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Versicherung nur Fahrer zugelassen - Probefahrt Werkstatt erlaubt?

Themenstarteram 29. Februar 2016 um 7:02

Hallo. In meiner Versicherung bin nur ich als Fahrer zugelassen. Wie ist das jetzt, wenn Mercedes eine Probefahrt macht wegen Werkstattreparaturen, und dann einen Unfall verursachen. Wahrscheinlich sind die ja selber versichert, aber hat das Einfluß auf meine Versicherung, da ich ja eigentlich niemanden anderen fahren lassen darf?

 

Gruß und Danke für Antworten!

Pascal

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19 Antworten

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 29. Februar 2016 um 21:33:24 Uhr:

Diese Aussage halte ich für sehr naiv.

Früher gab es keine strengen auflagen für ein rotes Kennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen ist also bestimmt keine Garantie für das Vorhandensein einer ausreichenden Handel und Handwerksversicherung.

Über welchen anderen Versicherungsvertrag sollte dann ein Rotes Kennzeichen versichert werden ?

Mir ist nicht bekannt, dass ein Rotes Kennzeichen über ein Einzelversicherungsvertrag versichert werden kann.

Wird auch wegen des Risikos wohl kaum möglich sein.

Selbst ein Handel-/Handwerksvertrag wird meistens nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung und der ganzen Absicherung des Betriebes geboten.

Ein Versicherer will ja nicht nur die schlechten Risiken in Deckung nehmen.

am 1. März 2016 um 9:12

Wo steht denn geschrieben, dass ein rotes Kennzeichen die Garantie für das Vorhandensein einer Handel und Handwerk im vollen Umfang inkl. Vollkasko für die Fahrzeuge der Kunden ist?

am 1. März 2016 um 16:42

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 1. März 2016 um 09:40:22 Uhr:

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 29. Februar 2016 um 21:33:24 Uhr:

Diese Aussage halte ich für sehr naiv.

Früher gab es keine strengen auflagen für ein rotes Kennzeichen.

Ein rotes Kennzeichen ist also bestimmt keine Garantie für das Vorhandensein einer ausreichenden Handel und Handwerksversicherung.

Über welchen anderen Versicherungsvertrag sollte dann ein Rotes Kennzeichen versichert werden ?

--> wenn nur ein handelsbetrieb versichert.

Mir ist nicht bekannt, dass ein Rotes Kennzeichen über ein Einzelversicherungsvertrag versichert werden kann.

Wird auch wegen des Risikos wohl kaum möglich sein.

--> doch

Selbst ein Handel-/Handwerksvertrag wird meistens nur in Verbindung mit der Betriebshaftpflichtversicherung und der ganzen Absicherung des Betriebes geboten.

Ein Versicherer will ja nicht nur die schlechten Risiken in Deckung nehmen.

--> stimmt, aber nichts ist unmöglich.

Insgesamt gäbe ich Dir recht, dass eher eine akademische Diskussion ist und vermutlich eine vernünftige HuH Versicherung bestehen wird. Aber sicherlich könnte auch nur ein Handelsbetrieb versichert oder gar das Kennzeichen geliehen sein, usw..

Ein Citroen fährt dank hydropneumatik theoretisch auch auf drei Rädern...

Themenstarteram 2. März 2016 um 0:19

Hallo, vielen Dank für eure aufschlussreiche Antworten :=)

am 3. März 2016 um 15:52

Ich möchte die Eingangsfrage mal teilen.

1.) Wenn die Werkstatt in Verbindung mit einem von Dir erteilten Werkstattauftrag fährt und dabei einen Unfall verursacht, muß grundsätzlich erstmal Deine Haftpflicht oder Vollkasko für den Schaden aufkommen. Ausgeglichen wird das dann Versicherungsintern durch die Handel/ Handwerk der Werkstatt.

2.) Du wirst allerdings nicht mit einer Strafzahlung seitens Deiner Versicherung belegt, da es sich - bei vorhandenem Werkstatt Auftrag - um einen berechtigten Fahrer handelt.

Daher der Tip an die Werkstatt Kollegen: Bereits VOR der ersten Probefahrt zur Schadensfeststellung VOR Reparatur einen Auftrag eröffnen und unterschreiben lassen :-)

Zur Diskussion mit den Roten Kennzeichen: Die Roten können von der Nachbarwerkstatt sein und sind somit kein eindeutiges Indiz für eine vorhandene HuH.

Besser: Wenn Die Werkstatt berechtigt ist, die Abgasuntersuchung selbst durchzuführen, ist eine HuH vorhanden und die Beiträge sind auch bezahlt ! Das muss die Werkstatt der Innung regelmäßig nachweisen.

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