Versicherung kündbar nach Unfall

Hallo,

ich bin seit Jahren bei der HUK versichert.
Im November 2018 hatte ich einen Verkehrsunfall (Unfallgegner fuhr über rot und mir ins Auto).
Der Unfallgegner behauptet natürlich er habe grün gehabt, dadurch ist die Schadensschuld noch unklar und die Akten nun bei Gericht.
Ich habe glücklicherweise zwei unabhängige Zeugen und natürlich auch einen Anwalt genommen.
Die HUK hat aber natürlich direkt meine Beiträge erhöht, von 140 auf 210€ für einen TWINGO !!!
Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt 210€ alle drei MOnate für einen Twingo zu zahlen, schon recht nicht wenn meine Beiträge erhöht wurden obwohl ich nicht der Unfallverursacher bin.

Irgendeine Chance die Versicherung zu kündigen?

Beste Antwort im Thema

Da du keine Ahnung hast, solltest du Mal deine AKB lesen.
Dann wirst du feststellen, das es bei deiner genauso wäre

121 weitere Antworten
121 Antworten

In deinem Fall solltest du zu einem Berater gehen, online geht das in die Hose

Die HUK gibt den aktuellen Unfall nicht weiter, da hier kein Schaden reguliert wurde.
Wenn ich den Twingo auf mich versichern lasse zahle ich das gleiche wie über meine Oma, und das obwohl das dann meine 1. eigene Versicherung wäre.

die Huk wird den gemeldeten Schaden angeben, falls dann irgendeine Geldleistung fließt, wird die neue Versicherung auch den Schaden rückwirkend hochstufen. (Normal ist das diese so lange wie der Schaden nicht geschlossen ist auch gleich hochstuft.

Deine neue Versicherung wird eine SFR Übertragung machen wollen
(ich kann nur schätzen, weil mir hier Angaben fehlen), weil günstiger mit SF1/2 (Führerscheinregelung) als die SF 15 bei HUK kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Natürlich wäre bei der HUK der Beitrag auch günstiger, wenn du die SFR Übertragung auf deinem Namen machst.

Nun noch die wichtige Frage, wie kommst du auf deine Annahmen, dass die HUK den Schaden nicht weiter gibt, wer hat dich beraten?
Berater oder Telefonhotline bei Onlineversicherer?
Oder sogar selbst durch klicken im Netz?

Irgendwie fehlen mir hier noch Angaben der neuen Versicherung um dir einen korrekten Rat zu geben.
Günstiger ist keine Antragsangabe, bitte mehr Angaben über die neue Versicherung, mit Tarif, SFR, usw.

Klar gibt die HUK den Schaden erst mal weiter, hat den SF ja auch schon zurückgestuft, da er ja 2018 sich ereignet hat
Ob da bisher Geld geflossen ist, ist dabei unerheblich.
Ohne das man alle Angaben auf den Tisch legt, gibt es eh keine vernünftige Beratung
Der Beitrag für eine Oma mit 80 und SF 10, dürfte ungefähr der gleiche sein, wie ein 25 jähriger mit SF 1/2

Ähnliche Themen

so sieht aus, aber dann ist nicht die Lösung wieder von Vorne anzufangen. Da sollte erst mal die Vertragsgestaltung bei der Huk geregelt werden.

So, habe jetzt eine günstige Versicherung gefunden, SF15 (auf mich versichert).
Bekommt das Strassenverkehrsamt das automatisch mitgeteilt? Oder muss ich da noch was einreichen?

Das solltest du den fragen, bei dem du die Versicherung abgeschlossen hast

Ich glaube, da kommt noch das böse Erwachen, wenn die alte Versicherung die SF so nicht bestätigt. Sobald ein Schaden gemeldet wurde, ist der SF belastet. Egal, ob schon Geld geflossen ist oder erst noch fließen wird.

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. März 2019 um 08:05:40 Uhr:


Ich glaube, da kommt noch das böse Erwachen, wenn die alte Versicherung die SF so nicht bestätigt. Sobald ein Schaden gemeldet wurde, ist der SF belastet. Egal, ob schon Geld geflossen ist oder erst noch fließen wird.

Was hat die alte SF mit der jetzigen zu tun? Die alte SF betraf meine Oma die Versicherungsnehmerin war,
die jetzige SF betrifft mich!

Und woher hast du die SF15? Selbst erfahren oder übernommen?

Zitat:

@hydrou schrieb am 13. März 2019 um 08:12:54 Uhr:


Und woher hast du die SF15? Selbst erfahren oder übernommen?

Wurde mir als Jemand der noch nie Versicherungsnehmer war so zugeteilt.

Wie kannst du denn auf SF15 eingestuft werden wenn du noch nie ein Fahrzeug auf dich versichert hattest ?

Zitat:

@Turbo_Vecci schrieb am 13. März 2019 um 08:33:45 Uhr:


Wie kannst du denn auf SF15 eingestuft werden wenn du noch nie ein Fahrzeug auf dich versichert hattest ?

Das müsstest du die Versicherung fragen, da kennne ich mich nicht aus.

Da würde ich an deiner Stelle lieber mal nachfragen nicht dass dann irgenwann das böse Erwachen im Sinne einer Nachzahlung kommt.

Ist zwar im ersten Moment gut für dich aber klingt mir erst mal suspekt.

Die SF werden jetzt von der Versicherung verschenkt, warum nicht

Deine Antwort
Ähnliche Themen