Versicherung kürzt Kostenvoranschlag - Unfallschaden

Hallo liebe Motor-Talk-Gemeinde,

mir ist vor gut zwei Wochen ein Arbeitskollege beim ausparken seines VW's draufgefahren. Die Stoßstange ist gerissen und wurde nun neu gemacht.
Zuerst war ich in der Werkstatt, in der ich und meine Familie immer unsere Autos reparieren lassen und habe mir einen Kostenvoranschlag geholt. Der Unfallverursacher wollte keine Abtretungserklärung unterschreiben, was für alle Beteiligten um einiges einfacher gewesen wäre und somit gab ich ihm den Kostenvoranschlag von 848,60 €! Er sagte zu mir, dass er diese jetzte seiner Versicherung einreicht und die sich mit mir nochmal in Verbindung setzen werden. Da ich vorher schoneinmal einen anderen Schaden hatte, von dem ich bereits das Geld von der Versicherung erhalten habe wollte ich dies dann gleich zusammen reparieren lassen und habe das Auto am vergangenen Dienstag zur Werkstatt gebracht. Nun kam der Brief der Aachen Münchener in dem steht:

"Der vorliegende Kostenvoranschlag wurde einer technischen Prüfung unterzogen.

Die technische Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar sind. Die zu beanstandenen Punkte können der nachstehenden Kalkulation entnommen werden.
Die angeführten Reparaturkosten wurden hierbei auf Basis der im Kostenvoranschlag vorgegebenen Stundenverrechnungssätze und Lackparameter berechnet.
Die Ersatzteile wurden auftragsgemäß entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers berücksichtigt und demzufolge der enthaltene Ersatzteilaufschlag von 10,00 % nicht übernommen.
Die Verbringungskosten wurden auftragsgemäß in Abzug gebracht, da der regulierende Versicherer diese erst nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises übernimmt".

Jedenfalls will die Versicherung jetzt nur noch 636,28 € anstatt 848,60€ übernehmen!

Kann ich dagegen irgendetwas machen?

Vielen Dank für eure Antworten im vorraus!
Kevin

Beste Antwort im Thema

Weil die Rechnung nochmal 100 € unter dem Kostenvoranschlag lag und damit ziemlich genau dem entspricht, was die Versicherung nach Prüfung des zu hohen KVA anerkannt hätte.

Das wäre jetzt aber als Ergebnis der Regulierung blöd, denn dann hätte man ja nix dran verdient.

Wetten, dass...

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In dem vom Te zitierten Prüfbericht heißt es doch auch, dass der vorgelegte "Kostenvoranschlag" nicht vollständig übernommen werde, weil Nachweise fehlen. Also geht es offenkundig nicht um eine Rechnungsprüfung.

Was denn jetzt?

Rechnung einreichen und eine Frist (14 Tage) setzen zur Zahlung der Restsumme... sollte das fruchtlos sein, einen Anwalt beauftragen, den Restbetrag geltend zu machen.

Edit

Falscher Thread.

An Gunny-Highway:

Bisher wurde nur der KVA an die Versicherung eingereicht. Habe es dann schon machen lassen aber die letztendliche Rechnung die ich habe habe ich noch nicht an die Versicherung geschickt.

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Zitat:

Original geschrieben von Grimmsberg


die ich habe habe ich noch nicht an die Versicherung geschickt.

und warum heulst du dann hier rum, die versicherung würde nichts zahlen? 😕 🙄

vögel gibts, heulst hier rum, obwohl die versicherung die tatsächliche rechnung evtl zahlen würde, stiehlst anderen leuten die helfen wollen die zeit, aber hauptsache erstmal in einem forum über die bösen versicherungen herziehen und rumheulen,

sorry da fehlt mir das verständnis für

Weil die Rechnung nochmal 100 € unter dem Kostenvoranschlag lag und damit ziemlich genau dem entspricht, was die Versicherung nach Prüfung des zu hohen KVA anerkannt hätte.

Das wäre jetzt aber als Ergebnis der Regulierung blöd, denn dann hätte man ja nix dran verdient.

Wetten, dass...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ansonsten Rechnung einreichen, Nutzungsausfall und Kostenpauschale  gleich mitfordern und fertig.

Und wie wäre es hier, wenn der TE bei der ersten VS den Nutzungsausfall bereits kassiert hat? Wir es geduldet, dass er den Ausfall zweimal in Rechnung stelle bei nur einem Werkstattaufenthalt?

Nein, bei fiktiver Abrechnung gibt es keinen Nutzungsausfall.

Eine Versicherung hat ja das Recht die Rechnung zu prüfen. Das schreibt ja auch die Versicherung dass sie es getan hat. Hat eine Werkstatt zu viel berechnet (zB zu viel AWs), dann zieht die Versicherung natürlich einen Betrag X ab.

Ich würde nun zur Werkstatt mit dem Schreiben der Versicherung gehen und fragen, warum die eine solche Rechnung/KVA abgeben. Sollen die dazu Stellung nehmen ggf. auch gegenüber der Versicherung.

Wenn über KVA abgerechnet wird, wird die Mehrwertsteuer abgezogen. Diese kann wieder nachgefordert werden, wenn eine Rechnung nachgereicht wird.

lesen und verstehen:

http://www.motor-talk.de/.../...schlag-unfallschaden-t4318537.html?...

dann spart man sich auch ne menge sinnloser beiträge

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