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Versicherung nur Fahrer zugelassen - Probefahrt Werkstatt erlaubt?

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 7:02

Hallo. In meiner Versicherung bin nur ich als Fahrer zugelassen. Wie ist das jetzt, wenn Mercedes eine Probefahrt macht wegen Werkstattreparaturen, und dann einen Unfall verursachen. Wahrscheinlich sind die ja selber versichert, aber hat das Einfluß auf meine Versicherung, da ich ja eigentlich niemanden anderen fahren lassen darf?

 

Gruß und Danke für Antworten!

Pascal

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19 Antworten

Werkstätten haben meist eine Vollkasko die in diesem Fall zuständig ist. Hat keinen Einfluss auf deine Versicherung.

Hallo...

und wie sieht es aus wenn man selber Fieber hat...und man wird dann zum Arzt usw. gefahren? Oder man ist 500Km von zu Hause entfernt wenn man selber nicht in der Lage ist zu fahren und jemand einen nach fahren läßt? MAn sitzt daneben bei der fahrt......

Einmalige Fahrten sind meine ich sind auch abgedeckt. Im schlimmsten Fall muss man soweit ich weiß den Betrag nach zahlen der offen ist als ob die Person eingetragen wäre. Aber da bin ich mir nicht sicher ob das stimmt.

Üblicherweise wird nach regelmäßigen Fahrern gefragt. Ich meine in meinem Versicherungsvertrag steht sowas wie, dass andere Personen fahren drüfen, sofern sich der eingetragene Fahrer im Fahrzeug befindet und dieser nicht mehr fahren kann (zu müde, krank etc). Nur wenn der Fahrer betrunken ist, ist es nicht erlaubt.

Weiterhin kann ich bei meiner Versicherung einen weiteren Fahrer kostenfrei vorübergehend für z.B. Urlaube eintragen lassen.

Zitat:

@rolliman schrieb am 29. Februar 2016 um 08:11:59 Uhr:

Hallo...

und wie sieht es aus wenn man selber Fieber hat...und man wird dann zum Arzt usw. gefahren? Oder man ist 500Km von zu Hause entfernt wenn man selber nicht in der Lage ist zu fahren und jemand einen nach fahren läßt? MAn sitzt daneben bei der fahrt......

Das ist zulässig.

I.d.R. haben KFZ Werkstätten eine sogenannte "Handel-/Handwerkversicherung" die Schäden bei Probefahrten abdeckt.

Das gilt auch für Fahrzeuge, die auf dem Betriebsgelände der Werkstatt stehen bzw in Verwahrung genommen sind.

Für Beschädigungen in der Werkstatt tritt die Betriebshaftpflichtversicherung ein.

Vorsicht: Vertragswerkstätten haben so etwas idR, weil der Hersteller es vorschreibt.

Es bleibt aber eine freiwillige Leistung - eben eine Kasko - und somit sollte man bei freien Werkstätten schon danach fragen.

Warum sage ich das?

Gebranntes Kind, denn das Auto meiner Freundin wurde vergangenes Jahr auf einer Probefahrt zu Klump gefahren und die Werkstatt hatte aus Kostengründen darauf verzichtet solch eine Versicherung abzuschließen, womit es das Privatvergnügen der Werke wurde, den Schaden zu begleichen.

Weiterhin tritt dann die HP des KFZ ein und der Rückstufungsschaden ist beim Verursacher bzw. Fahrer geltend zu machen.

Versichert wird in dieser Zusatzversicherung das zu bewegende Risiko, welches die Betriebshaftpflicht ausschließt..

Keine Gewähr für Ungenauigkeiten!

Grüße

am 29. Februar 2016 um 12:27

Genau so ist es!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Februar 2016 um 09:54:34 Uhr:

Zitat:

@rolliman schrieb am 29. Februar 2016 um 08:11:59 Uhr:

Hallo...

und wie sieht es aus wenn man selber Fieber hat...und man wird dann zum Arzt usw. gefahren? Oder man ist 500Km von zu Hause entfernt wenn man selber nicht in der Lage ist zu fahren und jemand einen nach fahren läßt? MAn sitzt daneben bei der fahrt......

Das ist zulässig.

Wie Paul Panzer sagt: RICHTISCH.

Fahren darf erst einmal jeder, der er ein berechtigter Fahrer ist.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 29. Februar 2016 um 17:27:18 Uhr:

Fahren darf erst einmal jeder, der er ein berechtigter Fahrer ist.

exakt, so und nicht anders ist die fachlich korrekte Antwort.

am 29. Februar 2016 um 16:52

Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. Februar 2016 um 09:54:34 Uhr:

Zitat:

@rolliman schrieb am 29. Februar 2016 um 08:11:59 Uhr:

Hallo...

und wie sieht es aus wenn man selber Fieber hat...und man wird dann zum Arzt usw. gefahren? Oder man ist 500Km von zu Hause entfernt wenn man selber nicht in der Lage ist zu fahren und jemand einen nach fahren läßt? MAn sitzt daneben bei der fahrt......

Das ist zulässig.

Du kennst also das Tarifwerk von jeder Versicherung?

Eine Werke, die ein Rotes Kennzeichen besitzt (Überführungen, Probefahrten), hat auch eine Handel-/Handwerkversicherung, da der Versicherer ein solches Kennzeichen nur darüber versichert.

Nun gibt es aber unzuverlässige Werken (Hinterhof oder so), die erhalten dann auch kein Rotes Kennzeichen von der Zulassungsstelle, da diese es verweigert.

am 29. Februar 2016 um 20:33

Diese Aussage halte ich für sehr naiv.

Früher gab es keine strengen auflagen für ein rotes Kennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen ist also bestimmt keine Garantie für das Vorhandensein einer ausreichenden Handel und Handwerksversicherung.

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