versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
versicherung hatte mich zum 1.6.06 gekündigt . und nun hatte ich unfall .was nun ?
hi
habe folgendes prob, meine versicherung hat mich gekündigt wegen einer nicht bezahlten rechnung, nun hatte ich heute ein unfall, und um drei hatte ich den bescheid der kündigung im kasten, wo drinne stand die die versicherung zum 01,06,06 gekündigt würde.
nun hatte ich auch noch schuld am unfall, was kann ich nun machen, kann ich hilfe hoffen oder kann ich mir die kugel geben ?
29 Antworten
Ist der Brief heute erst angekommen oder hast du ihn heute erst aus dem Briefkasten genommen? Auf welches Datum ist das Schreiben denn datiert?
Ich nehme an, dass was Du heute bekommen hast war das Abrechnungsdokument. Das Mahn-Kündigungsschreiben ist sicher schon früher zugestellt worden.
Den Fremdschaden wird der Versicherer zunächst regulieren und den Schadenbetrag dann bei Dir einklagen. Dazu kommt noch die Zwangsstillegung und eine Anzeige wegen fehlendem Versicherungsschutz durch die Zulassungsbehörde.
Seine Kfz-Versicherungsprämie nicht zu zahlen ist die wohl schlechteste Idee um Geld zu sparen. Amen.
hi
ich habe heute eingezahlt bei denen in bar und die haben gesagt der schutz besteht wieder nun nur für die tage könnten die keine garantien übernähmen
wenn ich das selber zahlen mus dürfen die mich hochstuffen ?
Zitat:
Original geschrieben von Julia303
hi
ich habe heute eingezahlt bei denen in bar und die haben gesagt der schutz besteht wieder nun nur für die tage könnten die keine garantien übernähmenwenn ich das selber zahlen mus dürfen die mich hochstuffen ?
Nöö.
Wenn du den Schaden selbst zahlst stuft dich niemand hoch.
Trotzdem allem wird es eine teure Sache, inkl. Strafanzeige gegen dich.
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Bei einer Kündigung wegen nicht bezahlter Beiträge gibt es vorher Mahnungen, Fristsetzungen und Hinweise auf die Folgen.
Man kann Dir nur empfehlen zum RA zu gehen.
Die hier von Dir mitgeteilten Fakten sind zu dünn um Dir die zu erwartenden Folgen aufzuzeigen.
Da Du ohnehin zu wenig Geld hast, kannst Du Dir in der Tat die Kugel geben.
kannst du mal aus dem Schreiben, daß dir zum 01.06. kündigt zitieren?
Üblicherweise wird ja nichtzu einem bestimmten Datum gekündigt, sondern mit Fristsetzung in Tagen (i.d.R. mit 14 Tagen und dem Hinweis auf §39)
Julia303,
ich fürchte hier ist die Zahlung von Lehrgeld für Dich fällig.
Ich interpretiere Deinen Beitrag so, dass der VR gemäß § 39 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Dir den Vertrag wegen Nichtzahlung der Folgeprämie zum 01.06.06 wirksam gekündigt hat. Der VR bleibt leistungsfrei, weil er Dich mit Sicherheit auf die Folgen der weiteren Nichtzahlung hingewiesen hat. Er bleibt in Deinem Fall auch deshalb leistungsfrei, weil der Versicherungsfall nach Ablauf dieser Frist eingetreten ist und Du auch erst nach diesem Ereignis den Folgebeitrag entrichtet hast.
Damit aber nicht genug. Dem VR steht unbeachtet seiner Leistungsverpflichtung in diesem Fall der volle Jahresbeitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit (meistens der 01.01.) zu, ohne dass er Dir bis dahin Versicherungsschutz gewähren muss.
Für die Erfüllung Haftpflichtansprüche Deines Unfallgegners muss er lediglich in Vorleistung treten, weil er in der sog. gesetzlichen Nachhaftung ist. Mit Sicherheit wird er aber diese Schadenszahlung bei Dir in vollem Umfang regressieren und diese auch zivilrechtlich konsequent einfordern.
Die Ahndung des Fahrens ohne Versicherungsschutz ist ein weiteres Kapitel, hier wirst Du Post von der Strafverfolgungsbehörde erhalten.
Insgesamt also keine gute Idee ignorant den Folgebeitrag nicht zu entrichten.
@maidcruiser, wir sollten doch nicht die "Letze Hilfe" geben sondern die Erste:-)
Ob hier ein Anwalt helfen kann? Das Inkasso wird i.d.R. vollautomatisch EDV gestützt Frist wahrend von den Versicherern durchgeführt. Die Fehlerquelle Mensch scheidet somit fast aus. Der Folgebeitrag wurde unstrittig nach dem Eintritt des Versicherungsfalls entrichtet!
Es gibt Fälle, bei denen man nicht mehr helfen kann.
Weil der Zeitpunkt verpasst wurde, zu dem man noch hätte helfen können, verpasst wurde.
Die Kugel würde ich mir nicht geben, auch wenn.... Als Frau hat man andere Möglichkeiten.
wie meinst das soll ich mich duchs versicherungs unternemen schlafen ?
nein also ich habe den betrag gleich in bar gezahlt ,
und meine vertreterin miente zu mir sie sendet die schadens meldung erst dienstag raus. und mit viel glück bemerkt der sach bearbeiter gar nicht das kein schutz von 1 bis 8 nicht bestand
wenn ich glück habe .
was ist den so ein 97 twingo wert ? wenn ich den bezahlen mus der ist total schaden .
Dann schau am besten mal bei www.autoscout.de .
So, 3000€ werden es schon sein. Je nach dem wie der Zustand vorher war. Dann wird aber noch der Restwert abgezogen.
Zitat:
wie meinst das soll ich mich duchs versicherungs unternemen schlafen ?
er dachte wohl eher an ein bestimmtes Gewerbe 😉
Zitat:
nein also ich habe den betrag gleich in bar gezahlt ,
und meine vertreterin miente zu mir sie sendet die schadens meldung erst dienstag raus. und mit viel glück bemerkt der sach bearbeiter gar nicht das kein schutz von 1 bis 8 nicht bestand wenn ich glück habe . was ist den so ein 97 twingo wert ? wenn ich den bezahlen mus der ist total schaden.
Gab es Personenschäden? Dann kann die Angelegenheit unangenehm und teuer werden! Schadensersatz, Arztkosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall und so weiter...!
Zitat:
Original geschrieben von Ihurano
Gab es Personenschäden? Dann kann die Angelegenheit unangenehm und teuer werden! Schadensersatz, Arztkosten, Behandlungskosten, Verdienstausfall und so weiter...!
Korrekt.
Aber auch ohne Personenschaden ist´s mit den reinen Kosten für einen "neuen Twingo" nicht getan: Es kommen mit großer Wahrscheinlichkeit noch Sachverständigengebühren, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, ggf. Abschleppkosten (falls abgeschleppt wurde) und im Totalschadenfall wohl auch noch Zulassungskosten hinzu. Falls von der Gegenseite ein Anwalt eingeschaltet wird, kommen auch dessen Kosten noch hinzu.