst eben die 2200€. Ein künstliches in die Höhe treiben des WBW um mehr Kohle in die Tasche zu bekommen wird nicht funktionieren und für dieses Vorhaben darfst du hier auf Motor-Talk auch keine Unterstützung erwarten.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Wenn die tatsächlich den WBW erstatten, sei froh und lass den Wagen reparieren.
Machen die aber nicht, weil nur ein "Pseudo-Wiederbeschaffungswert" aber nicht der tatsächliche genommen wurde.
Was soll ich jetzt machen? Wie kann ich beweisen das dieser viel höher ist?
Doch, wenn es in deinen Vertragsbedingungen so steht (und das tut es fast überall - sonst sieh nochmal nach), kann das Fahrzeug bis WBW repariert werden.
Und das war jetzt auch letztmalig (zum dritten Mal) meine Aussage hierzu - glaube es, oder lass es bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Doch, wenn es in deinen Vertragsbedingungen so steht (und das tut es fast überall - sonst sieh nochmal nach), kann das Fahrzeug bis WBW repariert werden.Und das war jetzt auch letztmalig (zum dritten Mal) meine Aussage hierzu - glaube es, oder lass es bleiben.
Das ist ja auch richtig, das man das Fahrzeug bis zum Wiederbeschaffungswert reparieren kann,
ABER die Versicherung rechnet das Zubehör nicht an!!!!!Dieser Hornochse von Gutachter, hat den Wiederbeschaffungswert ist falsch ermittelt, das ist mein Problem !!!!!!!!!
Wie kann ich das Widerlegen das dieser Wiederbeschaffungswert in Wirklichkeit viel höher ist?
Dann bitte nochmal die vom Gutachter ermittelten Zahlen zu WBW, RW und Reparaturkosten.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Wenn die tatsächlich den WBW erstatten, sei froh und lass den Wagen reparieren.
Nein, die erstatten nicht den vollen WBW, aber man darf reparieren lassen bis zu der Höhe (sofern der Vertrag das so auch einschließt).