Versicherung reagiert nicht - Aufforderung zur Klaglosstellung
Hallo,
die Ungewissheit bringt mich in Rage. Ich hatte vor ca. 6 Wochen einen Verkehrsunfall (jemand touchierte meine offene Tür meines geparkten PKW), diesbezüglich habe ich ein Unfallgutachten machen lassen und einen Anwalt beauftragt den bezifferten Betrag bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Mein Anwalt setzte denen 2x eine Frist zur Regulierung bzw. Stellungnahme, es tat sich jetzt leider nichts, es gab weder eine Stellungnahme noch wurde irgendetwas reguliert. In der Zwischenzeit habe ich sogar eine Anhörung /ein Bußgeldbescheid von 25€ vom Regierungspräsidium bekommen, ich sei schuld gewesen. Dazu muss ich sagen, dass mein Fahrzeug geparkt war und der Unfallgegner Polizist ist. Die herbeigerufenen Polizisten kannten sich mit dem Unfallgegner.
Jetzt hat mein Anwalt der Gegenversicherung eine letzte Frist gesetzt mit einer „Aufforderung zur Klaglosstellung“. Einen Tag nach dieser Aufforderung hat sich mein Anwalt telefonisch bei der Versicherung erkundigt und gefragt, warum noch nicht einmal geantwortet werde. Dies sei im Anfall der Arbeiten untergegangen und es soll jetzt geantwortet werden. Nach dreimaliger Frist, sehr mysteriös. Es ist jetzt wieder eine knappe Woche vergangen und noch immer ist nichts passiert.
Frage: Was versteht man unter einer Aufforderung zur Klaglosstellung und warum rührt sich die Versicherung nicht.
Gegenversicherung: HUK
?
Beste Antwort im Thema
Die Versicherungen waren nicht dabei als es passiert ist. Also haben die zwei Schilderungen vor sich. Die eine so und die andere so. Beide Seiten sehen sich im Recht. Also muss es ein Gericht entscheiden. Beide Seiten erzählen dort ihre Variante und das Gericht schaut dann, wer was von wem will und ob er die dafür nötigen Tatsachen auch beweisen konnte. Da wird dann von den Versicherungen der Ausgang der ersten Klage abgewartet. Manchmal ist es dabei klüger, nicht als erster Klage eingereicht zu haben. 😉 Amen.
32 Antworten
Normalerweise schicken sie dir einen Unfallbogen.
Oder bist Du auch bei der HUK?
Die brauchen im Moment wohl etwas länger. 😁
Bin bei einer anderen Versicherung. Den Unfallbogen hatte ich auch bekommen, gleichzeitig mit dem von meiner Versicherung. Habe daraufhin alles eingescannt und meinem Anwalt gemailt.
Ich meinte, teilt meine Versicherung nicht mit, wenn irgendwer Ansprüche stellt?
Aha, Du hast also einen Unfallbogen von deiner Versicherung bekommen.
Daraus folgere ich, dass der Unfallgegner Ansprüche geltend macht.
Warum sonst sollte dir deine VS einen Bogen zuschicken?
Bei eindeutiger Schuldfrage des Gegner ist deine VS nicht beteiligt.
Zitat:
@Pitschen42 schrieb am 10. Juni 2016 um 16:50:51 Uhr:
Aber ein Konzern wie HUK muss doch antworten?!
Der war jetzt gut!
Also der Unfallgegner hat ebenfalls über einen Anwalt einen Anspruch bei meiner Versicherung gestellt. Da gab es auch einen Schriftverkehr. Die HUK wird sich deswegen nicht gemeldet haben. ??
Das sieht dann allerdings komplett nach streitigen Ansprüchen aus. Vermutlich wird man den Ausgang einer Klage abwarten, ggf. vorher eine Teilregulierung machen. Der Rest ist dann Kaffeesatzleserei.
Für mich ist das alles total unverständlich. Für mich war der Unfall gar nicht abwendbar. Ich habe mit Sicherheit 15-20 Sekunden an meiner Tasche hantiert. Der fährt meine Tür an und seine Kumpels leisten Schützenhilfe 🙁
Die Versicherungen waren nicht dabei als es passiert ist. Also haben die zwei Schilderungen vor sich. Die eine so und die andere so. Beide Seiten sehen sich im Recht. Also muss es ein Gericht entscheiden. Beide Seiten erzählen dort ihre Variante und das Gericht schaut dann, wer was von wem will und ob er die dafür nötigen Tatsachen auch beweisen konnte. Da wird dann von den Versicherungen der Ausgang der ersten Klage abgewartet. Manchmal ist es dabei klüger, nicht als erster Klage eingereicht zu haben. 😉 Amen.
Die Versicherung von dem wird hier keine Stellungnahme abgeben und auch keinen Vorschuss leisten. Mein Anwalt wird mit Ablauf der letzten Frist Klage einreichen.
Nichts als Ärger!
Dann nochmal deutlicher: lass den Gegner klagen und lass deinen Anwalt mit der gegnerischen Versicherung schriftlich vereinbaren, dass nach dem Ausgang des gegnerischen Verfahrens reguliert wird und man sich nicht auf Verjährung berufen wird.
Ich werde am Montag meinen Anwalt anrufen und fragen wie vorgegangen werden soll. Es gab zwischen meiner Versicherung und dem Anwalt des Unfallverursacher Schriftverkehr. Mal sehen wie das ausgeht.
Vom Regierungspräsidium kam eine "Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" kein Bußgeldbescheid ...
Dann scheint man Dir ein (Mit-)Verschulden an dem Unfall als Owi vorzuwerfen.
@Pitschen42
Ich hatte ein ähnliches Problem nach einem Verkehrsunfall. Die gegnerische Versicherung meldete sich wochenlang nicht, trotz Klageandrohung. Erst mehrere Tage nachdem die letzte Frist abgelaufen war, hat sie den Schaden am Fahrzeug zu 100% übernommen. Auch ich hatte einen Anwalt eingeschaltet.
Ich vermute einfach, dass die Versicherung erst reagiert, wenn ihr alle Unterlagen vorliegen, so auch die Unfallberichte der Polizei. Da ja ein Anwalt eingeschaltet ist, rechnet die Versicherung damit, dass, wenn sie nicht allen Ansprüchen zu 100% anerkennt, dass es zur Klage kommt. Daher reagiert sie solange nicht, bis ihr alle Unterlagen zur Verfügung stehen, um sich ein Bild des Falles zu machen.
Bei mir kam die Versicherung zum Schluss, dass wohl ihr Versicherungsnehmer zu 100% am Unfall Schuld ist. Bei dir sieht es aber wohl anders aus, so dass die Sache erst vor Gericht geklärt wird. Möglicherweise wird die Versicherung nicht einmal ein Gegenangebot machen.
Die gegnerische Versicherung war in meinem Fall übrigens nicht die HUK.
Gruß
Uwe