Versicherung glaubt nicht das der Unfall so passierte und zahlt keine regulierung
Hallo, Leute ich habe ein Problem und zwar ereignete sich im Jahr 2017 folgendes im Monat des Ramadan wo Man fastet
Befuhr ich, eine ein spurige sich wechselnde Einbahnstraße
Mit ca 45 kmh mir würde schwarz vor Auge als hätte ich einen tunnelblick naja jedenfalls bin ich gegen zwei parkende Autos koledierte ich war schockiert stieg aus und mein Reifen und die Achse war kaputt also hab ich die cops erstmal angerufen sie machten einen Alkohol und drogentest ich war clean im Nachhinein war es dumm von mir eine Aussage bei den cops zu machen da ich erwähnte ich sei eingeschlafen und das ganze unterschrieb war das ganze gegessen ich musste sozialstunden machen und mein Lappen wurde mir für 9 monate entzogen jetzt muss ich zum drittenmal vor Gericht als zeuge was zum unfallhergang schildern weil. Die Versicherung davon ausgeht das der Unfall nicht so passiert ist was sollte ich am besten tun und was für Rechte hab ich das es sich dabei um eine Anschuldigung handelt denke ich.
Versicherung: vollkasko
Rechtsschutz: vorhanden
Auto bereits verkauft
Unfall ca: 1 Jahre und 4-6month her
Beste Antwort im Thema
Das wäre thematisch besser im Versicherungsforum aufgehoben.
Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Den kannst Du auch als Zeugenbeistand zu deiner Vernehmung mitnehmen.
46 Antworten
Zumindest spielt Ramadan eine tragende Rolle...😁
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 13. Februar 2019 um 12:39:41 Uhr:
Glaubt ihr die Geschichte wirklich ? wenn ich als jugendlicher mal 10 Stunden nichts esse kippe ich doch nicht gleich um oder schlafe ein. Die ganze Geschichte ist doch nicht schlüssig.
Mit welcher Begründung wurde denn das Fahrverbot ausgesprochen ?
Toller Beitrag, von keinerlei Fachkenntnis getrübt. Aber dass an der Geschichte etwas faul ist, weißt Du ganz sicher.
Wer am Steuer ohnmächtig wird, weil er sich unfit ans Steuer setzt, wird nach §315c wegen Straßenverkehrsgefärdung bestraft, da ist ein Entzug der Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbot) selbstverständlich. Warum das nicht auch jungen Leuten passieren kann, bleibt Dein Geheimnis, zumal wir sonstige Einflussfaktoren nicht kennen. Im Ramadan fastet man nicht „mal 10 Stunden“, sondern jeden Tag von Sonnenaufgang bis Untergang.
Und noch eine kurze Ergänzung zu Kai R.'s Ausführungen: Das Fasten im Ramadan umfasst nicht nur den Essensverzicht während des Tages, sondern es darf auch nichts getrunken werden. Gibt auch noch andere Verbote während des Ramadans, aber die sind hier uninteressant. Und wenn man sich noch vor Augen hält, dass der Ramadan an den Mondkalender gebunden ist und somit die Fastenzeit über die Jahre hinweg auch die einzelnen Monate wechselt, kann man schon nachvollziehen, dass im Hochsommer das Fasten schwerer fällt als im November...
Von daher kann ich es schon glauben, dass es dem TE während einer Autofahrt "schwarz vor Augen" geworden sein kann. Inwiefern sich nun das strikte Befolgen religiöser Vorschriften und eine Teilnahme am Straßenverkehr gegenseitig behindern, soll sich jeder selbst mal ausmalen...
So sieht's aus. Wenn das wirklich der Grund für den Blackout war, würde ich als Versicherer ebenfalls die Teil und Vollkasko Leistung prüfen bzw. erstmal in Frage stellen. Hier wäre eine eventuelle Fahrlässigkeit schon ausschlaggebend. Ich habe einige Kollegen im Büro die es sehr genau nehmen mit dem Ramadan, und die fahren kein Auto zu dieser Zeit. Oder höchstens mal kurz zum Supermarkt. Wobei sie da ja nicht so viel einkaufen müssen. 😁
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Wobei der Unfallverursacher diesmal angeblich als Zeuge vorgeladen wurde. Das würde aber nur einen Sinn ergeben, wenn der Unfallgegner/Geschädigte womöglich mehr /höhere Schäden geltend gemacht hat. Sprich, Unfallhergang und Abrechnung bei der Haftpflicht sind nicht plausibel.
Naja, laut Dokument heißt es das der geschädigte, irgendwelche Papiere der vorherigen Unfälle. Nicht vorlegen könne bzw nicht vorlegen konnte bis dato weil es ja vorher auch schon Unfälle hätte geben können. Die der Versicherung Anscheinend vorgesetzt worden und aus diesem Grunde denke ich mal das der Schaden vom gutachter zu hoch geschätzt wurde. Das Problem, ist einfach das ich der deutschen Sprache, noch nicht wirklich mächtig bin. UND manchmal drücke ich mich falsch aus verwende Begriffe die anders gemeint sind das könnte vor Gericht zum Verhängniss werden?? weil jedes Wort wird und kann gegen dich verwendet werden weischt
Teil das dem Gericht mit und bitte um einen Dolmetscher in deiner Muttersprache. Und lass Dich vorher von einem Anwalt beraten.
Also, wenn es um die Feststellung der tatsächlichen Höhe des Schadens bei dem/einem der geschädigten Fahrzeuge geht, über die vor Gericht zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Themenerstellers gestritten wird und der Themenstarter hierzu lediglich als Zeuge gehört werden soll, braucht er keinen Rechtsanwalt als Beistand.
Zu den Sprachschwierigkeiten kann er das Gericht - am besten schriftlich vorab - darauf hinweisen, dass er der deutschen Sprache noch nicht wirklich mächtig ist und um vorsorgliche Beiziehung eines Dolmetschers durch das Gericht bitten.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 13. Feb. 2019 um 15:42:41 Uhr:
Ich habe einige Kollegen im Büro die es sehr genau nehmen mit dem Ramadan, und die fahren kein Auto zu dieser Zeit. Oder höchstens mal kurz zum Supermarkt. Wobei sie da ja nicht so viel einkaufen müssen. ??
Dir ist das "Fasten" im Ramadan wohl nicht geläufig. Gefastet wird nur tagsüber! Nach Sonnenuntergang wird dafür umso mehr reingehauen.
Ramadan ist insgesamt ein umso größeres Problem, je näher man im Sommer in Richtung Polregion kommt, denn dann wird die Durststrecke immer länger. Ein Schwächeanfall mithin umso Wahrscheinlicher, gell Bopp19?
Was hat dein Beitrag jetzt auch nur im entferntesten mit meinem zu tun? Meine Kollegen fahren halt kein Auto wenn sie fasten und abends sind die Supermärkte dann schon zu wenn die Sonne während der Ramadan Zeit untergeht. Eben weil sie wissen dass sie über den Tag ohne essen und trinken echt abgeschlaucht sind. Könnte ein Problem auf dem Heimweg geben. Wenn der TE das anders sieht, hab ich damit absolut kein Problem. Nur kann ich aus der Ferne den Standpunkt der Versicherung erstmal nachvollziehen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Februar 2019 um 14:38:39 Uhr:
Wer am Steuer ohnmächtig wird, weil er sich unfit ans Steuer setzt, wird nach §315c wegen Straßenverkehrsgefärdung bestraft, da ist ein Entzug der Fahrerlaubnis (nicht Fahrverbot) selbstverständlich.
Danke für den Sonnenstrahl in der restlichen Finsternis der Beiträge.
Dass der TE bei einem 315c mit Sozialstunden und überschaubaren 9 Monaten davonkommt dürfte seiner Jugend geschuldet sein.
Das Ding ist aber durch.
Hier ist er als Zeuge geladen weil seine Haftpflicht die Ansprüche der Geschädigten garnicht oder nicht wie gewünscht reguliert, aus welchen Gründen auch immer, und ob seine Aussage als Zeuge zur Klärung beitragen kann weiß hier auch keiner ...
Vermuten würde würde ich dass es die Versicherung nicht ganz ohne Grund zum Prozess hat kommen lassen.
Zitat:
@Akki0396 schrieb am 13. Februar 2019 um 18:03:05 Uhr:
Naja, laut Dokument heißt es das der geschädigte, irgendwelche Papiere der vorherigen Unfälle. Nicht vorlegen könne bzw nicht vorlegen konnte bis dato weil es ja vorher auch schon Unfälle hätte geben können.
In dem Fall würdest du als Zeuge wohl wenig beitragen können, da dir kaum bekannt sein dürfte welche Vorschäden die Fahrzeuge deiner Unfallgegner hatten.
Du kannst ja höchstens Angaben zum Unfallverlauf und zu den offensichtlichen Schäden an den Fahrzeugen unmittelbat nach dem Unfall machen, soweit du dich erinnern kannst.
Den Dolmetscher in Anspruchg zu nehmen macht Sinn. Der Anwalt ist verzichtbar.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2019 um 23:03:52 Uhr:
Mit einer RS-Versicherung ist das auch kein finanzielles Debakel.
Welche Rechtschutzversicherung zahlt Zeugenbeistand im Zivilverfahren ?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2019 um 23:03:52 Uhr:
Aber wem sag ich das. Weiß ja jeder ... 🙂
Das einzige was hier inzwischen wohl jeder weiß der regelmäßig mitliest ist, dass du bei jeder passenden und leider auch bei jeder unpassenden Gelegenheit zum Anwalt rätst.
Nichts gegen Lobbyarbeit und meinetwegen auch auch in Foren, wenns denn so bitter nötig ist, aber bitte in vernünftigem Ausmaß ...
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 13. Februar 2019 um 20:16:23 Uhr:
Welche Rechtschutzversicherung zahlt Zeugenbeistand im Zivilverfahren ?Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2019 um 23:03:52 Uhr:
Mit einer RS-Versicherung ist das auch kein finanzielles Debakel.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 13. Februar 2019 um 20:16:23 Uhr:
Das einzige was hier inzwischen wohl jeder weiß der regelmäßig mitliest ist, dass du bei jeder passenden und leider auch bei jeder unpassenden Gelegenheit zum Anwalt rätst.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Februar 2019 um 23:03:52 Uhr:
Aber wem sag ich das. Weiß ja jeder ... 🙂Nichts gegen Lobbyarbeit und meinetwegen auch auch in Foren, wenns denn so bitter nötig ist, aber bitte in vernünftigem Ausmaß ...
Dir fehlt die Kompetenz, das inhaltlich zutreffend zu beurteilen.
Die Umfrage, welche Assekuranzen Beratungsrechtsschutz gewähren, kannst Du selbst starten und betreuen.
Ich betreibe keine Lobbyarbeit. Deine Abneigung gegen eine effektive Wahrnehmung von Betroffenenrechten hat falsche Gründe und das ist nicht mein Probelm.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 13. Februar 2019 um 12:56:04 Uhr:
An der Geschichte ist doch was faul.9 Monate gibt man den Lappen sicher nicht ab, nur weil man einen Unfall baut .
Du vergisst den entscheidenden Punkt. Er ist eingeschlafen!
Wenn man einschläft und einen Unfall baut, so gibt man den Führerschein ab.
Mein Kumpel musste vor einigen Jahren auch den Lappen für exakt 9 Monate abgeben, da er auf der Autobahn eingeschlafen ist und einen Unfall gebaut hat.
Er wusste das nicht und hat sich nachher natürlich tierisch aufgeregt, dass er sich so verplappert hat.
Würde man sagen, habe ich falsch eingeschätzt etc, hätte man den Lappen nicht abgegeben.