versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
hi
habe folgendes prob, meine versicherung hat mich gekündigt wegen einer nicht bezahlten rechnung, nun hatte ich heute ein unfall, und um drei hatte ich den bescheid der kündigung im kasten, wo drinne stand die die versicherung zum 01,06,06 gekündigt würde.
nun hatte ich auch noch schuld am unfall, was kann ich nun machen, kann ich hilfe hoffen oder kann ich mir die kugel geben ?
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schusti2
Korrekt.
Aber auch ohne Personenschaden ist´s mit den reinen Kosten für einen "neuen Twingo" nicht getan: Es kommen mit großer Wahrscheinlichkeit noch Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, ggf. Abschleppkosten (falls abgeschleppt wurde) und im Totalschadenfall wohl auch noch Zulassungskosten hinzu. Falls von der Gegenseite ein Anwalt eingeschaltet wird, kommen auch dessen Kosten noch hinzu.
Hi,
ich habe mal gehört, dass in solchen Fällen wo der Versicherer einen Rückregress fordert, die Forderung auf eine bestimmte Summe begrenzt ist. Früher sollen das DM 5.000 gewesen sein.
Gibt es das noch?
Bei Verlust des Versicherungsverlustes nach Zahlunsverzug wird in voller Höhe Regress gefordert.
Die 5000 er Regelung gilt z.B. bei Trunkenheitsfahrten.
Richtig.
Bei grober Fahrlässgkeit ist die Leistungfreiheit üblicherweise auf 2.500 € und in besonders schweren Fällen, die in den AKB definiert sind, kann sich dieser Betrag auf insgesamt 5.000 € erhöhen.
Wird der Erst- oder Folgebetrag nicht fristgemäß entrichtet und hat der VR auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen, oder der VN bzw. eine mitversicherte Person handelten nachgewiesen in betrügerischer Absicht, so ist diese Leistungsfreiheit des VR stets unbeschränkt.
Grobe Fahrlässigkeit kennt die Haftpflicht nicht.
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Richtig.
Da gibt es nur die Grenze Vorsatztat.
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Grobe Fahrlässigkeit kennt die Haftpflicht nicht.
In der Haftpflicht nennt sich das ganze dann "Obliegenheitsverletzung" (beispielsweise Fahren ohne Führerschein; Fahren unter Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln; Unfallflucht). Der Regreß ist, wie bereits gesagt, je nach Schwere auf 2.500,- EUR oder 5.000,- EUR begrenzt, wobei allerdings unter bestimmten Voraussetzungen eine Addition von zwei Obliegenheitsverletzungen möglich ist, z.B. 5.000,- EUR Regreß wegen Alkohol und weitere 5.000,- EUR Regreß wegen Unfallflucht, also insgesamt 10.000,- EUR.
Das mag ja alles sein - allerdings existiert kein HP-Vertrag, dieser wurde, natürlich unter Ankündigung der möglichen Konsequenzen, gekündigt. Ich hatte selbst einmal einen Beitrag nicht bezahlt, das Formschreiben, das da kam, dürfte bei allen VU ähnlich aussehen...
Auf jeden Fall wird die Versicherung den Schaden erstmal begleichen, ist dann aber unbegrenzt Regreßberechtigt. Da ist der Vorwurf "Fahren ohne Versicherungsschutz" noch ein Schnäppchen gegen.
Hallihallo!
Fahren ohne Haftpflichtversicherung kann auch ohne Unfall ziemlich unangenehm teuer werden.
Schlimmstenfalls bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze Geldstrafe, möglicherweise Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Sperrfrist und und und. Ach ja, 6 Punkte in Flensburg sind da übrigens sicher.
Daß man in solchen Fällen für Unfälle mit dem Privatvermögen geradestehen muß, ist selbstverständlich.
MfG Meehster
Re: versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
Zitat:
hiOriginal geschrieben von Julia303
versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
Hi,
sicherlich ist Dir diese wichtige Urkunde(Kündigung),damit sie auch rechtswirksam wurde, persönlich das heisst per Einschreiben mit Rückschein, oder durch Boten zugestellt worden.Wenn nicht......rede mit einem Anwalt u. nicht hier öffentlich im Forum.
Als zugestellt gilt die Kündigung wenn Sie in den Wirkungsbereich des Adressaten gelangt (Briefkasten). Das ist geschehen, dies nun abzustreiten wäre Betrug.
Ich bin mir aber sicher, dass die Kündigung aus Beweisgründen per Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.
Hi,
@CaptainHuk:
die Kündigung wurde schon vorher ausgesprochen - wie bereits mehrfach gesagt (wuge sagte dies schon zu Anfang) - nämlich zum entsprechenden Termin.
Vom Unternehmen wird diese bei Zahlung lediglich wieder zurückgenommen.
Und ganz ehrlich?
Keiner kriegt nur ein Schreiben und ist wegen Nichtzahlung raus.
Es ist geradezu grotesk, die Warnungen (die in den meisten Fällen fettgedruckt sind...) zu ignorieren, im Schadenfall aber zu lamentieren.
Was soll also das Theater von wegen Anwalt, Einschreiben etc.?
*Ironie-an*
Aber bitte - nehmt nen Anwalt, evtl. noch nen Gutachter, der den Briefweg verfolgen kann - aber tut eines nicht: zahlt nicht 😉
*Ironie-aus*
Habe überhaupt kein Verständnis für die Diskussion (musste diese aber heute schon am Telefon führen).
Grüße
Schreddi
Ich habe darauf eigentlich auch keine Lust. Sicher kann es vorkommen, dass die Finanzen mal knapp sind. Dann sollte man aber vor der Kündigung mit dem Versicherer reden. Einen Aufschub zu gewähren ist bei einer intakten Kundenbeziehung für mich überhaupt kein Problem.
Wenn das Mahnverfahren einmal durch ist, gibts (allein schon aus rechtlichen Gründen) kein zurück mehr.
Die Zahungsmoral ist inzwischen so schlecht, dass man als Versicherer teilweise schon bei der Antragstellung eine Bonitätsprüfung vornehmen muss. Traurig sowas.
Für mich ist es dann absolut unverständlich, wie man als Dritter sowas noch unterstützen kann. Letzenendes zahlen doch alle anderen Kunden die Mahnkosten und den Zahlungsausfall mit, wenn die Forderungen nicht einzubringen sind.
Zitat:
Original geschrieben von Wuge
Für mich ist es dann absolut unverständlich, wie man als Dritter sowas noch unterstützen kann. Letzenendes zahlen doch alle anderen Kunden die Mahnkosten und den Zahlungsausfall mit, wenn die Forderungen nicht einzubringen sind.
Hi,
Zivilrechtlich ist eine Sache u. da bin ich voll Deiner Meinung, aber strafrechtliche Konsequenzen bewirken oft bei so einem leichtsinnigen evtl. jungen Menschen eine verherende Wirkung bezüglich der weiteren Zukunft.Warum sollte also ein Anwalt nicht aller Fakten überprüfen welche eine strafrechtliche Verfolgung ausschließen?
Das Problem ist das fehlende Geld.
Kein RS, und die Kohle für den RA wird auch nicht drin sein.
Heikles Thema.
Der VR muss mit dem anvertrauten Geld der Mitversicherten vorleisten. Der zahlungsunfähige oder -unwillige VN beansprucht Versicherungsschutz dergestalt, dass einem Dritten ein von ihm zugefügter Schaden ersetzt wird obwohl er trotz qualifizierter Mahnungen und Rechtsbelehrung tatsächlich den Folgebeitrag nicht entrichtet hat.
Ok. Der VR hat die Form zu wahren @Captain HUK ...aber moralisch betrachtet ist diese Sache doch trotzdem als höchst unsolidarisch zu bewerten und nicht noch irgendwie zu unterstützen.