Versicherung hält Aufkäufer mit höherem Restwert bereit
Hallo,
wie im letzten Thread dargelegt, hat mein Autochen einen Totalschaden erlitten (Haftpflicht).
Ziemlich flott kam das Abrechnungsschreiben der Versicherung inkl. einem Aufkäufer, der 400,- Euro mehr für den Wagen zahlen würde als im Gutachten angegeben. Der von mir beauftragte Gutachter hat 3 Restwertangebote im Gutachten vermerkt.
Ansich ist gegen das Vorgehen der Versicherung nichts einzuwenden, wenn ich denn verkaufen wollen würde.
Habe ich eine Möglichkeit diese 400,- noch zu einzufordern oder ist das eine rechtlich sichere Angelegenheit,daß das Restwertangebot der Versicherung bindend ist?
Wenn ich mir jetzt den um 400,- geminderten Betrag auszahlen lasse, "verspiele" ich mir damit u.U. die Möglichkeit die restlichen 400,- eiinzufordern?
Besten Dank.
Beste Antwort im Thema
Bitte Vorsicht !!
Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen.
Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern.
Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.
Gruß
Delle
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
@Elk_EN
Und ich bin heute morgen aufgewacht und hatte geträumt, dass ich SV bin und gleichzeitig zur Rechtsberatung befähigt war, nachdem ich ein paar BGH Urteile gelesen hatte.
Mann, war ich froh, als der Spuk vorbei war.
😁😁😁
Schönes WE
Hafi
Mensch, das sind wir dann ja schon drei Träumer...😁
Ich habe geträumt, alle Sachbearbeiter aller Versicherungen regulieren nach den ihnen vorliegenden Gutachten ohne sich irgendwelche Geschichten einfallen zu lassen um diese zu kürzen und die BGH Urteile so zu verstehen, wie sie eigentlich von den BGH Richtern auch interpretiert worden.
Ich war echt traurig, wie ich am Morgen wieder aufgewacht
bin...🙁
Euch allen auch ein schönes WE 🙂
Gruß
😁 Delle 😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich habe geträumt, alle Sachbearbeiter aller Versicherungen regulieren nach den ihnen vorliegenden
Jau, das ist wirklich traumhaft, bei dem, was da so alles drin steht...
Aber es heißt halt "Unfall", nicht "Lottogewinn".
😁😁
Anwesende selbstverständlich ausgenommen...
😁
Jedenfalls manche.
😉
Mann könnte auch sagen bebilderter Wunschzettel.......😁
Passt irgendwie besser zur Jahreszeit.......🙂
Gruß
Delle
Und 2011 dürft ihr dann wieder träumen.
Gruß
Frank, der euch ein schönes We wünscht.
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@Hafi
Ja, so´n irrealen Sch... hab´ ich auch ´ne Zeitlang geträumt.
Aber das braucht Dich nicht weiter zu belasten, das geht bald wieder vorbei.
😁😁😁
Schließe mich den WE-Grüßen im übrigen an.
In einem ähnlichen Fall mit meinem damaligen Chevrolet S10, hatte ich den von der Versicherung benannten vermeindlichen Aufkäufer angerufen, der von einem Ankauf nichts wusste.
Restwert laut sachverständigern waren 800 DM , Versicherung wollte 2400 DM abziehen.
Um alledem zu Umgehen, in den Folgetagen einen Aufkäufer finden, mit ihm einen Vertrag machen, indem dieser die Summe zahlt die der Sachverständige ermittelt.
Damit ist dieses Fahrzeug bereits mit Unfall verkauft😉
Ob später ein Rückkauf interessant wird, ist eine andere Sache.😉
Grüße
Mann, bist Du clever!
Auf die Idee, dass ihnen ein Gefälligkeitsvertrag vorgelegt wird, ist bei Versicherungen bestimmt noch keiner gekommen.
Und darum haben die auch noch nie einen damit auffliegen lassen und die Akte dann der Staatsanwaltschaft geschickt.
Wenn Du sowas machst, ist das Deine Sache und Du trägst die Konsequenzen, wenn es in die Hose geht.
Wenn Du aber in einem Forum anderen den (noch dazu schlechten) Tipp gibst, wie man beim Restwert bescheißt, ist das ziemlich daneben.
🙄
Hafi
....und selten dämlich noch dazu...🙄
Wenn der RW Aufkäufer angeblich "von nichts wusste", kann man so eine Angelegenheit auch auf ehrliche Art und Weise klären.
Taschenspielertricks braucht`s hierfür nun weis Gott nicht.
Ist halt wieder so ein toller Stammtisch- Tipp, den man unter der Kategorie völlig Wertlos ablegen sollte.
Gruß
Delle
🙂 Keine Aufregung, Ist doch alles kein Problem.
Die Frage ist, wer bescheißt wen beim Restwert..., vorausgesetzt das Sachverständigen-Gutachten war KEIN Gefälligkeitsgutachten.
Einfach der Restwertvorgabe der Versichereung folgen, dem angeblichen Aufkäufer das Fahrzeug zur Verfügung stellen, Geld kassieren und neues kaufen.
Alle sind glücklich.
Niemand sollte sich an einem Unfall bereichern.
Es könnte ja auch umgekehrt sein, sodaß der von der Versicherung benannte Aufkäufer mehr als Restwert zahlt, für ein nicht mehr in den Verkehr zu bringendes Fahrzeug, sofern dieser dies dann auch abholt.
Fänd ichs doch Sauerei, wenn wir dies annehmen würden........
.
Ich hab bei dir mal auf den grünen Daumen gedrückt. Aber nicht unbedingt wegen dem Inhalt deines Beitrages, ich finde es einfach nur schön, wenn auf einer Seite mal alle Beiräge einen grünen Daumen haben.
Das sieht viel ordentlicher aus, finde ich ..........🙂
Gruß
Delle 😁😉
Und ich hab dann Dir einen begeben Delle, muss ja alles seine Ordnung haben 🙄
Das Ganze ist nur dumm für den geschädigten wenn er in diesem Fall das Auto weiter nutzen will und ihm so aus der Ersatzleistung der Versicherung einige Hundert Euro fehlen.
Gruß Peter
ich mache das dann mal so weiter Peter.....😁
Wir wissen doch wie es geht oder? 🙂
Wie man das umgeht haben wir doch schon des öfteren hier dokumentiert.
Man muss doch nun wirklich nicht zu unseriösen Mitteln greifen um solch einen Fall in trockene Tücher zu bekommen.
Gruß
Delle
ICOMworker kriegt von mir noch einen.
Einfach so.
Jetzt hab ihr aber ordentlich zu tun, die Regelmäßigkeit wieder herzustellen
😁
Genau, da denkt einer das Assekuranzen auf Bäumen schlafen und das ein guter Trick sei...
Habe erst vor einigen Wochen sehen können wie es für den Geschädigten dank eines ähnlichen Taschenspielertricks ausgegangen ist und das er deswegen Schadensersatz in Form von 30 Tagessätzen a´25 Euro bekam. Ob sich der Ratgeber daran beteiligt...
Gruß Peter der Schnee bei seinen Mietern schüppen muss weil es eine faule ... ist 😠
Jungs, man muss nicht bei einer Versicherung arbeiten um "gewinnorientiertes Verhalten" zu erkennen.😉
Es ist gängige Praxis, daß Unfallfahrzeuge , selbst kurz nach dem Abschleppen nach dem noch zu ermittelndem Restwert aufgekauft werden.
Sei es zur Teileverwertung als auch Instandsetzung.
Hier im Vorhinein eine Betrugsabsicht zu unterstellen ist irrelevant.
Wer soll denn der Geschädigte sein, außer dem, der durch einen erdachten Gewinn leer ausgeht.
Das Preisrisiko liegt zudem eindeutig beim Erwerber.
Hatte mal vor Jahren, mit Überzeugungskunst, ein für mich interessantes Auto gekauft, einen 6er BMW , aufgrund eines Tipps von einem Bekannten.
Eine Woche später stand ein Zigeuner vor meiner Tür und wollte 500 DM.
Im Gespräch stellte sich heraus, daß dieser mit dem Eigentümer schon mal gesprochen und ebenfalls Interesse an diesem Fahrzeug hatte und kaufen wollte.
Was denkt ihr, hat er 500 DM oder Auto bekommen........🙂