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Versicherung reagiert nicht - Aufforderung zur Klaglosstellung

Hallo,

die Ungewissheit bringt mich in Rage. Ich hatte vor ca. 6 Wochen einen Verkehrsunfall (jemand touchierte meine offene Tür meines geparkten PKW), diesbezüglich habe ich ein Unfallgutachten machen lassen und einen Anwalt beauftragt den bezifferten Betrag bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Mein Anwalt setzte denen 2x eine Frist zur Regulierung bzw. Stellungnahme, es tat sich jetzt leider nichts, es gab weder eine Stellungnahme noch wurde irgendetwas reguliert. In der Zwischenzeit habe ich sogar eine Anhörung /ein Bußgeldbescheid von 25€ vom Regierungspräsidium bekommen, ich sei schuld gewesen. Dazu muss ich sagen, dass mein Fahrzeug geparkt war und der Unfallgegner Polizist ist. Die herbeigerufenen Polizisten kannten sich mit dem Unfallgegner.
Jetzt hat mein Anwalt der Gegenversicherung eine letzte Frist gesetzt mit einer „Aufforderung zur Klaglosstellung“. Einen Tag nach dieser Aufforderung hat sich mein Anwalt telefonisch bei der Versicherung erkundigt und gefragt, warum noch nicht einmal geantwortet werde. Dies sei im Anfall der Arbeiten untergegangen und es soll jetzt geantwortet werden. Nach dreimaliger Frist, sehr mysteriös. Es ist jetzt wieder eine knappe Woche vergangen und noch immer ist nichts passiert.

Frage: Was versteht man unter einer Aufforderung zur Klaglosstellung und warum rührt sich die Versicherung nicht.

Gegenversicherung: HUK

?

Beste Antwort im Thema

Die Versicherungen waren nicht dabei als es passiert ist. Also haben die zwei Schilderungen vor sich. Die eine so und die andere so. Beide Seiten sehen sich im Recht. Also muss es ein Gericht entscheiden. Beide Seiten erzählen dort ihre Variante und das Gericht schaut dann, wer was von wem will und ob er die dafür nötigen Tatsachen auch beweisen konnte. Da wird dann von den Versicherungen der Ausgang der ersten Klage abgewartet. Manchmal ist es dabei klüger, nicht als erster Klage eingereicht zu haben. 😉 Amen.

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Vielen Dank Uwe! Es hieß schon, dass es nur noch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Update: Das Regierungspräsidium hat das Verfahren eingestellt.

Kann mir jemand sagen, was das zu bedeuten hat?

Dein Anwalt würde Dir das so beantworten: Die Bußgeldsache ist damit vom Tisch. Jetzt müssen wir noch den Schadenersatz durchbringen. 🙂

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