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Versicherung erstellt Gegengutachten ohne Besichtigung

Hallo, Mitte November überholte mich ein 87 jähriger an Demenz erkrankter Mann. Dabei fuhr er mir vorne ins Auto und nachdem mir sein Versicherungsmakler geraten hat einen Gutachter zu beantragen habe ich dies auch gemacht.

Ergebnis :

Wiederbeschaffungswert 8000.-

Reparaturkosten 7150.-

Auszahlbar ohne MwSt: 6000.-

Der Gutachter riet mir gleich zu einem Anwalt und dieser schrieb der Versicherung dann das der geforderte Betrag in Höhe von 6000.- + Nutzungsausfall 350.- + Wertminderung 350.- innerhalb von 10 Tagen überwiesen werden soll.

Daraufhin hat die Versicherung einen Gutachter mit einem Gegengutachten beauftragt. Dies wurde ohne Besichtigung des Wagens angefertigt! Und es wurden insgesamt nur 4600.- überwiesen.

Ich warte nun auf die Post meines Anwalts aber bin im Moment ziemlich verwirrt. Woher nimmt ein Gutachter den wichtige Infos zum Fahrzeugzustand wenn er das Fahrzeug nicht besichtigt hat?

Muss ich dieses Gutachten akzeptieren? Reparieren werden wir ihn selbst.

Und wie ist es nach der Reparatur? Bisher bin ich Vollkaskoversichert aber übernehmen die überhaupt noch Schäden wenn der Wagen von der gegnerischen Versicherung zum Totalschaden erklärt wurde

LG

Beste Antwort im Thema

Das ist der ganz normale Wahnsinn. Es zählt das erste Gutachten, sofern es nicht qualifiziert widerlegt wird. Lass einfach in der Werkstatt reparieren und der Drops ist gelutscht.

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Das ist der ganz normale Wahnsinn. Es zählt das erste Gutachten, sofern es nicht qualifiziert widerlegt wird. Lass einfach in der Werkstatt reparieren und der Drops ist gelutscht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Dezember 2019 um 23:41:43 Uhr:

Das ist der ganz normale Wahnsinn. Es zählt das erste Gutachten, sofern es nicht qualifiziert widerlegt wird. Lass einfach in der Werkstatt reparieren und der Drops ist gelutscht.

Die Reparatur wollte mein Mann selbst erledigen. Er ist kfz Mechaniker. Allerdings verstehe ich nicht woher die Versicherung diese Idee hat und ein Gutachten ohne Besichtigung erstellen lässt und danach abrechnet

...ist doch egal bzw. im Falle einer Klage sind das doch perfekte Vorraussetzungen um der Versicherung dieses aus den Fingern gesogene "Gegengutachten" um die Ohren zu hauen... besser kanns für Euch doch nicht laufen bzw. leichter kanns euer Anwalt doch nicht haben.

Weiß nicht, ob ich in so einem Fall selbst reparieren würde bzw. würde ich versuchen erst einmal ohne das Auto aus zu kommen um alle Wege offen zu halten... es aber gleichzeitig so hinstellen, dass die Versicherung mit ihrem Gezicke -Gegengutachten, keine Zusage der Kostenübernahme, Reparaturfreigaben zum 1. Gutachten-die Reparatur verzögert und daher auch Schadensersatz / die Ausfallzeiten des Fahrzeugs zu tragen hat... kann man denen ja so auch mal schreiben, dass die Kosten laufen.

Aber egal was ihn macht, unbedingt jeden Schritt mit euerem Anwalt absprechen, der ist hoffentlich erfahren genug, dass er der Versicherung die Versuche den Geschädigten zu betrügen saftig um die Ohren haut.

Was steht denn in den beiden Gutachten zum Restwert? Ich vermute, die Versicherung hat auf Basis Totalschaden abgerechnet. Von daher braucht die gegnerische Versicherung auch keine Besichtigung, wenn nur ein anderer WBW und RW aus der Restwertbörse ermittelt wird.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Dezember 2019 um 10:55:43 Uhr:

Was steht denn in den beiden Gutachten zum Restwert? Ich vermute, die Versicherung hat auf Basis Totalschaden abgerechnet. Von daher braucht die gegnerische Versicherung auch keine Besichtigung, wenn nur ein anderer WBW und RW aus der Restwertbörse ermittelt wird.

Die einzige logische Schlussfolgerung, zumal ja fiktiv abgerechnet werden soll. :)

Spielt denn der Restwert überhaupt eine Rolle, wenn bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten immer noch UNTERHALB des WBW liegen?

Edith: nochmal kurz nachgerechnet , ich glaub ja.

Falls das Auto noch 1400.- € Restwert hat, wurde der wohl abgezogen....

Sollte der Restwert sogar mit über 2000.- veranschlagt sein, könnte man sogar Gewinn aus dem Unfall erzielen, wenn die Versicherung einfach 6000.- netto Rep.kosten überweisen würde.... Das geht wohl gar nicht.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. Dezember 2019 um 11:13:36 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Dezember 2019 um 10:55:43 Uhr:

Was steht denn in den beiden Gutachten zum Restwert? Ich vermute, die Versicherung hat auf Basis Totalschaden abgerechnet. Von daher braucht die gegnerische Versicherung auch keine Besichtigung, wenn nur ein anderer WBW und RW aus der Restwertbörse ermittelt wird.

Die einzige logische Schlussfolgerung, zumal ja fiktiv abgerechnet werden soll. :)

...aber für die Restwertbörse wird doch eine exakte Schadens- / Zustandsbeschreibung auch mit Photos usw. benötigt - so kenne ich das zumindest aus den beiden Totalschäden, die wir letztes Jahr im Fuhrpark hatten.

Ich hab schon mit fürchterlichen Nachverhandlungen gerechnet, aber da die Aufkäufer bei Gebotsabgabe scheinbar ein umfassendes Gutachten der DEKRA inkl. einer Reihe von Bildern vorliegen hatten gabs keinerlei Diskussionen... Geld auf den Tisch, beidseitig (Auto, Papiere und auf unserer Seite Geld) den Erhalt quittieren, Aufladen und ab...

Das Gutachten des Geschädigten bzw. zumindest die Bilder kann die Versicherung ja auch aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Veröffentlichung verwenden.

@gast356

Das Gutachten des Geschädigten bzw. zumindest die Bilder kann die Versicherung ja auch aus urheberrechtlichen Gründen nicht zur Veröffentlicheung verwenden.

 

Richtig, in der Theorie ist das so.

In der Praxis sieht das aber leider anders aus.

Der Versicherer schert sich einen Dreck um das Urheberrecht. Da wird täglich tausende Male gegen verstoßen....

...dann wirds Zeit, dass sich da mal so mancher Gutachter weiterbildet und mit entsprechenden Abmahnungen ein Nebengewerbe eröffnet... pro illegal veröffentlichtem Photo dürften da ein paar Hunderter drin sein, wenn ich mich so an die Preislisten der VG-Bild-Kunst ( https://m.bildkunst.de/index.html ) erinnere mit denen berispielsweise einige Wikipedia Autoren / Photographen handtieren.

Gut viele, eher due Luschen unter den Gutachtern werden kuschen, weil die Versicherer oft auch Auftraggeber sind, von denen sie abhängig sind.

Bleiben also nur die Gutachter, die wirtschaftlich auf dem Markt behaupten und nicht als Handlanger unter der Fuchtel der Versicherer stehen.

dazu muss man erst einmal den Beweis führen.

Ganz so blöd ist ein Versicherer ja nun auch nicht, dass er das offensichtlich macht.

Das läuft heuzutage über die Auftragsstreicher Firmen.

Und die stellen das Auto dann noch mal schön in die Börse, natürlich mit "0" Lichbildern, wie auf dem Börsenblatt ersichtlich.

Und schwupss..............

Da hast du dann einen Restwert der mal eben 2.000 € über dem im Gutachten liegt, ohne das da irgend jemand ein Bild vom Schaden hat.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

...das kann dir als Geschädigter aber erstmal egal sein, oder?

 

Einzig würde ich tunlichst vor Ablauf der Angebots-Bindungsfrist Kontakt zum Aufkäufer aufnehmen und ihn zum Kauf auffordern... macht der Zicken, weil das Angebot scheinbar nicht objektiv war ist das doch das Problem der Versicherung.

Wenn man verkaufen will, dann kann man und sollte man das auch machen. Probleme gibt es aber immer dann, wenn man eben gerade nicht verkaufen möchte, sondern über Eigenreparatur und fiktive Abrechnung Gewinn dabei heraus springen soll.

Zitat:

@gast356 schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:29:36 Uhr:

...das kann dir als Geschädigter aber erstmal egal sein, oder?

 

Einzig würde ich tunlichst vor Ablauf der Angebots-Bindungsfrist Kontakt zum Aufkäufer aufnehmen und ihn zum Kauf auffordern... macht der Zicken, weil das Angebot scheinbar nicht objektiv war ist das doch das Problem der Versicherung.

Ja, dass ist der einzig richtig Weg.

Leider gibt es aber auch unter den Juristen Pappnasen, die dem Mandanten empfehlen, besser auf die "Reaktion" der Versicherung zu warten um Ärger aus dem weg zu gehen.

Sogar "Fachanwälte" sind darunter.

Erfahrungsgemäß möchten die das Mandant gern schnell mit zwei Briefchen "durchpeitschen" um schnell Geld zu verdienen.

Wenn du so einen Spezialisten "auf deiner Seite hast" dann kanst du nur verzweifeln.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. Dezember 2019 um 13:33:45 Uhr:

Wenn man verkaufen will, dann kann man und sollte man das auch machen. Probleme gibt es aber immer dann, wenn man eben gerade nicht verkaufen möchte, sondern über Eigenreparatur und fiktive Abrechnung Gewinn dabei heraus springen soll.

Auch und gerade wenn du das Auto behalten willst, ist der Reswert deines Sachverständigen Tango bei der Abrechnung.

Die Versicherung kann sich am SV Schadlos halten, nicht aber am Geschädigten.

Der Restwert solte aber schon in die Welt passen, sonst gibt es Stress für jemanden

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