Versicherung gekündigt... Und nun?
Hallo
ich bin noch neu hier und mit einigen Fragen hier her gekommen. Ich hoffe man kann mir hier ein wenig helfen und mich etwas aufklären, da mir momentan der Kopf raucht. Ich versuch mal alles zusammen zu tragen, kann deswegen etwas Text werden. Danke schonmal an alle, die sich das durchlesen und mir helfen möchten.
Ich habe Mitte letzten Jahres (also Juni 2012) meinen FS gemacht. Im Oktober 2012 hab ich mir ein Auto gekauft. Ich hab das Auto zugelassen, dazu natürlich auch eine Versicherung abgeschlossen. Das war am 22.10.2012. Ich fuhr natürlich dann auch mit dem Fahrzeug. Dann bemerkte ich, das die Versicherung keine Beiträge abbucht. Erstmalig fiel mir das Ende November auf, als ich eine Beitragsrechnung bekam, aber nix abgebucht wurde. Habe mich dann bei der Versicherung erkundigt was da los ist, aber jedes Mal wenn ich anfragte bekam ich nur lichte Antworten das Etwas mit dem System nicht stimme und es dadurch Probleme beim Einziehen gibt. Als ich dann meinte das ich den Beitrag dann einfach überweise sagte man mir das ich das nicht darf/soll/kann, weil es dann nur noch mehr Probleme gibt, da die von mir eine Einzugsermächtigung haben. Nun haben die Mitte/Ende Januar versucht abzubuchen, aber mal gut 500€, die ich zu dem Zeitpunkt nicht hatte. Ich bin dann zur Versicherung, weil ich das mit denen klären wollte, aber wir kamen nicht auf einen Nenner und ich äußerte das ich mir dann eine andre Versicherung suchen werde. Ich habe dann auch eine Kündigung geschrieben, aber noch nicht reingereicht. Musste ich dann auch nicht mehr.
Nun bekam ich am 31.01.2013 Post von der Versicherung das die mich aufgrund von Nichtzahlung kündigen (es gab keine Mahnungen vorher oder so) und der Zulassungsbehörde gesagt haben, dass ich keinen Versicherungsschutz mehr hab. Gleichzeitig war auch ein gelber Brief von der Zulassungsbehörde drin, das eben keine Versicherung für mein Auto mehr da ist und ich 3 Tage Zeit habe das Auto abzumelden oder nach zu weisen das es versichert ist, sonst wird es Zwangsstillgelegt. Da ich die Briefe Abends nach der Arbeit fand hat ich zu der Zeit keine Möglichkeit mehr irgendwas zu machen, bin aber gleich am nächsten Tag, den 01.02.2013, zur Versicherung und wollte mit denen reden, aber es gab keine Einigung (nur 'legen sie mir das Geld jetzt bar auf den Tisch und alles ist geregelt'😉. Ich bin dann halt unverichteter Dinge gegangen und hab mir dann eine neue Versicherung gesucht, da ich echt Panik hatte das die mir den Karren still legen. Ich brauch das Auto ja. Neue Versicherung gefunden (leider sau teuer da eben Fahranfänger etc :/), eVB-Nr. erhalten, aber bei der Zulassungsbehörde keinen mehr erreicht.
Es war Samstag, der 02.02.2013, und ich immer noch in Panik, da ich keinen erreichte um nach zu weisen das mein Fahrzeug versichert ist. Beim googeln hab ich dann auch noch rausgefunden das auch die Polizei das Auto still legen darf. Ich also mit der eVB-Nr. zum Revier, aber die meinten das würde die nicht interessieren und am WE würde mir schon Niemand das Auto still legen, ich sollte Montag zur Zulassungsbehörde und die Nummer da vorlegen. War halt echt etwas verzweifelt und wollte halt nicht das mein Auto brach liegt, zumal aus dem Schreiben nicht klar hervor geht wie lang ich nun eigentlich Zeit habe nach zu weisen das es versichert ist (3 Tage oder 3 Werktage? Zählt der Donnerstag auch schon als Tag?).
Heute habe ich mich bei meinen Großeltern, an die ich mich auch gewannt habe, mit einem Makler getroffen und wir haben mal alles besprochen (die kennen den Menschen seit Ewigkeiten und haben einen guten Draht zu ihm). Nach Aussprache mit dem Makler hat nun mein Freund das Auto auf sich versichert (mal eben um 150€ billiger als das wo ich mich neu versichert habe und gut 50€ billiger als wenn ich es über mich bei der gleichen Versicherung, wie wo er jetzt ist, versichert hätte) und der Makler kümmert sich drum das die Versicherung, die ich in meiner Eile (und welche so sauteuer ist) abgeschlossen habe, widersprochen wird. Eine eVB-Nr. habe ich bekommen, mit der soll ich morgen zur Zulassungsbehörde. Aktuelle war noch Niemand da und wollte mein Auto still legen. Eine Karte von ihm hab ich auch bekommen, damit, falls die Zulassungsbehörde morgen iwie meckert, die da anrufen und er dann mit denen quatscht.
Nun, das Auto ist aktuell also wieder (oder immer noch?) versichert. Sogar zweimal, wenn man es so betrachtet (einmal noch über mich, einmal über Freund). Die Kosten von 50€, die mir in dem Schreiben von der Zulassungsbehörde mitgelteilt wurden, habe ich zu tragen, das ist mir klar und bewusst. Nur hab ich jetzt, wenn ich da morgen hin fahre, auch schon die knapp 300€ zu tragen, die mir angedroht wurden, wenn ich nicht innerhalb der 3 Tage nachweise das mein Auto versichert ist und es dann eben Zwangsstillgelegt wird (was ja nicht passiert ist, Plakette ist dran und da war hier auch noch Niemand)? Oder bin ich, wenn ich morgen früh gleich da auftauche, noch in der Frist?
Da die erste Versicherung mich rückwirkend zum Zulassungsdatum ohne Schutz gemeldet hat, habe ich jetzt noch mit einem Verfahren wegen Fahren ohne Versicherungsschutz zu rechnen? Ich wurde nie angehalten oder so, aber bin eben ja gefahren. Den Makler will ich heute abend nochmal anrufen und fragen ob die Versicherung, die mein Freund jetzt hat, ab Zulassungsdatum ist oder eben erst ab heute. Wenn ein Verfahren, was kommt auf mich zu? Ich bin noch in der Probezeit. FS weg? Punkte in Flensburg? Aufbauseminar?
Danke an Alle und sorry für den langen Text, aber ich wollte ausführlich mein Problem beschreiben.
Grüße
Beste Antwort im Thema
mal nix für ungut....aber wen die versicherung nicht abbucht (aufgrund eines fehlers) dann würde ICH zuminderst mal die mücken auf die seite legen die ich gespart hab. den irgendwann wird eben abgebucht...wie ja auch in deinem falle passiert ist.
und noch ein tip der zwar einerseits "grosskotzig" sein mag aber trotzdem gut gemeint ist: wen dich 500€ vor ein finanzielles hinderniss stellen sollten dann würde ich mir 2 mal überlegen ob ein auto wirklich sinnvoller ist als z.b. ein 50er roller oder ein motorrad. da muss ja nur einmal n satz reifen oder n satz bremsen fällig sein und dann is schicht im schacht. und JA ich war auch mal in der ausbildung (btw hab ich 500DM in meiner ausbildung bekommen), aber ohne finanzielle rücklagen ist eben ein auto ein absolutes selbstmordkommando.
22 Antworten
Hallo,
wenn Du am Donnerstag, den 31.01.2013 einen Brief erhalten hast, in dem Dir drei Tage Frist gesetzt wurden, dann bist Du am Montag, den 04.02.2013 noch innerhalb der gesetzten Frist.
Für die Zukunft rate ich Dir, für ausreichendes Guthaben auf Deinem Konto zu sorgen, wenn Du Lastschriftaufträge erteilst.
Liebe Grüße
Herbert
mal nix für ungut....aber wen die versicherung nicht abbucht (aufgrund eines fehlers) dann würde ICH zuminderst mal die mücken auf die seite legen die ich gespart hab. den irgendwann wird eben abgebucht...wie ja auch in deinem falle passiert ist.
und noch ein tip der zwar einerseits "grosskotzig" sein mag aber trotzdem gut gemeint ist: wen dich 500€ vor ein finanzielles hinderniss stellen sollten dann würde ich mir 2 mal überlegen ob ein auto wirklich sinnvoller ist als z.b. ein 50er roller oder ein motorrad. da muss ja nur einmal n satz reifen oder n satz bremsen fällig sein und dann is schicht im schacht. und JA ich war auch mal in der ausbildung (btw hab ich 500DM in meiner ausbildung bekommen), aber ohne finanzielle rücklagen ist eben ein auto ein absolutes selbstmordkommando.
@Oetteken
Danke für die Antwort. Ja, normal ist das Konto immer ausreichend gedeckt. Nur zum jetzigen Zeitpunkt hatte ich nun mal eben nicht die 500€ da. Zu jedem anderen Zeitpunkt wäre das nicht soo das Problem gewesen, aber gerade jetzt ist es echt unpassen gewesen, weil sich einige Sachen gesammelt hatten und ziemlich viel auf einen Schlag kam. Also nicht Rechnungen, aber ein paar andere Dinge.
@onkel-howdy
Zuerst ein Mal hat mir die Versicherung, als ich damals frage (wo die nicht abbuchten,) gesagt das sie die Summe nicht auf einen Schlag abbuchen werden. Nun, das haben sie aber doch und ganz davon ab auch noch Mahngebühren drauf geschlagen (obwohl mir keinerlei Mahnung vorher zugegangen war und die nicht abgebucht hatten wegen irgendeinem Fehler - auch nach dem Fehlgeschlagenen Abbuchen kam keine Mahnung, sondern nach meinem Besuch da eben gleich die Künigung). Und wie ich oben auch schon schrieb, zu jedem anderen Zeitpunkt wäre das relativ egal gewesen, aber gerade jetzt ist es einfach nicht so passig gewesen.
Und wie schaut das nun aus wegen der Frage mit dem Fahren ohne Versicherungsschutz? Muss ich da noch mit was rechnen? Wenn ja, was? Oder wird da nichts kommen, weil sie mir das nicht nachweisen können?
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz,
§§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört
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Zitat:
(obwohl mir keinerlei Mahnung vorher zugegangen war und die nicht abgebucht hatten wegen irgendeinem Fehler - auch n
Mahnungen der KFZ-Versicherungen sind die am meisten nicht zugestellten Briefe.... Da muss im Briefesortierer der Post ein böser Reisswolf arbeiten :-D
Zitat:
Original geschrieben von elmiM
Zitat:
Original geschrieben von elmiM
Mahnungen der KFZ-Versicherungen sind die am meisten nicht zugestellten Briefe.... Da muss im Briefesortierer der Post ein böser Reisswolf arbeiten :-DZitat:
(obwohl mir keinerlei Mahnung vorher zugegangen war und die nicht abgebucht hatten wegen irgendeinem Fehler - auch n
das liegt vielleicht da dran das es eine urban legend ist das man mahnungen verschicken MUSS. eine mahnung ist ein zuckerle das auf kulanz und ohne rechtsanspruch , sie muss NIE verschickt werden.
macht im übrigen auch das finanzamt. rechnung nicht gezahlt, 10 tage zeit, dann gerichtsvollzieher.
Ich weiß das da Einiges schief gelaufen ist und es auch doof von mir war das Geld nicht zurück zu halten, bis die Versicherung das haben will, aber es kam eben was 'Wichtiges' dazwischen und es ging nicht anders, als das Geld auszugeben (auch wenn das nicht ganz stimmt, ich mag das hier nicht genauer ausführen, da es ziemlich privat ist). Nun, das die das genau dann haben wollte, das war ein dämlicher Zufall. Und nun isses so, wie es eben ist. Nur, auch nachdem ich hier §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz (hatte ich im Internet auch schon gefunden, dennoch danke =)) gelesen habe bin ich bezüglich ob und was für eine Strafe auf mich zukommt nicht schlauer. Ich wurde nie angehalten etc. Kommt trotzdem ein Verfahren auf mich zu? Ja oder nein? Weiß das vielleicht irgendwer? Danke im Voraus.
Zitat:
Original geschrieben von ChicaChica
Und wie schaut das nun aus wegen der Frage mit dem Fahren ohne Versicherungsschutz? Muss ich da noch mit was rechnen? Wenn ja, was? Oder wird da nichts kommen, weil sie mir das nicht nachweisen können?
Hallo,
ich kann Dir nur empfehlen, sofort die Rückständigen Versicherungsprämien zu begleichen, ggf. manuell per Überweisung.
Eigentlich hast Du zwei Fehler gemacht und zwar, dass Du nicht für ausreichendes Guthaben zu Zeitpunkt der Lastschrift gesorgt hast und dann, dass Du diesen Fehler nicht sofort durch Überweisung berichtigt hast.
Wenn Du etwas knapp bei Kasse bist und es nicht hinbekommst größere Beträge auf einmal zu zahlen, dann solltest Du in Zukunft die Zahlungsweise anpassen. Das ist zwar deutlich teuer als jährlich im Voraus zu zahlen, aber nicht jeder kann sich das leisten.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von ChicaChica
...
Kommt trotzdem ein Verfahren auf mich zu? Ja oder nein? Weiß das vielleicht irgendwer? Danke im Voraus.
Hallo,
ganz sicher weiß ich das nicht, hängt auch von der Zulassungsstelle ab, aber wenn die Versicherung ihr Geld hat, dann müßte das eigentlich erledigt sein.
Liebe Grüße
Herbert
Ganz ehrlich... wenn die es eben nicht hinbekommen muss mir doch klar sein das die Forderung offen bleibt und eben irgendwann gesammelt "fällig" ist... dann lass ich doch Monat für Monat das Geld einfach auf dem Konto und verprasse es nicht!?
@Oetteken
Zahlweise war bei mir monatlich. Dadurch das die dann halt nicht eingezogen haben und ich nicht überweisen durfte (sagte mir die Versicherung) hatte ich das Geld zur Seite gepackt. Dann kam der erwähnte Zwischenfall, wo ich das Geld (und halt mehr) aus der Hand gegeben habe (war was Privates in der Familie, nen Notfall, mehr kann & mag ich dazu nicht sagen) und dann wollten die abbuchen, die monatlichen Beträge (Teil von Oktober, November, Dezember, Januar + Mahngebüren - gab aber nie eine Mahnung) gesammelt, und das ging halt nicht. Deswegen konnte/kann ich das auch nicht jetzt sofort komplett überweisen. Deswegen ist doch das Theater =( Und ja, ist mein Fehler das ich das Geld raus gegeben habe, aber es gab keine andre Lösung und da die Versicherung ja auch mal zu mir meinte das sie die Beträge nicht gesammelt abziehen werden, dachte ich das ginge schon. Die Versicherung bekommt auf jeden Fall ihr Geld, so viel steht fest.
@Chris492
Damit ich nicht nochmal das Gleiche schreibe: Oben steht alles was deine Frage beantwortet. Das Geld hatte ich gesammelt, dann raus gegeben (wegen eben familiären Notfall) und da mir die Versicherung sagte das sie die Beträge nicht komplett auf einmal einziehen werden, gedachte ich dieses Handeln als nicht weiter wild. Den Hammer dafür hab ich eben jetzt bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von ChicaChica
Nur, auch nachdem ich hier §§ 1, 6 Pflichtversicherungsgesetz (hatte ich im Internet auch schon gefunden, dennoch danke =)) gelesen habe bin ich bezüglich ob und was für eine Strafe auf mich zukommt nicht schlauer.
Absatz 2.
Also schnell zahlen und freundlich darum bitten, das nicht rückwirkend der Versicherungsschutz entzogen wird.
@tullux01
Muss dazu nicht nachgewiesen werden das ich das Auto gefahren habe bzw. habe fahren lassen? Weil im Schreiben stand drin das es halt nicht auf öffentlichen Flächen/Straßen/Parkplatzen benutzt werden darf, weil mir sonst eine Strafe droht. Ich könnte es ja auch seit Oktober in einer Garage stehen gehabt haben? Ja zahlen will ich ja so schnell wie möglich.
So schnell wie du dich vor nem erfahrenen Verkehrsrichter verplapperst kannst du garnicht still sein.
Dann kommt u.U. noch (unbeeidete) Falschaussage dazu - oder du ziehst die Familie mit rein, die dir "helfen" wollen.