ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung kürzt Kostenvoranschlag - Unfallschaden

Versicherung kürzt Kostenvoranschlag - Unfallschaden

Themenstarteram 15. Dezember 2012 um 12:32

Hallo liebe Motor-Talk-Gemeinde,

mir ist vor gut zwei Wochen ein Arbeitskollege beim ausparken seines VW's draufgefahren. Die Stoßstange ist gerissen und wurde nun neu gemacht.

Zuerst war ich in der Werkstatt, in der ich und meine Familie immer unsere Autos reparieren lassen und habe mir einen Kostenvoranschlag geholt. Der Unfallverursacher wollte keine Abtretungserklärung unterschreiben, was für alle Beteiligten um einiges einfacher gewesen wäre und somit gab ich ihm den Kostenvoranschlag von 848,60 €! Er sagte zu mir, dass er diese jetzte seiner Versicherung einreicht und die sich mit mir nochmal in Verbindung setzen werden. Da ich vorher schoneinmal einen anderen Schaden hatte, von dem ich bereits das Geld von der Versicherung erhalten habe wollte ich dies dann gleich zusammen reparieren lassen und habe das Auto am vergangenen Dienstag zur Werkstatt gebracht. Nun kam der Brief der Aachen Münchener in dem steht:

"Der vorliegende Kostenvoranschlag wurde einer technischen Prüfung unterzogen.

Die technische Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass die angeführten Reparaturaufwendungen aus sachverständiger Sicht nicht vollumfänglich nachvollziehbar sind. Die zu beanstandenen Punkte können der nachstehenden Kalkulation entnommen werden.

Die angeführten Reparaturkosten wurden hierbei auf Basis der im Kostenvoranschlag vorgegebenen Stundenverrechnungssätze und Lackparameter berechnet.

Die Ersatzteile wurden auftragsgemäß entsprechend der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers berücksichtigt und demzufolge der enthaltene Ersatzteilaufschlag von 10,00 % nicht übernommen.

Die Verbringungskosten wurden auftragsgemäß in Abzug gebracht, da der regulierende Versicherer diese erst nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises übernimmt".

Jedenfalls will die Versicherung jetzt nur noch 636,28 € anstatt 848,60€ übernehmen!

Kann ich dagegen irgendetwas machen?

Vielen Dank für eure Antworten im vorraus!

Kevin

Beste Antwort im Thema

Weil die Rechnung nochmal 100 € unter dem Kostenvoranschlag lag und damit ziemlich genau dem entspricht, was die Versicherung nach Prüfung des zu hohen KVA anerkannt hätte.

 

Das wäre jetzt aber als Ergebnis der Regulierung blöd, denn dann hätte man ja nix dran verdient.

 

Wetten, dass...

 

 

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

natürlich kann man gegen "sowas" machen .

schadenregulierung bei klarer schuldfrage grundsätzlich über fachanwalt für verkehrsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von Grimmsberg

Kann ich dagegen irgendetwas machen?

willst du nur fiktiv abrechnen, oder den schaden in der werkstatt reparieren lassen?

wenn du reparieren willst, teile dies der versicherung mit, die zahlen dann die komplette summe an die werkstatt!

Themenstarteram 16. Dezember 2012 um 8:50

Ich habe es schon reparieren lassen, da ich ja davor schon einen Schaden hatte der komplett von einer anderen Versicherung bezahlt wurde. Habe die beiden Schäden dann gleichzeitig machen lassen, da ich stark auf mein Auto angewiesen bin. Habe natürlich auch ZWEI verschiedene Rechnungen!

Das mit der kompletten Summe an die Werkstatt überweisen wollte der Schadenverursacher nicht. Ich habe ihm gesagt ich bräuchte nur sein Kennzeichen, die Versicherungsnummer und die Versicherung und die Werkstatt setzt sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung. Er meinte das er diese "Abtrittserklärung" nicht möchte und ich ihm den Kostenvoranschlag geben soll und er reicht ihn ein.

Dein Kollege hat das Thema Abtretung nicht ganz durchblickt. Nicht er kann einen Anspruch abtreten, sondern Du.

Du hast einen Anspruch gegen ihn und gleichzeitig gegen seinen Versicherer. Diesen Anspruch kannst Du an die Werkstatt abtreten, damit sie ihre Forderung direkt beim Versicherer einziehen kann. Das macht man, um die Abwicklung zu vereinfachen. Der Verursacher hat damit gar nichts zu tun. 

Zur fiktiven Abrechnung der A&M: 

Reden wir in beiden Fällen über den Netto Betrag?

Ansonsten gilt, was bereits gesagt wurde. Rechnung einreichen und gut ist.

Edit: Altschaden entfernt

Themenstarteram 16. Dezember 2012 um 9:23

Habe mich glaube ich etwas falsch ausgedrückt. Der Altschaden ist an der Tür gewesen, also hat garnichts mit der Stoßstange zu tun. Wollte das nur beides gleichzeitig machen lassen damit das Auto nicht so lange weg ist.

Ah, verstehe. 

Ich ändere den Beitrag nochmal, hatte auch übersehen, dass ja schon gemeldet wurde.

Hmm,

du hättest die Abtretung unterschreiben können ;) Dann hätte die Werkstatt auch direkt mit der Versicherung abgerechnet. Jetzt musst du die Rechnung an den jeweiligen Versicherer schicken (Fax oder PDF per Mail reicht oft) und bekommst dann die MwSt nacherstattet.

Grüße

Steini

Themenstarteram 16. Dezember 2012 um 9:57

An Steini: Ich habe das bei dem letzten Schaden so gemacht, dass ich die Rechnung eingereicht habe und mir die MwSt dann erstattet wurde. Es geht ja hierbei auch NICHT um die MwSt sondern darum, dass der Kostenvoranschlag um 212,32 € gekürzt wurde!

Es geht um den Bruttobetrag der um den o. g. Betrag gekürzt wurde. Beim Nettobetrag sind es 178,42 € die sie mir nicht ausbezahlen wollen.

Trotzdem verstehe ich dein Problem nicht. 

In dem Prüfbericht steht, dass die Positionen nach erfolgtem Nachweis übernommen werden.

 

Der Nachweis ist die Rechnung. Die dokumentiert auch, was Dir als tatsächlicher Schaden entstanden ist.

 

Warum klebst Du so an dem Kostenvoranschlag? 

 

Der war wohl höher als die Rechnung?

Das Bedarf dann wohl keinen weiteren Kommentars.

 

Ansonsten Rechnung einreichen, Nutzungsausfall und Kostenpauschale  gleich mitfordern und fertig.

 

 

 

Themenstarteram 16. Dezember 2012 um 10:18

Ich habe es ja schon reparieren lassen uns auf der endgültigen Rechnung stehen jetzt die 848,60 €! Die Versicherung hat mir doch geschrieben, dass nicht alles nachvollziehbar ist und sie deswegen nur 636,28 € bezahlen werden!

Hmm, der Versicherer zweifelt also die Rechnung an?

Da sollte dann die Werkstatt etwas zu sagen können, evtl besteht ja jetzt noch die Möglichkeit einer Abtretung. Dann spricht die Werkstatt eben selbst mit dem Versicherer.

Wie es in dieser Phase mit der beauftragung eines RA ausschaut kann ich nicht genau sagen. Sollte das möglich sein würden die Kosten für die Versicherung zusätzlich steigen so dass es evtl für den Versicherer günstiger ist die Rechnung zu so zu bezahlen.

Grüße

Steini

was seltsam ist, sorry ich weiss, ich bin wieder der böse,..............

der te schreibt in der überschrift und im 1.post immer nur von kva,

und irgendwann mitten drin,von rechnung, was denn nu??

oder hast dur nur den kva an die vers geschickt, und die rechnung noch nicht?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung kürzt Kostenvoranschlag - Unfallschaden