Versicherung Österreich / Deutschland
Hallo,
habe eine Frage zum Versicherungsschutz. Meine Schwägerin lebt verheiratet mit meinem Sohn in Österreich. Darf ich ihr Auto (österreichisches Kennzeichen und Versicherung) in Deutschland oder anderen EU-Ländern fahren?
Gibt es irgendwelche Probleme wegen Versicherungsschutz oder Steuerthemen?
Danke für die Hilfe!
Beste Antwort im Thema
In Italien darfst du fahren, weil du auch kein Italiener bist. Ein Italiener duerfte es nicht.
Zu den Schlaumeiern: In Deutschland darf er schlichtweg nicht fahren, weil das Auto in Deutschland nicht versteuert ist. Autos aus dem Ausland darf nur der Halter ausnahmsweise in D fahren, das gilt in ganz Europa jeweils so, die Rechtsgrundlage fuer D wurde gepostet. Das geht 1 Jahr lang, sofern er kein Wohnsitz hat. Nur weil x Personen straflos geblieben sind heisst das nicht, dass das legal ist.
Das Thema Halter vs Fahrer spielt gar keine Rolle, weil das Fahren bereits illegal ist.
Das muss ja keiner glauben. Aber wenn der Zoll zugreift - nicht rumheulen.
Wenn es legal waere - was glaubt ihr, wo alle Autos in Europa zugelassen waeren? Sicher nicht mehr in den Hochsteuerlaendern.... .
Amen
44 Antworten
Ich habe den Text gelesen. Sogar bis zum Ende. Da steht auch das Entscheidende:
"In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch § 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfällt die Steuerbefreiung auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht."
Kurz: wenn du in Deutschland lebst, ist die Benutzung in Deutschland erst mal nicht zulässig.
Auch der Unterschied zwischen einem Halter und Fahrer ist mir bekannt. Bei widerrechtlicher Benutzung wird die Steuer aber gegen den Nutzer erhoben.
Um das Beispiel nochmal etwas zu konkretisieren: Es geht darum einen VW Bus für einen Urlaub auszuleihen, also etwa 14 Tage. Das Fahrzeug würde die meiste Zeit in Italien bewegt werden. Dort ist das Auto natürlich auch nicht versteuert. Aber welchen Unterschied macht es dann, ob meine Schwägerin (=Halterin) damit fährt oder ich?
Zitat:
Original geschrieben von phiecke
Um das Beispiel nochmal etwas zu konkretisieren: Es geht darum einen VW Bus für einen Urlaub auszuleihen, also etwa 14 Tage. Das Fahrzeug würde die meiste Zeit in Italien bewegt werden. Dort ist das Auto natürlich auch nicht versteuert. Aber welchen Unterschied macht es dann, ob meine Schwägerin (=Halterin) damit fährt oder ich?
In Italien gilt das dortige Recht. Da kann ich nichts dazu sagen und kenne aber auch nichts was dagegen spricht.
In Deutschland darfst du das Fahrzeug erst mal nicht fahren da du ja Deutscher bist und hier den Wohnsitz hast. (mir bekannte Ausnahme: Bayern)
In Österreich kein Problem, dort ist das Fahrzeug ja sowieso gemeldet.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Ich habe den Text gelesen. Sogar bis zum Ende. Da steht auch das Entscheidende:"In diesem Zusammenhang ist ebenfalls noch § 3 Nr. 13 KraftStG von Bedeutung. Danach entfällt die Steuerbefreiung auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt eines Fahrzeugs im Inland, wenn das Fahrzeug u.a. von Personen benutzt wird, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Auch in diesem Fall liegt eine rechtswidrige Benutzung des Fahrzeugs vor mit der Folge, dass eine Kfz-Steuerpflicht entsteht."
Kurz: wenn du in Deutschland lebst, ist die Benutzung in Deutschland erst mal nicht zulässig.
Auch der Unterschied zwischen einem Halter und Fahrer ist mir bekannt. Bei widerrechtlicher Benutzung wird die Steuer aber gegen den Nutzer erhoben.
So, ich habe jetzt aus einmal etwas herausgesucht, den wenn man etwas recherchiert sollte man das ja auch gründlich machen und nicht nur das heraussuchen was einem gefällt.FAQ: Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung
§ 20 Abs. 1 Satz 1 FZV:
In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
§ 20 Abs. 2 Satz 1 FZV:
In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Der Begriff "vorübergehend" ist in § 20 Abs. 6 FZV definiert:
Als vorübergehend im Sinne des Absatzes 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.
Zusätzlich kommen für ausländische Fahrzeuge weitreichende Steuerbefreiungsvorschriften
wie § 3 Nr. 13 KraftStG, Doppelbesteuerungsabkommen sowie das Genfer Abkommen vom
18.05.1956 in BetrachtSo, das sagt doch jetzt alles.
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Nimm das Ding und fahre damit. Keiner wird Dich hinsichtlich einer Kfz-Steuer o. ä. belangen.
Was hier so geschrieben wird, kann ich gar nicht glauben.
Wenn Dir jemand ein versteuertes und versichertes Fahrzeug überlässt, ist doch die Steuer bezahlt.
Mich wundert nach den vielen Äußerungen der "Untertänigen" nicht mehr, dass unsere Gesellschaft die wahren Probleme nicht mehr sieht!
Zitat:
Original geschrieben von phiecke
Um das Beispiel nochmal etwas zu konkretisieren: Es geht darum einen VW Bus für einen Urlaub auszuleihen, also etwa 14 Tage. Das Fahrzeug würde die meiste Zeit in Italien bewegt werden. Dort ist das Auto natürlich auch nicht versteuert. Aber welchen Unterschied macht es dann, ob meine Schwägerin (=Halterin) damit fährt oder ich?
Zitat:
Original geschrieben von phiecke
Um das Beispiel nochmal etwas zu konkretisieren: Es geht darum einen VW Bus für einen Urlaub auszuleihen, also etwa 14 Tage. Das Fahrzeug würde die meiste Zeit in Italien bewegt werden. Dort ist das Auto natürlich auch nicht versteuert. Aber welchen Unterschied macht es dann, ob meine Schwägerin (=Halterin) damit fährt oder ich?
Natürlich darf´s du mit dem Auto deiner Schwägerin in den Urlaub fahren.
Was hier alles zusammengedichtet wird ist alles völliger Quatsch. Um das mal ganz einfach zu sagen,da das Auto ja in Österreich zugelassen ist, sind die Steuern schon bezahlt. Ich wünsche dir einen schönen Urlaub.
In Italien darfst du fahren, weil du auch kein Italiener bist. Ein Italiener duerfte es nicht.
Zu den Schlaumeiern: In Deutschland darf er schlichtweg nicht fahren, weil das Auto in Deutschland nicht versteuert ist. Autos aus dem Ausland darf nur der Halter ausnahmsweise in D fahren, das gilt in ganz Europa jeweils so, die Rechtsgrundlage fuer D wurde gepostet. Das geht 1 Jahr lang, sofern er kein Wohnsitz hat. Nur weil x Personen straflos geblieben sind heisst das nicht, dass das legal ist.
Das Thema Halter vs Fahrer spielt gar keine Rolle, weil das Fahren bereits illegal ist.
Das muss ja keiner glauben. Aber wenn der Zoll zugreift - nicht rumheulen.
Wenn es legal waere - was glaubt ihr, wo alle Autos in Europa zugelassen waeren? Sicher nicht mehr in den Hochsteuerlaendern.... .
Amen
Für alle, die es nicht glauben:
http://www.motor-talk.de/.../...it-auslandsschweizer-t3369452.html?...
Amen
Die Schweiz ist nochmals ein Sonderfall, da gottseidank kein EU-Land.
Die Regelungen sind die gleichen nur die Zeiten sind kürzer und an der Grenze muss man sich ein Papierchen holen, was ja auch geht da die Grenzen besetzt sind. Zwischen D und A gibt es das ja nicht, also müsste man theoretisch VOR Grenzübertritt das alles beantragen.
Ich kenne einige Polen die deshalb schon richtig Ärger in D bekommen haben.
In der CH sind sie noch krasser. Wenn du nicht nachweisen kannst dass du die max. 7 Tage nicht überschritten hast (Papier) wir das Auto sofort beschlagnahmt, die Zulassung aberkannt und der Führerschein auch, da fahren eines nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges.
Die Zoll- und Steuerrechnung folgt und ist sofort fällig, ansonsten wird sie betrieben.
Da sind die D noch richtig "soft". Da wird so was eh nicht wirklich kontrolliert.
Die Regelung ist folgende:
Eine Person welche in dem Land wohnhaft ist das GEWÖHNLICH nur Fahrzeuge führen, welche auch in diesem Land zugelassen sind. Das ist in der ganzen EU so. Nur kontrolliert es meistens keiner, aber wehe wenn... speziell wenn was passiert.
Was ein D mit einem A Fahrzeug in Italien macht ist egal, da ja der TE dort keinen Wohnsitz hat, also ist er Tourist und darf sich visumsfrei bis zu 3 Monate aufhalten, incl. mitgeführter Fahrzeuge.
Der TE könnte so auch problemlos als Tourist in der CH bleiben.
Dem TE soll hier nicht Angst gemacht werden, es werden lediglich die geltenden Gesetze erläutert, somit kann niemand sagen er hat von nichts gewusst wenn doch mal was "passiert".
Zitat:
Original geschrieben von Amen
In Italien darfst du fahren, weil du auch kein Italiener bist. Ein Italiener duerfte es nicht.Zu den Schlaumeiern: In Deutschland darf er schlichtweg nicht fahren, weil das Auto in Deutschland nicht versteuert ist. Autos aus dem Ausland darf nur der Halter ausnahmsweise in D fahren, das gilt in ganz Europa jeweils so, die Rechtsgrundlage fuer D wurde gepostet. Das geht 1 Jahr lang, sofern er kein Wohnsitz hat. Nur weil x Personen straflos geblieben sind heisst das nicht, dass das legal ist.
Das Thema Halter vs Fahrer spielt gar keine Rolle, weil das Fahren bereits illegal ist.
Das muss ja keiner glauben. Aber wenn der Zoll zugreift - nicht rumheulen.Wenn es legal waere - was glaubt ihr, wo alle Autos in Europa zugelassen waeren? Sicher nicht mehr in den Hochsteuerlaendern.... .
Amen
Na Prima, jetzt kommt noch so ein Besserwisser dazu.
Ich werde das mal erklären, ich komme ca 2 mal im Monat mit einem schwedischen Fahrzeug mit der Fähre aus Schweden in Travemünde an, habe in Travemünde ab und zu auch mit dem Zoll zu tun, dann fahre ich durch Deutschland, wo man ja manchmal auch in einer Verkehrskontrolle kommt und hatte noch nie Probleme. Wenn das nicht legal wäre hätte der Zoll oder die Wasserschutzpolizei in Travemünde schon längst zugeschlagen, den ich bin ja auch nicht der einzige der das hier oben macht, und wie mal erwähnt, seit fast 25 Jahren ohne Probleme und ich werde es auch noch bis zu meiner Rente weitermachen. Daran werden ein Mister Besserwisser und ein Herr Klugscheisser auch nichts ändern können, weil das alles Legal ist.
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Die Schweiz ist nochmals ein Sonderfall, da gottseidank kein EU-Land.
Richtig, aber das Kraftfahrzeugsteuergesetz macht keinen Unterschied zwischen EU und Nicht-EU.
Zitat:
Original geschrieben von Sire.Jens
Na Prima, jetzt kommt noch so ein Besserwisser dazu.
Nur weil es bei Dir klappt heisst das noch lange nicht das es legal ist. Bei geringen Anzahlen kümmert sich der Zoll nicht darum. Deutschland ist ein Billigland und daher gibt es wenig Grund ein ausländisches Auto im Inland zu führen. Da inzwischen viele Deutsche auf die Idee gekommen sind, ihre Autos in Polen zuzulassen, ändert sich die Haltung des Zolls.
Nochmal für Dich §1 des KraftStg:
§ 1 Steuergegenstand
" Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden."
Ergo bereits das Halten (egal von wem) ist steuerpflichtig, sobald sich das Auto im Inland befindet.
§3 definiert die Ausnahme von diesem Paragraphen, aufgrund derer internationaler Verkehr überhaupt erst möglich wird:
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
"Von der Steuer befreit ist das Halten von
...
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"
Alles klar? BENUTZT werden, d.h. gefahren werden. Es gibt noch die Sprachregelung, dass "Gefälligkeitsfahrten" nicht unter Benutzung fallen, d.h. wenn man den Opa aus Österreich zu Besuch hat und ihn mit seinem Auto ins Krankenhaus fährt, so darf man das tun (und auch alleine zurück), weil damit de facto der Opa den Wagen benutzt.
Du fährst schwedische Autos DURCH Deutschland? Vielleicht fällst Du einfach unter eine der weiteren Ausnahmen, die aber für den TE NICHT gelten wie z.B.:
"Von der Steuer befreit ist das Halten von
.....
15. ausländischen Fahrzeugen, solange sie öffentliche Straßen benutzen, die die einzige oder die gegebene Verbindung zwischen verschiedenen Orten eines anderen Staates bilden und das Inland auf kurzen Strecken durchschneiden;"
Wie dem auch sei, da kann man nur mutmassen. Du kannst hier alle User beschimpfen, beleidigen wie Du willst. Du bekommst damit dennoch nicht Recht.
Für den TE ist das alles völlig egal, da er im Ggs. zum Threadtitel kein Problem Deutschland/Österreich hat sondern Österreicht/Italien - und die Fahrt aus AT nach IT und in IT ist für ihn als Deutschen mit dem in Österreich zugelassenen Wagen völlig legal.
Für alle anderen gilt: Vorsicht, wenn Onkel Heinz mit seinem Ferrari aus Italien zu Besuch kommt. Er muss schon mindestens auf dem Beifahrersitz sitzen, wenn ihr mal eine Schleife drehen wollt. Oder ihr habt Glück und der Dorfpolizist ist auf dem Wissenstand mancher User hier, was nicht soooooo verwunderlich wäre.
Oder ihr bezahlt einfach KFZ Steuer in D. Denn die Aussage "nicht fahren dürfen" ist natürlich nicht so zu verstehen, dass das KFZ nicht für den Verkehr zugelassen ist. Es ist "nur" Steuerhinterziehung, sobald KFZ Steuer eintrichtet wird, ist es ok.
Ich weiss, dass MT keine Fremdforenlinks mag, ich tus trotzdem:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=100988
Da ist auch der Fall der Frau, die das Auto aus Luxemburg in D gefahren ist - und Steuer nachzahlen muss.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
In Deutschland darfst du das Fahrzeug erst mal nicht fahren da du ja Deutscher bist und hier den Wohnsitz hast. (mir bekannte Ausnahme: Bayern)
Jetzt wirds für mich interessant! Was ist mit Bayern? Ich habe mich schon damit abgefunden, dass ich bei Sixt keine österreichischen Fahrzeuge mehr mieten (und fahren) darf, um von MUC nach Österreich oder zurück zu fahren (ist günstiger wegen der vorhandenen Vignette)...
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Für speziell München trifft das FA München die Aussage das EU Zulassungen mit vorübergehenden Standort in Deutschland bewegt werden dürfen.Zitat:
Jetzt wirds für mich interessant! Was ist mit Bayern? Ich habe mich schon damit abgefunden, dass ich bei Sixt keine österreichischen Fahrzeuge mehr mieten (und fahren) darf, um von MUC nach Österreich oder zurück zu fahren (ist günstiger wegen der vorhandenen Vignette)...
http://www.finanzamt.bayern.de/.../default.php?f=Muenchen&%3Bd=x
Es ist sehr schade, dass hier so viele wirklich unqualifizierte Aussagen getroffen werden. Insbesondere vom "Schweden Fahrer". Wenn man etwas zitiert wäre es auch ganz gut die Zusammenhänge zu erläutern und nicht nur das zu lesen was man lesen will.
Aber jeder muss selber wissen wie er damit umgeht. Ich sage dazu nur dass eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, unabhängig von der Höhe, sehr unangenehm sein dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Für speziell München trifft das FA München die Aussage das EU Zulassungen mit vorübergehenden Standort in Deutschland bewegt werden dürfen.
http://www.finanzamt.bayern.de/.../default.php?f=Muenchen&%3Bd=x
Und selbst hier: Vorsicht! Es ist KEINE pauschale Freigabe, nur eine Spezifizierung der Ansicht des FinAmts München über allgemein gültige Ausnahmen. Die Regeln sind sehr eng und geben vor allem keinen Freibrief zur Nutzung eines ausländischen Autos "nur mal so".
Insbesondere die Mietwagenproblematik ist aber abgedeckt (und somit der AUT-Mietwagen fürs FinAmt München "legalisiert"😉.
Amen