Versicherung Österreich / Deutschland
Hallo,
habe eine Frage zum Versicherungsschutz. Meine Schwägerin lebt verheiratet mit meinem Sohn in Österreich. Darf ich ihr Auto (österreichisches Kennzeichen und Versicherung) in Deutschland oder anderen EU-Ländern fahren?
Gibt es irgendwelche Probleme wegen Versicherungsschutz oder Steuerthemen?
Danke für die Hilfe!
Beste Antwort im Thema
In Italien darfst du fahren, weil du auch kein Italiener bist. Ein Italiener duerfte es nicht.
Zu den Schlaumeiern: In Deutschland darf er schlichtweg nicht fahren, weil das Auto in Deutschland nicht versteuert ist. Autos aus dem Ausland darf nur der Halter ausnahmsweise in D fahren, das gilt in ganz Europa jeweils so, die Rechtsgrundlage fuer D wurde gepostet. Das geht 1 Jahr lang, sofern er kein Wohnsitz hat. Nur weil x Personen straflos geblieben sind heisst das nicht, dass das legal ist.
Das Thema Halter vs Fahrer spielt gar keine Rolle, weil das Fahren bereits illegal ist.
Das muss ja keiner glauben. Aber wenn der Zoll zugreift - nicht rumheulen.
Wenn es legal waere - was glaubt ihr, wo alle Autos in Europa zugelassen waeren? Sicher nicht mehr in den Hochsteuerlaendern.... .
Amen
44 Antworten
Als Deutscher in Deutschland darfst du kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung hier fahren - Steuerhinterziehung ist das Stichwort!!
Blödsinn - was soll daran denn Steuerhinterziehung sein?
Aber wenn Deine Schwägerin Deinen Sohn geheiratet hat, würde ich mir ganz andere Sorgen machen.
Also was jetzt? Steuerhinterziehung oder nicht? Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht warum das Steuerhinterziehung sein sollte. Will aber sicher gehen.
(Schwiegertochter wäre das richtige Wort gewesen anstelle von Schwägerin. danke für den Hinweis 😉
Nein, keine Steuerhinterziehung. Sie kann Dir ein/ihr Auto überlassen und gut!
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Hallo,
auch ich habe im Hinterkopf, daß man aus zollrechtlichen Gründen keine Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen fahren darf, ist aber schon lange her und könnte sich geändert haben.
Einfach hier mal anrufen.
Liebe Grüße
Herbert
Kraftfahrzeugsteuergesetz
§ 1 Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html
Vielen Dank schonmal für die vielen Beiträge! Scheint ja nicht so eindeutig zu sein.
Habe mal in dem Gesetzeslink von pikapo nachgelesen. Was ist denn damit:
§ 16 Aussetzung der Steuer
Das Bundesministerium der Finanzen kann die Erhebung der Steuer bei ausländischen Fahrzeugen bis zu einem Jahr aussetzen, sobald mit dem Staat, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind, Verhandlungen über ein Abkommen zum gegenseitigen Verzicht auf die Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen worden sind. Die Anordnung ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
Gibt es so ein Abkommen mit Österreich vielleicht?
Nochmal: Du bist nicht der Halter, wenn Dir jemand ein Fahrzeug überlässt. Was glaubst Du, wieviele Österreicher ein deutsches Auto vom AG in Österreich fahren und umgekehrt.
Du musst "theoretisch" die Einfuhr des Fahrzeuges beim Zoll melden (wird schwierig) dann bekommst du ein Formular und du darfst in der dort angebenen Frist mit dem Fahrzeug in D herum fahren und musst es danach ausführen, tust du es nicht, bekommst du die Steuerrechnung (MwSt. und Zoll auf Basis Neuwert) oder das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.
Frag mal Deutsche die als alleiniger Wohnsitz in der CH leben, die kennen das Prozedere BEIDER Seiten, da muss man so ein Formular sogar für einen Anhänger haben.....
Der Versicherung ist das "wurscht" so lange der Vertrag andere Fahrer zulässt.
Hallo, es geht darum ob sie ein Fahrzeug mit österreichischen Kennzeichen hier in Deutschland fahren darf. Das Auto gehört Ihrer Schwägerin und solange das Auto Angemeldet und Versichert ist darf sie damit auch hier fahren. Du kannst dir doch auch ein Auto im Ausland mieten und darfst hier damit fahren.
Ich fahre seit fast 25 Jahren mit schwedischen Auto´s von Schweden durch Deutschland nach Frankreich, Spanien und wieder zurück nach Schweden und habe bei Kontrollen diesbezüglich noch nie Probleme gehabt.
Vor allen dingen was hat das mit der Steuer zu tun, das ist ja wohl der totale Schwachsinn !!
Endlich mal einer, der keinen hysterischen Dünnpfiff in Sachen Steuern redet.
Es geht, wie ich auch schon schrieb, um das Führen und nicht das Halten.
Aber hier sind ganz viele Hilfsscherriffs unterwegs, wie ich immer wieder mit Schrecken erkennen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Sire.Jens
Hallo, es geht darum ob sie ein Fahrzeug mit österreichischen Kennzeichen hier in Deutschland fahren darf. Das Auto gehört Ihrer Schwägerin und solange das Auto Angemeldet und Versichert ist darf sie damit auch hier fahren. Du kannst dir doch auch ein Auto im Ausland mieten und darfst hier damit fahren.
Ich fahre seit fast 25 Jahren mit schwedischen Auto´s von Schweden durch Deutschland nach Frankreich, Spanien und wieder zurück nach Schweden und habe bei Kontrollen diesbezüglich noch nie Probleme gehabt.
Vor allen dingen was hat das mit der Steuer zu tun, das ist ja wohl der totale Schwachsinn !!
So viele Beiträge aber leider keiner der den Kern der Frage trifft.
Es ist nicht zulässig ein Auto mit Auslandskennzeichen als Inländer in Deutschland zu fahren. Ein paar Ausnahmen gibt es, die aber wohl nicht bundeseinheitlich geregelt sind.
Der Kollege mit den schwedischen Kennzeichen bewegt sich da auf dünnem Eis.
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Dort wird es noch einmal deutlich gemacht. Gerne freue ich mich auch über ein Update, dass dies inzwischen überholt ist.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
So viele Beiträge aber leider keiner der den Kern der Frage trifft.Es ist nicht zulässig ein Auto mit Auslandskennzeichen als Inländer in Deutschland zu fahren. Ein paar Ausnahmen gibt es, die aber wohl nicht bundeseinheitlich geregelt sind.
Der Kollege mit den schwedischen Kennzeichen bewegt sich da auf dünnem Eis.
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Dort wird es noch einmal deutlich gemacht. Gerne freue ich mich auch über ein Update, dass dies inzwischen überholt ist.
Ich will dich nicht angreifen, aber hast du den Text den du da herausgesucht hast auch mal gelesen ??? und wenn du ihn gelesen hast, hast du ihn auch verstanden???? Ich glaube nicht!!!! Ich habe dir die ersten Zeilen einmal hierher kopiert und jetzt lese es dir einmal ganz langsam durch, am besten laut, dann verstehst du es vielleicht besser. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG unterliegt das Halten ausländischer Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich der Kraftfahrzeugsteuer, solange sich die Fahrzeuge im Inland befinden. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t, die nach der Richtlinie 1999/62/EG in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind............ Dort steht das "HALTEN" ausländischer Fahrzeuge...... So, und was sagt uns das ??? Der, dem das Fahrzeug gehört ist der Halter und der lebt wie in meinem Fall in Schweden und ich bin nur der Fahrer von diesem Fahrzeug. Vielleicht fällt so langsam der Groschen, Halter und Fahrer müssen nicht immer ein und dieselbe Person sein. Anders würde es natürlich aussehen wenn das Fahrzeug in Schweden auf mich zugelassen währe und ich hier in Deutschland wohne, aber damit will ich dich jetzt nicht belasten. So, zum Schluss nochmal erwähnt, ich halte mir kein ausländisches Fahrzeug, sondern ich fahre es nur.