Versicherung Österreich / Deutschland

Hallo,
habe eine Frage zum Versicherungsschutz. Meine Schwägerin lebt verheiratet mit meinem Sohn in Österreich. Darf ich ihr Auto (österreichisches Kennzeichen und Versicherung) in Deutschland oder anderen EU-Ländern fahren?
Gibt es irgendwelche Probleme wegen Versicherungsschutz oder Steuerthemen?
Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

In Italien darfst du fahren, weil du auch kein Italiener bist. Ein Italiener duerfte es nicht.

Zu den Schlaumeiern: In Deutschland darf er schlichtweg nicht fahren, weil das Auto in Deutschland nicht versteuert ist. Autos aus dem Ausland darf nur der Halter ausnahmsweise in D fahren, das gilt in ganz Europa jeweils so, die Rechtsgrundlage fuer D wurde gepostet. Das geht 1 Jahr lang, sofern er kein Wohnsitz hat. Nur weil x Personen straflos geblieben sind heisst das nicht, dass das legal ist.
Das Thema Halter vs Fahrer spielt gar keine Rolle, weil das Fahren bereits illegal ist.
Das muss ja keiner glauben. Aber wenn der Zoll zugreift - nicht rumheulen.

Wenn es legal waere - was glaubt ihr, wo alle Autos in Europa zugelassen waeren? Sicher nicht mehr in den Hochsteuerlaendern.... .

Amen

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So Leute es wird mir hier zu blöd mit euch, weil keiner von euch wirklich weiß was Sache ist und keiner von euch ist auch nur ansatzweise auf die Idee gekommen einmal nachzufragen um sich zu Informieren. Es wird immer nur stur auf das Gesetzt hingewiesen und irgendwelche Gesetzestexte und Paragrafen auf den Markt geschmissen. Es wird auch keiner hellhörig als ich erwähnte das ich mit dem Fahrzeug aus Schweden komme, hier in Travemünde mit dem Zoll zu tun habe und ich das schon fast 25 Jahre mache. Spätestens hier sollte man doch schon mal auf den Gedanken kommen das hier die Situation etwas anders ist. Aber es kommt keiner auf die Idee vielleicht einmal nachzufragen. Die hier sogenannten Klugscheißer und Besserwisser sind in meinen Augen die Leute, die nicht bereit sind zu akzeptieren das es auch anders geht und die sind auch von ihrer Meinung nicht abzubringen und werfen immer wieder ihre Gesetze und Paragrafen auf den Markt. Dazu kommen Kommentare wie: wenn der Zoll zugreift …. Nicht rumheulen , oder drohen mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Was sollen solche Äußerungen und was soll ich den von denen halten??? Es ist keiner auf die Idee gekommen das ich vielleicht ja in Schweden arbeiten könnte und das es sogar Legal ist das ich hier mit den Fahrzeugen herumfahre. Zum Schluss sei noch erwähnt, ich bin bei einer großen Firma in Schweden angestellt, fahre mit deren Fahrzeugen durch ganz Europa um unsere Kunden zu besuchen, brauchen hier in Deutschland keine Steuern für das Fahrzeug entrichten und das ist alles ganz Legal. Ich bin auch kein Einzelfall wie einige vermuten, sonder es gibt hier oben im Norden noch genug andere die bei anderen schwedischen Firmen angestellt sind. Da wir ja ein vereintes Europa sind darf ich arbeiten wo ich will und zur Ausübung meines Berufes brauche ich ein Fahrzeug . So das war´s, und glaubt mir, bevor ich hier angefangen bin habe ich mich gründlich über alles Informiert und es ist alles Legal.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende

Dir gebe ich erneut Zustimmung und zwar zu 100%.
Es wird den Fall nicht geben, dass jemand doppelt für das gleiche Steuern zahlt. Dies ist einfach die einzige Antwort, die man darauf geben kann.
Wenn der Schwager meiner Großmutter ein Auto in Österreich bereits versteuert, kann J E D E R dieses Fahrzeug bewegen.
Wenn ich einem Bekannten in Österreich eine Flasche Schluck überlasse, muss der auch keine Branntweinsteuer mehr in seinem Gebrauchsland entrichten, gleiches für Zigaretten und dann eben auch für Fahrzeuge.

Zitat:

Original geschrieben von Sire.Jens


... Es ist keiner auf die Idee gekommen das ich vielleicht ja in Schweden arbeiten könnte und das es sogar Legal ist das ich hier mit den Fahrzeugen herumfahre. Zum Schluss sei noch erwähnt, ich bin bei einer großen Firma in Schweden angestellt, fahre mit deren Fahrzeugen durch ganz Europa um unsere Kunden zu besuchen, brauchen hier in Deutschland keine Steuern für das Fahrzeug entrichten und das ist alles ganz Legal....

Dann lass uns doch einfach an deinen Informationen teilhaben. Wenn du in Schweden wohnst ist das auch alles kein Problem, nur trifft das eben auf den hier geschilderten Fall nicht zu.

Und der Blödsinn in dem Beitrag über diesen:
Auch ein Österreicher darf ein Auto mit deutschem Kennzeichen in Österreich grundsätzlich nicht bewegen. Es geht eben nicht nur darum ob die Steuer schon einmal bezahlt wurde sondern auch wo.

Ich habe einen Kollegen, der seit Mitte der 90er Jahre in der Nähe von Salzburg lebt und für ein Kölner Unternehmen arbeitet und auch das Kölner Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen in Österreich fährt. Die Firma hat das Fzg. ganz normal in Deutschland zugelassen und versichert. Wie gesagt, über Jahrzehnte - komisch, wie die wohl ihre Betriebsprüfungen überstanden haben?!

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich habe einen Kollegen, der seit Mitte der 90er Jahre in der Nähe von Salzburg lebt und für ein Kölner Unternehmen arbeitet und auch das Kölner Fahrzeug mit Kölner Kennzeichen in Österreich fährt. Die Firma hat das Fzg. ganz normal in Deutschland zugelassen und versichert. Wie gesagt, über Jahrzehnte - komisch, wie die wohl ihre Betriebsprüfungen überstanden haben?!

So schwer ist das doch alles wirklich nicht. Die Firma hat auch kein Problem. Es interessiert auch keinen bei der Betriebsprüfung.

Der Kollege hat das Problem, wenn er wirklich in Österreich lebt, denn dann muss das Auto dort angemeldet werden.

Ein letztes Mal mache ich mir jetzt die Mühe und suche auch noch eine Quelle.

siehe auch hier:

http://www.lexandtax.at/index.php?...

Für Österreich:
"Sobald mit einem Fahrzeug Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein typischer Inländer vornehmen würde (z.B. Einkaufen fahren) wird ein dauernder Standort im Inland angenommen und das Fahrzeug muss nach einem Monat angemeldet werden.
Wird ein Lenker mit Hauptwohnsitz im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug angetroffen, so muss der Lenker beweisen, dass
- das Fahrzeug nicht länger als 1 Monat im Inland ist oder
- das Fahrzeug seinen dauernden Standort im Ausland hat.

Gelingt dieser Beweis nicht, so drohen dem Lenker:
- eine Verwaltungsstrafe wegen Verletzung des § 82 Abs. 8 KFG (bis zu € 5.000,-)
- ein Verfahren wegen Hinterziehung der NoVA und – allenfalls – Mehrwertsteuer
- ein Verfahren wegen Zollhinterziehung (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern)
- Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Inbetriebnahme des KFZ; z.B. Abnahme der Kennzeichentafeln
- Beschlagnahme des Fahrzeuges (bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern). "

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd Dann lass uns doch einfach an deinen Informationen teilhaben. Wenn du in Schweden wohnst ist das auch alles kein Problem, nur trifft das eben auf den hier geschilderten Fall nicht zu.

So, und da haben wir es wieder, es werden keine Fragen gestellt, es wird einfach davon ausgegangen das ich in Schweden wohne, dabei habe ich habe nirgends erwähnt wo ich wohne, sorry das habe ich leider vergessen zu erwähnen, aber du kommst auch gar nicht auf die Idee einmal nachzufragen wo ich wohne. Wenn man über irgend etwas Urteilt sollte man sich vorher doch schon mal darüber Informieren. 🙂

Zitat:

So, und da haben wir es wieder, es werden keine Fragen gestellt, es wird einfach davon ausgegangen das ich in Schweden wohne, dabei habe ich habe nirgends erwähnt wo ich wohne, sorry das habe ich leider vergessen zu erwähnen, aber du kommst auch gar nicht auf die Idee einmal nachzufragen wo ich wohne. Wenn man über irgend etwas Urteilt sollte man sich vorher doch schon mal darüber Informieren. 🙂

Dann poste bitte die Grundlagen die ein schwedischen Firmenfahrzeug für einen Inländer erlauben. Da du dich ja eh kundig gemacht hast, sollte das kein Problem darstellen. Und rumheulen brauchst du hier auch nicht, der Ersteller hat eine Frage gestellt, die eben erst mal falsch beantwortet wurde.

Merkblatt
zur kraftfahrzeugsteuerlichen Behandlung ausländischer
Personenkraftfahrzeuge und ihrer Anhänger
Die Benutzung eines ausländischen Personenkraftwagens (Anhängers) im Inland ist
1. bis zu einem Jahr
1.1 bei Benutzung durch Ausländer
grundsätzlich steuerfrei,
steuerpflichtig, wenn
- ein Standort im Inland begründet wird,
- eine entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern vorliegt, (die nicht
ausnahmsweise nach einen DBA - z. B. Dänemark - unschädlich ist),
1.2 bei Benutzung durch Inländer
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn
- die Benutzung ausschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters
erfolgt (z. B. Werkstattfahrt),
- sich der ausländische Fahrzeughalter im Fahrzeug befindet,
- das Fahrzeug in einem Staat der EU zugelassen ist und nur vorübergehend
im Inland benutzt wird,
- die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen des Genfer
Abkommens oder der DBA Anwendung findet, zulässig ist.
Dies ist der Fall
- bei beruflicher Verwendung für Rechnung einer Person, die außerhalb des
Zollgebietes der EU ansässig ist,
- bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Nicht-EU-Staaten.
2. nach Ablauf eines Jahres
2.1 bei Benutzung durch Ausländer
grundsätzlich steuerpflichtig,
steuerfrei, wenn die Benutzung nach Maßgabe des Zollrechts, das im Rahmen
des Genfer Abkommens und der DBA Anwendung findet, zulässig ist.
Dies ist der Fall,
- bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
- bei Studenten.
2.2 bei Benutzung durch Inländer
steuerpflichtig.
In Zweifelsfällen und bei Fragen zum Verständnis des Merkblatts ist auf das
FMS vom 17.01.1994 - 37 - S 6115 - 2/128 - 83 834/93 - in seiner jeweils geltenden
Fassung zurückzugreifen, das weitere Einzelheiten zu dieser Thematik enthält.
So, ich denke das sollte dir genügen. ein schönes Wochenende

Dieses Schreiben ist aber eben nur die Meinung eines einzelnen F A. Da ich es oben auch verlinkt habe war es auch schon bekannt. Aber lass gut sein, das muss jeder selbst wissen.

Ja genau, das ist von dir, aber das gleiche gibt es auch vom FA hier, und von anderen FA auch. Es wäre ja blöd wenn jedes Bundesland eine andere Regelung hätte. Im übrigen ist mein FA darüber informiert was ich mache, da ich ja auch meine Lohnsteuer bezahlen muss und der Beamte sieht ja anhand meiner Unterlagen mit was für Fahrzeugen ich unterwegs bin. Was für dich vielleicht für auch noch interessant wäre, das FA hier und das FA in Schweden kommunizieren miteinander, weil ja am liebsten beide von mir Steuern haben möchten, ergo, ich kann es auch nicht heimlich machen. Ich habe mehr so das Gefühl, das du es nicht akzeptieren kannst, oder willst, das es Legal ist was ich mache und das vielleicht andere auch mal Recht haben. Wünsche dir ein schönes Wochenende

Vergiss es einfach "Sire.Jens". Niemand hat bezweifelt, dass Dein persönlicher Speziallfall legal sein mag. DU - und nur DU - hast ihn hergenommen, um eine Allgemeingültigkeit abzuleiten. Die Fälle, die Du jetzt nennst, sind längst bekannt und im Grunde so im Steuergesetz drin.

Du hast Dich völlig verritten, lass es gut sein.

Ebenso sind alle anderen Fälle mit Firmenwagen, Mietwagen etc. pp. irrelevant. Die Ausgangsfrage war "Führen eines in AT zugelassenen Fzg. in D" ohne jede Nebenbedingung Und das ist laut Kraftfahrzeugsteuergesetz einfach Steuerhinterziehung.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd


Dort wird es noch einmal deutlich gemacht. Gerne freue ich mich auch über ein Update, dass dies inzwischen überholt ist.

wenn du zwei oder mehrere Wohnsitze hast, ist es egal. Es kommt auf die jeweilige Aufentahltsdauer darauf an.

Pendel ich zwischen zwei Länder hin und her und auf dem einen Pass steht ein deutscher Wohnort und auf dem anderen Passe ein Anderer, wird der Sheriff da schwer durchblicken können. Den interessiert nur der Führerschein und der Halter im Fzg. Schein.

Es wurd noch nie in der Hinsicht kontrolliert, weshalb auch, wenn in D ein dt. Fzg. in der Garage steht und im Ausland der Andere. Für beide Fahrzeuge werden Steuern bezahlt. Wo ist das Problem?

@ Wolfgear.

Deine Beispielen hinken etwas.

Zigaretten und Brantwein haben eine Freimenge, wird diese überschritten wirds teuer.
Wenn dem so wäre, würde ich nur ausländische Autos bewegen. . .

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Lexley


Zigaretten und Brantwein haben eine Freimenge, wird diese überschritten wirds teuer.
Wenn dem so wäre, würde ich nur ausländische Autos bewegen. . .

innereuropäisch kannst du den ganzen Kofferraum mit Weinen, Hochprozentigem und

4 Stangen Zigaretten pro Person bestücken. ( Argument: Familien-Event - Kollektivebesäufnis

am Wochenende + Grillparty = eine große Sache )

Rein rechtlich könntest du sogar eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragen, weil im
Ausland der Umsatzsteuersatz oft höher und nicht niedriger.
Sogar die unproduktive Zeite während der Kontrolle ist abschreibbar; sich das von der Rennleitung
schriftlich bestätigen lassen. Machen die in der Regel nicht gerne, aber es geht, wenn man freundlich
fragt.

ps. muss man locker sehen, ist ja Europa 😁

Zitat:

Original geschrieben von ImmobilienHaeneke



Rein rechtlich könntest du sogar eine Umsatzsteuerrückerstattung beantragen, weil im

Nicht mehr als Privatperson mit Wohnsitz innerhalb der EU für Waren aus einem EU-Mitgliedsland.

Amen

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