Versicherung kündbar nach Unfall
Hallo,
ich bin seit Jahren bei der HUK versichert.
Im November 2018 hatte ich einen Verkehrsunfall (Unfallgegner fuhr über rot und mir ins Auto).
Der Unfallgegner behauptet natürlich er habe grün gehabt, dadurch ist die Schadensschuld noch unklar und die Akten nun bei Gericht.
Ich habe glücklicherweise zwei unabhängige Zeugen und natürlich auch einen Anwalt genommen.
Die HUK hat aber natürlich direkt meine Beiträge erhöht, von 140 auf 210€ für einen TWINGO !!!
Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt 210€ alle drei MOnate für einen Twingo zu zahlen, schon recht nicht wenn meine Beiträge erhöht wurden obwohl ich nicht der Unfallverursacher bin.
Irgendeine Chance die Versicherung zu kündigen?
Beste Antwort im Thema
Da du keine Ahnung hast, solltest du Mal deine AKB lesen.
Dann wirst du feststellen, das es bei deiner genauso wäre
121 Antworten
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 13. März 2019 um 15:54:00 Uhr:
Das dicke Ende kommt meist am Schluss! 😰
Manche nennen ist auch das böse Erwachen😁
Nö, dafür hab ich es ja schwarz auf weiß. Vertrag ist Vertrag.
Dann poste den doch mal hier und schwärze vorher deine persönlichen Daten.
Zitat:
@DaniellSan86 schrieb am 13. März 2019 um 16:45:40 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 13. März 2019 um 15:54:00 Uhr:
Das dicke Ende kommt meist am Schluss! 😰
Manche nennen ist auch das böse Erwachen😁Nö, dafür hab ich es ja schwarz auf weiß. Vertrag ist Vertrag.
Das glaubst aber auch nur du... 😛
Zitat:
@DaniellSan86 schrieb am 13. März 2019 um 16:45:40 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 13. März 2019 um 15:54:00 Uhr:
Das dicke Ende kommt meist am Schluss! 😰
Manche nennen ist auch das böse Erwachen😁Nö, dafür hab ich es ja schwarz auf weiß. Vertrag ist Vertrag.
Bitte prüfe einmal ob dort Antrag oder Vertrag steht?
Ähnliche Themen
Dann warte mal die weitere Post von Verti ab 🙂
Und ändere dann bitte noch das erste Foto ab.... Herr Sch.....
Unter Punkt L fand ich keine Sondereinstufung SF15
Ist verti nicht, wir versichern ihren Zweitwagen wie ihren Erstwagen?
Das wird aber daran scheitern, da der Erstwagen auf die Oma versichert ist
https://www.verti.de/info/legal/akb_auto.pdf
Einstufung nach Sondertarifen
Wir können Ihnen einen Nachlass (ausgedrückt als Sondertarif-Schadenfreiheitsklasse) dadurch einräumen, dass Ihr Vertrag im
L.1.3.1 Zweitfahrzeug-Tarif
entsprechend der Schadenfreiheitsklasse behandelt wird, in der sich ein auf Sie bereits versicherter Pkw, Lieferwagen, Wohnmobil oder versichertes Kraftrad
(Erstfahrzeug) befindet.
Trifft hier ja nicht zu
Weiß ich, das wäre aber eine Erklärung.
Das böse Erwachen könnte kommen, wenn das jemandem auffällt.
Beim Makler, Versicherungsvertreter oder online abgeschlossen ?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 13. März 2019 um 19:18:34 Uhr:
Weiß ich, das wäre aber eine Erklärung.
Das böse Erwachen könnte kommen, wenn das jemandem auffällt.
Naja was heißt böses erwachen, ich habe den Vertrag mit diesen Konditionen vorliegen. Sollte sich da von den Beiträgen was ändern und ich nicht zufrieden sein gebe ich das an meinen Anwalt und bin fertig damit.
Verti geht nur über Makler, Autohändler oder online
Autohändler würde ich hier mal ausschließen