Versicherung kündbar nach Unfall

Hallo,

ich bin seit Jahren bei der HUK versichert.
Im November 2018 hatte ich einen Verkehrsunfall (Unfallgegner fuhr über rot und mir ins Auto).
Der Unfallgegner behauptet natürlich er habe grün gehabt, dadurch ist die Schadensschuld noch unklar und die Akten nun bei Gericht.
Ich habe glücklicherweise zwei unabhängige Zeugen und natürlich auch einen Anwalt genommen.
Die HUK hat aber natürlich direkt meine Beiträge erhöht, von 140 auf 210€ für einen TWINGO !!!
Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt 210€ alle drei MOnate für einen Twingo zu zahlen, schon recht nicht wenn meine Beiträge erhöht wurden obwohl ich nicht der Unfallverursacher bin.

Irgendeine Chance die Versicherung zu kündigen?

Beste Antwort im Thema

Da du keine Ahnung hast, solltest du Mal deine AKB lesen.
Dann wirst du feststellen, das es bei deiner genauso wäre

121 weitere Antworten
121 Antworten

Daniel, hast Du dir die AKB durchgelesen?

Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 13. März 2019 um 19:23:30 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. März 2019 um 19:18:34 Uhr:


Weiß ich, das wäre aber eine Erklärung.
Das böse Erwachen könnte kommen, wenn das jemandem auffällt.

Naja was heißt böses erwachen, ich habe den Vertrag mit diesen Konditionen vorliegen. Sollte sich da von den Beiträgen was ändern und ich nicht zufrieden sein gebe ich das an meinen Anwalt und bin fertig damit.

Du hast einen Vertrag, der in dieser Form nur durch falsche Angaben zustande gekommen sein kann.
Die Beweislast dafür trägst du, da hilft dir auch kein Anwalt.
Dir ist außerdem klar, dass du selbst noch keinen Schadenfreiheitsrabatt erworben haben kannst, weil bisher noch kein Versicherungsvertrag auf dich lief und wenn dir kein Schadenfreiheitsrabatt von einem Dritten übertragen wurde, dann kannst du auch nicht rechtens in SF15 sein.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 13. März 2019 um 20:37:51 Uhr:



Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 13. März 2019 um 19:23:30 Uhr:


Naja was heißt böses erwachen, ich habe den Vertrag mit diesen Konditionen vorliegen. Sollte sich da von den Beiträgen was ändern und ich nicht zufrieden sein gebe ich das an meinen Anwalt und bin fertig damit.

Du hast einen Vertrag, der in dieser Form nur durch falsche Angaben zustande gekommen sein kann.
Die Beweislast dafür trägst du, da hilft dir auch kein Anwalt.
Dir ist außerdem klar, dass du selbst noch keinen Schadenfreiheitsrabatt erworben haben kannst, weil bisher noch kein Versicherungsvertrag auf dich lief und wenn dir kein Schadenfreiheitsrabatt von einem Dritten übertragen wurde, dann kannst du auch nicht rechtens in SF15 sein.

Meine Angaben sind alle richtig, falls die Versicherung einen Fehler gemacht hat ist es nicht mein Problem.

Daniel, würdest Du meine Frage und die von gummikuh noch beantworten.

Ach ja, bitte schön für den Tipp, dass nun nicht Dein Klarname, dein Geburtsdatum und das Kennzeichen online stehen 😉

Ähnliche Themen

Wieso sollte die Versicherung einen Fehler gemacht haben? Auf Basis deiner Angaben wurde der Vertrag erstellt. Wenn du dabei falsche oder unrichtige Angaben gemacht hast, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen bzw. bekommst du einen korrigierten Vertrag, sobald die Sache heraus kommt. Was soll dir dabei ein Anwalt bringen?

ich bleibe bei meiner Meinung, Schadensregulierung abwarten und SFR der Oma übertragen. Die Gefahr besteht hierbei, dass der Vertrag rückwirkend geändert wird. Ein Anwalt kann da nichts machen. Der zweite Knackpunkt wäre, es ist eine Sondereinstufung. Ein Wechsel wäre nur mit Verlust des SFR möglich. Warum riskieren, wenn der andere Weg der Bessere ist.

27239, welche Sondereinstufung soll denn bitte in dem Fall die SF15 rechtfertigen?

Zweitwagen wie Erstwagen, wie das funktioniert wenn man keinen Erstwagen hat? Vielleicht prüfen die das nicht und verlassen sich auf die Angaben den VN.
Der Beitrag mit SF 15 ist vielleicht der gleiche, wie bei einer anderen Versicherungen mit SF 1/2.
Dann müsste man ja nichts prüfen

Das ist richtig, ist auf jeden Fall für den TE nur die anscheinliche preislich beste Lösung. Vielleicht wird es noch geprüft und er bekommt gleich am Anfang eine Klatsche, aber langfristig gesehen ist es keine gute Lösung.
Da aber der TE beratungsresistent ist, bin ich hier jetzt raus. Vielleicht bekommen wir noch Rückmeldung wenn es Probleme gibt.

Nur zum Schluss noch mal einen kleinen Hinweis, die meisten Versicherungen haben nur ein Zeitfenster von 12 Monaten bei SFR-Übertragung nach dem der Vertrag stillgelegt wurde.

bis zu 10 Jahren und noch länger, wenn man die Daten im System noch findet.
Da aber nach 10 Jahren die Daten gelöscht werden müssten, ist das selten aber nicht ausgeschlossen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. März 2019 um 07:50:30 Uhr:


bis zu 10 Jahren und noch länger, wenn man die Daten im System noch findet.
Da aber nach 10 Jahren die Daten gelöscht werden müssten, ist das selten aber nicht ausgeschlossen

Ja, bei uns sogar dauerhaft und auch nach 15-20 Jahren wieder nutzbar für den VN.
Nur eine SFR -Übertragung ist bei uns nur innerhalb von 12 Monaten nach Stilllegung möglich. Habe auch bei anderen Gesellschaften das Problem schon öfter gehabt.

Da wird bei uns kein Unterschied gemacht, wenn man ihn noch findet kann man ihn auch übertragen

Es steht doch ganz klar Versicherungsänderung auf dem Dokument. Hier wird die SF 15 der Oma übertragen und zur nächsten Haupfälligkeit ist der SFR dutlich schlechter...

Es wird angeblich nix übertragen, er kriegt die SF15 von der Versicherung geschenkt, weil er 15 Jahre den FS hat

Laut meiner Versicherung die DEVK , sind z.b. die Prozente bzw. der SF den ich auf meinem Motorrad hatte 10 Jahre Save, danach fang ich da dann wieder irgendwo bei 125% an glaub ich. Und Aktuell sinds 30%

Deine Antwort
Ähnliche Themen