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Versicherung hält Aufkäufer mit höherem Restwert bereit

Hallo,

wie im letzten Thread dargelegt, hat mein Autochen einen Totalschaden erlitten (Haftpflicht).

Ziemlich flott kam das Abrechnungsschreiben der Versicherung inkl. einem Aufkäufer, der 400,- Euro mehr für den Wagen zahlen würde als im Gutachten angegeben. Der von mir beauftragte Gutachter hat 3 Restwertangebote im Gutachten vermerkt.

Ansich ist gegen das Vorgehen der Versicherung nichts einzuwenden, wenn ich denn verkaufen wollen würde.

Habe ich eine Möglichkeit diese 400,- noch zu einzufordern oder ist das eine rechtlich sichere Angelegenheit,daß das Restwertangebot der Versicherung bindend ist?

Wenn ich mir jetzt den um 400,- geminderten Betrag auszahlen lasse, "verspiele" ich mir damit u.U. die Möglichkeit die restlichen 400,- eiinzufordern?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Bitte Vorsicht !!

Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen. 

Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern. 

Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.

Gruß

Delle

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Hallo,

nun ist der Wagen repariert, Nutzungsausfall beantragt. Die Vers, schreibt nun, daß aufgrund des Fahrzeugalters (knapp 14 Jahre) der Nutzungsausfall in Höhe von 65,- nicht gewährt werden kann, sondern lediglich 50,- Euro pro Tag. Hmmm .... ist das ok??

Beste Grüße.

Das ist vollkommen in Ordnung, für Fahrzeuge der Gruppe H mit einem Fahrzeugalter > 10 Jahren gibt es nur 50 EUR/Tag.

naja, wenns so zu sein scheint.

Danke für die Antwort und ein schönes Wochenende

Super link, danke.

Die Vers. hat im übrigen auch nach Nachweis der Reparatur die Differenz zwischen Restwert laut Gutachten und Aufkäufergebot problemlos und ohne zu murren bezahlt.

Vielleicht ein kleiner Hinweis an die, die sonst immer nach dem Anwalt kläffen.

sorry - hab gelöscht - vergessen zu aktualisieren.

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