Versicherung Haftpflichtschaden + Vorschaden vom Vorbesitzer
Moin ich hatte mit meinem Auto nun leider einen Unfall. Gegner hatte schuld hatte mich von rechts nicht kommen sehen und mich dann gestreift an einer kleinen Kreuzzug. Die Schuld hat er auch vor der Polizei zugegeben. Bis dahin alles okey
Gestreift hat er mich vorne rechts also Stoßstange und Scheinwerfer wurden zerkratzt und müssten erneuert werden.
Nun habe ich ein Gutachten erstellen lassen und es der gegnerischen Versicherung weitergeleitet.
Der Wagen hatte aber wohl bereits einen Vorschaden vom Vorbesitzer. Dies wurde auch vom Gutachter gesehen und ich habe es ihm auch gesagt genauso wie im Schadenformular der geg. Versicherung mitgeteilt. Laut Kaufvertrag damals von privat stand rechter also Beifahrer Seite Scheinwerfer defekt diesen hatte ich selber dann gekauft und ersetzt und vorne rechts Unfall gehabt etc welcher aber lackiert wurde.
Anscheinend wurde aber bis zur Mitte lackiert und gespachtelt da auf der Unfallseite auch Spachtelmasse zu sehen war.
Der Gutachter hat dann ca. 90€ abgezogen wegen dem Vorunfall. Nun nach zwei Wochen rief ich die Versicherung an und diese forderten von mir den Kaufvertrag und Rechnungen zur Behebung des Vorschadens. Habe da aber so eine Rechnung nicht erhalten gehabt beim Kauf. Und weiß auch nicht wo die Verkäufer das machen lassen hatten.
Was kann jetzt von der Versicherung auf mich zukommen sie sagten es ist in Prüfung und Ermittlung und es wurde von der Vorversicherung das Gutachten von damals angefordert etc.
Ist es so schlimm wenn sich der schaden überlappt ? Kann da viel abgezogen werden von der Summe die im Gutachten steht oder sind das nur Tricks der Versicherung? Habe schon direkt gesagt wenn sie mir vieles runterrechnen wollen das ich zum Anwalt gehen werde. Wollte es eigentlich ohne klären. Nun kann ich den Wagen nicht fahren aufgrund Scheinwerfer, will ihn verkaufen und warte auf deren Erstattung. Gäbe es da überhaupt Schadensersatz Nutzungsausfall für diese ganze Zeit in der ich nichts machen kann wenn ich den Wagen verkaufen will und fiktiv abreche ?
22 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:44:59 Uhr:
Wenn die Versicherung verklagt wird und sich das Gericht der Auffassung der Versicherung anschließt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Soweit muss es ja gar nicht kommen, ob man am Ende den Klageweg gehen muss/will wird man später sehen.
Erstmal muss sich der TE nichts vorwerfen, er hat den Vorschaden brav angegeben und auch im Gutachten ist dieser aufgeführt. Also schießt er sich mit dem Rechtsweg nicht selber ins Knie. Hier ist aber ein Anwalt dringend anzuraten, es geht ja u.U. auch um Ansprüche gegen den Vorbesitzer wenn der zum Schadenumfang keine korrekten Angaben beim Verkauf gemacht hat.
Groß spachteln an einer flexiblen Stoßstange ist jedenfalls nicht das was man so üblich unter fachgerechter Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall bezeichnen kann. Wenn die alte Stoßstange kaputt war und bei der Reparatur nur gespachtelt wurde kann ich nachvollziehen dass die Versicherung jetzt nicht nochmal eine neue Stoßstange bezahlen will obwohl nur eine gespachtelte beschädigte am Fahrzeug vorhanden ist.
Ob die 90€ Abzug des Gutachters passen wäre aber jetzt hellsehen. Dazu müsste man Auto, Schadenbild des alten und aktuellen Schadens, Gesamtzustand, Alter, Laufleistung usw. kennen.
Schon mal deinen Gutachter angerufen und gefragt? Der wird den Abzug den er gemacht hat ja sicherlich in der Höhe begründen können, sollte er jedenfalls. Da würde einem Anwalt eine Stellungnahme des Gutachters zu dem Thema sicherlich helfen.
Alles weitere ist und bleibt halt Rechtsstreitigkeit, da hilft kein Forum sondern nur der Anwalt. Ein Forum kann Tipps geben, aber keine fachkundige Rechtsberatung ersetzen.
Okey danke euch erstmal.
Der Verkäufer hatte es ja angegeben das auf der anderen Seite ein Unfall war, wenn aber im vorherigen Gutachten vom Vorschaden stand das ausgewechselt werden muss der Vorbesitzer aber nur lackieren lassen hat so wie es aussieht dann scheint es mir nun klarer warum die Versicherung das ablehnt. Das sie aber den Wagen nicht so herstellen will wie vor dem Unfall ist für mich aber auch merkwürdig und das ist der Punkt warum ich Freitag einen Anwalt beauftragen werde. Wollte es menschlich klären will auch keinen Prozess etc sondern hoffe das mit dem Anwalt dann mehr rausgeholt werden kann, aber hätte nicht gedacht das so etwas wie ein reparierter Vorschaden zu so einem Problem ausufern könnte.
Zitat:
@Rahim67 schrieb am 19. Oktober 2022 um 19:18:55 Uhr:[/…aber hätte nicht gedacht das so etwas wie ein reparierter Vorschaden zu so einem Problem ausufern könnte.
Willkommen in der Realität der Regulierung einer deutschen Versicherung!
Zitat:
@Moers75 schrieb am 19. Oktober 2022 um 19:08:18 Uhr:
... es geht ja u.U. auch um Ansprüche gegen den Vorbesitzer wenn der zum Schadenumfang keine korrekten Angaben beim Verkauf gemacht hat.
Ansprüche gegen den Vorbesitzer sehe ich nicht. Er hat einen Schaden offenbart, in welchem Umfang wird man nie klären oder gar beweisen können. Wenn der Käufer dann kein Gutachten und keinen Nachweis der Reparatur fordert
oder der Verkäufer nichts vorlegen kann, der Kauf aber trotzdem erfolgt: schwierig. Und dass bei vollem Kostenrisiko im Streitfall? Eher nicht.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 19. Oktober 2022 um 19:08:18 Uhr:
Schon mal deinen Gutachter angerufen und gefragt? Der wird den Abzug den er gemacht hat ja sicherlich in der Höhe begründen können, sollte er jedenfalls. Da würde einem Anwalt eine Stellungnahme des Gutachters zu dem Thema sicherlich helfen.
Wie soll der Gutachter den Abzug für den Vorschaden korrekt einschätzen
wenn ihm dazu jede Information fehlt? Die Versicherung wird die 90 Eur
bestreiten, als einziger Partei liegt ihr das alte Gutachten vor.
Ich denke die Versicherung wird auf ihrem Standpunkt bleiben wenn kein
Reparaturnachweis vorgelegt werden kann. Das Risiko des Rechtsstreits
ist wie von Germania beschrieben.
Am Ende des Tages wird es darauf hinauslaufen dass die fiktive
Abrechnung früher oder später stirbt.
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Heute kam nochmal ein Anruf.
Es wurde angesprochen das ich den Vorbesitzer ansprechen soll das dieser eine Mail schicken soll und zu Beglaubigen das der Wagen bei Übergabe repariert war und es wurde angemerkt das der Gutachter die Vorschaden Seite nicht fotografiert hatte bzw im Gutachten mit angehängt hatte.
Habe die Fotos vom Gutachter angefordert und weitergeleitet und auch den Vorbesitzer angeschrieben das dieser eine Mail zwecks bestätigung schicken soll von der Email Adresse welche im Kaufvertrag angegeben worden ist.
Das will dieser nun machen. Leider hat er zur alten Reparatur keine Belege mehr.
Mein letzter Versuch es ohne Anwalt zu klären. Habe denen schon geschrieben daß ich einen Anwalt einschalte falls sie weiterhin versuchen die Kosten zu drücken.
Zitat:
@Rahim67 schrieb am 20. Oktober 2022 um 13:18:46 Uhr:
Mein letzter Versuch es ohne Anwalt zu klären. Habe denen schon geschrieben daß ich einen Anwalt einschalte falls sie weiterhin versuchen die Kosten zu drücken.
Nahezu jeder hier rät zum Anwalt ... merkst du was? 🙄
Das Problem was du hast: Wir reden ja von Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall. Vor deinem Unfall war aber der Zustand keine unbeschädigte Stoßstange sondern eine reparierte gespachtelte. Logisch dass die Versicherung dann keine Neue zahlen will, muss sie auch nicht.
Bei solchen "Reparaturen" ist logisch dass da keiner mehr Belege für hat. Schwarz billig in der Garage nebenan, selber gemacht, in der Werkstatt nur "mach irgendwie billig wieder schön" beauftragt wurde oder ähnliches.
Nur zur Info die Versicherung hat die Bestätigung des Vorbesitzers akzeptiert und fast die volle Summe angewiesen außer verbringungskosten in der Lackierwerkstatt