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Versicherung hält Aufkäufer mit höherem Restwert bereit

Themenstarteram 27. November 2010 um 10:05

Hallo,

wie im letzten Thread dargelegt, hat mein Autochen einen Totalschaden erlitten (Haftpflicht).

Ziemlich flott kam das Abrechnungsschreiben der Versicherung inkl. einem Aufkäufer, der 400,- Euro mehr für den Wagen zahlen würde als im Gutachten angegeben. Der von mir beauftragte Gutachter hat 3 Restwertangebote im Gutachten vermerkt.

Ansich ist gegen das Vorgehen der Versicherung nichts einzuwenden, wenn ich denn verkaufen wollen würde.

Habe ich eine Möglichkeit diese 400,- noch zu einzufordern oder ist das eine rechtlich sichere Angelegenheit,daß das Restwertangebot der Versicherung bindend ist?

Wenn ich mir jetzt den um 400,- geminderten Betrag auszahlen lasse, "verspiele" ich mir damit u.U. die Möglichkeit die restlichen 400,- eiinzufordern?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Bitte Vorsicht !!

 

Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen. 

 

Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern. 

 

Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.

 

Gruß

 

Delle

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Themenstarteram 27. November 2010 um 14:26

Mit Neuteilen etc. würde ich das Auto sicher nicht repariert bekommen ...

Aber nochmal: weiß jemand, ob ich meine Ansprüche aufgebe, wenn ich mir vorerst den "genehmigten" Betrag der Versicherung auszahlen lasse?

Ich meine, die Bedenkzeit das Auto zu behalten oder zu verkaufen kann ja etwas dauern, zumal das RW-Angebot des Aufkäufers ja auch 14 Tage Gültigkeit hat. Wenn ich mir in dieser Zeit überlege das Auto doch zu behalten, dürfte mein Aspruch auf die Differenz + evtl. Nutzungsausfall ja nicht verfallen.

am 27. November 2010 um 15:49

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

 

Aber nochmal: weiß jemand, ob ich meine Ansprüche aufgebe, wenn ich mir vorerst den "genehmigten" Betrag der Versicherung auszahlen lasse?

Deine Ansprüche verfallen nach 3 Jahren (Verjährungsfrist).

 

Mit Zahlungen der Versicherungen verzichtest du zunächst auf gar nichts - es sei denn, du unterschreibst eine Abfindungserklärung, dann sind auch deine (möglichen) Ansprüche in der Zukunft abgegolten.

 

Nimm, was du bekommen kannst und betrachte jede Zahlung als "Anzahlung".

Themenstarteram 27. November 2010 um 17:03

Ich danke.

Edit: Wie lange habe ich denn Zeit zu überlegen? Ich kann ja nicht nach drei Jahren sagen, daß ich das Auto doch behalten möchte :)

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 14:46

Was mir mal so durch den Kopf gegangen ist: warum muß ich mir, wenn ich das Auto repariere, überhaupt einen Restwert anrechnen lassen?

Die Vers. zickt nämlich und rechnet nun auf Basis des Restwertgebots der Onlinebörse ab. Irgendwie ja frech. Dabei hab ich bei der Regulierung schriftlich mitgeteilt, daß ich das Auto weiter nutze ....

Zitat:

Was mir mal so durch den Kopf gegangen ist: warum muß ich mir, wenn ich das Auto repariere, überhaupt einen Restwert anrechnen lassen?

Um diese Frage zu beantworten poste mal bitte alle Zahlen (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert usw.) aus dem Gutachten.

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Was mir mal so durch den Kopf gegangen ist: warum muß ich mir, wenn ich das Auto repariere, überhaupt einen Restwert anrechnen lassen?

....der Versicherer macht das ökonomisch sinnvollste, was der Betroffene aus wirtschaftlicher Sicht auch machen würde, wenn er nicht versichert wäre.... Der Versicherer ersetzt Dir also den Schaden, der Dir effektiv entstanden ist, in Deinem Fall den Wiederbeschaffungswert!

Da Dein beschädigtes Auto ja noch was Wert ist, zieht Dir der Versicherer das ab, da Du Dich sonst bereichern würdest!

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Was mir mal so durch den Kopf gegangen ist: warum muß ich mir, wenn ich das Auto repariere, überhaupt einen Restwert anrechnen lassen?

....der Versicherer macht das ökonomisch sinnvollste, was der Betroffene aus wirtschaftlicher Sicht auch machen würde, wenn er nicht versichert wäre.... Der Versicherer ersetzt Dir also den Schaden, der Dir effektiv entstanden ist, in Deinem Fall den Wiederbeschaffungswert!

Da Dein beschädigtes Auto ja noch was Wert ist, zieht Dir der Versicherer das ab, da Du Dich sonst bereichern würdest!

Das leuchtet mir schon ein. Dennoch möchte ich mit meinem Eigentum das machen, was ich im Falle des Autos schon seit 13,5 Jahren mache, nämlich behalten. Durch das Restwertangebot (von wem auch immer)

wird dahingehend negativ Einfluss genommen, daß das Auto verkauft werden müßte um den Wert zu erhalten, den es markttechnisch noch an Wert hat. Wenn ich verkaufen wollte, könnte es mir egal sein von wo das geld kommt. Aber eben das möchte ich nicht: nämlich instandsetzen. Wieso muß ich mich dann auf irgendwelche Restwerte einlassen?

Wenn Du den Wagen repariert hast bekommst Du doch noch das Geld was Dir durch ein Reszwertangebot abgezogen wurde erstattet. Wo ist also Dein Problem?

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Wenn Du den Wagen repariert hast bekommst Du doch noch das Geld was Dir durch ein Reszwertangebot abgezogen wurde erstattet. Wo ist also Dein Problem?

Eben das, lieber Unabhaengiger SV, ist mir eben nicht klar! Daher vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin davon ausgegangen, daß es eben bei WBW minus RW bleibt, auch wenn ich repariere.

Dann lies Dir noch mal die erste Seite denes Threads durch, da habe ich ja schließlich schon ausführlicher wie der Ablauf ist geantwortet. ;)

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

wie gesagt: ich möchte das Auto behalten und reparieren.

Vielleicht ist es das beste, wenn ich mir den WBW abzgl. RW der Versicherung überweisen lasse, dann repariere und im Anschluss versuche, die restlichen 400,- einzufordern.

Meine Sorge wäre, daß es zu einem ellenlangen Streit kommen könnte und ich ewig auf die Kohle warten müßte. Oder ist die Sache glasklar wenn ich vorhabe das Auto zu behalten. Müßte ich denn nicht nachweisen, daß ich das Auto behalte? Ich meine, da könnte ja jeder kommen und behaupten er würde das Auto behalten ....

Wenn Du vor hast das Auto zu reparieren, dann ist es egal wieviele Restwertangebote Du bekommst. Nach Reparatur wird Dir der Reparaturkostenbetrag (max. bis zur Höhe des WBW) ausgezahlt.

ok, habs begriffen, danke :)

das heißt im klartext, daß ich mir die reparatur vom sv bestätigen lasse bzw. fotos einreiche und dann wird die differnez zum wbw erstattet?!

Der SV schreibt Dir eine Reparaturbestätigung.

Du bekommst entweder den Betrag bis zur Höhe der ermittelten Reparaturkosten laut Gutachten, oder bei einem Totalschaden die restliche Differenz bis zum WBW. Liegt der Schaden innerhalb der 130%-Regelung ist es nicht ganz einfach mehr als den WBW bei fiktiver Abrechnung zu bekommen.

Sorry, TE, ich möchte ja ungern den Spielvberderber geben. Aber sonst will ja offenbar keiner.

 

Leider wirst Du viele der Antworten auf der ersten Seite, die sicher gut gemeint waren, in den Wind schreiben können, da sie bisher nichts als Kaffeesatzleserei sind.

 

Solange Du die Frage von KSV um 16.00 Uhr nicht beantwortest, kann Dir leider niemand sagen, ob Du weitere Anspruche hast oder nicht.

 

Ich wundere mich, wie hier ganz selbstverständlich Auskünfte erteilt werden, ohne dass jemand weiß, in welchem Verhältnis Rep-Kosten und WBW überhaupt stehen.

 

Bitte schreib uns alle Zahlen aus dem Gutachten auf, dann kann man sagen, was Sache ist.

 

Hafi

 

am 2. Dezember 2010 um 7:44

Da wir die Zahlen nicht kennen, habe ich die Möglichkeiten über Deinem Beitrag aufgezählt?!

Da die Reparaturkosten ca. 190 % des WBW betragen, habe ich große Bedenken das eine Abrechnung entsprechend des BGH Urteils VI ZR 220-07, wonach der TE den WBW bekäme möglich ist.

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