Versicherung nach Todesfall
hallo alle zusammen...
ich habe eine frage.
mein vater ist gestorben und hat der erbengemeinschaft ein kfz hinterlassen.
der wagen ist noch nicht abgemeldet, und die versicherung noch nicht kontaktiert.
besteht jetzt noch ein versicherungsschutz?
ich habe gelesen, dass eine versicherung auf das auto abgeschlossen wird, der wagen somit noch versichert sein könnte.
ich hab schon bei der zulassungsstelle angerufen und die haben gesagt, dass der versicherungsschutz noch besteht, und erst aufgehoben würde wenn ein schrieb vom versicherer eingeht, der die Versicherung aufhebt.
ich habe aber auch anonym bei dem adac (versicherer) angerufen und den fall geschildert. die haben gesagt, dass der wagen vom todestag an nicht mehr versichert ist.
die versicherer sind natürlich daran interessiert so wenig versicherungsfälle wie möglich zu "begleichen" und unsere weiternutzung bürgt natürlich eine größere geahr als wenn man den wagen abmeldenm würde.
nun weiss ich nicht worauf ich mich verlassen kann.
ich würde mich sehr über schnelle antworten freuen,
besten gruß,
staigerer
14 Antworten
zunaechst mein beileid..
schau mal hier .
(am besten ist der vertrag zu lebzeiten im fahrerkreis nicht eingeschränkt worden)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir ist jedoch immernoch nicht genau klar wie ich nun da stehe.
Der Erbschein ist schon ausgestellt, es gibt drei Erben zu gleichen Teilen. Das Kfz ist aber noch auf meinen Vater zugelassen.
Würde die Erbengemeinschaft nun die Versicherung nur übernehemen, bzw. die Versicherung Schadenfälle übernehmen, wenn der Wagen auf uns umgeschrieben würde?
Oder kann man sagen, daß sowohl das Kfz als auch die Versicherung an uns vererbt worden ist. Wir also als seine Erben sein Kfz unter seiner Versicherung vorerst laufen lassen können?
Der Erbschein wurde Anfang Juni ausgestellt und wir hatten bis jetzt alles andere um die Ohren als uns um den Wagen zu kümmern. Nun brauchen wir alle eine kleine Auszeit - ein wenig Abstand zu dem Ganzen und der Wagen währe uns hilfreich um auch eine räumliche Distanz zum Elternhaus zu schaffen....
Ich hoffe, dass mir jemand konkret weiterhelfen kann,
besten Gruß,
Staigerer
Ich bin zu seinen Lebzeiten auch gelegentlich mit dem Kfz gefahren, ich denke, dass ich da schon mitversichert war. Ich hab gerade jedoch eine gewisse Scheu bei der Versicherung mit Kundennummer aufzutreten um solch Fragen konkret zu stellen, da ich befürchte, dass die Versicherung dann direkt erlischt 🙁
der vertrag erlischt nicht, wird aber evtl. an die anderen umstaende angepasst.
im gegenteil, ihr habt imho noch nichtmal ein sonderkeundigungsrecht ohne ummeldung/verkauf/stillegung.
die fristen zur ummeldung/verkauf/stillegung solltest du aber erfragen.
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versichert ist ja das fahrzeug (nicht der verstorbene versicherungsnehmer), aber es wird sicher fristen geben in denen der erbe/die erbengemeinschaft die VS und behoerden informieren muss.
das kann ja zu einer beitragserhoehung fuehren (z.b. wenn der vorhandene SF nicht uebernommen werden kann).
die versicherung ansich geht aber grundsaetzlich auf den/die erben vorerst ueber.
weiteres kommt hoffentlich/sicherlich noch von den richtigen fachleuten 🙂
Zitat:
Original geschrieben von staigerer
Das heisst der Vertrag muss auf uns umgeschrieben werden? Ansonsten sind wir nicht versichert?
Der Vertrag kann nicht umgeschrieben werden.
Fahrzeug muss auf einen neuen Halter zugelassen werden und mit dieser Ummeldung wird ein neuer Versicherungsvertrag fällig.
Idealerweise sollte der neue Halter und Versicherer eine Person sein, die die Prozente des Verstorbenen übernehmen kann.
O.
Der Vertrag kann nicht umgeschrieben werden.
Fahrzeug muss auf einen neuen Halter zugelassen werden und mit dieser Ummeldung wird ein neuer Versicherungsvertrag fällig.
Idealerweise sollte der neue Halter und Versicherer eine Person sein, die die Prozente des Verstorbenen übernehmen kann.
O.Bedeutet das, dass solange der Wagen nicht umgemeldet ist, der alte Versicherungsvertrag zählt?
Dann würde ich jetzt direkt nochmal bei dem ADAC anrufen und das dort nochmal hinterfragen um ganz sicher zu sein. Wenn das rechtlich so korrekt wäre, könnten die mir ja keine Steine in den Weg legen.
Zitat:
Original geschrieben von staigerer
[/quoteDer Vertrag kann nicht umgeschrieben werden.
Fahrzeug muss auf einen neuen Halter zugelassen werden und mit dieser Ummeldung wird ein neuer Versicherungsvertrag fällig.
Idealerweise sollte der neue Halter und Versicherer eine Person sein, die die Prozente des Verstorbenen übernehmen kann.O.
[/quoteBedeutet das, dass solange der Wagen nicht umgemeldet ist, der alte Versicherungsvertrag zählt?
Dann würde ich jetzt direkt nochmal bei dem ADAC anrufen und das dort nochmal hinterfragen um ganz sicher zu sein. Wenn das rechtlich so korrekt wäre, könnten die mir ja keine Steine in den Weg legen.
Das oben sollte ein Zitat sein....jetzt hab ichs vielleicht gelernt!?
Ich habe nun gerade eben mal bei dem ADAC angerufen.
Versichert sind auf jeden Fall alle eingetragenen Personen bis das Kfz um- bzw abgemeldet wird.
Als Frist haben sie mir nahe gelegt das Kfz zeitnah um- bzw abzumelden. Also keinen konkreten Zeitpunkt.
Problem in meinem Fall ist jedoch, dass auch wenn ich damals und heute mit dem Fahrzeug gefahren bin, ich nicht als versicherte Person eingetragen wurde.
Ich habe nun auch gefragt, ob ich mich zusätzlich eintragen lassen kann(normalerweise kann man für 21 Tage im Jahr kostenlos eine zusätzliche Person eintragen), was angeblich nicht der Fall ist.
Stattdessen können die mich aber kurzzeitig versichern für gelegentliche Fahrten, um den Wagen zu verkaufen. Das ist dann auf jeden Fall der ofizielle Vorwand für den kurzzeitigen Versicherungsschutz.
Ich danke für die Hilfe,
besten Gruß staigerer
Zitat:
Original geschrieben von staigerer
Ich habe nun gerade eben mal bei dem ADAC angerufen.Versichert sind auf jeden Fall alle eingetragenen Personen bis das Kfz um- bzw abgemeldet wird.
Als Frist haben sie mir nahe gelegt das Kfz zeitnah um- bzw abzumelden. Also keinen konkreten Zeitpunkt.
Problem in meinem Fall ist jedoch, dass auch wenn ich damals und heute mit dem Fahrzeug gefahren bin, ich nicht als versicherte Person eingetragen wurde.
Ich hatte einen ähnlichen Fall.
Mir wurde bei der Zulassungsstelle gesagt das Fahrzeug ist zwar noch versichert, sollte aber zeitnah ab- bzw. umgemeldet werden. Ansonsten können angeblich selbst bei kleinen Verkehrsverstößen wenn der Nutzer des Fahrzeugs nicht zu ermitteln ist schnell Kosten entstehen.
Ich weiß aber nicht, was ich von dieser Aussage halten soll.
Bei der Versicherung wurde mir auch nahegelegt die Ummeldung recht zügig zu machen.
Grundsätzlich läuft der Vertrag erstmal weiter und ich durfte obwohl ich nicht im Vertrag als Fahrer eingetragen war, als Erbe das Fahrzeug vorübergehend auch weiternutzen. Allerdings kein halbes Jahr.
Der Vertrag und der SF-Rabatt können nach Ummeldung auf einen Erben übertragen werden. Wenn man nicht vorher als Fahrer im Vertrag eingetragen war, und nicht nachweisen kann dass man schon vorher über Jahre regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren ist, ist das aber nicht sicher dass man die Prozente auch tatsächlich bekommt. So habe ich das damals beim Telefonat mit dem Versicherer zumindest verstanden.
Ich habe das Fahrzeug jetzt mittlerweile umgemeldet. Der Mitarbeiter der Agentur kümmert sich jetzt drum. Das erspart mir den ganzen Schreibkram.
Ich musste nur eine Kopie meines Führerscheins an die Agentur des Versicherers faxen, jetzt bekomme ich angeblich den Vertrag und die Prozente die ich mir in der Zeit erfahren konnte übertragen.
Ich bin mal gespannt ob es auch so klappt.
Erstmal mein Beileid....
Allerdings verstehe ich nicht warum man sich nicht bei der zuständigen KFZ Versicherung meldet und dort mitteilt was geschehen ist bzw. soll, also Weiternutzung auf anderen Halter, bzw. kurzweilige Nutzung ohne Änderung und danach Verkauf usw.
Die Erbengemeinschaft sollte sich halt einig sein wer das Auto nun will und wenn s keiner will, abmelden und so verkaufen.
Ich hatte selbigen Fall die Versicherung hat alle Daten aufgenommen und nun ist das KFZ auf mich zugelassen, war im ganzen sehr unkompliziert.
Es gibt ja auch keinen großen Vorteil noch länger mit der Versicherung vom Erblasser rumzufahren. Ich wollte nicht angehalten werden ohne Sicherheit seitens der KFZ Versicherung zu haben.
Vorab mein Beileid.
Zur Sache:
Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert. Es besteht seitens der Versicherung eine Nachversicherungspflicht.
Solange das Fahrzeug zugelassen ist, ist es auch versichert. Natürlich werden für den Zeitraum auch die Beiträge fällig.
Existiert also das Konto deines Vaters noch, und können die Beiträge abgebucht werden ist vorerst noch alles sicher.
Auch wenn du nicht speziell als Fahrer eingetragen bist, kannst du natürlich mit dem Auto fahren. Nach Möglichkeit solltest du die Fahrten jedoch auf ein Minimum beschränken.
Sollte es bei einer dieser Fahrten zu einem Unfall kommen, den die Versicherung regulieren muss, kann sie einen Nachbeitrag verlangen.
Dieser richtet sich in seiner Höhe danach, wie teuer die Versicherung gewesen wäre, wenn du als Fahrer eingetragen gewesen wärst und kann rückwirkend für die aktuelle Versicherungsperiode erhoben werden.
Du solltest dich auf jeden Fall bei der Versicherung melden, und den Sachverhalt darlegen.
Versicherer sind auch nur Menschen, dir reißt da keiner den Kopf ab. 😉
Wenn Ihr Euch darauf geeinigt habt, wer das Auto übernimmt müsst Ihr es auf der Zulassungsstelle ummelden und dementsprechend versichern.
Was mit der SF-Klasse passieren soll solltet Ihr ebenfalls untereinander klären.
Verwandtschaft ersten Grades kann i.d.R. problemlos Schadenfreiheitsrabatte übernehmen. Natürlich kannst du keine SF25 übernehmen, wenn du erst seit 2 Jahren den Führerschein hast.
Wenn das zuviel auf einmal ist: Den Versicherungsvertreter anrufen, der hilft dir / euch dabei. Sollte er zumindest.
Moin,
erst mal klären, wer im Versicherungsvertrag als Nutzer eingetragen ist.
Wenn eine oder mehreere Personen als Nutzer eingetragen sind, besteht bei den meisten Vers. die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten den SFR aus dem Vertrag Deines Vaters zu übernehmen, meistens aber nur bei Verwandtschaft 1. Grades, aber nur für die Zeit, wo sie als Nutzer im Vertrag eingetragen waren und für die Zeit, seit dem sie einen Führerschein (FS) besitzen (FS Kopie muß bei der SFR Übertragung eingereicht werden.
Hat eine Person, die den SFR übernehmen will, den FS erst 12 Jahre, der SFR ist aber SF 25, können nur SF12 übernommen werden. Diese Person sollte dann auch 12 Jahre als Nutzer eingetragen sein.
Sollte das KFZ verkauft werden, sollte eine Kopie zu dem VR geschickt werden und der Vertrag erlischt dann bzw wird abgerechnet.
Anschließen könnte dann der SFR von einem eingetragenen Nutzer übernommen werden.
Aber Achtung, nicht jeder VR übernimmt den SFR aus Verträgen Dritter Personen.