Versicherung kürzt Gutachten

61 Antworten

Hallo zusammen,

mein Auto wurde im parkenden Zustand angefahren, Stoßstange, hinteres Seitenteil, und rechte Rückleuchte defekt bzw. muss lackiert werden.
Ich war bei einem Gutachter, der folgendes errechnete:
Reparaturkosten netto 3276,38€
Wertminderung 300€
Nutzungsausfalltage 3x59=177€

Ich wollte das ausgezahlt haben. Jetzt habe ich folgenden Brief erhalten von der gegnerischen Versicherung, die meine Forderung um ca 850€ gekürzt haben. Achso, der BMW war immer in der Vertragswerkstatt, also "original BMW Scheckheftgepflegt"

Habe ich die Möglichkeit die volle Summe 3753€ zu erhalten? Die Versicherung hat inwischen nur 2903€ überwiesen.

1
2
3
+1
61 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Januar 2024 um 11:18:55 Uhr:


Nach der Logik müsste die Versicherung bei nicht durchgeführter Reparatur überhaupt nichts bezahlen. Keine Reparatur, keine Reparaturkosten. So wie kein Ausfall, keine Ausfallkosten...

Etwas kurz gedacht, warum ist kein Schaden am Fahrzeug enstanden? Weil er nicht repariert wurde?
Es gibt kein Urteil, zumindest hat Berlin-Paul bisher keines zitiert, das die Versicherungen bedingungslos zur Zahlung des Nutzungsausfalls bei fiktiver Abrechnung verpflichtet.
Die Zahlung wird generell vom Nachweis der Instandsetzung, wie auch immer geartet, abhängig gemacht.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. Januar 2024 um 17:30:42 Uhr:



Die Zahlung wird generell vom Nachweis der Instandsetzung, wie auch immer geartet, abhängig gemacht.

Ach du meine Güte 🙄

Und noch zwei grüne Daumen für den Quatsch.

[

quote]
@Hannes1971 schrieb am 26. Januar 2024 um 18:28:42 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. Januar 2024 um 17:30:42 Uhr:



Die Zahlung wird generell vom Nachweis der Instandsetzung, wie auch immer geartet, abhängig gemacht.

Ach du meine Güte 🙄

Und noch zwei grüne Daumen für den Quatsch.

Das ist längst geklärt vom BGH, aber egal, lass Ihm seinen Glauben....

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 26. Januar 2024 um 18:28:42 Uhr:



Und noch zwei grüne Daumen für den Quatsch.

Bevor Fragen aufkommen, Nein auch wir können nicht sehen wer das war. 😁
Aber selbst wenn würden wir das für uns behalten.

Gibt nur Streit und wir wollen das alle mitteinander ihren Spass hier haben und keine Grüppchen nur unter sich bleiben.

Somit könnt ihr euch wieder der Frage zuwenden die im Titel steht.

Gruß Moorteufelchen

Ähnliche Themen

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Januar 2024 um 18:31:38 Uhr:


[quote]
@Hannes1971 schrieb am 26. Januar 2024 um 18:28:42 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. Januar 2024 um 18:31:38 Uhr:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 26. Januar 2024 um 17:30:42 Uhr:



Die Zahlung wird generell vom Nachweis der Instandsetzung, wie auch immer geartet, abhängig gemacht.

Ach du meine Güte 🙄

Und noch zwei grüne Daumen für den Quatsch.
[/quote

Das ist längst geklärt vom BGH, aber egal, lass Ihm seinen Glauben....

Gab es dieses Urteil des BGH schon vor Ende 2017/Anfang 2018 ?
Da hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit fiktiver Abrechnung und die Versicherung verweigerte die Auszahlung der im Gutachten benannten 3 Tage Nutzungsausfall mit eben dieser Begründung.
Keine Reparatur, kein NA… erst wenn ich Fotos vom reparierten Auto mit aktueller Tageszeitung drauf senden würde, gäbe es diesen ausbezahlt!
Da ich das Auto weiterhin nutzte und preiswert also nicht streng nach Gutachten, zum Teil auch in Eigenleistung repariert habe, schickte ich halt dann in Gottes Namen die gewünschten Bilder und dann kamen auch die knapp 200 € noch nachträglich.

Sollte das aber damals schon von der Versicherung ein unberechtigter Kürzungs (grenzt ja schon fast
an Betrugs) - Versuch gewesen sein, ärgert mich das nachträglich noch und ich würde tatsächlich beim nächsten Mal von vornherein einen Anwalt einschalten, obwohl mir das eigentlich innerlich widerstrebt gleich mit der „Bazooka“ zu kommen, da mir einfache unkompliziertere Lösungen tausendmal lieber sind.

Leider scheint es heutzutage aber wirklich nicht mehr anders zu gehen, wenn man hier die Beiträge der letzten Jahre so verfolgt hat.

Viele Gerichte entscheiden für einen Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung, allerdings sprechen sich zwischenzeitlich auch immer wieder Gerichte dagegen aus. Die Rechtsprechung ist also äußerst ambivalent und es ist daher nicht eindeutig geregelt, ob ein Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden kann oder nicht.
Ein BGH-Urteil das klar und bedingungslos dem Geschädigten immer den Nutzungsausfall zuspricht gibt es leider nicht.
Deshalb wurde es hier auch bisher nicht zitiert.
Im Jahr 2008 entschied der BGH allerdings, dass der Geschädigte einen tatsächlichen Nutzungsausfall beweisen muss, um eine Entschädigung zu erhalten. Deshalb verlangen die Versicherungen nach wie vor einen Reparaturnachweis wenn selbst repariert wurde und keine Rechnungen vorgelegt werden können.
Der BGH stellte 2008 auch nochmals klar, dem be-
troffenen Eigentümer gebührt die Entschädigung nicht unabhängig da-
von, ob er seinen Wagen während der Reparaturzeit benutzen wollte und hierzu
in der Lage war. So ist ein Nutzungsschaden nicht gegeben, wenn etwa wegen
Erkrankung oder Ortsabwesenheit der allein für die Benutzung in Frage kom-
menden Person der Gebrauch des Fahrzeugs ohnehin nicht möglich war.
Bei der Prüfung, ob nach der Verkehrsauffassung der vorübergehende
Verlust der Nutzungsmöglichkeit des beschädigten Gegenstandes als wirt-
schaftlicher Schaden gewertet werden kann, ist lt. BGH ein strenger Maßstab anzulegen. Das verlangt die in § 253 BGB getroffene gesetzgeberische Entscheidung,
wonach immaterieller Schaden nur ausnahmsweise, nämlich in den gesetzlich
geregelten Fällen, zu ersetzen ist

Du musst echt ein erbärmliches Leben haben...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 30. Januar 2024 um 20:30:25 Uhr:


Du musst echt ein erbärmliches Leben haben...

Füttern von Trollen verboten.

Ich mach dann mal die melde-mumu 😉

Ich wäre mal dafür, dass bei solchen Fragen nicht laufend Mitforisten antworten, die definitiv nichts davon verstehen. Hier gibt es genug Versicherungsfachleute, Gutachter und Juristen (Anwälte und Richter), die kompetent Auskunft geben können. Es ist echt mühsam für einen TE oder sonst Interessierten, echten Rat von Unfug zu unterscheiden. Und für die Experten ist es lästig, immer absurde Behauptungen mitdiskutieren und widerlegen zu müssen. Das führt letztlich dazu, dass die Experten nichts mehr schreiben. Weil es ihnen nämlich zu doof ist.

Moin,

wir bemühen uns dieses Problem niedrig zu halten und sind auch aktuell im Hintergrund dran.
Es sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass hier ein User sein Unwesen treibt, der anscheinend kein reales Leben mehr führt.
Je mehr Aufmerksamkeit er erfährt, desto mehr Input liefert er.

Deshalb nochmals der Hinweis:
Bitte suspekte Beiträge nur kommentarlos melden, wir können dann sehr einfach automatisiert eingreifen, ohne das im Nachgang Antworte sinnfrei im Raum stehen.
Die jetzt hier (beispielhaft erwähnten) letzten 4 Beiträge helfen uns nicht weiter, genau das möchten wir vermeiden.

Und bitte auch beachten: nicht jeder neu angemeldete User, der eventuell ohne Sach- oder Fachkompetenz schreibt, ist automatisch ein Troll.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 31. Januar 2024 um 13:36:45 Uhr:


...
Es sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass hier ein User sein Unwesen treibt, der anscheinend kein reales Leben mehr führt.
Je mehr Aufmerksamkeit er erfährt, desto mehr Input liefert er.

Sorry, mir zB ist das nicht bekannt - ich widme der Aufenthaltsfrequenz einzelner User nicht so viel Aufmerksamkeit, und über die technischen Mittel der Moderation verfüge ich als Normaluser halt nicht.
M.a.W.: Ich habe keinen blassen Dunst, ob da ein Troll unterwegs ist oder nicht. Ich sehe nur versicherungsrechtlich ziemlich bedenkliche Äußerungen.

Zitat:

Deshalb nochmals der Hinweis:
Bitte suspekte Beiträge nur kommentarlos melden, wir können dann sehr einfach automatisiert eingreifen, ohne das im Nachgang Antworte sinnfrei im Raum stehen.
Die jetzt hier (beispielhaft erwähnten) letzten 4 Beiträge helfen uns nicht weiter, genau das möchten wir vermeiden.

Sorry, wenn die Moderation hier Mehrarbeit hatte oder der Thread eine uerwünschte Entwicklung nahm.

Zitat:

Und bitte auch beachten: nicht jeder neu angemeldete User, der eventuell ohne Sach- oder Fachkompetenz schreibt, ist automatisch ein Troll.

Eben, siehe oben. Das hat dann zur Folge, dass man auf suspekte Beiträge gar nicht mehr reagiert, außer eben, dass man die Klingel drückt. Dann erstirbt aber jede Diskussion, zumal die Moderation im Zweifel auch nicht vom Fach ist und eben nicht ohne weiteres erkennen kann, ob die Klingel zu recht oder zu unrecht betätigt wurde.

Das Fazit ist dann halt eben doch: Nix mehr dazu schreiben. Laufen lassen, ist doch egal.

Nochmal ein Hinweis, danach geht es bitte wieder on topic weiter:

Das Fazit des letzten Beitrags ist leider ins Knie geschossen, da ansonsten der Schwanz mit dem Hund wedelt.
Es ist die Aufgabe der User falsche Aussagen fachlich und sachlich zu widerlegen, statt zu schreiben: das ist falsch, du hast keine Ahnung.
Um Verstöße gegen die MT NUB und Beitragsregeln kümmert sich (meist nach Alarmen, da wir nicht alle Beiträge mitlesen können) die Moderation. Keinesfalls aber moderieren wir fachliche Inhalte.
Weiterer Gesprächsbedarf gerne per PN.

Gruß
Zimpalazumpala

Deine Antwort
Ähnliche Themen