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versicherung möchte nicht zahlen wegen Wirtschaftlicher totalschaden

Hallo,

 

Hatte vor 2 Monaten einen Unfall. Mir ist jemand von hinten rein gefahren. War beim gutachter und Anwalt. Die Versicherung zahlt den Schaden nicht, weil das auto 2017 einen wirtschaftlichlichen totalschaden gehabt haben soll. Laut vorbesitzer wovon ich auch wusste, hat ihm rechts vorne ein Motorrad fahrer angefahren. Also stoßstange halerung kaputt und etwas lack schaden. Laut vorbesitzer war das kein wirtschaftlichicher totalschaden. Kennt sich damit jemand aus? Kann mann irgendwie rauskriegen was für einen unfall das war? Vielen dank im voraus für die Antworten..

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2018 um 19:34:11 Uhr:

Und wenn das Auto vor deinem Unfall nichts mehr wert war,

.... dann wäre das ein extremer Ausnahmefall. In der Regel entstehen diese sogenannten "Totalschäden" gerade durch hohe Restwerte.

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Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:02:53 Uhr:

Wir haben auch der Versicherung bilder. Vom Fahrzeug geschickt da sieht mann ya eigentlich das das Fahrzeug repariert worden ist. Was die genau von mir wollen habe ich ehrlich gesagt nicht veratanden.

Wie weiter oben schon steht mußt du die sach- und fachgerechte Reparatur des alten Schadens nachweisen.

Das wird dir ohne Reparaturrechnung lt. Schadensgutachten oder die Bestätigung eines Gutachters über die Reparatur nicht gelingen.

Ob die Versicherung ohne Nachweis jedwede Zahlung verweigern kann wird dir dein Anwalt sagen können.

 

Wie du schreibst hat dir der Verkäufer den Unfallschaden nicht verschwiegen. War dir bekannt dass es sich um ein wirtschaftlicher Totalschaden handelte, hast du das Gutachten beim Kauf eingefordert oder einen Reparaturnmachweis, was steht dazu im Kaufvertrag ?

War der Preis des Fahrzeugs entsprechend geringer ?

Ich halte das für eine Hinhaltetaktik der Versicherung...

Wenn der Altschaden jetzt auch hinten gewesen wäre, würde ich das ja noch halbwegs verstehen.

Ansonsten sehe ich es so, dass ein unschuldig geschädigter Anspruch darauf hat, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand von vor der schädigung versetzt wird, alles andere ist einfach nur miese Verbrecherscheisse.

Hallo und danke allen für die hilfreichen Antworten. Ja ih wusste uber diesen unfall Bescheid aber nicht das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist. Was er ja immer noch bestreitet da es jur ein sehr kleiner unfall war.

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 19:15:47 Uhr:

Hallo und danke allen für die hilfreichen Antworten. Ja ih wusste uber diesen unfall Bescheid aber nicht das es ein wirtschaftlicher totalschaden ist. Was er ja immer noch bestreitet da es jur ein sehr kleiner unfall war.

Ich dachte es mir fast ..

Wenn der Verkäufer einen Unfallschaden angibt darf man sich auf keinen Fall mit irgendwelchen Erklärungen abspeisen lassen. Entweder er ist willens und in der Lage das entsprechende Gutachten und / oder eine Reparaturrechnung zu übergeben oder man kauft das Fahrzeug nicht. Andernfalls kennt man nämlich einen entscheidenden wertbestimmenden Faktor nicht und / oder es droht beim nächsten Unfall das böse Erwachen, so wie hier.

Ausnahme ist natürlich, wenn sich der Preis des Fahrzeuges beim Kauf Bereich vom Schrottwert bewegt.

Wenn du magst kannst du ja mal die Eckdaten einstellen: Typ / Laufleistung / Alter / Preis.

Dann hoffe ich mal für dich, dass du das Gutachten des ersten Unfalles auch bekommst. Und dann - wie schon vorgeschlagen - lässt du den Gutachter deines Unfalles noch einen Zweizeiler verfassen, dass der Schaden des ersten Unfalles sach- und fachgerecht repariert wurde - wenn es denn tatsächlich so ist. Mit etwas Glück steht in deinem Gutachten schon so was wie "reparierter Vorschaden vorne rechts". Den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall dürfte er ja beziffert haben.

Ansonsten hast du ein Problem. Die Versicherung verfügt über ein Gutachten (oder über den entsprechenden Eintrag in der Datei), dass dieses Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden i s t, nicht war. Und wenn das Auto vor deinem Unfall nichts mehr wert war, hättest du durch deinen Unfall keinen bezifferbaren Schaden erlitten.

Für all die Freunde des wirtschaftlichen Totalschadens: Einfach nach erfolgter Reparatur vom Gutachter die bestätigen lassen. Kostet ein paar Euro. Beim älteren Gebrauchtwagen müssen keine Neuteile verwendet werden. Es muss der Zustand vor dem Unfall wieder hergestellt werden, da waren es auch gebrauchte Teile.

was sagt denn dein anwalt zu dieser thematik?

was sagt denn das gutachten zu vorhandenen vorschäden?

und nebenbei sei erwähnt, das was dir vielleicht als vorschaden bekannt ist, muss nicht zwangsläufig den damaligen schaden widerspiegeln.

die versicherung hat hier garantiert das damalige gutachten vorliegen und ich vermute, dass die angaben im jetzigen gutachten nicht ganz nachvollziehbar sind.

weiter oben wurde es bereits erwähnt, fotos von einer möglichen reparatur sind nicht ausreichend. es könnte ein anderes auto sein oder der schaden wurde nur notdürftig zurechtgeflickt.

wende dich an deinen anwalt und deinen sachverständigen.

viel erfolg!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2018 um 19:34:11 Uhr:

Und wenn das Auto vor deinem Unfall nichts mehr wert war,

.... dann wäre das ein extremer Ausnahmefall. In der Regel entstehen diese sogenannten "Totalschäden" gerade durch hohe Restwerte.

Also durch diesen einen unfall wovon ich auch wusste kann kein wirtschaftlichicher totalschaden enstehen es sei denn da war viel Mehr als er es mir erzählt hat. Es ist ein vectra c gts 2.0 turbo baujahr 2004 200.000 km Gelaufen unf mit Lpg gasanlage. 2900 habe ich bezahlt sauber und mit guter Ausstattung

Zitat:

@lemonshark schrieb am 27. Dezember 2018 um 20:07:54 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. Dezember 2018 um 19:34:11 Uhr:

Und wenn das Auto vor deinem Unfall nichts mehr wert war,

.... dann wäre das ein extremer Ausnahmefall. In der Regel entstehen diese sogenannten "Totalschäden" gerade durch hohe Restwerte.

War auch mehr als Beispiel gedacht. Wenn die Kiste vor dem Unfall nur 2.000,- € wert war, wird dadurch auch die neue Unfallersatzleistung begrenzt.

Hohe Restwerte sind hier aber eher die Ausnahme. Hoch wurden sie erst durch die Versicherungen mit ihren eigenen, überörtlichen Aufkäufern.

Das sollte alles mal der Anwalt der TE bearbeiten, sie hat übrigens nur geschrieben, dass sie beim Anwalt war, nicht dass der Anwalt jetzt für sie tätig ist...

Ich bin nur Laie, aber ich könnte mir vorstellen, das u. U. auch noch Ansprüche gegen den Verkäufer vorhanden sein könnten, er redet den Schaden ja immer noch klein (wäre gut, wenn es davon Zeugen gäbe).

Es gibt da irgendwie zwei Möglichkeiten: 1. Der Schaden ist an einer ganz anderen Stelle am Auto, ein Gutachter kann die ordnungsgemäße Reparatur bestätigen, dann muss die Versicherung zahlen. Das Auto war ja wohl verkehrssicher und Geld wert, ein Kaufvertrag sollte vorzulegen sein (um den Wert nachzuweisen). 2. Der Verkäufer hat den wirtschaftlichen Totalschaden arglistig verschwiegen und die Gesetzeslage sieht pro Auto nur einen entschädigungsfähigen wirtschaftlichen Totalschaden vor (was ich kaum glauben kann), dann könnte durchaus der Verkäufer in die Pflicht genommen werden.

Wie auch immer - das ist was für Juristen.

(Ein gewisser Spassfaktor für Foristen ist natürlich auch dabei - Enesa, lass uns auf jeden Fall wissen, wie das ausgegangen ist!

Zitat:

@Enesa schrieb am 27. Dezember 2018 um 20:11:35 Uhr:

Also durch diesen einen unfall wovon ich auch wusste kann kein wirtschaftlichicher totalschaden enstehen es sei denn da war viel Mehr als er es mir erzählt hat. Es ist ein vectra c gts 2.0 turbo baujahr 2004 200.000 km Gelaufen unf mit Lpg gasanlage. 2900 habe ich bezahlt sauber und mit guter Ausstattung

So ein Ding als 2006er steht in der ADAC-Gebrauchtwagenbewertung mit einem Händler-VK von rund 3.400,- € - unfallfrei. Die gute Ausstattung oder Gasanlage bringen beim Verkauf nur noch Erdnüsse.

Ich hätte gerne Bj. 2004 eingegeben, die Liste geht aber erst bei 2006 los. Nun nimm mal das Unfalljahr 2007, dann wärst du etwa bei gleichen Händler-VK und vermutlich beim ähnlichen Wiederbeschaffungswert. Da bedarf es keines großartigen Schadens, um als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft zu werden.

Genau Peter - aber ist das Autoleben nach dem ersten wirtschaftlichem Totalschaden zu Ende, oder hat das (eventuell mit Gebrauchtteilen) reparierte Auto noch einen Wert?

Ist was für Juristen...

Zitat:

@tomold schrieb am 27. Dezember 2018 um 20:41:40 Uhr:

Genau Peter - aber ist das Autoleben nach dem ersten wirtschaftlichem Totalschaden zu Ende, oder hat das (eventuell mit Gebrauchtteilen) reparierte Auto noch einen Wert?

Ist was für Juristen...

Der Gebrauchswert ist neu zu berechnen.

Natürlich hat der (reparierte) ehemalige Totalschaden noch einen Gebrauchswert. Wobei sich niemand für den Gebrauchswert interessiert, der Wiederbeschaffungswert ist interessant. Nur muss der TE die Reparatur nachweisen, wobei das alles (Rep. und Wiederbeschaffungswert) im neuen Gutachten erwähnt sein sollte.

Hallo.

Ich habe neulich fast die gleiche Frage gestellt.

Hier:

 

https://www.motor-talk.de/.../...riert-weitergenutzt-t6505924.html?...

 

Vielleicht helfen dir die Antworten weiter!

PS: ich geh jetzt am 7.1.19 , zu meinem damaligen Gutachter und lass mir die fachgerechte Reparatur bestätigen.

Sicher ist sicher!

Nicht daß es mir geht wie Dir... :)

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