Versicherung nach Unfall

Hallo. Habe eine Frage. Ich bin jetzt bei 85% und hatte im Winter einen Unfall, bei dem ich Schuld war. Der Schaden ca. 1700Euro hat die Versicherung bezahlt. Jetzt werde ich zum 01.01.10 auf 140% hochgestuft. Kann ich irgendwas machen, damit ich nicht so hoch gestuft werde?

Beste Antwort im Thema

Da eine neue Versicherung die Schadenfreiheitsklasse der Vorversicherung erfragt und übernimmt, ist ein Versicherungswechsel wohl nicht des Rätsels Lösung.

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Eventuell den Schaden, wenn noch möglich, von der Versicherung zurückkaufen.

Gruß
Frank

Ne, dieses würde sich nicht lohnen. Gibt es Möglichkeiten wie zu einer anderen Versicherung gehen und mit dieser vereinbaren, dass man z.B. dann 100% hat oder so? Oder ist es jetzt ganz egal was, die 140% beleiben in jeder Versicherung.

Da eine neue Versicherung die Schadenfreiheitsklasse der Vorversicherung erfragt und übernimmt, ist ein Versicherungswechsel wohl nicht des Rätsels Lösung.

Bei einigen Versicherungen wird man auch auf 85% Ersteingestuft.

Deine Vorversicherung würde ich nicht angeben. Dafür müsstest du dir einen neuen Wagen anschaffen. Ein einfaches AB- und ANmelden des Alten KFZs reicht nicht aus.

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Zitat:

Original geschrieben von Samcos


Bei einigen Versicherungen wird man auch auf 85% Ersteingestuft.

Deine Vorversicherung würde ich nicht angeben. Dafür müsstest du dir einen neuen Wagen anschaffen. Ein einfaches AB- und ANmelden des Alten KFZs reicht nicht aus.

Kein guter Tipp und noch dazu unzulässig. Kann erstmal klappen, aber es gibt sehr schöne Dateien des GDV 😮 und die Vergangenheit holt - oder kann - den Schlaumeier wieder mit einer zünftigen Nachberechnung von Beginn an einholen.

Der Grund des Nachtrages heißt dann ganz schlicht Änderung der SF-Klasse. Ein freier SFR ist bedingungsgemäß immer zu verwenden!

Auf eine legale Alternative zur beschriebenen Vorgehensweise will ich jetzt noch nicht hinweisen.

Richtig, per Sondereinstufung Ersteingestuft. Wer einen freien Vertrag hat, kann nicht mehr Ersteingestuft werden.

Hi,

ich glaube das günstigste wäre wirklich den Schaden zurück zu kaufen.

Du mußt bedenken das die die nächsten Jahre immer höher eingestuft bist und entsprechend mehr zahlst. Auf ein Jahr gerechnet lohnt das net. Aber für die nächsten 15 Jahre hochgerechnet schon eher.

Gruß Tobias

Ja aber der Schaden ich ca.1700 Euro. So eine Summe hat man als Azubi nicht einfach mal so parat. Und der Unterschied bei meinem jetzigen Fahrzeug ist im Quartal dann von 121 auf 210Euro. Ist auch ganz heftig. Ich dachte nur, dass es Versicherungen gibt, die dann auf 100% oder so einstufen würden und nicht gleich auf 140%.
Aber jetzt muss ich ein GANZES JAHR mit 140% fahren. Ich habe angefangen mit 140% und nach einem halben jahr war ich schon auf 100%. Warum muss ich jetzt ein JAHR damit fahren und nicht halbes Jahr?

Hi,

da geb ich dir recht wenn man die Kohle net hat ist das natürlich ein Problem.

Die SF Klassen werden grundsätzlich zum 1. Januar angepasst. Wenn man den Wagen mehr als 6 Monate angemeldet hatte wird man eine Stufe besser eingestuft. Sonst bleibt es bei der alten.

Daher sollten Fahranfänger immer versuchen ihren eigenen Wagen immer kurz vor dem 1.7 anzumelden. Dann muß man nur ein halbes Jahr mit dem Teuren Einsteiger Rabatt fahren.

Bei dir ist jetzt halt das Problem das du ein komplettes Jahr auf 140% fahren mußt. Im nächsten Jahr bist du dann wieder auf 100% usw.

Gruß Tobias

Jo, alles klar. Also komme ich nicht drum herum unter 140% zu bleiben. Schade🙁(

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod



Kein guter Tipp und noch dazu unzulässig. Kann erstmal klappen, aber es gibt sehr schöne Dateien des GDV 😮 und die Vergangenheit holt - oder kann - den Schlaumeier wieder mit einer zünftigen Nachberechnung von Beginn an einholen.

Der Grund des Nachtrages heißt dann ganz schlicht Änderung der SF-Klasse. Ein freier SFR ist bedingungsgemäß immer zu verwenden!

Auf eine legale Alternative zur beschriebenen Vorgehensweise will ich jetzt noch nicht hinweisen.

Richtig, per Sondereinstufung Ersteingestuft. Wer einen freien Vertrag hat, kann nicht mehr Ersteingestuft werden.

Man kann den alten Schadensfreiheitsrabatt an jemanden anderen abtreten, und schon ist er weg.

Du kannst auch einen Zweitwagen anmelden, bekommst dort deine neue Ersteinstufung, und kannst danach das andere Auto abmelden.

Was meinst du jetzt mit dem Schadenfreiheitsrabatt a jemand anderen abtreten?

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne


Man kann den alten Schadensfreiheitsrabatt an jemanden anderen abtreten, und schon ist er weg.

Du kannst auch einen Zweitwagen anmelden, bekommst dort deine neue Ersteinstufung, und kannst danach das andere Auto abmelden.

beides Jongliermöglichkeiten, die einen Haken haben --> dem TE helfen sie nicht.

1. Abtreten - an wen denn? Wer würde den denn übernehmen? Zumal schon kaum eine Konstellation zu finden ist, an wen der überhaupt abgegeben werden könnte (Kind auf Eltern ist schon unüblich genug)

2. Einfach mal ein anderes Auto anmelden --> als Azubi sicher kein Problem.... Entstehen ja keine Kosten... 🙄

Also sorry - aber diese Ratschläge helfen Dir, snboy2008, wahrlich nicht weiter.

Überleg Dir sonst Alternativen (Nahverkehr und Auto auf Saison).
Ansonsten gibt es nur den sauren Apfel, in den es zu beißen gilt.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne


Man kann den alten Schadensfreiheitsrabatt an jemanden anderen abtreten, und schon ist er weg.

Du kannst auch einen Zweitwagen anmelden, bekommst dort deine neue Ersteinstufung, und kannst danach das andere Auto abmelden.

beides Jongliermöglichkeiten, die einen Haken haben --> dem TE helfen sie nicht.

1. Abtreten - an wen denn? Wer würde den denn übernehmen? Zumal schon kaum eine Konstellation zu finden ist, an wen der überhaupt abgegeben werden könnte (Kind auf Eltern ist schon unüblich genug)

Keine Ahnung an wen ... ich kenn die Familiensituation nicht.

Wieso sollte denn den keiner übernehmen? Er muss ja nicht auf Dauer genutzt werden, es reicht, wenn Papa sein Auto einen Tag lang drauf anmeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



2. Einfach mal ein anderes Auto anmelden --> als Azubi sicher kein Problem.... Entstehen ja keine Kosten... 🙄

Klar entstehen Kosten für an- und Abmeldung. Aber das sind < 100 Euro. Das holt man locker rein bei der Versicherungsersparnis. Wenn kein Auto zur Verfügung steht, tuts auch ein alter Roller..

HI,

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne


Keine Ahnung an wen ... ich kenn die Familiensituation nicht.
Wieso sollte denn den keiner übernehmen? Er muss ja nicht auf Dauer genutzt werden, es reicht, wenn Papa sein Auto einen Tag lang drauf anmeldet.

Steht fest, dass bei der Gesellschaft vom Kind auf die Eltern übertragen werden darf?

Steht fest, dass der unterjährige SF-Tausch einfach mal so möglich ist ohne Mehrkosten?

Steht fest, dass der damit womöglich erfolgende Tarifwechsel vorteilhaft ist?

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne



Zitat:

Original geschrieben von Schreddi



2. Einfach mal ein anderes Auto anmelden --> als Azubi sicher kein Problem.... Entstehen ja keine Kosten... 🙄
Klar entstehen Kosten für an- und Abmeldung. Aber das sind < 100 Euro. Das holt man locker rein bei der Versicherungsersparnis. Wenn kein Auto zur Verfügung steht, tuts auch ein alter Roller..

....Sorry aber das ist schlichtweg praxisfremd.

1. Man braucht bei Deinem Vorschlag "einfach mal ein anderes Fzg"

2. Bei ner Vollkostenrechnung sind wir nicht bei <100 Euro (Wertverlust durch Halterwechsel, Beschaffung, Rennerei etc...)

Grüße
Schreddi

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