Versicherung 'kürzt' erstelltes Gutachten

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Hallo liebe MotorTalk'ler,

zunächst die Bitte: geht nicht zu hart mit mir in's Gericht, ich hatte bisher weder Unfall noch etwas mit Versicherungen zu tun und bin momentan wirklich ratlos.

Vor genau einem Monat (na gut, gestern vor vier Wochen) hatte ich einen Unfall mit meinem neuen Gebrauchten Mazda MX-5 NC. Konkret ist mir ein SUV ohne Blinken auf einer zweispurigen Straße vorne in den Kotflügel gefahren, trotz Spurwechsel-Assi. Die Schuldfrage war dank mehrerer Zeugen schnell geklärt, polizeilich aufgenommen wurde ebenfalls alles (ich war mir unsicher, ob man die Helfer in blau braucht, aber ich wollte auf Nummer Sicher gehen). Da es ein Dienstwagen war, ging das auch recht problemlos seine Wege - bis heute.

Ich bin ein paar Tage später zu einem Gutachter gefahren, mit dem ich vorher einen Termin gemacht hatte, da der Schaden eine Bagatellgrenze überschreiten würde. Der hat sich das Auto detailliert angesehen und Fotos geschossen, Berichte geschrieben und was weiß ich, zwei Tage später hatte ich das Gutachten dann in der Hand:

Reparaturkosten netto: 2303€
inkl. MwSt.: 2740€

Ich habe den Unfallbogen der Versicherung also nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt, Bericht der Polizei angehängt und das Gutachten lag durch den Gutachter dort bereits vor, habe dann auf "Abrechnung nach Gutachten" bestanden.
Heute schaue ich auf mein Konto und sehe: es wurden 1900€ überwiesen. Ich ging erst mal von einem Fehler aus, wurde aber von besagter Versicherung aufgeklärt, dass mein Gutachten zu hoch ist und man es deshalb durch eigene Gutachter habe prüfen lassen, die das "anders sehen" -> das Schreiben dazu sei vor 4 Werktagen rausgegangen, habe ich aber nicht bekommen bis dato.

Ich solle mich nicht so aufregen und er erklärt mir dann gerne noch mal, warum ich weniger Geld bekomme ... Muss ich mich als Geschädigter denn so behandeln lassen?!
Kann ich mir in diesem Fall einen Anwalt nehmen, soll ich zunächst selbst ein Schreiben aufsetzen - wie würdet ihr hier vorgehen?

Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Das ist eine üblichen Masche von vielen Versicherungen, ab zum Rechtsanwalt, er wird dir helfen. Anwaltskosten wird die Vers. übernehmen müssen.

Hört sich komisch an, aber die Gesellschaften wollen es nicht anders.

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Dann hättest du jetzt aber nichts worum du streiten könntest und würdest dich mit dem niedrigeren Gutachten zufrieden geben.

Grundsätzlich darf die Versicherung das eingereichte Gutachten natürlich prüfen.

Also einfach mal abwarten was kommt und die Sache mit deinem Gutachter besprechen.

Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, dann kann man ja immer noch Entscheiden ob die Kürzung OK ist oder ob man dagegen vorgeht.

Vielleicht haben die einfach nur Ersatzteilzuschläge und Verbringungskosten gestrichen.

Hallo,

nur mal soviel, das Fahrzeug hat noch einen Wert von ca. 11.000,00 €, eine Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes ist angesichts der geringen Reparaturkosten nicht erforderlich.

Gruß

fordfuchs

Das ist eine üblichen Masche von vielen Versicherungen, ab zum Rechtsanwalt, er wird dir helfen. Anwaltskosten wird die Vers. übernehmen müssen.

Hört sich komisch an, aber die Gesellschaften wollen es nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Das ist eine üblichen Masche von vielen Versicherungen, ab zum Rechtsanwalt, er wird dir helfen. Anwaltskosten wird die Vers. übernehmen müssen.

das hat mit masche nichts zu tun und auch der anwalt will erstmal das andere gutachten zu gesicht bekommen. hier muss erstmal geklärt werden was gekürzt wurde. unter umständen ist vielleicht der arbeitslohn zu hoch angesetzt oder .......?????

ist schon komisch, keiner von uns hier das erste gutachten. das zweite ist noch nichmal auftaucht und alle schreien schon nach anwalt und abzocke. soll ja auch fälle geben wo die abzüge gerechtfertig sind!

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Aus der Erfahrung heraus, werden Lohnkosten gekürzt und Verbringungskosten gestrichen.

Das alles mit Nennung einer gleichwertigen Werkstatt, welche diesen Schaden zu den genannten Kosten ausführt.

Hol- und Bringdienst in der Regel inkludiert.

Eigentlich braucht man das Schreiben der Vers. nicht sehen, es ist wie Ihr schon sagt, entweder Kürzung der Stundensätze der Werkstatt, UPE Aufschlag, Verbringungskosten oder Materialkosten. Und das alles von einem Hans oder Uschi am Schreibtisch veranlasst, der nie das Auto gesehen hat warhscheinlich keine Ahnung vom Sachverständigenwesen hat.

Das ist kein Geheimnis mehr, dass Versicherungen erstmal Ansprüche ablehnen oder reduzieren, das gilt für Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung usw.

Die Versicherungen verwenden diese kriminellen Methoden in allen Ihren Geschäftsfeldern und sparen dadurch Millarden Euro jedes Jahr, in dem sie Versicherten betrügen.

Daher zum Anwalt gehen.
Und Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wird die Versicherung fehlenden Betrag in voller Höhe oder im schlimmsten Fall zum Teil ersetzen.
Das natürlich, wenn der Anwalt seine Aufgaben richtig macht.

Sonst noch wer eine schlaue Stammtisch-Parole auf Lager?

Zitat:

Original geschrieben von Zrael12


Alles klar, also als erstes mit besagtem Schreiben zum Gutachter gehen und nachfragen. Im Falle der Eskalation (wenn man es so nennen mag - habe mir mit diesem Auto einen Traum geleistet und sehe es nicht ein, als Geschädigter jetzt noch so behandelt zu werden) steht mir denn ein Anwalt zu? Würde es sehr gerne ohne einen Anwalt laufen lassen, habe aber auch kein Problem damit, mir einen zu nehmen.

Die Schuldfrage ist ganz klar geklärt, da gab es auch keine Probleme seitens Unfallgegner / Polizei.

Vielen Dank für Eure Hilfe auf jeden Fall!

Hmm, warum möchtest du denn nur fiktiv abrechnen? Im Falle einer Reparatur wird diese doch komplett von der Versicherung übernommen?

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Sonst noch wer eine schlaue Stammtisch-Parole auf Lager?

EINE? Hunderte 😁

Grundlegend ist es einfach "Masche", das ist ein Betätigungfeld für Firmen die sich als Dienstleister der Versicherungen genau auf das spezialisiert haben. Da wird ohne das Auto oder Gutachten genau angeguckt zu haben per EDV gekürzt nach bestimmten Schlagworten. Irgendwo wird ein Stundensatz einer günstigen Werkstatt herangezogen ohne überhaupt zu gucken ob der Verweis so zulässig ist oder nicht. Auch das pauschale Streichen von Verbringungskosten ist nicht immer richtig.

Als Laie hat man da kaum Chancen seine gerechtfertigten Forderungen durchzusetzen. Hier hilft nur Rücksprache mit dem eigenen Gutachter wenn das Schreiben ankommt, sonst halt der Rechtsanwalt. Und nicht ewig vertrösten lassen, direkt schriftlich (!!!!) "Einspruch" gegen die gezahlte Summe einlegen und das Kürzungsschreiben erneut anfordern. Sonst sagen die nachher noch "ach, nach 2 Wochen ist die Frist abgelaufen und sie sind mit der Summe einverstanden".

Bei dem Schadenbild: Fahrzeug vermessen worden? Wenn nicht dringend nachholen!

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Hmm, warum möchtest du denn nur fiktiv abrechnen? Im Falle einer Reparatur wird diese doch komplett von der Versicherung übernommen?

Hmm,

die Frage ist, wieso jemand, der von seinem gem. BGB verbrieften Recht Gebrauch macht, anstatt der Herstellung den dazu erforderlichen Betrag geltend zu machen, von DIR in die "Schmuddelecke" verfrachtet und kriminalisiert wird? 😕😠

Die Versichertengemeinschaft sollte froh über die vom TE begehrte fiktive Schadenabrechnung sein, wäre doch der vom Versicherer auszuzahlende Schadenbetrag in diesem Fall deutlich geringer, als wenn der TE, praktisch Deinem Rat folgend, sein Traumauto zu Bruttoreparaturkosten zzgl. Mietwagen, NK etc. in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren ließe. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Hmm, warum möchtest du denn nur fiktiv abrechnen? Im Falle einer Reparatur wird diese doch komplett von der Versicherung übernommen?
Hmm,
die Frage ist, wieso jemand, der von seinem gem. BGB verbrieften Recht Gebrauch macht, anstatt der Herstellung den dazu erforderlichen Betrag geltend zu machen, von DIR in die "Schmuddelecke" verfrachtet und kriminalisiert wird? 😕😠
Die Versichertengemeinschaft sollte froh über die vom TE begehrte fiktive Schadenabrechnung sein, wäre doch der vom Versicherer auszuzahlende Schadenbetrag in diesem Fall deutlich geringer, als wenn der TE, praktisch Deinem Rat folgend, sein Traumauto zu Bruttoreparaturkosten zzgl. Mietwagen, NK etc. in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren ließe. 😉

Hmm,

was hat dich denn geritten, dem Steini so etwas zu unterstellen.
Ich habe nichts dergleichen hier gelesen.
Meinen Traum würde ich sicherlich fachgerecht instandsetzen lassen, und nicht versuchen etwas Kleingeld zu sparen.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Hmm,

was hat dich denn geritten, dem Steini so etwas zu unterstellen.
Ich habe nichts dergleichen hier gelesen.

Die in Pisa-Studien festgestellte Leseschwäche hat ihren Ursprung in früheren Generationen! 😁

Sorry.

Spaß beiseite:

WENN

Steini mit seinem Beitrag implizit NICHT zum Ausdruck bringen wollte,

dass der TE - trotz angebl. Traumwagens - die fiktive Abrechnung nur begehrt, weil er sich die Taschen voll machen will,

so mag er (Steini) dies gern klarstellen!

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken


Meinen Traum würde ich sicherlich fachgerecht instandsetzen lassen, und nicht versuchen etwas Kleingeld zu sparen.

1.

Ist dies aber nunmal die Entscheidung des TE und nicht Deine!

2.
Würdest DU mit einer fachgerechten Instandsetzung und Forderung der Bruttoreparaturkosten eben MEHR Kosten produzieren als der TE.

Guten Morgen,

bitte zerfleischt euch doch nicht gegenseitig, damit ist auch keinem geholfen 🙂. Ich habe das nicht als Anschuldigung empfunden! Ich habe kurz nach dem Unfall mehrere (penetrante) Anrufe seitens der gegnerischen Versicherung bekommen, die mir einen "Premium Care"-Service anbieten wollten: Auto abholen, Leihwagen hinstellen, paar Tage später Auto wieder bringen, Leihwagen mitnehmen - irgendwie sowas, ich müsste mich um nichts kümmern. Als ich dann gefragt habe, wo mein Auto repariert wird, sagte man "in einer unserer Vertragswerkstätten" und wollte nicht weiter darauf eingehen. Da mir das meiner Meinung nach zu intensiv aufgeschwatzt wurde, habe ich mich dann für die fiktive Abrechnung entschieden, um das Geld dann erst mal in Händen zu halten und selbst entscheiden zu können - ist ja mein gutes Recht.

Das gegnerische "Gutachten" kam gestern und folgendes wurde gestrichen:

- Kürzung der Stundenlöhne
- Technische Abzüge

Hält sich in etwa die Waage preislich gesehen.

Im Detail steht noch folgendes zu den Kürzungen:

Zitat:

Die Lackierkosten wurden unter Berücksichtigung der Berechnungsmethode (DAT) lt. den Unterlagen nachkalkuliert und bei demontierbnaren Teilen die Lackierart "geschraubte Teile ausgebaut lackieren" zugrunde gelegt. Dadurch verändert sich die Vorbereitungs- / Lackierzeit.

Außerdem noch:

Zitat:

Die Lohnkosten wurden auf Basis der Verrechnungssätze der Referenzwerkstatt ermittelt. Korrektur: xx,xx€

-> Habe ich hier nicht das Recht auf den Arbeitspreis einer Fachwerkstatt? Das Auto wurde immer bei Mazda gewartet, kann ich auch nachweisen. Soweit ich weiß, gab es dazu doch ein Urteil, dass ich unter diesen Umständen das Recht habe, mich nicht auf eine freie Werkstatt verweisen zu lassen?

Am Ende steht noch:

Zitat:

Die Lackierkosten inkl. Lackmaterial wurden auf Basis der Verrechnungssätze der Referenzwerkstatt ermittelt. Korrektur: xx,xx€

-> Dürfte doch, bis auf das Material, ebenfalls ungültig sein?

Außerdem wurde die Prüfposition der Achsteile und der Räder gestrichen, weil es nicht notwendig ist, ist aber nur ein Pupsbetrag ...

Ich lasse mich gern eines besseren Belehren, aber zumindest den Arbeitslohn dürfen sie mir doch nicht einfach streichen und mich auf eine freie Werkstatt verweisen, die noch dazu 30(!)km entfernt ist (ich wohne in einer Großstadt)? Werde damit zu meinem Gutachter gehen, würde die Herren aber gerne direkt anschreiben - was kann ich denn schreiben? Gibt es Urteile (Porsche-Urteil oder so?) die ich nennen kann?

Vielen Dank und liebe Grüße

Du willst doch reparieren lassen, oder?

Damit ist das alles hinfällig.

Klar will ich reparieren lassen, was ist denn dann hinfällig? Sorry, komme grad nicht nach 😕

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